Wenn jemandH5315 also sündigenH2398 würde, dass er den FluchH423+H6963 aussprechen hörtH8085 und ZeugeH5707 ist, weilH176 er's gesehenH7200 oder erfahrenH3045 hat, es aber nicht ansagtH5046, der ist einer MissetatH5771 schuldigH5375.
Oder wenn jemandH5315 etwas UnreinesH1697+H2931 anrührtH5060, es sei ein AasH5038 eines unreinenH2931 TieresH2416 oder ViehsH929 oder GewürmsH8318, und wüssteH5956 es nicht, der ist unreinH2931 und hat sich verschuldetH816.
Oder wenn er einen unreinenH2932 MenschenH120 anrührtH5060, in was für UnreinigkeitH2932 der Mensch unreinH2930 werden kann, und wüssteH5956 es nicht und wird's inneH3045, der hat sich verschuldetH816.
Oder wenn jemandH5315 schwörtH7650, dass ihm aus dem MundH8193 entfährtH981, SchadenH7489 oder GutesH3190 zu tun (wie denn einemH259 MenschenH120 ein SchwurH7621 entfahrenH981 mag, ehe er's bedächteH5956), und wird's inneH3045, der hat sich an der einemH259 verschuldetH816.
Wenn's nun geschieht, dass er sich an der einemH259 verschuldetH816 und bekenntH3034, dass er daran gesündigtH2398 hat,
so soll er für seine SchuldH817 dieser seiner SündeH2403, die er getanH2398 hat, dem HErrnH3068 bringenH935 von der HerdeH6629 eine SchafH3776+H5347- oder ZiegenmutterH5795+H8166 zum SündopferH2403, so soll ihm der PriesterH3548 seine SündeH2403 versöhnenH3722.
VermagH1767 erH3027 aber nichtH1767 ein SchafH5060+H7716, so bringeH935 erH3027 dem HErrn fürH854 seine SchuldH817, die erH3027 getanH2398 hat, zweiH8147 TurteltaubenH8449 oder zweiH8147 jungeH1121 TaubenH3068+H3123, die ersteH259 zum SündopferH2403, die andereH259 zum BrandopferH5930,
und bringeH935 sie dem PriesterH3548. Der sollH7126 die ersteH7223 zum SündopferH2403 machenH7126 und ihr den KopfH7218 abkneipenH4454 hinterH4136 dem GenickH6203, und nicht abbrechenH914;
und sprengeH5137 mit dem BlutH1818 des SündopfersH2403 an die SeiteH7023 des AltarsH4196 und lasse das übrigeH7604 BlutH1818 ausblutenH4680 an des AltarsH4196 BodenH3247. Das ist das SündopferH2403.
Die andereH8145 aber sollH6213 er zum BrandopferH5930 machenH6213, so wie es rechtH4941 ist. Und sollH6213 also der PriesterH3548 ihm seine SündeH2403 versöhnenH3722, die er getanH2398 hat, so wird's ihm vergebenH5545.
VermagH5381 erH3027 aber nichtH5381 zweiH8147 TurteltaubenH8449 oder zweiH8147 jungeH1121 TaubenH3123, so bringeH935 erH3027 für seine SündeH2398 als ein OpferH7133 ein zehntelH6224 EphaH374 SemmelmehlH5560 zum SündopferH2403. ErH3027 soll aber kein ÖlH8081 darauf legenH7760 noch WeihrauchH3828 darauf tunH5414; denn es ist ein SündopferH2403.
Und soll's zum PriesterH3548 bringenH935. Der PriesterH3548 aber soll eine HandvollH4393+H7062 davon nehmenH7061 zum GedächtnisH234 und anzündenH6999 auf dem AltarH4196 zum FeuerH801 dem HErrnH3068. Das ist ein SündopferH2403.
Und der PriesterH3548 soll also seine SündeH259+H2403, die er getanH2398 hat, ihm versöhnenH3722, so wird's ihm vergebenH5545. Und es soll dem PriesterH3548 gehören wie ein SpeisopferH4503.
