NiemandH376 soll seines VatersH1 WeibH802 nehmenH3947 und nicht aufdeckenH1540 seines VatersH1 DeckeH3671.
Es soll kein ZerstoßenerH1795+H6481 noch VerschnittenerH3772+H8212 in die GemeindeH6951 des HErrnH3068 kommenH935.
Es soll auch kein HurenkindH4464 in die GemeindeH6951 des HErrnH3068 kommenH935, auch nach dem zehntenH6224 GliedH1755, sondern soll allewege nicht in die GemeindeH6951 des HErrnH3068 kommenH935.
Die AmmoniterH5984 und MoabiterH4125 sollen nicht in die GemeindeH6951 des HErrnH3068 kommenH935, auch nach dem zehntenH6224 GliedH1755; sondern sie sollen nimmermehrH5704+H5769 hineinkommenH935,
darum dassH1697 sie euch nicht entgegenkamenH6923 mit BrotH3899 und WasserH4325 auf dem WegeH1870, da ihr aus ÄgyptenH4714 zogetH3318, vielmehr wider euch dingtenH7936 den BileamH1109, den SohnH1121 BeorsH1160 von PethorH6604 aus MesopotamienH763, dassH1697 er dich verfluchenH7043 sollte.
Aber der HErrH3068, dein GottH430, wollteH14 BileamH1109 nicht hörenH8085 und wandelteH2015 dir den FluchH7045 in den SegenH1293, darum, dass dich der HErrH3068, dein GottH430, lieb hatteH157.
Du sollst nicht ihren FriedenH7965 noch ihr BestesH2896 suchenH1875 dein Leben langH3117 ewiglichH5769.
Den EdomiterH130 sollst du nicht für einen GräuelH8581 halten; er ist dein BruderH251. Den ÄgypterH4713 sollst du auch nicht für einen GräuelH8581 halten; denn du bist ein FremdlingH1616 in seinem LandeH776 gewesen.
Die KinderH1121, die sie im drittenH7992 GliedH1755 zeugenH3205, sollen in die GemeindeH6951 des HErrnH3068 kommenH935.
Wenn du ausziehstH3318+H4264 wider deine FeindeH341 und ein Lager aufschlägst, so hüteH8104 dich vor allem BösenH1697+H7451.
Wenn jemandH376 unter dir ist, der nicht reinH2889 ist, dass ihm des NachtsH3915 etwas widerfahrenH7137 ist, der soll hinausH2351 vor das LagerH4264 gehenH3318 und nicht wieder hineinkommenH935+H8432,
bis er vor abendsH6153+H6437 sich mit WasserH4325 badeH7364; und wenn die SonneH8121 untergegangenH935 ist, soll er wieder insH8432 LagerH4264 gehenH935.
Und du sollst draußenH2351 vor dem LagerH4264 einen Ort habenH3027, dahinH2351 du zur Not hinausgehstH3318.
Und sollst eine SchaufelH240+H3489 haben, und wenn du dich draußenH2351 setzenH3427 willst, sollst du damit grabenH2658; und wenn du gesessenH7725 hast, sollst du zuscharrenH3680, was von dir gegangenH6627 ist.
Denn der HErrH3068, dein GottH430, wandeltH1980 unterH7130 deinem LagerH4264, dass er dich erretteH5337 und gebeH5414 deine FeindeH341 vorH6440 dir dahin. Darum soll dein LagerH4264 heiligH6918 sein, dass nichts SchändlichesH1697+H6172 unterH7130 dir gesehenH7200 werde und er sich vonH310 dir wendeH7725.
Du sollst den KnechtH5650 nicht seinem HerrnH113 überantwortenH5462, der von ihmH113 zu dir sich entwandtH5337 hat.
Er soll beiH7130 dir bleibenH3427 an dem OrtH4725, den er erwähltH977 in deiner ToreH8179 einemH259, wo es ihm gefälltH2896; und sollst ihn nicht schindenH3238.
Es soll keine HureH6948 sein unter den TöchternH1323 IsraelsH3478 und kein HurerH6945 unter den SöhnenH1121 IsraelsH3478.
