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Vers

1 wird geladen ... Es soll kein Verstümmelter noch Verschnittener in die Gemeinde des HERRN kommen.

2 wird geladen ... Es soll auch kein Bastard in die Gemeinde des HERRN kommen; auch nicht das zehnte Glied von ihm soll in die Gemeinde des HERRN kommen.

3 wird geladen ... Kein Ammoniter oder Moabiter soll in die Gemeinde des HERRN kommen; auch nicht das zehnte Glied soll in die Gemeinde des HERRN kommen, ewiglich;

4 wird geladen ... weil sie euch nicht mit Brot und Wasser entgegenkamen auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget, und dazu Bileam, den Sohn Beors, von Petor in Mesopotamien wider euch dingten, daß er dich verfluchte.

5 wird geladen ... Aber der HERR, dein Gott, wollte nicht auf Bileam hören; sondern der HERR, dein Gott, verwandelte für dich den Fluch in Segen, weil der HERR, dein Gott, dich liebt.

6 wird geladen ... Du sollst ihren Frieden und ihr Bestes nicht suchen, dein Leben lang, ewiglich.

7 wird geladen ... Den Edomiter sollst du nicht verabscheuen, denn er ist dein Bruder; den Ägypter sollst du auch nicht verabscheuen, denn du bist in seinem Lande ein Fremdling gewesen.

8 wird geladen ... Die Kinder, die sie im dritten Glied zeugen, mögen in die Gemeinde des HERRN kommen.

9 wird geladen ... Wenn du im Heerlager wider deine Feinde ausziehst, so hüte dich vor allem Bösen.

10 wird geladen ... Ist jemand unter dir infolge eines nächtlichen Zufalls nicht rein, so soll er vor das Lager hinausgehen und nicht wieder hineinkommen;

11 wird geladen ... aber gegen Abend soll er sich mit Wasser baden, und wenn die Sonne untergeht, wieder in das Lager kommen.

12 wird geladen ... Und du sollst draußen vor dem Lager einen Ort haben, dahin du zur Not hinausgehst.

13 wird geladen ... Und du sollst eine Schaufel unter deinem Geräte haben, und wenn du dich draußen setzen willst, sollst du damit graben und wieder zuscharren, was von dir gegangen ist.

14 wird geladen ... Denn der HERR, dein Gott, wandelt mitten in deinem Lager, daß er dich errette und deine Feinde vor dir dahingebe. Darum soll dein Lager heilig sein, daß er nichts Schändliches an dir sehe und sich nicht von dir abwende.

15 wird geladen ... Du sollst den Knecht, der von seinem Herrn weg zu dir geflohen ist, seinem Herrn nicht ausliefern.

16 wird geladen ... Er soll bei dir bleiben, in deiner Mitte, an dem Ort, den er erwählt in einem deiner Tore, wo es ihm gefällt, und du sollst ihn nicht unterdrücken.

17 wird geladen ... Unter den Töchtern Israels soll keine Hure und unter den Söhnen Israels kein Hurer sein.

18 wird geladen ... Du sollst keinen Hurenlohn noch Hundegeld in das Haus des HERRN, deines Gottes, bringen für irgend ein Gelübde; denn beides ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel.

19 wird geladen ... Du sollst deinem Bruder keinen Zins auferlegen, weder für Geld noch für Speise, noch für irgend etwas, womit man wuchern kann.

20 wird geladen ... Dem Ausländer darfst du Zins auferlegen, deinem Bruder aber sollst du keinen Zins auferlegen, auf daß dich der HERR, dein Gott, segne in allem, daran du die Hand legst in dem Lande, dahin du kommst, um es einzunehmen.

21 wird geladen ... Wenn du dem HERRN, deinem Gott, ein Gelübde tust, so sollst du nicht säumen, es zu erfüllen; denn der HERR, dein Gott, wird es gewiß von dir fordern, und es würde dir Sünde sein.

22 wird geladen ... Wenn du aber unterlässest, zu geloben, so ist es dir keine Sünde.

23 wird geladen ... Was aber über deine Lippen gegangen ist, das sollst du halten, und sollst tun, wie du dem HERRN, deinem Gott, gelobt hast, gemäß dem Gelübde, das du mit deinem Munde freiwillig abgelegt hast.

