Beobachte den MonatH2320 AbibH24 undH6213 feiere das PassahH6453 JehovaH3068, deinem GottH430; denn im MonatH2320 AbibH24 hat JehovaH3068, dein GottH430, dichH8104 des NachtsH3915 ausH3318 ÄgyptenH4714 herausgeführt.
Und du sollst JehovaH3068, deinem GottH430, das PassahH6453 schlachtenH2076, Klein-und Rindvieh, an dem OrteH4725, den JehovaH3068 erwählenH977 wird, um seinen NamenH8034 daselbst wohnenH7931 zu lassen.
Du sollst kein GesäuertesH2557 dazu essenH398; siebenH7651 TageH3117 sollst du Ungesäuertes dazu essenH398, BrotH4682 des Elendes-denn in EileH2649 bist du ausH3318 dem LandeH776 ÄgyptenH4714 herausgezogen-auf daß du gedenkestH2142 des TagesH3117 deines Auszugs ausH3318 dem LandeH776 ÄgyptenH4714 alle TageH3117 deines LebensH2416.
UndH2076 siebenH7651 TageH3117 sollH7200 kein SauerteigH7603 bei dir gesehen werden in deinem ganzen GebietH1366; und von dem FleischeH1320, das du am AbendH6153 schlachtest, am erstenH7223 TageH3117, soll nichts über Nacht bleibenH3885 bis an den MorgenH1242. -
Du kannstH3201 das PassahH6453 nicht in einemH259 deiner ToreH8179 schlachtenH2076, die JehovaH3068, dein GottH430, dir gibtH5414;
sondern an dem OrteH4725, den JehovaH3068, dein GottH430, erwählenH977 wird, um seinen NamenH8034 daselbst wohnenH7931 zu lassen, dort sollst du das PassahH6453 schlachtenH2076, am AbendH6153, beim Untergang der SonneH8121, zur ZeitH4150 deines Auszuges ausH3318 ÄgyptenH4714;
und du sollst es braten und essenH398 an dem OrteH4725, den JehovaH3068, dein GottH430, erwählenH977 wird. Und am MorgenH1242 sollst du dich wendenH6437 und nach deinen Zelten gehenH1980.
SechsH8337 TageH3117 sollst du UngesäuertesH4682 essenH398; und am siebten TageH3117 ist eine Festversammlung JehovaH3068, deinem GottH430; du sollst kein WerkH4399 tunH6213.
SiebenH7651 WochenH7620 sollst du dir zählenH5608; von da anH2490, wo manH2490 beginnt, die SichelH2770 an die SaatH7054 zu legen, sollst du anfangen, siebenH7651 WochenH7620 zu zählenH5608.
UndH6213 du sollst das FestH2282 der WochenH7620 JehovaH3068, deinem GottH430, feiern, je nach der freiwilligen GabeH4530 deiner HandH3027, die du gebenH5414 magst, so wie JehovaH3068, dein GottH430, dich segnenH1288 wird;
und du sollst dich vorH6440 JehovaH3068, deinem GottH430, freuenH8055, du und dein SohnH1121 und deine TochterH1323, und dein KnechtH5650 und deine MagdH519, und der LevitH3881, der inH7130 deinen TorenH8179 ist, und der FremdlingH1616 und die WaiseH3490 und die WitweH490, die in deiner Mitte sind, an dem OrteH4725, den JehovaH3068, dein GottH430, erwählenH977 wird, um seinen NamenH8034 daselbst wohnenH7931 zu lassen.
Und du sollst gedenkenH2142, daß du ein KnechtH5650 in ÄgyptenH4714 gewesen bist, und sollst diese SatzungenH2706 beobachten und tunH6213.
Das FestH2282 der LaubhüttenH5521 sollst du dir siebenH7651 TageH3117 feiern, wenn du den Ertrag von deiner TenneH1637 undH6213 von deiner KelterH3342 einsammelstH622;
und du sollst dich an deinem FesteH2282 freuenH8055, du und dein SohnH1121 und deine TochterH1323, und dein KnechtH5650 und deine MagdH519, und der LevitH3881 und der FremdlingH1616 und die WaiseH3490 und die WitweH490, die in deinen TorenH8179 sind.
