Und im siebten MonatH2320 , am Ersten des MonatsH2320 , soll euch eineH259 heiligeH6944 Versammlung sein; keinerlei DienstarbeitH5656 sollt ihr tunH6213 ; ein TagH3117 des Posaunenhalls soll es euch sein.
UndH8141 ihr sollt einH259 BrandopferH5930 opfernH6213 zum lieblichenH5207 GeruchH7381 dem JehovaH3068 : einenH259 jungenH1241 FarrenH6499 , einen WidderH352 , siebenH7651 einjährige LämmerH3532 , ohne FehlH8549 ;
und ihr SpeisopferH4503 , FeinmehlH5560 , gemengtH1101 mit ÖlH8081 : dreiH7969 ZehntelH6241 zu dem FarrenH6499 , zweiH8147 ZehntelH6241 zu dem WidderH352 ,
und einH259 ZehntelH6241 zu jedem Lamme, zu den siebenH7651 LämmernH3532 ;
und einenH259 ZiegenbockH8163 als SündopferH2403 , um SühnungH3722 für euch zu tun;
außer dem monatlichen BrandopferH5930 und seinem SpeisopferH4503 und dem beständigen BrandopferH5930 und seinem SpeisopferH4503 und ihren TrankopfernH5262 , nach ihrer Vorschrift, zum lieblichenH5207 GeruchH7381 , ein Feueropfer dem JehovaH3068 .
Und am ZehntenH6218 dieses siebten MonatsH2320 soll euch eine heiligeH6944 Versammlung sein, und ihr sollt eure SeelenH5315 kasteienH6031 ; keinerlei ArbeitH4399 sollt ihr tunH6213 .
UndH8141 ihr solltH7126 dem JehovaH3068 einH259 BrandopferH5930 darbringen als lieblichenH5207 GeruchH7381 : einenH259 jungenH1241 FarrenH6499 , einen WidderH352 , siebenH7651 einjährige LämmerH3532 ; ohne FehlH8549 sollen sieH1121 euch sein;
und ihr SpeisopferH4503 , FeinmehlH5560 , gemengtH1101 mit ÖlH8081 : dreiH7969 ZehntelH6241 zu dem FarrenH6499 , zweiH8147 ZehntelH6241 zu dem einenH259 WidderH352 ,
je einH259 ZehntelH6241 zu jedem Lamme, zu den siebenH7651 LämmernH3532 ;
und einenH259 ZiegenbockH8163 als SündopferH2403 ; außer dem SündopferH2403 der VersöhnungH3725 und dem beständigen BrandopferH5930 und seinem SpeisopferH4503 und ihren TrankopfernH5262 .
Und am fünfzehnten TageH3117 des siebten MonatsH2320 soll euch eine heiligeH6944 Versammlung sein; keinerlei DienstarbeitH5656 sollt ihr tunH6213 , und ihr sollt dem JehovaH3068 ein FestH2282 feiernH2287 siebenH7637 TageH3117 .
UndH8141 ihr solltH7126 ein BrandopferH5930 darbringen, ein Feueropfer lieblichenH5207 GeruchsH7381 dem JehovaH3068 : dreizehn jungeH1121 FarrenH6499 , zweiH8147 WidderH352 , vierzehn einjährige LämmerH3532 ; ohne FehlH8549 sollen sieH1121 sein;
und ihr SpeisopferH4503 , FeinmehlH5560 , gemengtH1101 mit ÖlH8081 : dreiH7969 ZehntelH6241 zu jedem FarrenH6499 , zu den dreizehn FarrenH6499 , zweiH8147 ZehntelH6241 zu jedem WidderH352 , zu den zweiH8147 WiddernH352 ,
und je einH259 ZehntelH6241 zu jedem Lamme, zu den vierzehn LämmernH3532 ;
und einenH259 ZiegenbockH8163 als SündopferH2403 ; außer dem beständigen BrandopferH5930 , seinem SpeisopferH4503 und seinem TrankopferH5262 .
UndH8141 am zweitenH8145 TageH3117 zwölfH6240 jungeH1241 FarrenH6499 , zwei WidderH352 , vierzehn einjährige LämmerH3532 ohne FehlH8549 ;
und ihr SpeisopferH4503 und ihre TrankopferH5262 , zu den FarrenH6499 , zu den WiddernH352 und zu den LämmernH3532 , nach ihrer ZahlH4557 , nach der Vorschrift;
und einenH259 ZiegenbockH8163 als SündopferH2403 ; außer dem beständigen BrandopferH5930 und seinem SpeisopferH4503 und ihren TrankopfernH5262 .
UndH8141 am drittenH7992 TageH3117 elfH6240 FarrenH6499 , zweiH8147 WidderH352 , vierzehn einjährige LämmerH3532 , ohne FehlH8549 ;
und ihr SpeisopferH4503 und ihre TrankopferH5262 , zu den FarrenH6499 , zu den WiddernH352 und zu den LämmernH3532 , nach ihrer ZahlH4557 , nach der Vorschrift;
und einenH259 BockH8163 als SündopferH2403 ; außer dem beständigen BrandopferH5930 und seinem SpeisopferH4503 und seinem TrankopferH5262 .
