Und im siebten MonatH2320, am Ersten des MonatsH2320, soll euch eineH259 heiligeH6944 Versammlung sein; keinerlei DienstarbeitH5656 sollt ihr tunH6213; ein TagH3117 des Posaunenhalls soll es euch sein.
UndH8141 ihr sollt einH259 BrandopferH5930 opfernH6213 zum lieblichenH5207 GeruchH7381 dem JehovaH3068: einenH259 jungenH1241 FarrenH6499, einen WidderH352, siebenH7651 einjährige LämmerH3532, ohne FehlH8549;
und ihr SpeisopferH4503, FeinmehlH5560, gemengtH1101 mit ÖlH8081: dreiH7969 ZehntelH6241 zu dem FarrenH6499, zweiH8147 ZehntelH6241 zu dem WidderH352,
und einH259 ZehntelH6241 zu jedem Lamme, zu den siebenH7651 LämmernH3532;
und einenH259 ZiegenbockH8163 als SündopferH2403, um SühnungH3722 für euch zu tun;
außer dem monatlichen BrandopferH5930 und seinem SpeisopferH4503 und dem beständigen BrandopferH5930 und seinem SpeisopferH4503 und ihren TrankopfernH5262, nach ihrer Vorschrift, zum lieblichenH5207 GeruchH7381, ein Feueropfer dem JehovaH3068.
Und am ZehntenH6218 dieses siebten MonatsH2320 soll euch eine heiligeH6944 Versammlung sein, und ihr sollt eure SeelenH5315 kasteienH6031; keinerlei ArbeitH4399 sollt ihr tunH6213.
UndH8141 ihr solltH7126 dem JehovaH3068 einH259 BrandopferH5930 darbringen als lieblichenH5207 GeruchH7381: einenH259 jungenH1241 FarrenH6499, einen WidderH352, siebenH7651 einjährige LämmerH3532; ohne FehlH8549 sollen sieH1121 euch sein;
und ihr SpeisopferH4503, FeinmehlH5560, gemengtH1101 mit ÖlH8081: dreiH7969 ZehntelH6241 zu dem FarrenH6499, zweiH8147 ZehntelH6241 zu dem einenH259 WidderH352,
je einH259 ZehntelH6241 zu jedem Lamme, zu den siebenH7651 LämmernH3532;
und einenH259 ZiegenbockH8163 als SündopferH2403; außer dem SündopferH2403 der VersöhnungH3725 und dem beständigen BrandopferH5930 und seinem SpeisopferH4503 und ihren TrankopfernH5262.
Und am fünfzehnten TageH3117 des siebten MonatsH2320 soll euch eine heiligeH6944 Versammlung sein; keinerlei DienstarbeitH5656 sollt ihr tunH6213, und ihr sollt dem JehovaH3068 ein FestH2282 feiernH2287 siebenH7637 TageH3117.
UndH8141 ihr solltH7126 ein BrandopferH5930 darbringen, ein Feueropfer lieblichenH5207 GeruchsH7381 dem JehovaH3068: dreizehn jungeH1121 FarrenH6499, zweiH8147 WidderH352, vierzehn einjährige LämmerH3532; ohne FehlH8549 sollen sieH1121 sein;
und ihr SpeisopferH4503, FeinmehlH5560, gemengtH1101 mit ÖlH8081: dreiH7969 ZehntelH6241 zu jedem FarrenH6499, zu den dreizehn FarrenH6499, zweiH8147 ZehntelH6241 zu jedem WidderH352, zu den zweiH8147 WiddernH352,
und je einH259 ZehntelH6241 zu jedem Lamme, zu den vierzehn LämmernH3532;
und einenH259 ZiegenbockH8163 als SündopferH2403; außer dem beständigen BrandopferH5930, seinem SpeisopferH4503 und seinem TrankopferH5262.
