Wenn ein DiebH1590 ergriffenH4672 wird, dass er einbrichtH4290, und wird dabei geschlagenH5221, dass er stirbtH4191, so soll man kein BlutgerichtH1818 über jenen lassen gehen.
Ist aber die SonneH8121 über ihn aufgegangenH2224, so soll man das BlutgerichtH1818 gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstattenH7999; hat er nichts, so verkaufeH4376 man ihn um seinen DiebstahlH1591.
FindetH4672 manH4672 aber beiH3027 ihm den DiebstahlH1591 lebendigH2416, es sei OchseH7794, EselH2543 oder SchafH7716, so soll er's zwiefältigH8147 wiedergebenH7999.
Wenn jemandH376 einen AckerH7704 oder WeinbergH3754 beschädigtH1197, dass er sein ViehH1165 lässtH7971 SchadenH1197 tun in eines anderenH312 AckerH7704, der soll von dem BestenH4315 auf seinem AckerH7704 und WeinbergH3754 wiedererstattenH7999.
Wenn ein FeuerH784+H1200 auskommtH3318 und ergreiftH4672 die DornenH6975 und verbrenntH398 die GarbenH1430 oder GetreideH7054, das noch stehtH7054, oder den AckerH7704, so sollH7999 der wiedererstattenH7999, der das FeuerH784+H1200 angezündetH1197 hat.
Wenn jemandH376 seinemH376 NächstenH7453 GeldH3701 oder GeräteH3627 zu bewahrenH8104 gibtH5414, und es wird demselben aus seinemH376 HauseH1004 gestohlenH1589: findetH4672 man den DiebH1590, so soll er's zwiefältigH8147 wiedergebenH7999;
findetH4672 man aber den DiebH1590 nichtH3808, so soll man den HauswirtH1004+H1167 vor die „GötterH430“ bringenH7126, ob er nichtH3808 seine HandH3027 habeH4399 an seines NächstenH7453 HabeH4399 gelegtH7971.
Wo einer den anderen beschuldigtH559 um irgendeinH1697 UnrechtH6588, es sei um OchsenH7794 oder EselH2543 oder SchafH7716 oder KleiderH8008 oder allerlei, das verlorenH9 ist, so soll beiderH8147 SacheH1697 vor die „GötterH430“ kommenH935. Welchen die „GötterH430“ verdammenH7561, der soll's zwiefältigH8147 seinem NächstenH7453 wiedergebenH7999.
Wenn jemandH376 seinem NächstenH7453 einen EselH2543 oder OchsenH7794 oder ein SchafH7716 oder irgendein ViehH929 zu bewahrenH8104 gibtH5414, und es stirbtH4191 ihm oder wird beschädigtH7665 oder wird ihm weggetriebenH7617, dass es niemand siehtH7200,
soH7621 soll man's unter ihnenH8147 auf einen EidH7621 bei dem HErrnH3068 kommen lassen, obH7971 er nicht habeH4399 seine HandH3027 an seines NächstenH7453 HabeH4399 gelegtH7971; und des Gutes HerrH1167 soll's annehmenH3947, also dass jener nicht bezahlenH7999 müsse.
Stiehlt'sH1589 ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem HerrnH1167 bezahlenH7999.
Wird es aber zerrissenH2963, soll er ZeugnisH5707 davon bringenH935 und nicht bezahlenH2966+H7999.
Wenn's jemandH376 von seinem NächstenH7453 entlehntH7592, und es wird beschädigtH7665 oder stirbtH4191, dass sein HerrH1167 nicht dabei istH5973, so sollH7999 er's bezahlenH7999.
Ist aber sein HerrH1167 dabei, soll er's nicht bezahlenH7999, wennH935 er's um sein GeldH7939 gedingtH7916 hatH935.
Wenn jemandH376 eine JungfrauH1330 beredetH6601, die noch nicht verlobtH781 ist, und bei ihr schläftH7901, der sollH4117 ihr geben ihre MorgengabeH4117 und sie zum WeibeH802 haben.
WeigertH3985 sich aber ihr VaterH1, sie ihm zu gebenH5414, soll er GeldH3701 darwägenH8254, wieviel einer JungfrauH1330 zur MorgengabeH4119 gebührt.
Die ZauberinnenH3784 sollst du nicht lebenH2421 lassen.
WerH7901 bei einem ViehH929 liegtH7901, der sollH4191 des Todes sterbenH4191.
Wer den GötternH430 opfertH2076 und nichtH1115 dem HErrnH3068 alleinH1115, der sei verbanntH2763.
Die FremdlingeH1616 sollst du nicht schindenH3238 noch unterdrückenH3905; denn ihr seid auch FremdlingeH1616 in ÄgyptenlandH776+H4714 gewesen.
