Wenn der DiebH1590 beim Einbruch betroffen wirdH4672, und erH5221 wird geschlagen, daß er stirbtH4191, so ist es ihm keine BlutschuldH1818;
wenn die SonneH8121 über ihm aufgegangenH2224 ist, so ist es ihm eine BlutschuldH1818. ErH7999 soll gewißlich erstatten; wenn erH7999 nichts hat, soll er für seinen DiebstahlH1591 verkauftH4376 werden.
Wenn das Gestohlene lebend in seiner HandH3027 gefundenH4672 wirdH4672, es sei ein OchseH7794 oder ein EselH2543 oder ein Stück Kleinvieh, soll erH7999 das Doppelte erstatten.
So jemandH376 ein FeldH7704 oder einenH312 Weingarten abweiden läßt undH7971 erH7999 sein ViehH1165 hintreibt, und es weidet auf dem FeldeH7704 eines anderen, so soll er es vom BestenH4315 seines FeldesH7704 und vom BestenH4315 seines Weingartens erstatten.
Wenn ein FeuerH784 ausbricht und DornenH6975 erreicht, und es wirdH4672 ein Garbenhaufen verzehrtH398, oder das stehende GetreideH7054 oder das FeldH7704, so soll der gewißlich erstattenH7999, der den Brand angezündet hatH3318.
So jemandH376 seinem NächstenH7453 GeldH3701 oder GeräteH3627 in Verwahrung gibtH5414, und es wirdH8104 aus dem HauseH1004 dieses MannesH376 gestohlenH1589 -wenn der DiebH1590 gefundenH4672 wird, so soll erH7999 das Doppelte erstatten;
wenn der DiebH1590 nichtH3808 gefundenH4672 wird, so soll der Besitzer des HausesH1004 vor die Richter treten, ob erH7126 nicht seine HandH3027 nach der HabeH4399 seines NächstenH7453 ausgestreckt hatH1167. -
Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines OchsenH7794, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "dasH1697 istH9 es ", soll beiderH8147 Sache vor die Richter kommenH935; wen die Richter schuldig sprechenH559, der soll seinem NächstenH7453 dasH1697 Doppelte erstattenH7999. -
So jemand seinem NächstenH7453 einen EselH2543 oder einen OchsenH7794 oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein ViehH929 in Verwahrung gibtH5414, und es stirbtH4191 oder wirdH8104 beschädigtH7665 oder weggeführt, und niemandH376 siehtH7200 es,
so soll der EidH7621 JehovasH3068 zwischen ihnen beidenH8147 sein, ob erH7999 nicht seine HandH3027 nach der HabeH4399 seines NächstenH7453 ausgestreckt hatH1167; undH7971 sein Besitzer soll es annehmenH3947, und jener soll nichts erstatten.
Und wenn es ihm wirklich gestohlenH1589 worden ist, so soll erH7999 es seinem Besitzer erstatten.
Wenn es aber zerrissenH2963 worden ist, so soll erH935 es als ZeugnisH5707 bringen; erH7999 soll das Zerrissene nichtH2963 erstatten.
Und wenn jemandH376 vonH5973 seinem NächstenH7453 ein Stück Vieh entlehntH7592, und es wird beschädigtH7665 oder stirbt-war sein Besitzer nichtH7999 dabei, so sollH4191 erH7999 es gewißlich erstatten;
wenn sein Besitzer dabei war, soll erH7999 es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommenH935.
Und so jemandH376 eine JungfrauH1330 betört, die nichtH6601 verlobt istH781, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sichH7901 zum WeibeH802 erkaufen.
Wenn ihr VaterH1 sichH3985 durchaus weigert, sie ihm zu gebenH5414, so soll er GeldH3701 darwägenH8254 nach der Heiratsgabe der JungfrauenH1330. -
Eine Zauberin sollst du nicht leben lassenH2421. -
Jeder, der beiH7901 einem ViehH929 liegt, sollH4191 gewißlich getötetH4191 werden. -
Wer den GötternH430 opfertH2076 außer JehovaH3068 alleinH1115, soll verbanntH2763 werden.
