Wenn jemandH5315 also sündigenH2398 würde, dass er den FluchH423+H6963 aussprechen hörtH8085 und ZeugeH5707 ist, weilH176 er's gesehenH7200 oder erfahrenH3045 hat, es aber nicht ansagtH5046, der ist einer MissetatH5771 schuldigH5375.
Oder wenn jemandH5315 etwas UnreinesH1697+H2931 anrührtH5060, es sei ein AasH5038 eines unreinenH2931 TieresH2416 oder ViehsH929 oder GewürmsH8318, und wüssteH5956 es nicht, der ist unreinH2931 und hat sich verschuldetH816.
Oder wenn er einen unreinenH2932 MenschenH120 anrührtH5060, in was für UnreinigkeitH2932 der Mensch unreinH2930 werden kann, und wüssteH5956 es nicht und wird's inneH3045, der hat sich verschuldetH816.
Oder wenn jemandH5315 schwörtH7650, dass ihm aus dem MundH8193 entfährtH981, SchadenH7489 oder GutesH3190 zu tun (wie denn einemH259 MenschenH120 ein SchwurH7621 entfahrenH981 mag, ehe er's bedächteH5956), und wird's inneH3045, der hat sich an der einemH259 verschuldetH816.
Wenn's nun geschieht, dass er sich an der einemH259 verschuldetH816 und bekenntH3034, dass er daran gesündigtH2398 hat,
so soll er für seine SchuldH817 dieser seiner SündeH2403, die er getanH2398 hat, dem HErrnH3068 bringenH935 von der HerdeH6629 eine SchafH3776+H5347- oder ZiegenmutterH5795+H8166 zum SündopferH2403, so soll ihm der PriesterH3548 seine SündeH2403 versöhnenH3722.
VermagH1767 erH3027 aber nichtH1767 ein SchafH5060+H7716, so bringeH935 erH3027 dem HErrn fürH854 seine SchuldH817, die erH3027 getanH2398 hat, zweiH8147 TurteltaubenH8449 oder zweiH8147 jungeH1121 TaubenH3068+H3123, die ersteH259 zum SündopferH2403, die andereH259 zum BrandopferH5930,
und bringeH935 sie dem PriesterH3548. Der sollH7126 die ersteH7223 zum SündopferH2403 machenH7126 und ihr den KopfH7218 abkneipenH4454 hinterH4136 dem GenickH6203, und nicht abbrechenH914;
und sprengeH5137 mit dem BlutH1818 des SündopfersH2403 an die SeiteH7023 des AltarsH4196 und lasse das übrigeH7604 BlutH1818 ausblutenH4680 an des AltarsH4196 BodenH3247. Das ist das SündopferH2403.
Die andereH8145 aber sollH6213 er zum BrandopferH5930 machenH6213, so wie es rechtH4941 ist. Und sollH6213 also der PriesterH3548 ihm seine SündeH2403 versöhnenH3722, die er getanH2398 hat, so wird's ihm vergebenH5545.
VermagH5381 erH3027 aber nichtH5381 zweiH8147 TurteltaubenH8449 oder zweiH8147 jungeH1121 TaubenH3123, so bringeH935 erH3027 für seine SündeH2398 als ein OpferH7133 ein zehntelH6224 EphaH374 SemmelmehlH5560 zum SündopferH2403. ErH3027 soll aber kein ÖlH8081 darauf legenH7760 noch WeihrauchH3828 darauf tunH5414; denn es ist ein SündopferH2403.
Und soll's zum PriesterH3548 bringenH935. Der PriesterH3548 aber soll eine HandvollH4393+H7062 davon nehmenH7061 zum GedächtnisH234 und anzündenH6999 auf dem AltarH4196 zum FeuerH801 dem HErrnH3068. Das ist ein SündopferH2403.
Und der PriesterH3548 soll also seine SündeH259+H2403, die er getanH2398 hat, ihm versöhnenH3722, so wird's ihm vergebenH5545. Und es soll dem PriesterH3548 gehören wie ein SpeisopferH4503.
Und der HErrH3068 redeteH1696 mit MoseH4872 und sprachH559:
Wenn sich jemandH5315 vergreiftH4603+H4604, dass er es versiehtH7684 und sich versündigtH2398 an dem, das dem HErrnH3068 geweihtH6944 ist, soll er ein SchuldopferH817 dem HErrnH3068 bringenH935, einen WidderH352 ohne FehlH8549 von der HerdeH6629, der zwei SilberlingeH3701 wertH6187 sei nach dem LotH8255 des HeiligtumsH6944, zum SchuldopferH817.