24 wird geladen ... Wenn du in deines Nächsten Weinberg gehst, so magst du Trauben essen, so viel du willst, bis du genug hast; aber du sollst nichts in dein Geschirr tun.

25 wird geladen ... Wenn du durch deines Nächsten Saat gehst, so magst du mit der Hand Ähren abstreifen; aber die Sichel sollst du nicht schwingen über die Saat deines Nächsten.

Querverweise zu 5. Mose 23,21 5Mo 23,21 Gewählte Verstexte kopierenGewählte Referenzen kopierenVersliste aus gewählten erzeugenAlle Verstexte kopierenAlle Referenzen kopierenVersliste aus allen erzeugen

5Mo 23,18 wird geladen ... Du sollst keinen Hurenlohn noch Hundegeld in das Haus des HERRN, deines Gottes, bringen für irgend ein Gelübde; denn beides ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel.

1Mo 28,20 wird geladen ... Und Jakob tat ein Gelübde und sprach: Wenn Gott mit mir sein und mich behüten will auf dem Wege, den ich reise, und mir will Brot zu essen geben und Kleider anzuziehen,

1Mo 35,1 wird geladen ... Und Gott sprach zu Jakob: Mache dich auf, ziehe hinauf nach Bethel und wohne daselbst und baue dort einen Altar dem Gott, der dir erschienen ist, da du vor deinem Bruder Esau flohest!

1Mo 35,2 wird geladen ... Da sprach Jakob zu seinem Haus und zu allen, die bei ihm waren: Tut von euch weg die fremden Götter, die unter euch sind, und reinigt euch und wechselt eure Kleider!

1Mo 35,3 wird geladen ... So wollen wir uns aufmachen und nach Bethel hinaufziehen, daß ich daselbst einen Altar errichte dem Gott, der mir geantwortet hat zur Zeit meiner Not, und der mit mir gewesen ist auf dem Wege, den ich gezogen bin!

3Mo 27,2 wird geladen ... Wenn jemand dem HERRN ein besonderes Gelübde tut, wenn er nach deiner Schätzung Seelen gelobt,

3Mo 27,3 wird geladen ... so sollst du sie also schätzen: Einen Mann, vom zwanzigsten bis zum sechzigsten Jahr sollst du schätzen auf fünfzig Schekel Silber, nach dem Schekel des Heiligtums.

3Mo 27,4 wird geladen ... Ist es aber ein Weib, so sollst du sie auf dreißig Schekel schätzen.

3Mo 27,5 wird geladen ... Im Alter von fünf bis zwanzig Jahren sollst du ihn schätzen auf zwanzig Schekel, wenn es ein Knabe ist, aber auf zehn Schekel, wenn es ein Mädchen ist.

3Mo 27,6 wird geladen ... Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren sollst du ihn schätzen auf fünf Schekel Silber, wenn es ein Knabe ist, aber auf drei Schekel Silber, wenn es ein Mädchen ist.

3Mo 27,7 wird geladen ... Im Alter von sechzig aber und darüber sollst du ihn auf fünfzehn Schekel schätzen, wenn es ein Mann ist, auf zehn Schekel, wenn es ein Weib ist.

3Mo 27,8 wird geladen ... Vermag er aber nicht soviel zu bezahlen, wie du ihn schätzest, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen nach dem Vermögen dessen, der das Gelübde getan hat.

3Mo 27,9 wird geladen ... Ist es aber ein Vieh, von dem, was man dem HERRN opfern kann, so soll jedes Stück, das man von solchem Vieh dem HERRN gibt, heilig sein.

3Mo 27,10 wird geladen ... Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; sollte es aber jemand auswechseln, ein Vieh für das andere, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück dem HERRN heilig sein.

3Mo 27,11 wird geladen ... Ist aber das Tier unrein, daß man es dem HERRN nicht opfern darf, so soll man es vor den Priester stellen;

3Mo 27,12 wird geladen ... und der Priester soll es schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und bei der Schätzung des Priesters soll es bleiben.

3Mo 27,13 wird geladen ... Will es aber jemand lösen, so soll er den fünften Teil deiner Schätzung dazugeben.