UndH8141 am zweitenH8145 TageH3117 zwölfH6240 jungeH1241 FarrenH6499, zwei WidderH352, vierzehn einjährige LämmerH3532 ohne FehlH8549;
und ihr SpeisopferH4503 und ihre TrankopferH5262, zu den FarrenH6499, zu den WiddernH352 und zu den LämmernH3532, nach ihrer ZahlH4557, nach der Vorschrift;
und einenH259 ZiegenbockH8163 als SündopferH2403; außer dem beständigen BrandopferH5930 und seinem SpeisopferH4503 und ihren TrankopfernH5262.
UndH8141 am drittenH7992 TageH3117 elfH6240 FarrenH6499, zweiH8147 WidderH352, vierzehn einjährige LämmerH3532, ohne FehlH8549;
und ihr SpeisopferH4503 und ihre TrankopferH5262, zu den FarrenH6499, zu den WiddernH352 und zu den LämmernH3532, nach ihrer ZahlH4557, nach der Vorschrift;
und einenH259 BockH8163 als SündopferH2403; außer dem beständigen BrandopferH5930 und seinem SpeisopferH4503 und seinem TrankopferH5262.
UndH8141 am viertenH7243 TageH3117 zehnH6235 FarrenH6499, zweiH8147 WidderH352, vierzehn einjährige LämmerH3532, ohne FehlH8549;
ihr SpeisopferH4503 und ihre TrankopferH5262, zu den FarrenH6499, zu den WiddernH352 und zu den LämmernH3532, nach ihrer ZahlH4557, nach der Vorschrift;
und einenH259 ZiegenbockH8163 als SündopferH2403; außer dem beständigen BrandopferH5930, seinem SpeisopferH4503 und seinem TrankopferH5262.
UndH8141 am fünftenH2549+H3117 Tage neunH8672 FarrenH6499, zweiH8147 WidderH352, vierzehn einjährige LämmerH3532, ohne FehlH8549;
und ihr SpeisopferH4503 und ihre TrankopferH5262, zu den FarrenH6499, zu den WiddernH352 und zu den LämmernH3532, nach ihrer ZahlH4557, nach der Vorschrift;
und einenH259 BockH8163 als SündopferH2403; außer dem beständigen BrandopferH5930 und seinem SpeisopferH4503 und seinem TrankopferH5262.
UndH8141 am sechstenH8345 TageH3117 achtH8083 FarrenH6499, zweiH8147 WidderH352, vierzehn einjährige LämmerH3532, ohne FehlH8549;
und ihr SpeisopferH4503 und ihre TrankopferH5262, zu den FarrenH6499, zu den WiddernH352 und zu den LämmernH3532, nach ihrer ZahlH4557, nach der Vorschrift;
und einenH259 BockH8163 als SündopferH2403; außer dem beständigen BrandopferH5930, seinem SpeisopferH4503 und seinen TrankopfernH5262.
UndH8141 am siebten TageH3117 siebenH7637 FarrenH6499, zweiH8147 WidderH352, vierzehn einjährige LämmerH3532, ohne FehlH8549;
und ihr SpeisopferH4503 und ihre TrankopferH5262, zu den FarrenH6499, zu den WiddernH352 und zu den LämmernH3532, nach ihrer ZahlH4557, nach ihrer Vorschrift;
und einenH259 BockH8163 als SündopferH2403; außer dem beständigen BrandopferH5930, seinem SpeisopferH4503 und seinem TrankopferH5262.
Am achtenH8066 TageH3117 soll euch eine Festversammlung sein; keinerlei DienstarbeitH5656 sollt ihr tunH6213.
