Ein PsalmH4210 AsaphsH623. GottH430, der HErrH3068, der MächtigeH410, redetH1696 und ruftH7121 der WeltH776 vom AufgangH4217 der SonneH8121 bis zu ihrem NiedergangH3996.
Aus ZionH6726 brichtH3313 an der schöneH3308 GlanzH4359 GottesH430.
Unser GottH430 kommtH935 und schweigtH2790 nicht. FressendH398 FeuerH784 geht vorH6440 ihm herH5439 und umH5439 ihn herH5439 ein großesH3966 WetterH8175.
Er ruftH7121 HimmelH5920+H8064 und ErdeH776, dass er sein VolkH5971 richteH1777:
„VersammeltH622 mir meine HeiligenH2623, die den BundH1285 mit mir gemachtH3772 haben beim OpferH2077.“
Und die HimmelH8064 werden seine GerechtigkeitH6664 verkündigenH5046; denn GottH430 ist RichterH8199. (SelaH5542.)
„HöreH8085, mein VolkH5971, lass mich redenH1696; IsraelH3478, lass mich unter dir zeugenH5749: Ich, GottH430, bin dein GottH430.
Deines OpfersH2077 halber strafeH3198 ich dich nicht, sind doch deine BrandopferH5930 immerH8548 vor mir.
Ich will nicht von deinem HauseH1004 FarrenH6499 nehmenH3947 noch BöckeH6260 aus deinen StällenH4356.
Denn alle TiereH2416 im WaldeH3293 sind mein und das ViehH929 auf den BergenH2042, da sie bei tausendH505 gehen.
Ich kenneH3045 alle VögelH5775 auf den BergenH2022, und allerlei TierH2123 auf dem FeldH7704 ist vor mirH5978.
Wo mich hungerteH7456, wollte ich dir nicht davon sagenH559; denn der ErdbodenH8398 ist mein und allesH4393, was darinnen ist.
Meinst du, dass ich OchsenfleischH47+H1320 essenH398 wolle oder BocksblutH1818+H6260 trinkenH8354?
OpfereH2076 GottH430 DankH8426 und bezahleH7999 dem HöchstenH5945 deine GelübdeH5088
und rufeH7121 mich an in der NotH3117+H6869, so will ich dich errettenH2502, so sollst du mich preisenH3513.“
Aber zum GottlosenH7563 sprichtH559 GottH430: „Was verkündigstH5608 du meine RechteH2706 und nimmstH5375 meinen BundH1285 in deinen MundH6310,
so du doch ZuchtH4148 hassestH8130 und wirfstH7993 meine WorteH1697 hinterH310 dich?
Wenn du einen DiebH1590 siehstH7200, so läufstH7521 du mit ihm und hast GemeinschaftH2506 mit den EhebrechernH5003.
Deinen MundH6310 lässestH7971 du BösesH7451 reden, und deine ZungeH3956 treibtH6775 FalschheitH4820.
DuH5414 sitzestH3427 und redestH1696 wider deinen BruderH251; deiner MutterH517 SohnH1121 verleumdestH1848 duH5414.
Das tustH6213 du, und ich schweigeH2790; da meinstH1819 du, ich werde sein gleichwieH1961 du. Aber ich will dich strafenH3198 und will dir's unter AugenH5869 stellenH6186.
MerketH995 doch das, die ihr GottesH433 vergessetH7911, dass ich nicht einmal hinraffeH2963 und sei kein RetterH5337 da.
Wer DankH8426 opfertH2076, der preisetH3513 mich; und da ist der WegH1870+H7760, dass ich ihm zeigeH7200 das HeilH3468 GottesH430.“
Querverweise zu Psalm 50,14 Ps 50,14
Wer DankH8426 opfertH2076, der preisetH3513 mich; und da ist der WegH1870+H7760, dass ich ihm zeigeH7200 das HeilH3468 GottesH430.“
Ich will den NamenH8034 GottesH430 lobenH1984 mit einem LiedH7892 und will ihn hoch ehrenH1431 mit DankH8426.