3Mo 27,14 wird geladen ... Wenn jemand sein Haus dem HERRN zum Heiligtum weiht, so soll es der Priester schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und wie es der Priester schätzt, so soll es gelten.

3Mo 27,15 wird geladen ... Will es aber derjenige lösen, der es geheiligt hat, so soll er den fünften Teil dazulegen; dann gehört es ihm.

3Mo 27,16 wird geladen ... Wenn jemand dem HERRN ein Stück Feld von seinem Erbgut weiht, so soll es von dir geschätzt werden nach dem Maß der Aussaat; der Raum für die Aussaat von einem Homer Gerste soll fünfzig Schekel Silber gelten.

3Mo 27,17 wird geladen ... Weiht er sein Feld vor dem Jubeljahr, so soll es nach deiner Schatzung gelten.

3Mo 27,18 wird geladen ... Weiht er aber das Feld nach dem Jubeljahr, so soll der Priester den Betrag berechnen nach den übrigen Jahren bis zum nächsten Jubeljahr und es je nachdem geringer schätzen.

3Mo 27,19 wird geladen ... Wenn aber der, welcher das Feld geweiht hat, es lösen will, so soll er den fünften Teil über die Schatzungssumme dazulegen, dann bleibt es sein.

3Mo 27,20 wird geladen ... Will er es aber nicht lösen, sondern verkauft es einem andern, so kann es nicht mehr gelöst werden;

3Mo 27,21 wird geladen ... sondern es soll dasselbige Feld, wenn es im Jubeljahr frei ausgeht, dem HERRN heilig sein, wie ein mit dem Bann belegtes Feld; es fällt dem Priester als Erbgut zu.

3Mo 27,22 wird geladen ... Wenn aber jemand dem HERRN ein Stück Feld weiht, das er gekauft hat und das nicht sein Erbgut ist,

3Mo 27,23 wird geladen ... so soll ihm der Priester den Betrag nach deiner Schatzung berechnen bis zum Jubeljahr, und er soll an demselben Tage den Schatzungswert geben, daß es dem HERRN geweiht sei.

3Mo 27,24 wird geladen ... Aber im Jubeljahr soll das Feld wieder an den Verkäufer zurückfallen, nämlich an den, welchem das Land als Erbteil gehört.

3Mo 27,25 wird geladen ... Alle deine Schätzung aber soll nach dem Schekel des Heiligtums geschehen. Ein Schekel macht zwanzig Gera.

3Mo 27,26 wird geladen ... Doch soll niemand die Erstgeburt unter dem Vieh weihen, die dem HERRN schon als Erstgeburt gehört, es sei ein Ochs oder Schaf; es ist des HERRN.

3Mo 27,27 wird geladen ... Ist es aber ein unreines Vieh, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und den fünften Teil darüber geben. Will man es nicht lösen, so soll es nach deiner Schätzung verkauft werden.

3Mo 27,28 wird geladen ... Nur soll man kein mit dem Bann Belegtes verkaufen oder lösen, nichts, das jemand dem HERRN gebannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Äcker seines Besitztums; denn alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig!

3Mo 27,29 wird geladen ... Man soll auch keinen mit dem Bann belegten Menschen lösen, sondern er soll unbedingt sterben!

3Mo 27,30 wird geladen ... Alle Zehnten des Landes, sowohl von der Saat des Landes als auch von den Früchten der Bäume, gehören dem HERRN und sollen dem HERRN heilig sein.

3Mo 27,31 wird geladen ... Will aber jemand etwas von seinem Zehnten lösen, der soll den fünften Teil darübergeben.

3Mo 27,32 wird geladen ... Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll jedes zehnte Stück dem HERRN heilig sein.

3Mo 27,33 wird geladen ... Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, man soll es auch nicht auswechseln; sollte es aber jemand auswechseln, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück heilig sein und könnte nicht gelöst werden.

3Mo 27,34 wird geladen ... Das sind die Gebote, die der HERR Mose befohlen hat an die Kinder Israel, auf dem Berge Sinai.

4Mo 30,2 wird geladen ... Das ist's, was der HERR geboten hat:

4Mo 30,3 wird geladen ... Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, womit er eine Verpflichtung auf seine Seele bindet, so soll er sein Wort nicht brechen; sondern gemäß allem, das aus seinem Munde gegangen ist, soll er tun.