UndH8141 ihr solltH7126 einH259 BrandopferH5930 darbringen, einH259 Feueropfer lieblichenH5207 GeruchsH7381 dem JehovaH3068: einen FarrenH6499, einen WidderH352, siebenH7651 einjährige LämmerH3532, ohne FehlH8549;
ihr SpeisopferH4503 und ihre TrankopferH5262, zu dem FarrenH6499, zu dem WidderH352 und zu den LämmernH3532, nach ihrer ZahlH4557, nach der Vorschrift;
und einenH259 BockH8163 als SündopferH2403; außer dem beständigen BrandopferH5930 und seinem SpeisopferH4503 und seinem TrankopferH5262.
Das sollt ihr bei euren FestenH4150 dem JehovaH3068 opfernH6213, außer euren Gelübden und euren freiwilligen GabenH5071 an BrandopfernH5930 und an SpeisopfernH4503 und an TrankopfernH5262 und an Friedensopfern.
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Querverweise zu 4. Mose 29,17 4Mo 29,17
UndH8141 ihr solltH7126 ein BrandopferH5930 darbringen, ein Feueropfer lieblichenH5207 GeruchsH7381 dem JehovaH3068: dreizehn jungeH1121 FarrenH6499, zweiH8147 WidderH352, vierzehn einjährige LämmerH3532; ohne FehlH8549 sollen sieH1121 sein;
UndH8141 am drittenH7992 TageH3117 elfH6240 FarrenH6499, zweiH8147 WidderH352, vierzehn einjährige LämmerH3532, ohne FehlH8549;
und ihr SpeisopferH4503 und ihre TrankopferH5262, zu den FarrenH6499, zu den WiddernH352 und zu den LämmernH3532, nach ihrer ZahlH4557, nach der Vorschrift;
und einenH259 BockH8163 als SündopferH2403; außer dem beständigen BrandopferH5930 und seinem SpeisopferH4503 und seinem TrankopferH5262.
UndH8141 am viertenH7243 TageH3117 zehnH6235 FarrenH6499, zweiH8147 WidderH352, vierzehn einjährige LämmerH3532, ohne FehlH8549;
ihr SpeisopferH4503 und ihre TrankopferH5262, zu den FarrenH6499, zu den WiddernH352 und zu den LämmernH3532, nach ihrer ZahlH4557, nach der Vorschrift;
und einenH259 ZiegenbockH8163 als SündopferH2403; außer dem beständigen BrandopferH5930, seinem SpeisopferH4503 und seinem TrankopferH5262.
UndH8141 am fünftenH2549+H3117 Tage neunH8672 FarrenH6499, zweiH8147 WidderH352, vierzehn einjährige LämmerH3532, ohne FehlH8549;
und ihr SpeisopferH4503 und ihre TrankopferH5262, zu den FarrenH6499, zu den WiddernH352 und zu den LämmernH3532, nach ihrer ZahlH4557, nach der Vorschrift;
und einenH259 BockH8163 als SündopferH2403; außer dem beständigen BrandopferH5930 und seinem SpeisopferH4503 und seinem TrankopferH5262.
UndH8141 am sechstenH8345 TageH3117 achtH8083 FarrenH6499, zweiH8147 WidderH352, vierzehn einjährige LämmerH3532, ohne FehlH8549;
und ihr SpeisopferH4503 und ihre TrankopferH5262, zu den FarrenH6499, zu den WiddernH352 und zu den LämmernH3532, nach ihrer ZahlH4557, nach der Vorschrift;
und einenH259 BockH8163 als SündopferH2403; außer dem beständigen BrandopferH5930, seinem SpeisopferH4503 und seinen TrankopfernH5262.
UndH8141 am siebten TageH3117 siebenH7637 FarrenH6499, zweiH8147 WidderH352, vierzehn einjährige LämmerH3532, ohne FehlH8549;
und ihr SpeisopferH4503 und ihre TrankopferH5262, zu den FarrenH6499, zu den WiddernH352 und zu den LämmernH3532, nach ihrer ZahlH4557, nach ihrer Vorschrift;
und einenH259 BockH8163 als SündopferH2403; außer dem beständigen BrandopferH5930, seinem SpeisopferH4503 und seinem TrankopferH5262.