SiebenH7651 TageH3117 sollst du JehovaH3068, deinem GottH430, dasH4639 Fest feiernH2287 an dem OrteH4725, den JehovaH3068 erwählenH977 wird; denn JehovaH3068, dein GottH430, wird dich segnenH1288 in all deinem ErtragH8393 und in allem Werke deiner HändeH3027, und du sollst nur fröhlichH8056 sein.
DreimalH7969 im JahreH8141 sollen alle deine Männlichen vorH6440 JehovaH3068, deinem GottH430, erscheinenH7200 an dem OrteH4725, den er erwählenH977 wird: Am FesteH2282 der ungesäuertenH4682 Brote und am FesteH2282 der WochenH7620 und am FesteH2282 der LaubhüttenH5521; und man sollH7200 nicht leerH7387 vorH6440 JehovaH3068 erscheinen:
EinH376 jeder nach dem, was seine HandH3027 gebenH5414 kann, nach dem SegenH1293 JehovasH3068, deines GottesH430, den er dir gegeben hat.
RichterH8199 und Vorsteher sollst du dir einsetzen, nach deinen StämmenH7626, in allen deinen TorenH8179, die JehovaH3068, dein GottH430, dir gibtH5414, damit sieH5414 das VolkH5971 richtenH8199 mit gerechtem GerichtH6664.
Du sollst dasH1697 RechtH4941 nicht beugenH5186, du sollst die PersonH6440 nicht ansehenH5234 und kein GeschenkH7810 nehmenH3947, denn das GeschenkH7810 blendet die AugenH5869 der WeisenH2450 und verkehrt die Worte der GerechtenH6662.
Der GerechtigkeitH6664, der GerechtigkeitH6664 sollst du nachjagenH7291, auf daß du lebest und das LandH776 besitzestH3423, welches JehovaH3068, dein GottH430, dir gibtH5414.
Du sollst dir keine AscheraH842 pflanzenH5193, irgend ein HolzH6086 nebenH681 dem AltarH4196 JehovasH3068, deines GottesH430, den du dir machenH6213 wirst.
Und du sollst dir keine Bildsäule aufrichtenH6965, die JehovaH3068, dein GottH430, haßtH8130.
Querverweise zu 5. Mose 16,15 5Mo 16,15
SiebenH7651 TageH3117 solltH7126 ihr JehovaH3068 ein Feueropfer darbringen; am achtenH8066 TageH3117 soll euch eine heiligeH6944 VersammlungH6116 sein, undH6213 ihr sollt JehovaH3068 ein Feueropfer darbringen: es ist eine Festversammlung, keinerlei DienstarbeitH5656 sollt ihr tunH7126.
Das sind die FesteH4150 Jehovas, die ihr ausrufenH7121 solltH7126 als heiligeH6944 Versammlungen, umH1697 Jehova darzubringen Feueropfer, BrandopferH801 undH3068 SpeisopferH4503, SchlachtopferH2077 undH3068 TrankopferH5262, die Gebühr des TagesH3117 an seinem TageH3117:
außer den Sabbathen Jehovas undH7676 außer euren GabenH4979 undH3068 außer allen euren Gelübden undH3068 außer allen euren freiwilligen GabenH5071, die ihr Jehova gebet.
Doch am fünfzehntenH2568+H6240+H3117 TageH3117 des siebten MonatsH2320, wenn ihr den ErtragH8393 des LandesH776 eingesammelt habtH622, sollt ihr das FestH2282 JehovasH3068 feiernH2287 siebenH7637 TageH3117; am erstenH7223 TageH3117 soll RuheH7677 sein, und am achtenH8066 Tage soll RuheH7677 sein.
UndH5158 ihr sollt euch am erstenH7223 TageH3117 FruchtH6529 vonH6440 schönenH1926 BäumenH6086 nehmenH3947, Palmzweige und ZweigeH6057 von dichtbelaubten BäumenH6086 und von BachweidenH6155, und sollt euch vor JehovaH3068, eurem GottH430, freuenH8055 siebenH7651 TageH3117.
Und ihr sollt dasselbe siebenH7651 TageH3117 im JahreH8141 als FestH2282 dem JehovaH3068 feiernH2287: eine ewigeH5769 SatzungH2708 bei euren GeschlechternH1755; im siebten MonatH2320 sollt ihr dasselbe feiernH2287.