UndH8141 am viertenH7243 TageH3117 zehnH6235 FarrenH6499 , zweiH8147 WidderH352 , vierzehn einjährige LämmerH3532 , ohne FehlH8549 ;
ihr SpeisopferH4503 und ihre TrankopferH5262 , zu den FarrenH6499 , zu den WiddernH352 und zu den LämmernH3532 , nach ihrer ZahlH4557 , nach der Vorschrift;
und einenH259 ZiegenbockH8163 als SündopferH2403 ; außer dem beständigen BrandopferH5930 , seinem SpeisopferH4503 und seinem TrankopferH5262 .
UndH8141 am fünftenH2549+H3117 Tage neunH8672 FarrenH6499 , zweiH8147 WidderH352 , vierzehn einjährige LämmerH3532 , ohne FehlH8549 ;
und ihr SpeisopferH4503 und ihre TrankopferH5262 , zu den FarrenH6499 , zu den WiddernH352 und zu den LämmernH3532 , nach ihrer ZahlH4557 , nach der Vorschrift;
und einenH259 BockH8163 als SündopferH2403 ; außer dem beständigen BrandopferH5930 und seinem SpeisopferH4503 und seinem TrankopferH5262 .
UndH8141 am sechstenH8345 TageH3117 achtH8083 FarrenH6499 , zweiH8147 WidderH352 , vierzehn einjährige LämmerH3532 , ohne FehlH8549 ;
und ihr SpeisopferH4503 und ihre TrankopferH5262 , zu den FarrenH6499 , zu den WiddernH352 und zu den LämmernH3532 , nach ihrer ZahlH4557 , nach der Vorschrift;
und einenH259 BockH8163 als SündopferH2403 ; außer dem beständigen BrandopferH5930 , seinem SpeisopferH4503 und seinen TrankopfernH5262 .
UndH8141 am siebten TageH3117 siebenH7637 FarrenH6499 , zweiH8147 WidderH352 , vierzehn einjährige LämmerH3532 , ohne FehlH8549 ;
und ihr SpeisopferH4503 und ihre TrankopferH5262 , zu den FarrenH6499 , zu den WiddernH352 und zu den LämmernH3532 , nach ihrer ZahlH4557 , nach ihrer Vorschrift;
und einenH259 BockH8163 als SündopferH2403 ; außer dem beständigen BrandopferH5930 , seinem SpeisopferH4503 und seinem TrankopferH5262 .
Am achtenH8066 TageH3117 soll euch eine Festversammlung sein; keinerlei DienstarbeitH5656 sollt ihr tunH6213 .
UndH8141 ihr solltH7126 einH259 BrandopferH5930 darbringen, einH259 Feueropfer lieblichenH5207 GeruchsH7381 dem JehovaH3068 : einen FarrenH6499 , einen WidderH352 , siebenH7651 einjährige LämmerH3532 , ohne FehlH8549 ;
ihr SpeisopferH4503 und ihre TrankopferH5262 , zu dem FarrenH6499 , zu dem WidderH352 und zu den LämmernH3532 , nach ihrer ZahlH4557 , nach der Vorschrift;
und einenH259 BockH8163 als SündopferH2403 ; außer dem beständigen BrandopferH5930 und seinem SpeisopferH4503 und seinem TrankopferH5262 .
Das sollt ihr bei euren FestenH4150 dem JehovaH3068 opfernH6213 , außer euren Gelübden und euren freiwilligen GabenH5071 an BrandopfernH5930 und an SpeisopfernH4503 und an TrankopfernH5262 und an Friedensopfern.
Querverweise zu 4. Mose 29,25 4Mo 29,25
und einenH259 ZiegenbockH8163 als SündopferH2403 ; außer dem SündopferH2403 der VersöhnungH3725 und dem beständigen BrandopferH5930 und seinem SpeisopferH4503 und ihren TrankopfernH5262 .
JesusG2424 sprachG3004 nunG3767 zuG4314 den JudenG2453 , welcheG3588 ihmG846 geglaubt hattenG4100 : WennG1437 ihrG5210 inG1722 meinemG1699 WorteG3056 bleibetG3306 , so seid ihrG2075 wahrhaftG230 meineG3450 JüngerG3101 ;
Als aberG1161 die SynagogeG4864 ausG3089 war, folgtenG190 vieleG4183 der JudenG2453 undG2532 der anbetendenG4576 ProselytenG4339 dem PaulusG3972 undG2532 BarnabasG921 , welcheG3748 zuG4354 ihnenG846 sprachenG4354 und ihnenG846 zuredetenG3982 , inG1961 der GnadeG5485 GottesG2316 zu verharrenG1961 .
denen, die mitG2596+G3303 AusharrenG5281 in gutemG18 WerkeG2041 HerrlichkeitG1391 undG2532 EhreG5092 undG2532 UnverweslichkeitG861 suchenG2212 , ewigesG166 LebenG2222 ;
denenG3739 wir auch nichtG3761 eine StundeG5610 durch UnterwürfigkeitG5292 nachgegebenG1502 haben, auf daßG2443 die WahrheitG225 des EvangeliumsG2098 beiG4314 euchG5209 verbliebeG1265 .
LaßtG1573 uns aberG1161 im GutestunG2570+G4160 nichtG3361 müdeG1573 werden, dennG1063 zu seinerG2398 ZeitG2540 werden wir erntenG2325 , wenn wir nichtG3361 ermattenG1590 .
DennG1063 wir sindG1096 GenossenG3353 des ChristusG5547 gewordenG1096 , wennG1437 wir andersG4007 den AnfangG746 der ZuversichtG5287 bis zumG3360 EndeG5056 standhaftG949 festhaltenG2722 ,