Und den FremdlingH1616 sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn FremdlingeH1616 seid ihr im LandeH776 ÄgyptenH4714 gewesen.
Keine WitweH490 und WaiseH3490 sollt ihr bedrücken.
WennH518 duH6817 sie irgend bedrückst, so werdeH8085 ich, wenn sie irgendwie zu mir schreitH6817, ihrH8085 GeschreiH6818 gewißlich erhören;
und mein ZornH639 wird entbrennen, und ich werde euchH2734 mit dem SchwerteH2719 tötenH2026, und eure WeiberH802 sollen WitwenH490 und eure KinderH1121 WaisenH3490 werden. -
Wenn du meinemH5971 Volke, dem ArmenH6041 bei dir, GeldH3701 leihstH3867, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihrH7760 sollt ihm keinen Zins auferlegen. -
Wenn duH2254 irgend deines NächstenH7453 Mantel zum PfandeH2254 nimmst, so sollstH7725 duH2254 ihm denselben zurückgeben, eheH5704 die SonneH8121 untergehtH935;
denn es ist seine einzige DeckeH8071, sein KleidH3682 für seine HautH5785; worin soll er liegenH7901? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreitH6817, so werdeH8085 ich ihn erhören, denn ich bin gnädigH2587. -
Die Richter sollst du nicht lästernH779, und einem FürstenH5387 deines VolkesH5971 sollst du nicht fluchenH7043.
Mit der FülleH4395 deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nichtH309 zögern. Den erstgeborenenH1060 deiner SöhneH1121 sollst du mir gebenH5414.
Desgleichen sollst du mit deinem OchsenH7794 tunH6213 und mit deinem KleinviehH6629; siebenH7651 TageH3117 soll es bei seiner MutterH517 sein, am achtenH8066 TageH3117 sollst du es mir gebenH5414. -
Und heiligeH6944 MännerH582 sollt ihr mir sein, und FleischH1320, das auf dem FeldeH7704 zerrissenH2966 worden ist, sollt ihr nicht essenH398; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.
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Querverweise zu 2. Mose 22,9 2Mo 22,9
RedeH1696 zu den KindernH1121 IsraelH3478: Wenn ein MannH376 oder ein WeibH802 irgend eine von allen SündenH2403 der MenschenH120 tunH6213, so daß sie eine Untreue gegen JehovaH3068 begehen, undH4604 selbige SeeleH5315 sichH4603 verschuldetH816,
Du aber ersieh dir aus dem ganzen VolkeH5971 tüchtige, gottesfürchtige MännerH582, MännerH582 der WahrheitH571, die den ungerechten GewinnH1215 hassenH8130, undH2428 setzeH7760 sie über sie: ObersteH8269 über tausendH505+H8269, Oberste über hundertH3967+H8269, Oberste über fünfzigH2572+H8269 und Oberste über zehnH6235,
So jemandH376 ein FeldH7704 oder einenH312 Weingarten abweiden läßt undH7971 erH7999 sein ViehH1165 hintreibt, und es weidet auf dem FeldeH7704 eines anderen, so soll er es vom BestenH4315 seines FeldesH7704 und vom BestenH4315 seines Weingartens erstatten.
so sollen sie ihre SündeH2403 bekennenH3034, die sie getanH6213 haben; und der Täter soll seine SchuldH817 erstatten nach ihrer vollen SummeH7218 und soll das Fünftel davon hinzufügen und es dem gebenH3254, an welchem erH5414 sichH7725 verschuldetH816 hat.