Und der HErrH3068 redeteH1696 mit MoseH4872 und sprachH559:
Wenn sich jemandH5315 vergreiftH4603+H4604, dass er es versiehtH7684 und sich versündigtH2398 an dem, das dem HErrnH3068 geweihtH6944 ist, soll er ein SchuldopferH817 dem HErrnH3068 bringenH935, einen WidderH352 ohne FehlH8549 von der HerdeH6629, der zwei SilberlingeH3701 wertH6187 sei nach dem LotH8255 des HeiligtumsH6944, zum SchuldopferH817.
Dazu was er gesündigtH2398 hat an dem GeweihtenH6944, soll er wiedergebenH7999 und den fünften TeilH2549 darüberH3254 gebenH5414, und soll's dem PriesterH3548 gebenH5414; der soll ihn versöhnenH3548+H3722 mit dem WidderH352 des SchuldopfersH817, so wird's ihm vergebenH5545.
Wenn jemandH5315 sündigtH2398 und tutH6213 wider irgendeinH259 GebotH4687 des HErrnH3068, was er nicht tunH6213 sollte, und hat's nicht gewusstH3045, der hat sich verschuldetH816 und ist einer MissetatH5771 schuldigH5375
und soll bringenH935 einen WidderH352 von der HerdeH6629 ohne FehlH8549, der eines SchuldopfersH817 wertH6187 ist, zum PriesterH3548; der soll ihm versöhnenH3548+H3722, was er versehenH7683+H7684 hat und wussteH3045 es nicht, so wird's ihm vergebenH5545.
Das ist das SchuldopferH817; verschuldetH816 hatH816 er sich an dem HErrnH3068.
Und der HErrH3068 redeteH1696 mit MoseH4872 und sprachH559:
Wenn jemandH5315 sündigenH2398 würde und sich damit an dem HErrnH3068 vergreifenH4603+H4604, dass er seinem NebenmenschenH5997 ableugnetH3584, was ihm dieser befohlenH6487 hat, oder was ihm zu treuerH8667 HandH3027 getan ist, oder was er mit GewaltH1498 genommen oder mit UnrechtH6231 an sich gebrachtH6231,
oder wenn er, was verlorenH9 ist, gefundenH4672 hat, und leugnetH3584 solches und tutH6213+H7650 einen falschenH8267 EidH7650 über irgendH259 etwas, darinH2007 ein MenschH120 wider seinen Nächsten SündeH2398 tutH6213+H7650;
wenn's nun geschieht, dass er also sündigtH2398 und sich verschuldetH816, so soll er wiedergebenH7725, wasH1500 er mit Gewalt genommenH1497 oder mit UnrechtH6231 an sich gebrachtH6231+H6233, oder wasH1500 ihm befohlenH853+H6487 ist, oder wasH1500 er gefundenH9+H4672 hat,
oder worüber er den falschenH8267 EidH7650 getanH7650 hat; das soll er alles ganzH7218 wiedergebenH7999, dazu den fünften TeilH2549 darüberH3254 gebenH5414 dem, des es gewesen ist, des TagesH3117, wenn er sein SchuldopferH819 gibt.
Aber für seine SchuldH817 soll er dem HErrnH3068 zu dem PriesterH3548 einen WidderH352 von der HerdeH6629 ohne FehlH8549 bringenH935, der eines SchuldopfersH817 wertH6187 ist.
So soll ihn der PriesterH3548 versöhnenH3722 vorH6440 dem HErrnH3068, so wird ihm vergebenH5545 allesH259, was er getanH6213 hat, daran er sich verschuldetH819 hat.
Querverweise zu 3. Mose 5,24 3Mo 5,24
Dazu was er gesündigtH2398 hat an dem GeweihtenH6944, soll er wiedergebenH7999 und den fünften TeilH2549 darüberH3254 gebenH5414, und soll's dem PriesterH3548 gebenH5414; der soll ihn versöhnenH3548+H3722 mit dem WidderH352 des SchuldopfersH817, so wird's ihm vergebenH5545.
