Wenn jemand also sündigen würde, dass er den Fluch aussprechen hört und Zeuge ist, weil er’s gesehen oder erfahren hat, es aber nicht ansagt, der ist einer Missetat schuldig.
Oder wenn jemand etwas Unreines anrührt, es sei ein Aas eines unreinen Tieres oder Viehs oder Gewürms, und wüsste es nicht, der ist unrein und hat sich verschuldet.
Oder wenn er einen unreinen Menschen anrührt, in was für Unreinigkeit der Mensch unrein werden kann, und wüsste es nicht und wird’s inne, der hat sich verschuldet.
Oder wenn jemand schwört, dass ihm aus dem Mund entfährt, Schaden oder Gutes zu tun (wie denn einem Menschen ein Schwur entfahren mag, ehe er’s bedächte), und wird’s inne, der hat sich an der einem verschuldet.
Wenn’s nun geschieht, dass er sich an der einem verschuldet und bekennt, dass er daran gesündigt hat,
so soll er für seine Schuld dieser seiner Sünde, die er getan hat, dem HErrn bringen von der Herde eine Schaf- oder Ziegenmutter zum Sündopfer, so soll ihm der Priester seine Sünde versöhnen.
Vermag er aber nicht ein Schaf, so bringe er dem HErrn für seine Schuld, die er getan hat, zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, die erste zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer,
und bringe sie dem Priester. Der soll die erste zum Sündopfer machen und ihr den Kopf abkneipen hinter dem Genick, und nicht abbrechen;
und sprenge mit dem Blut des Sündopfers an die Seite des Altars und lasse das übrige Blut ausbluten an des Altars Boden. Das ist das Sündopfer.
Die andere aber soll er zum Brandopfer machen, so wie es recht ist. Und soll also der Priester ihm seine Sünde versöhnen, die er getan hat, so wird’s ihm vergeben.
Vermag er aber nicht zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, so bringe er für seine Sünde als ein Opfer ein zehntel Epha Semmelmehl zum Sündopfer. Er soll aber kein Öl darauf legen noch Weihrauch darauf tun; denn es ist ein Sündopfer.
Und soll’s zum Priester bringen. Der Priester aber soll eine Handvoll davon nehmen zum Gedächtnis und anzünden auf dem Altar zum Feuer dem HErrn. Das ist ein Sündopfer.
Und der Priester soll also seine Sünde, die er getan hat, ihm versöhnen, so wird’s ihm vergeben. Und es soll dem Priester gehören wie ein Speisopfer.
Und der HErr redete mit Mose und sprach:
Wenn sich jemand vergreift, dass er es versieht und sich versündigt an dem, das dem HErrn geweiht ist, soll er ein Schuldopfer dem HErrn bringen, einen Widder ohne Fehl von der Herde, der zwei Silberlinge wert sei nach dem Lot des Heiligtums, zum Schuldopfer.
Dazu was er gesündigt hat an dem Geweihten, soll er wiedergeben und den fünften Teil darüber geben, und soll’s dem Priester geben; der soll ihn versöhnen mit dem Widder des Schuldopfers, so wird’s ihm vergeben.
Wenn jemand sündigt und tut wider irgendein Gebot des HErrn, was er nicht tun sollte, und hat’s nicht gewusst, der hat sich verschuldet und ist einer Missetat schuldig
und soll bringen einen Widder von der Herde ohne Fehl, der eines Schuldopfers wert ist, zum Priester; der soll ihm versöhnen, was er versehen hat und wusste es nicht, so wird’s ihm vergeben.
Das ist das Schuldopfer; verschuldet hat er sich an dem HErrn.
Querverweise zu 3. Mose 5,6 3Mo 5,6
und ihrer Sünde innewird, die sie getan hat, die soll zum Opfer eine Ziege bringen ohne Fehl für die Sünde, die sie getan hat,
und ihrer Sünde innewird, die sie getan hat, die soll zum Opfer eine Ziege bringen ohne Fehl für die Sünde, die sie getan hat,
Und soll mit dem Farren tun, wie er mit dem Farren des Sündopfers getan hat. Und soll also der Priester sie versöhnen, so wird’s ihnen vergeben.
Wird er aber ein Schaf zum Sündopfer bringen, so bringe er ein weibliches, das ohne Fehl ist,
Wird er aber ein Schaf zum Sündopfer bringen, so bringe er ein weibliches, das ohne Fehl ist,
5:25 Aber für seine Schuld soll er dem HErrn zu dem Priester einen Widder von der Herde ohne Fehl bringen, der eines Schuldopfers wert ist.
Und dies ist das Gesetz des Schuldopfers. Ein Hochheiliges ist es.
An der Stätte, da man das Brandopfer schlachtet, soll man auch das Schuldopfer schlachten und sein Blut auf den Altar umhersprengen.
Und all sein Fett soll man opfern, den Schwanz und das Fett, welches das Eingeweide bedeckt,
die zwei Nieren mit dem Fett, das daran ist, an den Lenden, und das Netz über der Leber, an den Nieren abgerissen.
Und der Priester soll’s auf dem Altar anzünden zum Feuer dem HErrn. Das ist ein Schuldopfer.
Was männlich ist unter den Priestern, die sollen das essen an heiliger Stätte; denn es ist ein Hochheiliges.
Wie das Sündopfer, also soll auch das Schuldopfer sein; aller beider soll einerlei Gesetz sein; und sollen dem Priester gehören, der dadurch versöhnt.
Und soll das eine Lamm nehmen und zum Schuldopfer opfern mit dem Log Öl; und soll solches vor dem HErrn weben
und darnach das Lamm schlachten, wo man das Sündopfer und Brandopfer schlachtet, nämlich an heiliger Stätte; denn wie das Sündopfer, also ist auch das Schuldopfer des Priesters; denn es ist ein Hochheiliges.
Er soll aber für seine Schuld dem HErrn vor die Tür der Hütte des Stifts einen Widder zum Schuldopfer bringen;
und der Priester soll ihn versöhnen mit dem Schuldopfer vor dem HErrn über die Sünde, die er getan hat, so wird ihm Gott gnädig sein über seine Sünde, die er getan hat.
dass er dem HErrn die Zeit seines Gelübdes aushalte. Und soll ein jähriges Lamm bringen zum Schuldopfer. Aber die vorigen Tage sollen umsonst sein, darum dass sein Gelübde verunreinigt ist.
Aber in der Halle des Tors standen auf jeglicher Seite zwei Tische, darauf man die Brandopfer, Sündopfer und Schuldopfer schlachten sollte.
Und er sprach zu mir: Die Kammern gegen Mitternacht und die Kammern gegen Mittag gegenüber dem Hofraum, das sind die heiligen Kammern, darin die Priester, welche dem HErrn nahen, die hochheiligen Opfer essen. Und sie sollen die hochheiligen Opfer, nämlich Speisopfer, Sündopfer und Schuldopfer, dahineinlegen; denn es ist eine heilige Stätte.