4Mo 30,4 wird geladen ... Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verpflichtet, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist,

4Mo 30,5 wird geladen ... und ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele nahm, vor ihren Vater kommt, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und alle ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat.

4Mo 30,6 wird geladen ... Wenn aber ihr Vater an dem Tage, da er es hört, ihr wehrt, so gilt kein Gelübde und keine Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. Und der HERR wird es ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat.

4Mo 30,7 wird geladen ... Hat sie aber einen Mann und hat ein Gelübde auf sich oder ein unbedachtes Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat,

4Mo 30,8 wird geladen ... und ihr Mann hört es und schweigt still an dem Tage, da er davon hört, so gilt ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, welche sie auf ihre Seele gebunden hat.

4Mo 30,9 wird geladen ... Wenn aber ihr Mann ihr wehrt an dem Tage, da er es hört, so macht er damit ihr Gelübde kraftlos, das sie auf sich hat, und das unbedachte Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat; und der HERR wird es ihr vergeben.

4Mo 30,10 wird geladen ... Das Gelübde einer Witwe oder einer Verstoßenen, alles, was sie sich auf die Seele gebunden hat, soll für sie gelten.

4Mo 30,11 wird geladen ... Hat aber eine Frau im Hause ihres Mannes ein Gelübde getan oder sich mit einem Eid etwas auf die Seele gebunden,

4Mo 30,12 wird geladen ... und ihr Mann hat es gehört und dazu geschwiegen und ihr nicht gewehrt, so gelten alle ihre Gelübde und alles, was sie auf ihre Seele gebunden hat.

4Mo 30,13 wird geladen ... Entkräftet es aber ihr Mann an dem Tage, da er es hört, so gilt nichts von dem, was über ihre Lippen gegangen ist, das Gelübde oder die Verpflichtung ihrer Seele; denn ihr Mann hat es entkräftet, und der HERR wird es ihr vergeben.

4Mo 30,14 wird geladen ... Alle Gelübde und jeden Verpflichtungseid zur Demütigung der Seele kann ihr Mann bestätigen oder entkräften.

4Mo 30,15 wird geladen ... Wenn er aber von einem Tage bis zum andern schweigt, so bekräftigt er ihr ganzes Gelübde und die Verpflichtung, die sie auf sich hat, weil er an dem Tage, da er es gehört, geschwiegen hat.

4Mo 30,16 wird geladen ... Wollte er's aber erst später entkräften, nachdem er es gehört hat, so müßte er ihre Schuld tragen.

Ps 56,12 wird geladen ... Die Gelübde, die ich dir, o Gott, gelobt, liegen auf mir; ich will dir Dankopfer bezahlen!

Ps 66,13 wird geladen ... Darum will ich mit Brandopfern in dein Haus kommen und dir meine Gelübde bezahlen,

Ps 66,14 wird geladen ... welche sich meinen Lippen entrungen haben und die mein Mund geredet hat, als mir bange war.

Ps 76,11 wird geladen ... Tut Gelübde und bezahlt sie dem HERRN, eurem Gott; von allen Seiten soll man dem Furchtbaren Geschenke bringen!

Ps 116,18 wird geladen ... meine Gelübde will ich dem HERRN bezahlen vor all seinem Volk,

Pred 5,4 wird geladen ... Wenn du Gott ein Gelübde tust, so versäume nicht, es zu bezahlen; denn er hat kein Wohlgefallen an den Toren; darum halte deine Gelübde!

Pred 5,5 wird geladen ... Es ist besser, du gelobest nichts, als daß du gelobest und es nicht haltest.

Jona 1,16 wird geladen ... Da bekamen die Männer große Ehrfurcht vor dem HERRN und brachten dem HERRN ein Schlachtopfer und taten Gelübde.

Jona 2,9 wird geladen ... Die Verehrer nichtiger Götzen verlassen ihre Gnade;

Nah 1,15 wird geladen ... Siehe auf den Bergen die Füße eines guten Boten, der Frieden predigt: Feiere, Juda, dein Feste, bezahle deine Gelübde! Denn der Heillose wird forthin nicht mehr über dich kommen; er ist gänzlich vertilgt!

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