daß sie dasH1697 VolkH5971 richtenH8199 zu aller ZeitH6256; und es geschehe, daß sie jede großeH1419 SacheH1697 vor dich bringenH935 und daß sie jede kleineH6996 Sache selbst richtenH8199; so erleichtereH7043 es dir, und sie mögen mit dir tragenH5375.
wenn der DiebH1590 nichtH3808 gefundenH4672 wird, so soll der Besitzer des HausesH1004 vor die Richter treten, ob erH7126 nicht seine HandH3027 nach der HabeH4399 seines NächstenH7453 ausgestreckt hatH1167. -
Wenn jemandH376 wider seinen NächstenH7453 sündigtH2398, undH5375 man ihm einen EidH423 auflegt, um ihn schwören zu lassen, und erH935 kommt und schwört vorH6440 deinem AltarH4196 in diesem HauseH1004:
DuH7379 sollst das RechtH4941 deines ArmenH34 nicht beugenH5186 in seinem Rechtsstreit.
Von der SacheH1697 der LügeH8267 sollst du dich fernhalten; und den UnschuldigenH5355 und GerechtenH6662 sollst du nichtH7368 tötenH2026, denn ich werde den Gesetzlosen nicht rechtfertigenH6663.
Und kein GeschenkH7810 sollst du nehmenH3947; denn dasH1697 GeschenkH7810 blendet die SehendenH6493 und verkehrt die Worte der GerechtenH6662.
DennG1063 wennG1437 ihr den MenschenG444 ihreG846 VergehungenG3900 vergebetG863, so wird euerG5216 himmlischerG3770 VaterG3962 auchG2532 euchG5213 vergebenG863;
RichterH8199 und Vorsteher sollst du dir einsetzen, nach deinen StämmenH7626, in allen deinen TorenH8179, die JehovaH3068, dein GottH430, dir gibtH5414, damit sieH5414 das VolkH5971 richtenH8199 mit gerechtem GerichtH6664.
wennG3362 ihr aberG1161 den MenschenG444 ihreG846 VergehungenG3900 nichtG3362 vergebetG863, so wird euerG5216 VaterG3962 auch eureG5216 VergehungenG3900 nichtG3761 vergebenG863.
Du sollst dasH1697 RechtH4941 nicht beugenH5186, du sollst die PersonH6440 nicht ansehenH5234 und kein GeschenkH7810 nehmenH3947, denn das GeschenkH7810 blendet die AugenH5869 der WeisenH2450 und verkehrt die Worte der GerechtenH6662.
WennG1437 aberG1161 deinG4675 BruderG80 widerG1519 dichG4571 sündigtG264, so geheG5217 hin, überführeG1651 ihnG846 zwischenG3342 dirG4675 undG2532 ihmG846 alleinG3441. WennG1437 er auf dichG4675 hörtG191, so hast du deinenG4675 BruderG80 gewonnenG2770.
Wenn ein HaderH7379 zwischen MännernH582 entsteht, undH7561 sieH5066 vor GerichtH4941 treten, und man richtetH8199 sie, so soll man den Gerechten gerechtH6662 sprechenH6663 und den Schuldigen schuldigH7563.
AlsoG3779 wird auchG2532 meinG3450 himmlischerG2032 VaterG3962 euchG5213 tunG4160, wennG3362 ihr nichtG3362 ein jederG1538 seinemG846 BruderG80 vonG575 HerzenG2588+G5216 vergebetG863.
Und was irgend für ein Rechtsstreit vor euch kommtH935 von seiten eurer BrüderH251, die in ihren StädtenH5892 wohnen, zwischen BlutH1818 und BlutH1818, zwischen GesetzH8451 und GebotH4687, SatzungenH2706 und RechtenH4941, so sollt ihrH2094 sie verwarnen, daß sie sichH3427 nicht an JehovaH3068 verschuldenH816, und daß nicht ein ZornH7110 über euch und über eure BrüderH251 komme. AlsoH3541 sollt ihr tunH6213, damit ihr euch nicht verschuldetH816.