Wenn der Dieb beim Einbruch ertappt wird, und er wird geschlagen, dass er stirbt, so ist es ihm {D. h. dem Schläger des Diebes, o. so ist seinetwegen (d. h. des Diebes wegen).} keine Blutschuld;
wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm {D. h. dem Schläger des Diebes, o. so ist seinetwegen (d. h. des Diebes wegen).} eine Blutschuld. Er soll gewiss erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden.
Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten.
Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt und sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Feld eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weinbergs erstatten.
Wenn Feuer ausbricht und Dornen {D. h. wahrsch.: eine Dornenhecke.} erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewiss erstatten, der den Brand angezündet hat.
Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Haus dieses Mannes gestohlen – wenn der Dieb gefunden wird, soll er das Doppelte erstatten.
Wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter {Hebr. Elohim: Gott, o. Götter (vgl. Psalm 82,1.6; Johannes 10,34.35).} treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat.
Bei jedem Fall von Veruntreuung bezüglich eines Ochsen, eines Esels, eines Stücks Kleinvieh, eines Kleides, bezüglich alles Verlorenen, wovon man {O. er.} sagt: „Das ist es“, soll beider Sache vor die Richter {Hebr. Elohim: Gott, o. Götter (vgl. Psalm 82,1.6; Johannes 10,34.35).} kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten.
Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgendein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es,
so soll der Eid des HERRN zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein {D. h. des Viehs.} Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten.
Doch wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, soll er es seinem Besitzer erstatten.
Wenn es aber zerrissen worden ist, soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten.
Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh leiht, und es wird beschädigt oder stirbt – war sein Besitzer nicht dabei, soll er es gewiss erstatten.
Wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, ist es für seine Miete gekommen {D. h. wahrsch.: ein Schaden ist im Mietpreis inbegriffen.}.
Und wenn jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie sich gewiss durch eine Heiratsgabe zur Frau erkaufen.
Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld abwiegen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen.
Eine Magierin sollst du nicht leben lassen.
Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewiss getötet werden.
Wer Göttern opfert außer dem HERRN allein, soll verbannt werden.
Und den Fremden sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremde seid ihr im Land Ägypten gewesen.
Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken.
Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Schreien gewiss erhören;
und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwert töten, und eure Frauen sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden.
Wenn du meinem Volk, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger {Eig. jemand, der gegen Zins Geld ausleiht.}; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen.
Wenn du irgend das Oberkleid {D.i. ein großes viereckiges Stück Stoff, das als Decke benutzt wurde (vgl. die Anm. zu Kap. 12,34).} deines Nächsten zum Pfand nimmst, so sollst du es ihm zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;
denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig.
Die Richter {Hebr. Elohim: Gott, o. Götter (vgl. Psalm 82,1.6; Johannes 10,34.35).} sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen.
Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluss deiner Kelter {W. mit deiner Fülle und deinem Ausfluss.} sollst du nicht zögern.
Den Erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben.
Ebenso sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du es mir geben.
Und heilige Männer {O. Menschen.} sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Feld zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.
Querverweise zu 2. Mose 22,8 2Mo 22,8
Rede zu den Kindern Israel: Wenn ein Mann oder eine Frau irgendeine von allen Sünden der Menschen tun, so dass sie eine Untreue gegen den HERRN begehen, {Vgl. 3. Mose 5,21ff.} und diese Seele sich verschuldet,
Du aber ersieh dir aus dem ganzen Volk tüchtige, gottesfürchtige Männer, Männer der Wahrheit, die den ungerechten Gewinn hassen, und setze sie über sie: Oberste über Tausend, Oberste über Hundert, Oberste über Fünfzig und Oberste über Zehn,
Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten.
so sollen sie ihre Sünde bekennen, die sie getan haben; und der Täter {W. er.} soll seine Schuld erstatten nach ihrer vollen Summe und soll ein Fünftel darüber hinzufügen und es dem geben, an dem er sich verschuldet hat.
dass sie das Volk richten zu aller Zeit; und es geschehe, dass sie jede große Sache vor dich bringen und dass sie jede kleine Sache selbst richten; so erleichtere es dir, und sie mögen mit dir tragen.
Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Haus dieses Mannes gestohlen – wenn der Dieb gefunden wird, soll er das Doppelte erstatten.
Wenn jemand gegen seinen Nächsten sündigt und man ihm einen Eid auferlegt, um ihn schwören zu lassen, und er kommt und schwört vor deinem Altar in diesem Haus,
Du sollst das Recht deines Armen nicht beugen in seinem Rechtsstreit.
Von der Sache {O. dem Wort.} der Lüge sollst du dich fernhalten; und den Unschuldigen und Gerechten sollst du nicht töten, denn ich werde den Gottlosen {O. Schuldigen.} nicht rechtfertigen.
Und kein Geschenk sollst du annehmen; denn das Geschenk blendet die Sehenden und verkehrt die Worte der Gerechten.
Denn wenn ihr den Menschen ihre Vergehungen vergebt, wird euer himmlischer Vater auch euch vergeben;
Richter und Vorsteher sollst du dir einsetzen, nach deinen Stämmen, in allen deinen Toren, die der HERR, dein Gott, dir gibt, damit sie das Volk richten mit gerechtem Gericht.
wenn ihr aber den Menschen ihre Vergehungen nicht vergebt, wird euer Vater auch eure Vergehungen nicht vergeben.
Du sollst das Recht nicht beugen. Du sollst die Person {W. das Angesicht.} nicht ansehen und kein Geschenk nehmen, denn das Geschenk blendet die Augen der Weisen und verdreht die Worte der Gerechten.
Wenn aber dein Bruder gegen dich sündigt, so geh hin, überführe ihn zwischen dir und ihm allein. Wenn er auf dich hört, hast du deinen Bruder gewonnen.
Wenn ein Streit zwischen Männern entsteht und sie vor Gericht treten und man richtet sie, so soll man den Gerechten gerecht sprechen und den Schuldigen schuldig.
So wird auch mein himmlischer Vater euch tun, wenn ihr nicht jeder seinem Bruder von Herzen vergebt.
Und was irgend für ein Rechtsstreit vor euch kommt vonseiten eurer Brüder, die in ihren Städten wohnen, zwischen Blut und Blut, zwischen Gesetz und Gebot, Satzungen und Rechten, so sollt ihr sie verwarnen {O. belehren.}, dass sie sich nicht an dem HERRN schuldig machen und dass nicht ein Zorn über euch und über eure Brüder komme. So sollt ihr tun, damit ihr euch nicht schuldig macht.
Habt acht auf euch selbst: Wenn dein Bruder sündigt, so weise ihn zurecht, und wenn er es bereut {O. Buße tut.}, so vergib ihm.
Und wenn er siebenmal am Tag gegen dich sündigt und siebenmal zu dir umkehrt und spricht: Ich bereue es, {O. Ich tue Buße.} so sollst du ihm vergeben.