GelobetH5087 und haltetH7999 dem HErrnH3068, eurem GottH430; alle, die ihr umH5439 ihn herH5439 seid, bringetH2986 GeschenkeH7862 dem SchrecklichenH4172,
Das wird dem HErrnH3068 besser gefallenH3190 denn ein FarreH6499+H7794, der HörnerH7160 und KlauenH6536 hat.
Wie soll ich dem HErrnH3068 vergeltenH7725 alle seine WohltatH8408, die er an mir tut?
Ich will den KelchH3563 des HeilsH3444 nehmenH5375 und des HErrnH3068 NamenH8034 predigenH7121.
Ich will meine GelübdeH5088 dem HErrnH3068 bezahlenH7999 vor allem seinem VolkH5971.
die sollen dem HErrnH3068 dankenH3034 für seine GüteH2617 und für seine WunderH6381, die er an den MenschenkindernH120+H1121 tut,
LobetH1984 den HErrnH3050! denn unseren GottH430 lobenH2167, das ist ein köstlichH2896 Ding; solch LobH8416 ist lieblichH5273 und schönH5000.
RedeH1696 mit den KindernH1121 IsraelH3478 und sprichH559 zu ihnen: Wenn jemandH376 dem HErrnH3068 ein besonderesH6381 GelübdeH5088 tut, also dass du seinen LeibH5315 schätzenH6187 musst,
so soll das eine SchätzungH6187 sein: ein MannsbildH2145, 20H6242 JahreH8141 altH1121 bis ins 60H8346. Jahr, sollst du schätzenH6187 auf 50H2572 SilberlingeH3701+H8255 nach dem LotH8255 des HeiligtumsH6944,
ein WeibsbildH5347+H6187 auf 30H7970 SilberlingeH8255.
Von 5H2568 Jahren an bis auf 20H6242 JahreH1121+H8141 sollst du ihn schätzenH6187 auf 20H6242 SilberlingeH8255, wenn's ein MannsbildH2145 ist, ein WeibsbildH5347 aber auf zehnH6235 SilberlingeH8255.
Von einem MonatH1121+H2320 an bis auf fünfH2568 JahreH1121+H8141 sollst du ihn schätzenH6187 auf fünfH2568 SilberlingeH3701+H8255, wenn's ein MannsbildH2145 ist, ein WeibsbildH5347+H6187 aber auf dreiH7969 SilberlingeH3701+H8255.
Ist er aber 60H8346 JahreH8141 altH1121 und darüberH4605, so sollst du ihn schätzenH6187 auf 15H2568+H6240 SilberlingeH8255, wenn's ein MannsbildH2145 ist, ein WeibsbildH5347 aber auf zehnH6235 SilberlingeH8255.
Ist er aber zu armH4134 zu solcher SchätzungH6187, so soll er sich vorH6440 den PriesterH3548 stellenH5975, und der PriesterH3548 soll ihn schätzenH6186; er soll ihn aber schätzenH6186, nachH6310 dem die HandH3027 des, der gelobtH5087 hat, erwerbenH5381 kann.
Ist's aber ein ViehH929, das man dem HErrnH3068 opfernH7133 kannH7126: alles, was man davon dem HErrnH3068 gibtH5414, ist heiligH6944.
Man soll's nicht wechselnH4171 noch wandelnH2498, ein gutesH2896 um ein bösesH7451, oder ein bösesH7451 um ein gutesH2896. Wird's aberH4171 jemand wechselnH4171, ein ViehH929 um das andereH929, so sollen sie beideH8545 dem HErrn heiligH6944 sein.
Ist aber das TierH929 unreinH2931, dass man'sH929 dem HErrnH3068 nicht opfernH7133 darfH7126, so soll man'sH929 vorH6440 den PriesterH3548 stellenH5975,
und der PriesterH3548 soll's schätzenH6186, ob esH996 gutH2896 oderH996 böseH7451 sei; und es soll bei des PriestersH3548 SchätzungH6187 bleiben.