In LaubhüttenH5521 sollt ihrH3427 wohnenH3427 siebenH7651 TageH3117; alle Eingeborenen in IsraelH3478 sollen in LaubhüttenH5521 wohnen;
UndH6213 du sollst das FestH2282 der WochenH7620 JehovaH3068, deinem GottH430, feiern, je nach der freiwilligen GabeH4530 deiner HandH3027, die du gebenH5414 magst, so wie JehovaH3068, dein GottH430, dich segnenH1288 wird;
Und am fünfzehnten TageH3117 des siebten MonatsH2320 soll euch eine heiligeH6944 Versammlung sein; keinerlei DienstarbeitH5656 sollt ihr tunH6213, und ihr sollt dem JehovaH3068 ein FestH2282 feiernH2287 siebenH7637 TageH3117.
UndH8141 ihr solltH7126 ein BrandopferH5930 darbringen, ein Feueropfer lieblichenH5207 GeruchsH7381 dem JehovaH3068: dreizehn jungeH1121 FarrenH6499, zweiH8147 WidderH352, vierzehn einjährige LämmerH3532; ohne FehlH8549 sollen sieH1121 sein;
und ihr SpeisopferH4503, FeinmehlH5560, gemengtH1101 mit ÖlH8081: dreiH7969 ZehntelH6241 zu jedem FarrenH6499, zu den dreizehn FarrenH6499, zweiH8147 ZehntelH6241 zu jedem WidderH352, zu den zweiH8147 WiddernH352,
und je einH259 ZehntelH6241 zu jedem Lamme, zu den vierzehn LämmernH3532;
und einenH259 ZiegenbockH8163 als SündopferH2403; außer dem beständigen BrandopferH5930, seinem SpeisopferH4503 und seinem TrankopferH5262.
UndH8141 am zweitenH8145 TageH3117 zwölfH6240 jungeH1241 FarrenH6499, zwei WidderH352, vierzehn einjährige LämmerH3532 ohne FehlH8549;
und ihr SpeisopferH4503 und ihre TrankopferH5262, zu den FarrenH6499, zu den WiddernH352 und zu den LämmernH3532, nach ihrer ZahlH4557, nach der Vorschrift;
und einenH259 ZiegenbockH8163 als SündopferH2403; außer dem beständigen BrandopferH5930 und seinem SpeisopferH4503 und ihren TrankopfernH5262.
UndH8141 am drittenH7992 TageH3117 elfH6240 FarrenH6499, zweiH8147 WidderH352, vierzehn einjährige LämmerH3532, ohne FehlH8549;
und ihr SpeisopferH4503 und ihre TrankopferH5262, zu den FarrenH6499, zu den WiddernH352 und zu den LämmernH3532, nach ihrer ZahlH4557, nach der Vorschrift;
und einenH259 BockH8163 als SündopferH2403; außer dem beständigen BrandopferH5930 und seinem SpeisopferH4503 und seinem TrankopferH5262.
UndH8141 am viertenH7243 TageH3117 zehnH6235 FarrenH6499, zweiH8147 WidderH352, vierzehn einjährige LämmerH3532, ohne FehlH8549;
ihr SpeisopferH4503 und ihre TrankopferH5262, zu den FarrenH6499, zu den WiddernH352 und zu den LämmernH3532, nach ihrer ZahlH4557, nach der Vorschrift;
und einenH259 ZiegenbockH8163 als SündopferH2403; außer dem beständigen BrandopferH5930, seinem SpeisopferH4503 und seinem TrankopferH5262.
UndH8141 am fünftenH2549+H3117 Tage neunH8672 FarrenH6499, zweiH8147 WidderH352, vierzehn einjährige LämmerH3532, ohne FehlH8549;
und ihr SpeisopferH4503 und ihre TrankopferH5262, zu den FarrenH6499, zu den WiddernH352 und zu den LämmernH3532, nach ihrer ZahlH4557, nach der Vorschrift;
und einenH259 BockH8163 als SündopferH2403; außer dem beständigen BrandopferH5930 und seinem SpeisopferH4503 und seinem TrankopferH5262.