Am achtenH8066 TageH3117 soll euch eine Festversammlung sein; keinerlei DienstarbeitH5656 sollt ihr tunH6213.
UndH8141 ihr solltH7126 einH259 BrandopferH5930 darbringen, einH259 Feueropfer lieblichenH5207 GeruchsH7381 dem JehovaH3068: einen FarrenH6499, einen WidderH352, siebenH7651 einjährige LämmerH3532, ohne FehlH8549;
ihr SpeisopferH4503 und ihre TrankopferH5262, zu dem FarrenH6499, zu dem WidderH352 und zu den LämmernH3532, nach ihrer ZahlH4557, nach der Vorschrift;
und einenH259 BockH8163 als SündopferH2403; außer dem beständigen BrandopferH5930 und seinem SpeisopferH4503 und seinem TrankopferH5262.
Das sollt ihr bei euren FestenH4150 dem JehovaH3068 opfernH6213, außer euren Gelübden und euren freiwilligen GabenH5071 an BrandopfernH5930 und an SpeisopfernH4503 und an TrankopfernH5262 und an Friedensopfern.
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Vielfach hast duH5608 deine Wundertaten und deine GedankenH4284 gegen uns erwiesen, JehovaH3068, mein GottH430; nicht kann man sieH5046 der Reihe nach dir vorstellen. Wollte ich davon berichten und redenH1696, es sindH6105 ihrer zuH6213 vieleH7227, um sie aufzuzählen.
NichtH3198 wegen deiner Schlachtopfer tadle ich dichH8548, undH5930 deine BrandopferH2077 sind beständig vor mir.
ErretteH5337 mich von BlutschuldH1818, GottH430, du GottH430 meiner Rettung, so wird meine ZungeH3956 jubelnd preisen deine GerechtigkeitH6666.
Wozu soll mir die MengeH7230 eurer Schlachtopfer? - sprichtH559 JehovaH3068; ich bin sattH7646 der BrandopferH2077 von WiddernH352 undH5930 des Fettes der Mastkälber, und am Blute von FarrenH6499 und LämmernH3532 und jungen BöckenH6260 habeH2654 ich kein Gefallen.
Denn ich habeH1696 nicht mit euren VäternH1 geredet und ihnenH1697 nicht betreffs des BrandopfersH5930 und des Schlachtopfers geboten, an dem TageH3117, da ich sieH6680 ausH3318 dem LandeH776 ÄgyptenH4714 herausführte;
sondern dieses WortH1697 habeH6680 ich ihnen geboten, und gesagtH559: HöretH8085 auf meine StimmeH6963, so werdeH6680 ich euer GottH430 sein, und ihr werdet mein VolkH5971 sein; und wandelt auf dem ganzen WegeH1870, den ich euchH1980 gebiete, auf daß esH3190 euch wohlgehe.
Denn an Frömmigkeit habe ichH2617 Gefallen und nichtH2654 am SchlachtopferH2077, und an der ErkenntnisH1847 GottesH430 mehr als an BrandopfernH5930.
Ich ermahneG3870 euchG5209 nunG3767, BrüderG80, durchG1223 die ErbarmungenG3628 GottesG2316, eureG5216 LeiberG4983 darzustellenG3936 als ein lebendigesG2198, heiligesG40, GottG2316 wohlgefälligesG2101 SchlachtopferG2378, welches euerG5216 vernünftigerG3050 DienstG2999 ist.