Du sollst keinen HurenlohnH868+H2181 noch HundegeldH3611+H4242 in das HausH1004 des HErrnH3068, deines GottesH430, bringenH935 aus irgendeinem GelübdeH5088; denn das ist dem HErrnH3068, deinem GottH430, beidesH8147 ein GräuelH8441.
Du sollst von deinem BruderH251 nicht ZinsenH5391 nehmen, weder GeldH3701+H5392 noch mit SpeiseH400+H5392 noch mit allemH1697+H5392, womit man wuchernH5391 kann.
Von dem FremdenH5237 magst du ZinsenH5391 nehmen, aber nicht von deinem BruderH251, auf dass dich der HErrH3068, dein GottH430, segneH1288 in allem, was du vornimmstH3027+H4916 in dem LandeH776, dahin du kommstH935, es einzunehmenH3423.
Wenn du dem HErrnH3068, deinem GottH430, ein GelübdeH5088 tustH5087, so sollst du es nicht verziehenH309 zu haltenH7999; denn der HErrH3068, dein GottH430, wird'sH1875 von dir fordernH1875, und es wird dir SündeH2399 sein.
Wenn du das GelobenH5087 unterwegs lässestH2308, so ist dir's keine SündeH2399.
Aber was zu deinen LippenH8193 ausgegangenH4161 ist, sollst du haltenH8104 und darnach tunH6213, wie du dem HErrnH3068, deinem GottH430, freiwilligH5071 gelobtH5087 hast, was du mit deinem MundH6310 geredetH1696 hast.
Wenn du in deines NächstenH7453 WeinbergH3754 gehstH935, so magstH398 du TraubenH6025 essenH398 nach deinem WillenH5315, bis du sattH7648 hast; aber du sollst nichts in dein GefäßH3627 tunH5414.
Wenn du in die SaatH7054 deines NächstenH7453 gehstH935, so magstH6998 du mit der HandH3027 ÄhrenH4425 abrupfenH6998; aber mit der SichelH2770 sollst du nicht darin hinH5130 und her fahrenH5130.
Querverweise zu 5. Mose 23,22 5Mo 23,22
Du sollst keinen HurenlohnH868+H2181 noch HundegeldH3611+H4242 in das HausH1004 des HErrnH3068, deines GottesH430, bringenH935 aus irgendeinem GelübdeH5088; denn das ist dem HErrnH3068, deinem GottH430, beidesH8147 ein GräuelH8441.
Und JakobH3290 tatH5087 ein GelübdeH5088 und sprachH559: So GottH430 wird mit mir sein und mich behütenH8104 auf dem WegeH1870, den ich reiseH1980, und mir BrotH3899 zu essenH398 gebenH5414 und KleiderH899 anzuziehenH3847
Und GottH410+H430 sprachH559 zu JakobH3290: MacheH6213 dich aufH6965 und zieheH5927 gen Beth-ElH1008 und wohneH3427 daselbst und macheH6213 daselbst einen AltarH4196 dem GottH410+H430, der dir erschienH7200, da du flohestH1272 vorH6440 deinem BruderH251 EsauH6215.
Da sprachH559 JakobH3290 zu seinem HauseH1004 und zu allen, die mit ihm waren: TutH5493 von euchH5493+H8432 die fremdenH5236 GötterH430, die unter euchH5493+H8432 sind, und reinigtH2891 euchH5493+H8432 und ändertH2498 eure KleiderH8071
und lasst uns auf seinH6965 und gen Beth-ElH1008 ziehenH5927, dassH6213 ich daselbst einen AltarH4196 macheH6213 dem GottH410, der mich erhörtH6030 hat zur ZeitH3117 meiner TrübsalH6869 und ist mit mir gewesen auf dem WegeH1870, den ich gezogenH1980 bin.
RedeH1696 mit den KindernH1121 IsraelH3478 und sprichH559 zu ihnen: Wenn jemandH376 dem HErrnH3068 ein besonderesH6381 GelübdeH5088 tut, also dass du seinen LeibH5315 schätzenH6187 musst,
so soll das eine SchätzungH6187 sein: ein MannsbildH2145, 20H6242 JahreH8141 altH1121 bis ins 60H8346. Jahr, sollst du schätzenH6187 auf 50H2572 SilberlingeH3701+H8255 nach dem LotH8255 des HeiligtumsH6944,
ein WeibsbildH5347+H6187 auf 30H7970 SilberlingeH8255.