UndH8141 am sechstenH8345 TageH3117 achtH8083 FarrenH6499, zweiH8147 WidderH352, vierzehn einjährige LämmerH3532, ohne FehlH8549;
und ihr SpeisopferH4503 und ihre TrankopferH5262, zu den FarrenH6499, zu den WiddernH352 und zu den LämmernH3532, nach ihrer ZahlH4557, nach der Vorschrift;
und einenH259 BockH8163 als SündopferH2403; außer dem beständigen BrandopferH5930, seinem SpeisopferH4503 und seinen TrankopfernH5262.
UndH8141 am siebten TageH3117 siebenH7637 FarrenH6499, zweiH8147 WidderH352, vierzehn einjährige LämmerH3532, ohne FehlH8549;
und ihr SpeisopferH4503 und ihre TrankopferH5262, zu den FarrenH6499, zu den WiddernH352 und zu den LämmernH3532, nach ihrer ZahlH4557, nach ihrer Vorschrift;
und einenH259 BockH8163 als SündopferH2403; außer dem beständigen BrandopferH5930, seinem SpeisopferH4503 und seinem TrankopferH5262.
Am achtenH8066 TageH3117 soll euch eine Festversammlung sein; keinerlei DienstarbeitH5656 sollt ihr tunH6213.
UndH8141 ihr solltH7126 einH259 BrandopferH5930 darbringen, einH259 Feueropfer lieblichenH5207 GeruchsH7381 dem JehovaH3068: einen FarrenH6499, einen WidderH352, siebenH7651 einjährige LämmerH3532, ohne FehlH8549;
ihr SpeisopferH4503 und ihre TrankopferH5262, zu dem FarrenH6499, zu dem WidderH352 und zu den LämmernH3532, nach ihrer ZahlH4557, nach der Vorschrift;
und einenH259 BockH8163 als SündopferH2403; außer dem beständigen BrandopferH5930 und seinem SpeisopferH4503 und seinem TrankopferH5262.
undH6251 erH6629 wird dich lieben und dich segnenH1288 und dich mehrenH7235: Er wird segnenH1288 die FruchtH6529 deines LeibesH990 und die FruchtH6529 deines LandesH127, dein GetreideH1715 und deinen MostH8492 und dein ÖlH3323, das Geworfene deiner RinderH504 und die Zucht deines Kleinviehes, in dem LandeH127, das er deinen VäternH1 geschworenH7650 hatH157, dir zu gebenH5414.
JehovaH3068 wirdH4916 dir den SegenH1293 entbieten in deine Speicher und zu allem Geschäft deiner HandH3027, und er wird dich segnenH1288 in dem LandeH776, welches JehovaH3068, dein GottH430, dir gibtH5414.
Jehova wird dichH8104 als ein heiligesH6918 VolkH5971 für sich bestätigen, wie erH3068 dir geschworen hatH7650, wenn du die GeboteH4687 Jehovas, deines GottesH430, beobachtest undH3068 aufH6965 seinen WegenH1870 wandelstH1980;
und alle VölkerH5971 der ErdeH776 werdenH7200 sehen, daß du nach dem NamenH8034 JehovasH3068 genannt bist, und werdenH7121 sichH3372 vor dir fürchten.
Und JehovaH3068 wird dir ÜberflußH3498 gebenH5414 an der FruchtH6529 deines LeibesH990 und an der FruchtH6529 deines Viehes und an der FruchtH6529 deines LandesH127, zur WohlfahrtH2896 in dem LandeH127, das JehovaH3068 deinen VäternH1 geschworen hatH7650, dir zu geben.
JehovaH3068 wird dir seinen gutenH2896 SchatzH214, den HimmelH8064, auftunH6605, um den RegenH4306 deines LandesH776 zu gebenH5414 zu seiner ZeitH6256, und um alles WerkH4639 deiner HandH3027 zu segnenH1288; und du wirst vielenH7227 Nationen leihenH3867, du aber wirst nicht entlehnen.
da ich dir heuteH3117 gebieteH6680, JehovaH3068, deinen GottH430, zu liebenH157, auf seinen WegenH1870 zu wandelnH3212 und seine GeboteH4687 und seine SatzungenH2708 und seine RechteH4941 zu beobachten, damit du lebest und dichH8104 mehrest, und JehovaH3068, dein GottH430, dich segneH1288 in demH7235 LandeH776, wohin du kommstH935, um esH2421 in BesitzH3423 zu nehmen.