Will's aberH1350 jemand lösenH1350, der soll den FünftenH2549 überH3254 die SchätzungH6187 gebenH3254.
Wenn jemandH376 sein HausH1004 heiligtH6942, dass es dem HErrnH3068 heiligH6944 sei, das soll der PriesterH3548 schätzenH6186, ob's gutH2896 oder böseH7451 sei; und darnach es der PriesterH3548 schätztH6186, so soll's bleibenH6965.
So esH1004 aber der, der esH1004 geheiligtH6942 hat, will lösenH1350, so soll er den fünftenH2549 Teil des GeldesH3701, zu dem esH1004 geschätztH6187 ist, draufgebenH3254, so soll's sein werden.
Wenn jemandH376 ein Stück AckerH7704 von seinem ErbgutH272 dem HErrnH3068 heiligtH6942, so soll es geschätztH6187 werden nachH6310 der AussaatH2233. Ist die AussaatH2233 ein HomerH2563 GersteH8184, so soll es 50H2572 SilberlingeH3701+H8255 gelten.
HeiligtH6942 er seinen AckerH7704 vom HalljahrH3104+H8141 an, so soll er nach seinem WertH6187 geltenH6965.
Hat er ihnH7704 aber nachH310+H6310 dem HalljahrH3104+H8141 geheiligtH6942, so soll der PriesterH3548 das GeldH3701 berechnenH2803 nachH310+H6310 den übrigenH3498 JahrenH8141 zum HalljahrH3104+H8141 und ihnH7704 darnach geringerH1639 schätzenH6187.
Will aber der, der ihn geheiligtH6942 hat, den AckerH7704 lösenH1350, so soll er den fünftenH2549 Teil des GeldesH3701, zu dem er geschätztH6187 ist, draufgebenH3254, so soll er sein werdenH6965.
Will er ihnH7704 aber nicht lösenH1350, sondern verkauftH4376 ihnH7704 einem anderenH312+H376, so soll er ihnH7704 nicht mehr lösenH1350 können;
sondern derselbe AckerH7704, wenn er im HalljahrH3104 freiH3318 wird, soll dem HErrnH3068 heiligH6944 sein wie ein verbannterH2764 AckerH7704 und soll des PriestersH3548 ErbgutH272 sein.
Wenn aber jemand dem HErrnH3068 einen AckerH7704 heiligtH6942, den er gekauftH4736 hat und der nicht sein ErbgutH272+H7704 ist,
so soll der PriesterH3548 berechnenH2803, was er giltH4373 bis an das HalljahrH3104+H8141; und er soll desselben TagesH3117 solche SchätzungH6187 gebenH5414, dass sie dem HErrnH3068 heiligH6944 sei.
Aber im HalljahrH3104+H8141 soll erH7704 wieder gelangenH7725 an den, von dem erH7704 ihn gekauftH7069 hat, dass erH7704 sein ErbgutH272 im LandeH776 sei.
Alle SchätzungH6187 soll geschehen nach dem LotH8255 des HeiligtumsH6944; ein LotH8255 aber hat 20H6242 GeraH1626.
Die ErstgeburtH1060 unter dem ViehH929, die dem HErrnH1069+H3068 ohnehin gebührt, soll niemandH376 dem HErrnH1069+H3068 heiligenH6942, es sei ein OchsH7794 oder SchafH7716; denn es ist des HErrnH1069+H3068.
Ist es aber unreinesH2931 ViehH929, so soll man's lösenH1350+H6299 nach seinem WerteH6187, und darübergebenH3254 den FünftenH2549. Will er's nicht lösenH1350+H6299, so verkaufeH4376 man's nach seinem WerteH6187.
