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Vers

1 wird geladen ... 21:37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet’s oder verkauft’s, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf.

2 wird geladen ... 22:1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, dass er einbricht, und wird dabei geschlagen, dass er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen.

3 wird geladen ... 22:2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl.

4 wird geladen ... 22:3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei Ochse, Esel oder Schaf, so soll er’s zwiefältig wiedergeben.

5 wird geladen ... 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, dass er sein Vieh lässt Schaden tun in eines anderen Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.

6 wird geladen ... 5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.

7 wird geladen ... 6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er’s zwiefältig wiedergeben;

8 wird geladen ... 7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die „Götter“ {bedeutet: Richter} bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt.

9 wird geladen ... 8 Wo einer den anderen beschuldigt um irgendein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die „Götter“ kommen. Welchen die „Götter“ verdammen, der soll’s zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.

10 wird geladen ... 9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgendein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, dass es niemand sieht,

11 wird geladen ... 10 so soll man’s unter ihnen auf einen Eid bei dem HErrn kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll’s annehmen, also dass jener nicht bezahlen müsse.

12 wird geladen ... 11 Stiehlt’s ihm aber ein Dieb, so soll er’s seinem Herrn bezahlen.

13 wird geladen ... 12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen.

14 wird geladen ... 13 Wenn’s jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, dass sein Herr nicht dabei ist, so soll er’s bezahlen.

15 wird geladen ... 14 Ist aber sein Herr dabei, soll er’s nicht bezahlen, wenn er’s um sein Geld gedingt hat.

16 wird geladen ... 15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben.

17 wird geladen ... 16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

18 wird geladen ... 17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen.

19 wird geladen ... 18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben.

20 wird geladen ... 19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HErrn allein, der sei verbannt.

21 wird geladen ... 20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen.

22 wird geladen ... 21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen.

23 wird geladen ... 22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören;

24 wird geladen ... 23 so wird mein Zorn ergrimmen, dass ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden.

25 wird geladen ... 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben.

26 wird geladen ... 25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht;

27 wird geladen ... 26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

28 wird geladen ... 27 Den „Göttern“ sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk sollst du nicht lästern.

29 wird geladen ... 28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben.

30 wird geladen ... 29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage lass es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir’s geben.

31 wird geladen ... 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen.

Querverweise zu 2. Mose 22,8 2Mo 22,8 Gewählte Verstexte kopierenGewählte Referenzen kopierenVersliste aus gewählten erzeugenAlle Verstexte kopierenAlle Referenzen kopierenVersliste aus allen erzeugen

2Mo 22,28 wird geladen ... 27 Den „Göttern“ sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk sollst du nicht lästern.

2Mo 21,6 wird geladen ... so bringe ihn sein Herr vor die „Götter“ {bedeutet: Richter} und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriemen durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig.

5Mo 16,18 wird geladen ... Richter und Amtleute sollst du dir setzen in allen deinen Toren, die dir der HErr, dein Gott, geben wird unter deinen Stämmen, dass sie das Volk richten mit rechtem Gericht.

5Mo 19,17 wird geladen ... so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HErrn, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden;

5Mo 19,18 wird geladen ... und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben,

1Chr 23,4 wird geladen ... „Aus diesen sollen vierundzwanzigtausend dem Werk am Hause des HErrn vorstehen und sechstausend Amtleute und Richter sein

Ps 82,1 wird geladen ... Ein Psalm Asaphs. Gott steht in der Gemeinde Gottes und ist Richter unter den Göttern.

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