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Kapitel

Vers

1 wird geladen ... Und der HErr redete mit Mose und sprach:

2 wird geladen ... Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand dem HErrn ein besonderes Gelübde tut, also dass du seinen Leib schätzen musst,

3 wird geladen ... so soll das eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums,

4 wird geladen ... ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge.

5 wird geladen ... Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn’s ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge.

6 wird geladen ... Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn’s ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge.

7 wird geladen ... Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn’s ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge.

8 wird geladen ... Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann.

9 wird geladen ... Ist’s aber ein Vieh, das man dem HErrn opfern kann: alles, was man davon dem HErrn gibt, ist heilig.

10 wird geladen ... Man soll’s nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird’s aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HErrn heilig sein.

11 wird geladen ... Ist aber das Tier unrein, dass man’s dem HErrn nicht opfern darf, so soll man’s vor den Priester stellen,

12 wird geladen ... und der Priester soll’s schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben.

13 wird geladen ... Will’s aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben.

14 wird geladen ... Wenn jemand sein Haus heiligt, dass es dem HErrn heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob’s gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll’s bleiben.

15 wird geladen ... So es aber der, der es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll’s sein werden.

16 wird geladen ... Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HErrn heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.

17 wird geladen ... Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten.

18 wird geladen ... Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen.

19 wird geladen ... Will aber der, der ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden.

20 wird geladen ... Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem anderen, so soll er ihn nicht mehr lösen können;

21 wird geladen ... sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HErrn heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein.

22 wird geladen ... Wenn aber jemand dem HErrn einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist,

23 wird geladen ... so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und er soll desselben Tages solche Schätzung geben, dass sie dem HErrn heilig sei.

24 wird geladen ... Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, dass er sein Erbgut im Lande sei.

25 wird geladen ... Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera.

26 wird geladen ... Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HErrn ohnehin gebührt, soll niemand dem HErrn heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HErrn.

27 wird geladen ... Ist es aber unreines Vieh, so soll man’s lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er’s nicht lösen, so verkaufe man’s nach seinem Werte.

28 wird geladen ... Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HErrn verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles Verbannte ist ein Hochheiliges dem HErrn.

29 wird geladen ... Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben.

30 wird geladen ... Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HErrn und sollen dem HErrn heilig sein.

31 wird geladen ... Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben.

32 wird geladen ... Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HErrn.

33 wird geladen ... Man soll nicht fragen, ob’s gut oder böse sei; man soll’s auch nicht wechseln. Wird’s aber jemand wechseln, so soll’s beides heilig sein und nicht gelöst werden.

34 wird geladen ... Dies sind die Gebote, die der HErr dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai.

Querverweise zu 3. Mose 27,13 3Mo 27,13 Gewählte Verstexte kopierenGewählte Referenzen kopierenVersliste aus gewählten erzeugenAlle Verstexte kopierenAlle Referenzen kopierenVersliste aus allen erzeugen

3Mo 27,10 wird geladen ... Man soll’s nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird’s aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HErrn heilig sein.

3Mo 27,15 wird geladen ... So es aber der, der es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll’s sein werden.

3Mo 27,19 wird geladen ... Will aber der, der ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden.

3Mo 5,16 wird geladen ... Dazu was er gesündigt hat an dem Geweihten, soll er wiedergeben und den fünften Teil darüber geben, und soll’s dem Priester geben; der soll ihn versöhnen mit dem Widder des Schuldopfers, so wird’s ihm vergeben.

3Mo 6,4 wird geladen ... 5:23 wenn’s nun geschieht, dass er also sündigt und sich verschuldet, so soll er wiedergeben, was er mit Gewalt genommen oder mit Unrecht an sich gebracht, oder was ihm befohlen ist, oder was er gefunden hat,

3Mo 6,5 wird geladen ... 5:24 oder worüber er den falschen Eid getan hat; das soll er alles ganz wiedergeben, dazu den fünften Teil darüber geben dem, des es gewesen ist, des Tages, wenn er sein Schuldopfer gibt.

3Mo 22,14 wird geladen ... Wer sonst aus Versehen von dem Heiligen isst, der soll den fünften Teil dazutun und dem Priester geben samt dem Heiligen,

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