IndemG1722 er sagtG3004:" einen neuenG2537 ", hatG3822 er den erstenG4413 alt gemachtG3822; was aberG1161 alt wirdG3822 undG2532 veraltetG1095, istG1451 dem VerschwindenG854 naheG1451.
hinterG3326 dem zweitenG1208 VorhangG2665 aberG1161 eine HütteG4633, welcheG3588 das AllerheiligsteG39 genanntG3004 wird,
die ein goldenesG5552 RäucherfaßG2369 hatteG2192 undG2532 die LadeG2787 des BundesG1242, überallG3840 mit GoldG5553 überdecktG4028, inG1722 welcherG3739 der goldeneG5552 KrugG4713 war, der das MannaG3131 enthieltG2192, undG2532 der StabG4464 AaronsG2, der gesproßtG985 hatte, undG2532 die TafelnG4109 des BundesG1242;
oben überG5231 derselbenG846 aberG1161 die CherubimG5502 der HerrlichkeitG1391, den VersöhnungsdeckelG2435 überschattendG2683, vonG4012 welchenG3739 Dingen jetztG3568 nichtG3756 imG2596 einzelnenG3313 zu redenG3004 istG2076.
Da nunG1161 diesesG5130 alsoG3779 eingerichtetG2680 ist, gehenG1524 inG1519 die vordereG3303+G4413 HütteG4633 allezeitG1275 die PriesterG2409 hineinG1519 undG2532 vollbringenG2005 den DienstG2999;
inG1519 die zweiteG1208 aberG1161 einmalG530 des JahresG1763 alleinG3441 der HohepriesterG749, nichtG3756 ohneG5565 BlutG129, welchesG3739 er fürG5228 sich selbstG1438 undG2532 für die VerirrungenG51 des VolkesG2992 darbringtG4374;
wodurch der HeiligeG40 GeistG4151 diesesG5124 anzeigtG1213, daß der WegG3598 zum HeiligtumG39 noch nichtG3380 geoffenbartG5319 ist, solangeG2089 die vordereG4413 HütteG4633 nochG2089 BestandG4714 hatG2192,
welchesG3748 ein GleichnisG3850 aufG1519 die gegenwärtigeG1764 ZeitG2540 ist, nachG2596 welchemG3739 sowohlG5037 GabenG1435 als auchG2532 SchlachtopferG2378 dargebrachtG4374 werden, die dem GewissenG4893 nachG2596 den nichtG3361 vollkommenG5048 machen könnenG1410, der den Gottesdienst übtG3000,
welcher alleinG3440 inG1909 SpeisenG1033 undG2532 GetränkenG4188 undG2532 verschiedenenG1313 WaschungenG909 besteht, in SatzungenG1345 des FleischesG4561, auferlegtG1945 bis aufG3360 die ZeitG2540 der ZurechtbringungG1357.
ChristusG5547 aberG1161, gekommenG3854 als HoherpriesterG749 der zukünftigenG3195 GüterG18, in Verbindung mitG1223 der größerenG3187 undG2532 vollkommnerenG5046 HütteG4633, die nichtG3756 mit Händen gemachtG5499 ( heißtG5123 nichtG3756 von dieserG5026 SchöpfungG2937 ist )
auch nichtG3761 mitG1223 BlutG129 von BöckenG5131 undG2532 KälbernG3448, sondernG1161 mitG1223 seinem eigenenG2398 BluteG129, istG1525 ein für allemalG2178 inG1519 das HeiligtumG39 eingegangenG1525, als er eine ewigeG166 ErlösungG3085 erfundenG2147 hatte.
DennG1063 wennG1487 das BlutG129 von BöckenG5022 undG2532 StierenG5131 undG2532 die AscheG4700 einer jungen KuhG1151, auf die UnreinenG2840 gesprengtG4472, zurG4314 ReinigkeitG2514 des FleischesG4561 heiligtG37,
wievielG4214 mehrG3123 wirdG2511 das BlutG129 des ChristusG5547, derG3739 durchG1223 den ewigenG166 GeistG4151 sich selbstG1438 ohne FleckenG299 GottG2316 geopfertG4374 hat, euerG5216 GewissenG4893 reinigenG2511 vonG575 totenG3498 WerkenG2041, umG1519 dem lebendigenG2198 GottG2316 zuG1519 dienenG3000!