23:2 Es soll kein Zerstoßener noch Verschnittener in die Gemeinde des HErrn kommen.
23:3 Es soll auch kein Hurenkind in die Gemeinde des HErrn kommen, auch nach dem zehnten Glied, sondern soll allewege nicht in die Gemeinde des HErrn kommen.
23:4 Die Ammoniter und Moabiter sollen nicht in die Gemeinde des HErrn kommen, auch nach dem zehnten Glied; sondern sie sollen nimmermehr hineinkommen,
23:5 darum dass sie euch nicht entgegenkamen mit Brot und Wasser auf dem Wege, da ihr aus Ägypten zoget, vielmehr wider euch dingten den Bileam, den Sohn Beors von Pethor aus Mesopotamien, dass er dich verfluchen sollte.
23:6 Aber der HErr, dein Gott, wollte Bileam nicht hören und wandelte dir den Fluch in den Segen, darum, dass dich der HErr, dein Gott, lieb hatte.
23:7 Du sollst nicht ihren Frieden noch ihr Bestes suchen dein Leben lang ewiglich.
23:8 Den Edomiter {Statt „Edomiter“ könnte möglicherweise im Hebräischen das Wort „Syrer“ (Aramäer) gemeint sein, vgl. H0130 und H0726} sollst du nicht für einen Gräuel halten; er ist dein Bruder. Den Ägypter sollst du auch nicht für einen Gräuel halten; denn du bist ein Fremdling in seinem Lande gewesen.
23:9 Die Kinder, die sie im dritten Glied zeugen, sollen in die Gemeinde des HErrn kommen.
23:10 Wenn du ausziehst wider deine Feinde und ein Lager aufschlägst, so hüte dich vor allem Bösen.
23:11 Wenn jemand unter dir ist, der nicht rein ist, dass ihm des Nachts etwas widerfahren ist, der soll hinaus vor das Lager gehen und nicht wieder hineinkommen,
23:12 bis er vor abends sich mit Wasser bade; und wenn die Sonne untergegangen ist, soll er wieder ins Lager gehen.
23:13 Und du sollst draußen vor dem Lager einen Ort haben, dahin du zur Not hinausgehst.
23:14 Und sollst eine Schaufel haben, und wenn du dich draußen setzen willst, sollst du damit graben; und wenn du gesessen hast, sollst du zuscharren, was von dir gegangen ist.
23:15 Denn der HErr, dein Gott, wandelt unter deinem Lager, dass er dich errette und gebe deine Feinde vor dir dahin. Darum soll dein Lager heilig sein, dass nichts Schändliches unter dir gesehen werde und er sich von dir wende.
23:16 Du sollst den Knecht nicht seinem Herrn überantworten, der von ihm zu dir sich entwandt hat.
23:17 Er soll bei dir bleiben an dem Ort, den er erwählt in deiner Tore einem, wo es ihm gefällt; und sollst ihn nicht schinden.
23:18 Es soll keine Hure sein unter den Töchtern Israels und kein Hurer unter den Söhnen Israels.
23:19 Du sollst keinen Hurenlohn noch Hundegeld in das Haus des HErrn, deines Gottes, bringen aus irgendeinem Gelübde; denn das ist dem HErrn, deinem Gott, beides ein Gräuel.
23:20 Du sollst von deinem Bruder nicht Zinsen nehmen, weder Geld noch mit Speise noch mit allem, womit man wuchern kann.
23:21 Von dem Fremden magst du Zinsen nehmen, aber nicht von deinem Bruder, auf dass dich der HErr, dein Gott, segne in allem, was du vornimmst in dem Lande, dahin du kommst, es einzunehmen.
23:22 Wenn du dem HErrn, deinem Gott, ein Gelübde tust, so sollst du es nicht verziehen zu halten; denn der HErr, dein Gott, wird’s von dir fordern, und es wird dir Sünde sein.
23:23 Wenn du das Geloben unterwegs lässest, so ist dir’s keine Sünde.
23:24 Aber was zu deinen Lippen ausgegangen ist, sollst du halten und darnach tun, wie du dem HErrn, deinem Gott, freiwillig gelobt hast, was du mit deinem Mund geredet hast.
23:25 Wenn du in deines Nächsten Weinberg gehst, so magst du Trauben essen nach deinem Willen, bis du satt hast; aber du sollst nichts in dein Gefäß tun.
23:26 Wenn du in die Saat deines Nächsten gehst, so magst du mit der Hand Ähren abrupfen; aber mit der Sichel sollst du nicht darin hin und her fahren.
Querverweise zu 5. Mose 23,21 5Mo 23,21
23:19 Du sollst keinen Hurenlohn noch Hundegeld in das Haus des HErrn, deines Gottes, bringen aus irgendeinem Gelübde; denn das ist dem HErrn, deinem Gott, beides ein Gräuel.
Und Jakob tat ein Gelübde und sprach: So Gott wird mit mir sein und mich behüten auf dem Wege, den ich reise, und mir Brot zu essen geben und Kleider anzuziehen
Und Gott sprach zu Jakob: Mache dich auf und ziehe gen Beth-El und wohne daselbst und mache daselbst einen Altar dem Gott, der dir erschien, da du flohest vor deinem Bruder Esau.
Da sprach Jakob zu seinem Hause und zu allen, die mit ihm waren: Tut von euch fremde Götter, die unter euch sind, und reinigt euch und ändert eure Kleider
und lasst uns auf sein und gen Beth-El ziehen, dass ich daselbst einen Altar mache dem Gott, der mich erhört hat zur Zeit meiner Trübsal und ist mit mir gewesen auf dem Wege, den ich gezogen bin.
Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand dem HErrn ein besonderes Gelübde tut, also dass du seinen Leib schätzen musst,
so soll das eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums,
ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge.
Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn’s ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge.
Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn’s ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge.
Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn’s ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge.
Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann.
Ist’s aber ein Vieh, das man dem HErrn opfern kann: alles, was man davon dem HErrn gibt, ist heilig.
Man soll’s nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird’s aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HErrn heilig sein.
Ist aber das Tier unrein, dass man’s dem HErrn nicht opfern darf, so soll man’s vor den Priester stellen,
und der Priester soll’s schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben.
Will’s aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben.
Wenn jemand sein Haus heiligt, dass es dem HErrn heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob’s gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll’s bleiben.
So es aber der, der es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll’s sein werden.
Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HErrn heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten.
Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen.
Will aber der, der ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden.
Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem anderen, so soll er ihn nicht mehr lösen können;
sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HErrn heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein.
Wenn aber jemand dem HErrn einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist,
so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und er soll desselben Tages solche Schätzung geben, dass sie dem HErrn heilig sei.
Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, dass er sein Erbgut im Lande sei.
Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera.
Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HErrn ohnehin gebührt, soll niemand dem HErrn heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HErrn.
Ist es aber unreines Vieh, so soll man’s lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er’s nicht lösen, so verkaufe man’s nach seinem Werte.
Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HErrn verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles Verbannte ist ein Hochheiliges dem HErrn.
Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben.
Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HErrn und sollen dem HErrn heilig sein.
Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben.
Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HErrn.
Man soll nicht fragen, ob’s gut oder böse sei; man soll’s auch nicht wechseln. Wird’s aber jemand wechseln, so soll’s beides heilig sein und nicht gelöst werden.
Dies sind die Gebote, die der HErr dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai.
30:3 Wenn jemand dem HErrn ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, dass er seine Seele verbindet, der soll sein Wort nicht aufheben, sondern alles tun, wie es zu seinem Munde ist ausgegangen.
30:4 Wenn ein Weib dem HErrn ein Gelübde tut und sich verbindet, solange sie in ihres Vaters Hause und ledig ist,
30:5 und ihr Gelübde und Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, kommt vor ihren Vater, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und all ihr Verbündnis, das sie ihrer Seele aufgelegt hat.
30:6 Wo aber ihr Vater ihr wehrt des Tages, wenn er’s hört, so gilt kein Gelübde noch Verbündnis, das sie auf ihre Seele genommen hat; und der HErr wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater ihr gewehrt hat.
30:7 Wird sie aber eines Mannes und hat ein Gelübde auf sich oder ist ihr aus ihren Lippen ein Verbündnis entfahren über ihre Seele,
30:8 und der Mann hört es, und schweigt desselben Tages, wenn er’s hört, so gilt ihr Gelübde und Verbündnis, das sie auf ihre Seele genommen hat.
30:9 Wo aber ihr Mann ihr wehrt des Tages, wenn er’s hört, so ist ihr Gelübde los, das sie auf sich hat, und das Verbündnis, das ihr aus ihren Lippen entfahren ist über ihre Seele; und der HErr wird ihr gnädig sein.
30:10 Das Gelübde einer Witwe und Verstoßenen, alles Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, das gilt auf ihr.
30:11 Wenn eine in ihres Mannes Hause gelobt oder sich mit einem Eide verbindet über ihre Seele,
30:12 und ihr Mann hört es, und schweigt dazu und wehrt es nicht, so gilt all dasselbe Gelübde und alles Verbündnis, das sie auflegt ihrer Seele.
30:13 Macht’s aber ihr Mann des Tages los, wenn er’s hört, so gilt das nichts, was aus ihren Lippen gegangen ist, was sie gelobt oder wozu sie sich verbunden hat über ihre Seele; denn ihr Mann hat’s losgemacht, und der HErr wird ihr gnädig sein.
30:14 Alle Gelübde und Eide, die verbinden, den Leib zu kasteien, mag ihr Mann bekräftigen oder aufheben also:
30:15 wenn er dazu schweigt von einem Tage zum anderen, so bekräftigt er alle ihre Gelübde und Verbündnisse, die sie auf sich hat, darum dass er geschwiegen hat des Tages, da er’s hörte;
30:16 wird er’s aber aufheben, nachdem er’s gehört hat, so soll er ihre Missetat tragen.
30:17 Das sind die Satzungen, die der HErr dem Mose geboten hat zwischen Mann und Weib, zwischen Vater und Tochter, solange sie noch ledig ist in ihres Vaters Hause.
13 Ich habe dir, Gott, gelobt, dass ich dir danken will;
Darum will ich mit Brandopfern gehen in dein Haus und dir meine Gelübde bezahlen,
wie ich meine Lippen habe aufgetan und mein Mund geredet hat in meiner Not.
12 Gelobet und haltet dem HErrn, eurem Gott; alle, die ihr um ihn her seid, bringet Geschenke dem Schrecklichen,
Ich will meine Gelübde dem HErrn bezahlen vor allem seinem Volk,
3 Wenn du Gott ein Gelübde tust, so verzieh nicht, es zu halten; denn er hat kein Gefallen an den Narren. Was du gelobst, das halte.
4 Es ist besser, du gelobest nichts, denn dass du nicht hältst, was du gelobest.
Und die Leute fürchteten den HErr sehr und taten dem HErrn Opfer und Gelübde.
10 Ich aber will mit Dank dir opfern, mein Gelübde will ich bezahlen; denn die Hilfe ist des HErrn.
2:1 Siehe, auf den Bergen kommen Füße eines guten Boten, der da Frieden verkündigt! Halte deine Feiertage, Juda, und bezahle deine Gelübde! denn es wird der Arge nicht mehr über dich kommen; er ist ganz ausgerottet.