IhrH6031 sollt keine WitwenH490 und WaisenH3490 bedrängenH6031.
WirstH518 du sie bedrängenH6031, so werden sie zu mir schreienH6817+H6818, und ich werdeH8085 ihr SchreienH6817+H6818 erhörenH8085;
so wird mein ZornH639 ergrimmenH2734, dass ich euch mit dem SchwertH2719 töteH2026 und eure WeiberH802 WitwenH490 und eure KinderH1121 WaisenH3490 werden.
Wenn du GeldH3701 leihstH3867 einem aus meinem VolkH5971, der armH6041 ist bei dir, sollstH5383 du ihn nicht zu Schaden bringenH5383 und keinen WucherH5392 an ihm treibenH7760.
Wenn duH2254 von deinem NächstenH7453 ein KleidH8008 zum PfandeH2254 nimmst, sollst duH2254 es ihm wiedergebenH7725, eheH5704 die SonneH8121 untergehtH935;
denn sein KleidH8071 ist seine einzige DeckeH3682 seiner HautH5785, darin er schläftH7901. Wird er aber zu mir schreienH6817, so werde ich ihn erhörenH8085; denn ich bin gnädigH2587.
Den „GötternH430“ sollst du nicht fluchenH7043, und den OberstenH5387 in deinem VolkH5971 sollst du nicht lästernH779.
Deiner Frucht FülleH4395 und SaftH1831 sollst du nicht zurückhaltenH309. Deinen erstenH1060 SohnH1121 sollst du mir gebenH5414.
SoH3651 sollst du auch tunH6213 mit deinem OchsenH7794 und SchafeH6629. SiebenH7651 TageH3117 lass es bei seiner MutterH517 sein, am achtenH8066 Tag sollst du mir's gebenH5414.
Ihr sollt heiligeH6944 LeuteH582 vor mir sein; darum sollt ihr kein FleischH1320 essenH398, das auf dem FeldeH7704 von TierenH2966 zerrissen ist, sondern es vor die HundeH3611 werfenH7993.
Querverweise zu 2. Mose 22,13 2Mo 22,13
Also soll's aber zugehenH1697 mit dem ErlassjahrH8059: wenn einerH1167+H3027+H4874 seinem NächstenH7453 etwas borgteH5383, der soll's ihm erlassenH8058 und soll's nicht einmahnenH5065 von seinem NächstenH7453 oder von seinem BruderH251; denn es heißtH7121 das ErlassjahrH8059 des HErrnH3068.
soH7621 soll man's unter ihnenH8147 auf einen EidH7621 bei dem HErrnH3068 kommen lassen, obH7971 er nicht habeH4399 seine HandH3027 an seines NächstenH7453 HabeH4399 gelegtH7971; und des Gutes HerrH1167 soll's annehmenH3947, also dass jener nicht bezahlenH7999 müsse.
Du sollst von deinem BruderH251 nicht ZinsenH5391 nehmen, weder GeldH3701+H5392 noch mit SpeiseH400+H5392 noch mit allemH1697+H5392, womit man wuchernH5391 kann.
so soll's der HerrH1167 der GrubeH953 mit GeldH3701 dem anderen wiederbezahlenH7725+H7999; das AasH4191 aber soll sein sein.
Von dem FremdenH5237 magst du ZinsenH5391 nehmen, aber nicht von deinem BruderH251, auf dass dich der HErrH3068, dein GottH430, segneH1288 in allem, was du vornimmstH3027+H4916 in dem LandeH776, dahin du kommstH935, es einzunehmenH3423.
EtlicheH3426 aber sprachenH559: Wir haben GeldH3701 entlehntH3867 zum SchoßH4060 für den KönigH4428 auf unsere ÄckerH7704 und WeinbergeH3754;
Der GottloseH7563 borgtH3867 und bezahltH7999 nicht; der GerechteH6662 aber ist barmherzigH2603 und gibtH5414.
GibG1325 dem, der dichG4571 bittetG154, undG2532 wendeG654 dichG4571 nichtG3361 vonG575+G2309 dem, der dirG4675 abborgenG1155 willG2309.
VielmehrG4133 liebetG25 eureG5216 FeindeG2190; tut wohlG15 undG2532 leihetG1155, dass ihrG2071 nichtsG3367 dafür hoffetG560, so wirdG2071 euerG5216 LohnG3408 großG4183 seinG2071, undG2532 ihrG2071 werdet KinderG5207 des AllerhöchstenG5310 seinG2071; dennG3754 erG846 istG2076 gütigG5543 überG1909 die UndankbarenG884 undG2532 BösenG4190.