Dazu was er gesündigtH2398 hat an dem GeweihtenH6944, soll er wiedergebenH7999 und den fünften TeilH2549 darüberH3254 gebenH5414, und soll's dem PriesterH3548 gebenH5414; der soll ihn versöhnenH3548+H3722 mit dem WidderH352 des SchuldopfersH817, so wird's ihm vergebenH5545.
Wenn jemandH5315 sündigtH2398 und tutH6213 wider irgendeinH259 GebotH4687 des HErrnH3068, was er nicht tunH6213 sollte, und hat's nicht gewusstH3045, der hat sich verschuldetH816 und ist einer MissetatH5771 schuldigH5375
und soll bringenH935 einen WidderH352 von der HerdeH6629 ohne FehlH8549, der eines SchuldopfersH817 wertH6187 ist, zum PriesterH3548; der soll ihm versöhnenH3548+H3722, was er versehenH7683+H7684 hat und wussteH3045 es nicht, so wird's ihm vergebenH5545.
Das ist das SchuldopferH817; verschuldetH816 hatH816 er sich an dem HErrnH3068.
Und der HErrH3068 redeteH1696 mit MoseH4872 und sprachH559:
Wenn jemandH5315 sündigenH2398 würde und sich damit an dem HErrnH3068 vergreifenH4603+H4604, dass er seinem NebenmenschenH5997 ableugnetH3584, was ihm dieser befohlenH6487 hat, oder was ihm zu treuerH8667 HandH3027 getan ist, oder was er mit GewaltH1498 genommen oder mit UnrechtH6231 an sich gebrachtH6231,
oder wenn er, was verlorenH9 ist, gefundenH4672 hat, und leugnetH3584 solches und tutH6213+H7650 einen falschenH8267 EidH7650 über irgendH259 etwas, darinH2007 ein MenschH120 wider seinen Nächsten SündeH2398 tutH6213+H7650;
wenn's nun geschieht, dass er also sündigtH2398 und sich verschuldetH816, so soll er wiedergebenH7725, wasH1500 er mit Gewalt genommenH1497 oder mit UnrechtH6231 an sich gebrachtH6231+H6233, oder wasH1500 ihm befohlenH853+H6487 ist, oder wasH1500 er gefundenH9+H4672 hat,
oder worüber er den falschenH8267 EidH7650 getanH7650 hat; das soll er alles ganzH7218 wiedergebenH7999, dazu den fünften TeilH2549 darüberH3254 gebenH5414 dem, des es gewesen ist, des TagesH3117, wenn er sein SchuldopferH819 gibt.
Aber für seine SchuldH817 soll er dem HErrnH3068 zu dem PriesterH3548 einen WidderH352 von der HerdeH6629 ohne FehlH8549 bringenH935, der eines SchuldopfersH817 wertH6187 ist.
So soll ihn der PriesterH3548 versöhnenH3722 vorH6440 dem HErrnH3068, so wird ihm vergebenH5545 allesH259, was er getanH6213 hat, daran er sich verschuldetH819 hat.
Querverweise zu 3. Mose 5,16 3Mo 5,16
WerH376 sonst aus VersehenH7684 von dem HeiligenH6944 isstH398, der soll den fünftenH2549 Teil dazutunH3254 und dem PriesterH3548 gebenH5414 samt dem HeiligenH6944,
wenn's nun geschieht, dass er also sündigtH2398 und sich verschuldetH816, so soll er wiedergebenH7725, wasH1500 er mit Gewalt genommenH1497 oder mit UnrechtH6231 an sich gebrachtH6231+H6233, oder wasH1500 ihm befohlenH853+H6487 ist, oder wasH1500 er gefundenH9+H4672 hat,
so soll er für seine SchuldH817 dieser seiner SündeH2403, die er getanH2398 hat, dem HErrnH3068 bringenH935 von der HerdeH6629 eine SchafH3776+H5347- oder ZiegenmutterH5795+H8166 zum SündopferH2403, so soll ihm der PriesterH3548 seine SündeH2403 versöhnenH3722.
Wenn jemandH376 einen OchsenH1241+H7794 oder ein SchafH6629+H7716 stiehltH1589 und schlachtet'sH2873 oder verkauft'sH4376, derH7999 soll fünfH2568 OchsenH1241+H7794 für einen OchsenH1241+H7794 wiedergebenH7999 und vierH702 Schafe für ein SchafH6629+H7716.
oder worüber er den falschenH8267 EidH7650 getanH7650 hat; das soll er alles ganzH7218 wiedergebenH7999, dazu den fünften TeilH2549 darüberH3254 gebenH5414 dem, des es gewesen ist, des TagesH3117, wenn er sein SchuldopferH819 gibt.