Von 5H2568 Jahren an bis auf 20H6242 JahreH1121+H8141 sollst du ihn schätzenH6187 auf 20H6242 SilberlingeH8255, wenn's ein MannsbildH2145 ist, ein WeibsbildH5347 aber auf zehnH6235 SilberlingeH8255.
Von einem MonatH1121+H2320 an bis auf fünfH2568 JahreH1121+H8141 sollst du ihn schätzenH6187 auf fünfH2568 SilberlingeH3701+H8255, wenn's ein MannsbildH2145 ist, ein WeibsbildH5347+H6187 aber auf dreiH7969 SilberlingeH3701+H8255.
Ist er aber 60H8346 JahreH8141 altH1121 und darüberH4605, so sollst du ihn schätzenH6187 auf 15H2568+H6240 SilberlingeH8255, wenn's ein MannsbildH2145 ist, ein WeibsbildH5347 aber auf zehnH6235 SilberlingeH8255.
Ist er aber zu armH4134 zu solcher SchätzungH6187, so soll er sich vorH6440 den PriesterH3548 stellenH5975, und der PriesterH3548 soll ihn schätzenH6186; er soll ihn aber schätzenH6186, nachH6310 dem die HandH3027 des, der gelobtH5087 hat, erwerbenH5381 kann.
Ist's aber ein ViehH929, das man dem HErrnH3068 opfernH7133 kannH7126: alles, was man davon dem HErrnH3068 gibtH5414, ist heiligH6944.
Man soll's nicht wechselnH4171 noch wandelnH2498, ein gutesH2896 um ein bösesH7451, oder ein bösesH7451 um ein gutesH2896. Wird's aberH4171 jemand wechselnH4171, ein ViehH929 um das andereH929, so sollen sie beideH8545 dem HErrn heiligH6944 sein.
Ist aber das TierH929 unreinH2931, dass man'sH929 dem HErrnH3068 nicht opfernH7133 darfH7126, so soll man'sH929 vorH6440 den PriesterH3548 stellenH5975,
und der PriesterH3548 soll's schätzenH6186, ob esH996 gutH2896 oderH996 böseH7451 sei; und es soll bei des PriestersH3548 SchätzungH6187 bleiben.
Will's aberH1350 jemand lösenH1350, der soll den FünftenH2549 überH3254 die SchätzungH6187 gebenH3254.
Wenn jemandH376 sein HausH1004 heiligtH6942, dass es dem HErrnH3068 heiligH6944 sei, das soll der PriesterH3548 schätzenH6186, ob's gutH2896 oder böseH7451 sei; und darnach es der PriesterH3548 schätztH6186, so soll's bleibenH6965.
So esH1004 aber der, der esH1004 geheiligtH6942 hat, will lösenH1350, so soll er den fünftenH2549 Teil des GeldesH3701, zu dem esH1004 geschätztH6187 ist, draufgebenH3254, so soll's sein werden.
Wenn jemandH376 ein Stück AckerH7704 von seinem ErbgutH272 dem HErrnH3068 heiligtH6942, so soll es geschätztH6187 werden nachH6310 der AussaatH2233. Ist die AussaatH2233 ein HomerH2563 GersteH8184, so soll es 50H2572 SilberlingeH3701+H8255 gelten.
HeiligtH6942 er seinen AckerH7704 vom HalljahrH3104+H8141 an, so soll er nach seinem WertH6187 geltenH6965.
Hat er ihnH7704 aber nachH310+H6310 dem HalljahrH3104+H8141 geheiligtH6942, so soll der PriesterH3548 das GeldH3701 berechnenH2803 nachH310+H6310 den übrigenH3498 JahrenH8141 zum HalljahrH3104+H8141 und ihnH7704 darnach geringerH1639 schätzenH6187.
Will aber der, der ihn geheiligtH6942 hat, den AckerH7704 lösenH1350, so soll er den fünftenH2549 Teil des GeldesH3701, zu dem er geschätztH6187 ist, draufgebenH3254, so soll er sein werdenH6965.