Man soll kein VerbanntesH2764 verkaufenH4376 noch lösenH1350, das jemandH376 dem HErrnH3068 verbanntH2763+H2764 von allem, was sein ist, es seien MenschenH120, ViehH929 oder ErbackerH272+H7704; denn alles Verbannte ist ein HochheiligesH6944 dem HErrnH3068.
Man sollH4191 auch keinenH3808 verbanntenH2764 MenschenH120 lösenH6299, sondern er sollH4191 des TodesH4191 sterbenH4191.
Alle ZehntenH4643 im LandeH776 von SamenH2233 des LandesH776 und von FrüchtenH6529 der BäumeH6086 sind des HErrnH3068 und sollen dem HErrnH3068 heiligH6944 sein.
Will aberH1350 jemandH376 seinen ZehntenH4643 lösenH1350, der soll den FünftenH2549 darübergebenH3254.
Und alle ZehntenH4643 von RindernH1241 und SchafenH6629, von allem, was unter dem HirtenstabeH7626 gehtH5674, das ist ein heiligerH6944 ZehntH6224 dem HErrnH3068.
Man soll nicht fragenH1239, ob's gutH2896 oder böseH7451 sei; man soll'sH4171 auch nicht wechselnH4171. Wird's aber jemand wechselnH4171, so soll'sH4171 beidesH8545 heiligH6944 sein und nicht gelöstH1350 werden.
Dies sind die GeboteH4687, die der HErrH3068 dem MoseH4872 gebotH6680 an die KinderH1121 IsraelH3478 auf dem BergeH2022 SinaiH5514.
NehmetH3947 diese WorteH1697 mit euch und bekehretH7725 euch zum HErrnH3068 und sprechtH559 zu ihm: VergibH5375 uns alle SündeH5771 und tueH3947 uns wohlH2896; so wollen wir opfernH7999 die FarrenH6499 unserer LippenH8193.
Wenn jemandH376 dem HErrnH3068 ein GelübdeH5088 tutH5087 oder einen EidH7621 schwörtH7650, dass er seine SeeleH632+H5315 verbindetH631, der soll sein WortH1697 nicht aufhebenH2490, sondern alles tunH6213, wie es zu seinem MundeH6310 ist ausgegangenH3318.
Wenn ein WeibH802 dem HErrnH3068 ein GelübdeH5088 tutH5087 und sich verbindetH631+H632, solange sie in ihres VatersH1 HauseH1004 und ledigH5271 ist,
und ihr GelübdeH5088 und VerbündnisH632, das sie nimmtH631 auf ihre SeeleH5315, kommtH8085 vorH8085 ihren VaterH1, und er schweigtH2790 dazu, so giltH6965 all ihr GelübdeH5088 und all ihr VerbündnisH632, das sie ihrer SeeleH5315 aufgelegtH631 hat.
Wo aber ihr VaterH1 ihr wehrtH5106 des TagesH3117, wenn er's hörtH8085, so giltH6965 kein GelübdeH5088 noch VerbündnisH632, das sie auf ihre SeeleH5315 genommenH631 hat; und der HErrH3068 wird ihr gnädigH5545 sein, weil ihr VaterH1 ihr gewehrtH5106 hat.
Wird sie aber eines MannesH376 und hat ein GelübdeH5088 auf sich oder ist ihr aus ihren LippenH8193 ein Verbündnis entfahrenH4008 überH631 ihre SeeleH5315,
und der MannH376 hörtH8085 es, und schweigtH2790 desselben TagesH3117, wenn er's hörtH8085, so giltH6965 ihr GelübdeH5088 und VerbündnisH631+H632, das sie auf ihre SeeleH5315 genommenH6965 hat.
Wo aber ihr MannH376 ihr wehrtH5106 des TagesH3117, wenn er's hörtH8085, so ist ihr GelübdeH5088 losH6565, das sie auf sich hat, und das VerbündnisH631, das ihr aus ihren LippenH8193 entfahrenH4008 ist über ihre SeeleH5315; und der HErrH3068 wird ihr gnädigH5545 sein.