Die andereH8145 aber sollH6213 er zum BrandopferH5930 machenH6213, so wie es rechtH4941 ist. Und sollH6213 also der PriesterH3548 ihm seine SündeH2403 versöhnenH3722, die er getanH2398 hat, so wird's ihm vergebenH5545.
Ist aber die SonneH8121 über ihn aufgegangenH2224, so soll man das BlutgerichtH1818 gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstattenH7999; hat er nichts, so verkaufeH4376 man ihn um seinen DiebstahlH1591.
Will's aberH1350 jemand lösenH1350, der soll den FünftenH2549 überH3254 die SchätzungH6187 gebenH3254.
Und der PriesterH3548 soll also seine SündeH259+H2403, die er getanH2398 hat, ihm versöhnenH3722, so wird's ihm vergebenH5545. Und es soll dem PriesterH3548 gehören wie ein SpeisopferH4503.
FindetH4672 manH4672 aber beiH3027 ihm den DiebstahlH1591 lebendigH2416, es sei OchseH7794, EselH2543 oder SchafH7716, so soll er's zwiefältigH8147 wiedergebenH7999.
So esH1004 aber der, der esH1004 geheiligtH6942 hat, will lösenH1350, so soll er den fünftenH2549 Teil des GeldesH3701, zu dem esH1004 geschätztH6187 ist, draufgebenH3254, so soll's sein werden.
Aber alles sein FettH2459 soll er auf dem AltarH4196 anzündenH6999 gleich wie das FettH2459 des DankopfersH2077+H8002. Und soll also der PriesterH3548 seine SündeH2403 versöhnenH3722, so wird's ihm vergebenH5545.
Die mich ohne UrsacheH2600 hassenH8130, deren ist mehrH7231, denn ich HaareH8185 auf dem HauptH7218 habe. Die mir unbilligH8267 feindH341 sind und mich verderbenH6789, sind mächtigH6105. Ich muss bezahlenH7725, was ich nicht geraubtH1497 habe.
Ist es aber unreinesH2931 ViehH929, so soll man's lösenH1350+H6299 nach seinem WerteH6187, und darübergebenH3254 den FünftenH2549. Will er's nicht lösenH1350+H6299, so verkaufeH4376 man's nach seinem WerteH6187.
DennG1063 wennG1487 der OchsenG5022 undG2532 der BöckeG5131 BlutG129 undG2532 die AscheG4700 von der KuhG1151, gesprengtG4472, heiligtG37 die UnreinenG2840 zuG4314 der leiblichenG4561 ReinigkeitG2514,
ZachäusG2195 aberG1161 tratG2476 dar undG2532 sprachG2036 zuG4314 dem HerrnG2962: SieheG2400, HerrG2962, die HälfteG2255 meinerG3450 GüterG5224 gebeG591+G1325 ich den ArmenG4434, undG2532 wennG1536 ich jemandG5100 betrogenG4811 habe, das gebeG591+G1325 ich vierfältigG5073 wiederG591.
Will aberH1350 jemandH376 seinen ZehntenH4643 lösenH1350, der soll den FünftenH2549 darübergebenH3254.
wievielG4214 mehrG3123 wird das BlutG129 ChristiG5547, derG3739 sich selbstG1438 ohneG299 allen FehlG299 durchG1223 den ewigenG166 GeistG4151 GottG2316 geopfertG4374 hat, unserG5216 GewissenG4893 reinigenG2511 vonG575 den totenG3498 WerkenG2041, zuG1519 dienenG3000 dem lebendigenG2198 GottG2316!
sondernG235 verkündigteG518 zuerstG4412 denenG1722 zuG1909 DamaskusG1154 undG2532+G5037 JerusalemG2414 undG2532+G5037 inG1519 alleG3956 GegendG5561 des jüdischenG2449 Landes undG2532+G5037 auch den HeidenG1484, dass sie BußeG3341 tätenG3340+G4238 undG2532+G5037 sich bekehrtenG1994 zuG1909 GottG2316 undG2532+G5037 tätenG3340+G4238 rechtschaffeneG514 WerkeG2041 der BußeG3341.
und sie sollen ihre SündeH2403 bekennenH3034, die sie getanH6213 haben, und sollen ihre SchuldH817 versöhnenH7725 mit der HauptsummeH7218 und darüber den fünftenH2549 Teil dazutunH3254 und dem gebenH5414, an dem sie sich verschuldigtH816 haben.