Will er ihnH7704 aber nicht lösenH1350, sondern verkauftH4376 ihnH7704 einem anderenH312+H376, so soll er ihnH7704 nicht mehr lösenH1350 können;
sondern derselbe AckerH7704, wenn er im HalljahrH3104 freiH3318 wird, soll dem HErrnH3068 heiligH6944 sein wie ein verbannterH2764 AckerH7704 und soll des PriestersH3548 ErbgutH272 sein.
Wenn aber jemand dem HErrnH3068 einen AckerH7704 heiligtH6942, den er gekauftH4736 hat und der nicht sein ErbgutH272+H7704 ist,
so soll der PriesterH3548 berechnenH2803, was er giltH4373 bis an das HalljahrH3104+H8141; und er soll desselben TagesH3117 solche SchätzungH6187 gebenH5414, dass sie dem HErrnH3068 heiligH6944 sei.
Aber im HalljahrH3104+H8141 soll erH7704 wieder gelangenH7725 an den, von dem erH7704 ihn gekauftH7069 hat, dass erH7704 sein ErbgutH272 im LandeH776 sei.
Alle SchätzungH6187 soll geschehen nach dem LotH8255 des HeiligtumsH6944; ein LotH8255 aber hat 20H6242 GeraH1626.
Die ErstgeburtH1060 unter dem ViehH929, die dem HErrnH1069+H3068 ohnehin gebührt, soll niemandH376 dem HErrnH1069+H3068 heiligenH6942, es sei ein OchsH7794 oder SchafH7716; denn es ist des HErrnH1069+H3068.
Ist es aber unreinesH2931 ViehH929, so soll man's lösenH1350+H6299 nach seinem WerteH6187, und darübergebenH3254 den FünftenH2549. Will er's nicht lösenH1350+H6299, so verkaufeH4376 man's nach seinem WerteH6187.
Man soll kein VerbanntesH2764 verkaufenH4376 noch lösenH1350, das jemandH376 dem HErrnH3068 verbanntH2763+H2764 von allem, was sein ist, es seien MenschenH120, ViehH929 oder ErbackerH272+H7704; denn alles Verbannte ist ein HochheiligesH6944 dem HErrnH3068.
Man sollH4191 auch keinenH3808 verbanntenH2764 MenschenH120 lösenH6299, sondern er sollH4191 des TodesH4191 sterbenH4191.
Alle ZehntenH4643 im LandeH776 von SamenH2233 des LandesH776 und von FrüchtenH6529 der BäumeH6086 sind des HErrnH3068 und sollen dem HErrnH3068 heiligH6944 sein.
Will aberH1350 jemandH376 seinen ZehntenH4643 lösenH1350, der soll den FünftenH2549 darübergebenH3254.
Und alle ZehntenH4643 von RindernH1241 und SchafenH6629, von allem, was unter dem HirtenstabeH7626 gehtH5674, das ist ein heiligerH6944 ZehntH6224 dem HErrnH3068.
Man soll nicht fragenH1239, ob's gutH2896 oder böseH7451 sei; man soll'sH4171 auch nicht wechselnH4171. Wird's aber jemand wechselnH4171, so soll'sH4171 beidesH8545 heiligH6944 sein und nicht gelöstH1350 werden.
Dies sind die GeboteH4687, die der HErrH3068 dem MoseH4872 gebotH6680 an die KinderH1121 IsraelH3478 auf dem BergeH2022 SinaiH5514.
Wenn jemandH376 dem HErrnH3068 ein GelübdeH5088 tutH5087 oder einen EidH7621 schwörtH7650, dass er seine SeeleH632+H5315 verbindetH631, der soll sein WortH1697 nicht aufhebenH2490, sondern alles tunH6213, wie es zu seinem MundeH6310 ist ausgegangenH3318.
Wenn ein WeibH802 dem HErrnH3068 ein GelübdeH5088 tutH5087 und sich verbindetH631+H632, solange sie in ihres VatersH1 HauseH1004 und ledigH5271 ist,
und ihr GelübdeH5088 und VerbündnisH632, das sie nimmtH631 auf ihre SeeleH5315, kommtH8085 vorH8085 ihren VaterH1, und er schweigtH2790 dazu, so giltH6965 all ihr GelübdeH5088 und all ihr VerbündnisH632, das sie ihrer SeeleH5315 aufgelegtH631 hat.