Das GelübdeH5088 einer WitweH490 und VerstoßenenH1644, alles VerbündnisH631, das sie nimmt auf ihre SeeleH5315, das giltH6965 auf ihr.
Wenn eine in ihres MannesH376 HauseH1004 gelobtH5087 oder sich mit einem EideH7621 verbindetH631+H632 über ihre SeeleH5315,
und ihr MannH376 hörtH8085 es, und schweigtH2790 dazu und wehrtH5106 es nicht, so giltH6965 all dasselbe GelübdeH5088 und alles VerbündnisH631+H632, das sie auflegt ihrer SeeleH5315.
Macht'sH6565 aber ihr MannH376 des TagesH3117 losH6565, wenn er's hörtH8085, so giltH6965 das nichtsH6965, was aus ihren LippenH8193 gegangenH4161 ist, was sie gelobtH5088 oder wozu sie sich verbundenH632 hat über ihre SeeleH5315; denn ihr MannH376 hat's losgemachtH6565, und der HErrH3068 wird ihr gnädigH5545 sein.
Alle GelübdeH5088 und EideH7621, die verbindenH632, den LeibH5315 zu kasteienH6031, mag ihr MannH376 bekräftigenH6965 oder aufhebenH6565 also:
wenn erH376 dazuH2790 schweigtH2790 von einem TageH3117 zum anderenH3117, so bekräftigtH6965 erH376 alle ihre GelübdeH5088 und VerbündnisseH632, die sie auf sich hat, darum dass erH376 geschwiegenH2790 hat des TagesH3117, da er's hörteH8085;
wird er'sH6565 aber aufhebenH6565, nachdemH310 er'sH6565 gehörtH8085 hat, so soll er ihre MissetatH5771 tragenH5375.
Das sind die SatzungenH2706, die der HErrH3068 dem MoseH4872 gebotenH6680 hat zwischen MannH376 und WeibH802, zwischen VaterH1 und TochterH1323, solange sie noch ledigH5271 ist in ihres VatersH1 HauseH1004.
seid dankbarG2168 inG1722 allen DingenG3956; dennG1063 dasG5124 ist der WilleG2307 GottesG2316 inG1722 ChristoG5547 JesuG2424 anG1519 euchG5209.
Wenn du dem HErrnH3068, deinem GottH430, ein GelübdeH5088 tustH5087, so sollst du es nicht verziehenH309 zu haltenH7999; denn der HErrH3068, dein GottH430, wird'sH1875 von dir fordernH1875, und es wird dir SündeH2399 sein.
So lassetG399 uns nunG3767 opfernG399 durchG1223 ihnG846 das LobopferG133+G2378 GottG2316 allezeitG1275, das istG5123 die FruchtG2590 der LippenG5491, die seinenG846 NamenG3686 bekennenG3670.
Wenn du GottH430 ein GelübdeH5088 tustH5087, so verziehH309 nicht, es zu haltenH7999; denn er hat kein GefallenH2656 an den NarrenH3684. Was du gelobstH5087, das halteH7999.
Und auchG2532 ihrG846, alsG5613 die lebendigenG2198 SteineG3037, bauetG3618 euch zum geistlichenG4152 HauseG3624 und zum heiligenG40 PriestertumG2406, zu opfernG399 geistlicheG4152 OpferG2378, die GottG2316 angenehmG2144 sind durchG1223 JesumG2424 ChristumG5547.
IhrG5210 aberG1161 seid das auserwählteG1588 GeschlechtG1085, das königlicheG934 PriestertumG2406, das heiligeG40 VolkG1484+G2992, das VolkG1484+G2992 des EigentumsG1519+G4047, dassG3704 ihrG5210 verkündigenG1804 sollt die TugendenG703 des, der euchG5209 berufenG2564 hat vonG1537 der FinsternisG4655 zuG1519 seinemG846 wunderbarenG2298 LichtG5457;