DarumG3767, wennG1437 du deineG4675 GabeG1435 aufG1909 dem AltarG2379 opferstG4374 und wirst alldaG2546 eingedenkG3415, dassG3754 dein BruderG80 etwasG5100 widerG2596 dichG4675 habeG2192,
Wenn jemandH376 einen OchsenH1241+H7794 oder ein SchafH6629+H7716 stiehltH1589 und schlachtet'sH2873 oder verkauft'sH4376, derH7999 soll fünfH2568 OchsenH1241+H7794 für einen OchsenH1241+H7794 wiedergebenH7999 und vierH702 Schafe für ein SchafH6629+H7716.
so lassG863 alldaG1563 vorG1715 dem AltarG2379 deineG4675 GabeG1435 undG2532 geheG5217 zuvorG4412 hin undG2532 versöhneG1259 dich mit deinemG4675 BruderG80, undG2532 alsdannG5119 kommG2064 undG2532 opfereG4374 deineG4675 GabeG1435.
FindetH4672 manH4672 aber beiH3027 ihm den DiebstahlH1591 lebendigH2416, es sei OchseH7794, EselH2543 oder SchafH7716, so soll er's zwiefältigH8147 wiedergebenH7999.
Wenn jemandH376 seinemH376 NächstenH7453 GeldH3701 oder GeräteH3627 zu bewahrenH8104 gibtH5414, und es wird demselben aus seinemH376 HauseH1004 gestohlenH1589: findetH4672 man den DiebH1590, so soll er's zwiefältigH8147 wiedergebenH7999;
Wo einer den anderen beschuldigtH559 um irgendeinH1697 UnrechtH6588, es sei um OchsenH7794 oder EselH2543 oder SchafH7716 oder KleiderH8008 oder allerlei, das verlorenH9 ist, so soll beiderH8147 SacheH1697 vor die „GötterH430“ kommenH935. Welchen die „GötterH430“ verdammenH7561, der soll's zwiefältigH8147 seinem NächstenH7453 wiedergebenH7999.
und sie sollen ihre SündeH2403 bekennenH3034, die sie getanH6213 haben, und sollen ihre SchuldH817 versöhnenH7725 mit der HauptsummeH7218 und darüber den fünftenH2549 Teil dazutunH3254 und dem gebenH5414, an dem sie sich verschuldigtH816 haben.
Ist aber niemandH1350 da, dem man'sH376+H817 bezahlenH7725 sollte, so soll man'sH376+H817 dem HErrnH3068 gebenH7725 für den PriesterH3548 außer dem WidderH352 der VersöhnungH3725, dadurch er versöhntH3722 wird.
Siehe, hier bin ich; antwortetH6030 wider mich vor dem HErrnH3068 und seinem GesalbtenH4899, ob ich jemandes OchsenH7794 oder EselH2543 genommenH3947 habe? ob ich jemand habe GewaltH6231 oder UnrechtH7533 getan? ob ich von jemandes HandH3027 ein GeschenkH3724 genommenH3947 habe und mir die AugenH5869 blendenH5956 lassen? so will ich's euch wiedergebenH7725.
Dazu sollH7999 er das SchafH3535 vierfältigH706 bezahlenH7999, darum dassH6118 er solchesH1697 getanH6213 hatH834 und nicht geschontH2550 hatH834.
Es ist einem DiebeH1590 nicht so große SchmachH936, ob er stiehltH1589, seine SeeleH5315 zu sättigenH4390, weil ihn hungertH7456;
und ob er ergriffenH4672 wird, gibtH7999 er's siebenfältigH7659 wiederH7999 und legtH5414 dar alles GutH1952 in seinem HauseH1004.
Das ist aber ein FastenH6685, das ich erwähleH977: LassH6605 losH6605, welche du mit UnrechtH7562 gebundenH2784 hast; lassH6605 ledigH5425, welche du beschwerstH92+H4133; gibH7971 freiH2670, welche du drängstH7533; reißH5423 weg allerlei LastH4133;