Wo aber ihr VaterH1 ihr wehrtH5106 des TagesH3117, wenn er's hörtH8085, so giltH6965 kein GelübdeH5088 noch VerbündnisH632, das sie auf ihre SeeleH5315 genommenH631 hat; und der HErrH3068 wird ihr gnädigH5545 sein, weil ihr VaterH1 ihr gewehrtH5106 hat.
Wird sie aber eines MannesH376 und hat ein GelübdeH5088 auf sich oder ist ihr aus ihren LippenH8193 ein Verbündnis entfahrenH4008 überH631 ihre SeeleH5315,
und der MannH376 hörtH8085 es, und schweigtH2790 desselben TagesH3117, wenn er's hörtH8085, so giltH6965 ihr GelübdeH5088 und VerbündnisH631+H632, das sie auf ihre SeeleH5315 genommenH6965 hat.
Wo aber ihr MannH376 ihr wehrtH5106 des TagesH3117, wenn er's hörtH8085, so ist ihr GelübdeH5088 losH6565, das sie auf sich hat, und das VerbündnisH631, das ihr aus ihren LippenH8193 entfahrenH4008 ist über ihre SeeleH5315; und der HErrH3068 wird ihr gnädigH5545 sein.
Das GelübdeH5088 einer WitweH490 und VerstoßenenH1644, alles VerbündnisH631, das sie nimmt auf ihre SeeleH5315, das giltH6965 auf ihr.
Wenn eine in ihres MannesH376 HauseH1004 gelobtH5087 oder sich mit einem EideH7621 verbindetH631+H632 über ihre SeeleH5315,
und ihr MannH376 hörtH8085 es, und schweigtH2790 dazu und wehrtH5106 es nicht, so giltH6965 all dasselbe GelübdeH5088 und alles VerbündnisH631+H632, das sie auflegt ihrer SeeleH5315.
Macht'sH6565 aber ihr MannH376 des TagesH3117 losH6565, wenn er's hörtH8085, so giltH6965 das nichtsH6965, was aus ihren LippenH8193 gegangenH4161 ist, was sie gelobtH5088 oder wozu sie sich verbundenH632 hat über ihre SeeleH5315; denn ihr MannH376 hat's losgemachtH6565, und der HErrH3068 wird ihr gnädigH5545 sein.
Alle GelübdeH5088 und EideH7621, die verbindenH632, den LeibH5315 zu kasteienH6031, mag ihr MannH376 bekräftigenH6965 oder aufhebenH6565 also:
wenn erH376 dazuH2790 schweigtH2790 von einem TageH3117 zum anderenH3117, so bekräftigtH6965 erH376 alle ihre GelübdeH5088 und VerbündnisseH632, die sie auf sich hat, darum dass erH376 geschwiegenH2790 hat des TagesH3117, da er's hörteH8085;
wird er'sH6565 aber aufhebenH6565, nachdemH310 er'sH6565 gehörtH8085 hat, so soll er ihre MissetatH5771 tragenH5375.
Das sind die SatzungenH2706, die der HErrH3068 dem MoseH4872 gebotenH6680 hat zwischen MannH376 und WeibH802, zwischen VaterH1 und TochterH1323, solange sie noch ledigH5271 ist in ihres VatersH1 HauseH1004.
Darum will ich mit BrandopfernH5930 gehenH935 in dein HausH1004 und dir meine GelübdeH5088 bezahlenH7999,
wie ich meine LippenH8193 habe aufgetanH6475 und mein MundH6310 geredetH1696 hat in meiner NotH6862.
GelobetH5087 und haltetH7999 dem HErrnH3068, eurem GottH430; alle, die ihr umH5439 ihn herH5439 seid, bringetH2986 GeschenkeH7862 dem SchrecklichenH4172,
Wenn du GottH430 ein GelübdeH5088 tustH5087, so verziehH309 nicht, es zu haltenH7999; denn er hat kein GefallenH2656 an den NarrenH3684. Was du gelobstH5087, das halteH7999.
Und die LeuteH582 fürchtetenH3372 den HErr sehrH1419+H3374 und tatenH2076 dem HErrnH3068 OpferH2077 und GelübdeH5088.