21:37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet’s oder verkauft’s, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf.
22:1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, dass er einbricht, und wird dabei geschlagen, dass er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen.
22:2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl.
22:3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei Ochse, Esel oder Schaf, so soll er’s zwiefältig wiedergeben.
4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, dass er sein Vieh lässt Schaden tun in eines anderen Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er’s zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die „Götter“ {bedeutet: Richter} bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt.
8 Wo einer den anderen beschuldigt um irgendein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die „Götter“ kommen. Welchen die „Götter“ verdammen, der soll’s zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgendein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, dass es niemand sieht,
10 so soll man’s unter ihnen auf einen Eid bei dem HErrn kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll’s annehmen, also dass jener nicht bezahlen müsse.
11 Stiehlt’s ihm aber ein Dieb, so soll er’s seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen.
13 Wenn’s jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, dass sein Herr nicht dabei ist, so soll er’s bezahlen.
14 Ist aber sein Herr dabei, soll er’s nicht bezahlen, wenn er’s um sein Geld gedingt hat.
15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben.
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.
17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen.
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben.
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HErrn allein, der sei verbannt.
20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen.
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen.
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören;
23 so wird mein Zorn ergrimmen, dass ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden.
24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben.
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht;
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.
27 Den „Göttern“ sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk sollst du nicht lästern.
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben.
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage lass es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir’s geben.
30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen.
Querverweise zu 2. Mose 22,9 2Mo 22,9
Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ein Mann oder Weib irgendeine Sünde wider einen Menschen tut und sich an dem HErrn damit versündigt, so hat die Seele eine Schuld auf sich;
Siehe dich aber um unter allem Volk nach redlichen Leuten, die Gott fürchten, wahrhaftig und dem Geiz feind sind; die setze über sie, etliche über tausend, über hundert, über fünfzig und über zehn,
22:3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei Ochse, Esel oder Schaf, so soll er’s zwiefältig wiedergeben.
und sie sollen ihre Sünde bekennen, die sie getan haben, und sollen ihre Schuld versöhnen mit der Hauptsumme und darüber den fünften Teil dazutun und dem geben, an dem sie sich verschuldigt haben.
dass sie das Volk allezeit richten; wo aber eine große Sache ist, dass sie dieselbe an dich bringen, und sie alle geringen Sachen richten. So wird dir’s leichter werden, und sie werden mit dir tragen.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er’s zwiefältig wiedergeben;
Wenn jemand wider seinen Nächsten sündigt und es wird ihm ein Eid aufgelegt, den er schwören soll, und der Eid kommt vor deinen Altar in diesem Hause:
Du sollst das Recht deines Armen nicht beugen in seiner Sache.
Sei ferne von falschen Sachen. Den Unschuldigen und Gerechten sollst du nicht erwürgen; denn ich lasse den Gottlosen nicht Recht haben.
Du sollst nicht Geschenke nehmen; denn Geschenke machen die Sehenden blind und verkehren die Sachen der Gerechten.
Denn so ihr den Menschen ihre Fehler vergebet, so wird euch euer himmlischer Vater auch vergeben,
Richter und Amtleute sollst du dir setzen in allen deinen Toren, die dir der HErr, dein Gott, geben wird unter deinen Stämmen, dass sie das Volk richten mit rechtem Gericht.
Wo ihr aber den Menschen ihre Fehler nicht vergebet, so wird euch euer Vater eure Fehler auch nicht vergeben.
Du sollst das Recht nicht beugen und sollst auch keine Person ansehen noch Geschenke nehmen; denn die Geschenke machen die Weisen blind und verkehren die Sachen der Gerechten.
Sündigt aber dein Bruder an dir, so gehe hin und strafe ihn zwischen dir und ihm allein. Hört er dich, so hast du deinen Bruder gewonnen.
Wenn ein Hader ist zwischen Männern, so soll man sie vor Gericht bringen und sie richten und den Gerechten gerecht sprechen und den Gottlosen verdammen.
Also wird euch mein himmlischer Vater auch tun, so ihr nicht vergebet von eurem Herzen, ein jeglicher seinem Bruder seine Fehler.
In allen Sachen, die zu euch kommen von euren Brüdern, die in ihren Städten wohnen, zwischen Blut und Blut, zwischen Gesetz und Gebot, zwischen Sitten und Rechten, sollt ihr sie unterrichten, dass sie sich nicht verschulden am HErrn und ein Zorn über euch und eure Brüder komme. Tut also, so werdet ihr euch nicht verschulden.
Hütet euch! So dein Bruder an dir sündigt, so strafe ihn; und so es ihn reut, vergib ihm.
Und wenn er siebenmal des Tages an dir sündigen würde und siebenmal des Tages wiederkäme zu dir und spräche: Es reut mich! so sollst du ihm vergeben.