Und MoseH4872 sagteH559 den KindernH1121 IsraelH3478 alles, was ihmH4872 der HErrH3068 gebotenH6680 hatte.
Und MoseH4872 redeteH1696 mit den FürstenH7218 der StämmeH4294 der KinderH1121 IsraelH3478 und sprachH559: das ist'sH1697, was der HErrH3068 gebotenH6680 hat:
Wenn jemandH376 dem HErrnH3068 ein GelübdeH5088 tutH5087 oder einen EidH7621 schwörtH7650, dass er seine SeeleH632+H5315 verbindetH631, der soll sein WortH1697 nicht aufhebenH2490, sondern alles tunH6213, wie es zu seinem MundeH6310 ist ausgegangenH3318.
Wenn ein WeibH802 dem HErrnH3068 ein GelübdeH5088 tutH5087 und sich verbindetH631+H632, solange sie in ihres VatersH1 HauseH1004 und ledigH5271 ist,
und ihr GelübdeH5088 und VerbündnisH632, das sie nimmtH631 auf ihre SeeleH5315, kommtH8085 vorH8085 ihren VaterH1, und er schweigtH2790 dazu, so giltH6965 all ihr GelübdeH5088 und all ihr VerbündnisH632, das sie ihrer SeeleH5315 aufgelegtH631 hat.
Wo aber ihr VaterH1 ihr wehrtH5106 des TagesH3117, wenn er's hörtH8085, so giltH6965 kein GelübdeH5088 noch VerbündnisH632, das sie auf ihre SeeleH5315 genommenH631 hat; und der HErrH3068 wird ihr gnädigH5545 sein, weil ihr VaterH1 ihr gewehrtH5106 hat.
Wird sie aber eines MannesH376 und hat ein GelübdeH5088 auf sich oder ist ihr aus ihren LippenH8193 ein Verbündnis entfahrenH4008 überH631 ihre SeeleH5315,
und der MannH376 hörtH8085 es, und schweigtH2790 desselben TagesH3117, wenn er's hörtH8085, so giltH6965 ihr GelübdeH5088 und VerbündnisH631+H632, das sie auf ihre SeeleH5315 genommenH6965 hat.
Wo aber ihr MannH376 ihr wehrtH5106 des TagesH3117, wenn er's hörtH8085, so ist ihr GelübdeH5088 losH6565, das sie auf sich hat, und das VerbündnisH631, das ihr aus ihren LippenH8193 entfahrenH4008 ist über ihre SeeleH5315; und der HErrH3068 wird ihr gnädigH5545 sein.
Das GelübdeH5088 einer WitweH490 und VerstoßenenH1644, alles VerbündnisH631, das sie nimmt auf ihre SeeleH5315, das giltH6965 auf ihr.
Wenn eine in ihres MannesH376 HauseH1004 gelobtH5087 oder sich mit einem EideH7621 verbindetH631+H632 über ihre SeeleH5315,
und ihr MannH376 hörtH8085 es, und schweigtH2790 dazu und wehrtH5106 es nicht, so giltH6965 all dasselbe GelübdeH5088 und alles VerbündnisH631+H632, das sie auflegt ihrer SeeleH5315.
Macht'sH6565 aber ihr MannH376 des TagesH3117 losH6565, wenn er's hörtH8085, so giltH6965 das nichtsH6965, was aus ihren LippenH8193 gegangenH4161 ist, was sie gelobtH5088 oder wozu sie sich verbundenH632 hat über ihre SeeleH5315; denn ihr MannH376 hat's losgemachtH6565, und der HErrH3068 wird ihr gnädigH5545 sein.
Alle GelübdeH5088 und EideH7621, die verbindenH632, den LeibH5315 zu kasteienH6031, mag ihr MannH376 bekräftigenH6965 oder aufhebenH6565 also:
wenn erH376 dazuH2790 schweigtH2790 von einem TageH3117 zum anderenH3117, so bekräftigtH6965 erH376 alle ihre GelübdeH5088 und VerbündnisseH632, die sie auf sich hat, darum dass erH376 geschwiegenH2790 hat des TagesH3117, da er's hörteH8085;
wird er'sH6565 aber aufhebenH6565, nachdemH310 er'sH6565 gehörtH8085 hat, so soll er ihre MissetatH5771 tragenH5375.
Das sind die SatzungenH2706, die der HErrH3068 dem MoseH4872 gebotenH6680 hat zwischen MannH376 und WeibH802, zwischen VaterH1 und TochterH1323, solange sie noch ledigH5271 ist in ihres VatersH1 HauseH1004.