Und im siebten MonatH2320 , am Ersten des MonatsH2320 , soll euch eineH259 heiligeH6944 Versammlung sein; keinerlei DienstarbeitH5656 sollt ihr tunH6213 ; ein TagH3117 des Posaunenhalls soll es euch sein.
UndH8141 ihr sollt einH259 BrandopferH5930 opfernH6213 zum lieblichenH5207 GeruchH7381 dem JehovaH3068 : einenH259 jungenH1241 FarrenH6499 , einen WidderH352 , siebenH7651 einjährige LämmerH3532 , ohne FehlH8549 ;
und ihr SpeisopferH4503 , FeinmehlH5560 , gemengtH1101 mit ÖlH8081 : dreiH7969 ZehntelH6241 zu dem FarrenH6499 , zweiH8147 ZehntelH6241 zu dem WidderH352 ,
und einH259 ZehntelH6241 zu jedem Lamme, zu den siebenH7651 LämmernH3532 ;
und einenH259 ZiegenbockH8163 als SündopferH2403 , um SühnungH3722 für euch zu tun;
außer dem monatlichen BrandopferH5930 und seinem SpeisopferH4503 und dem beständigen BrandopferH5930 und seinem SpeisopferH4503 und ihren TrankopfernH5262 , nach ihrer Vorschrift, zum lieblichenH5207 GeruchH7381 , ein Feueropfer dem JehovaH3068 .
Und am ZehntenH6218 dieses siebten MonatsH2320 soll euch eine heiligeH6944 Versammlung sein, und ihr sollt eure SeelenH5315 kasteienH6031 ; keinerlei ArbeitH4399 sollt ihr tunH6213 .
UndH8141 ihr solltH7126 dem JehovaH3068 einH259 BrandopferH5930 darbringen als lieblichenH5207 GeruchH7381 : einenH259 jungenH1241 FarrenH6499 , einen WidderH352 , siebenH7651 einjährige LämmerH3532 ; ohne FehlH8549 sollen sieH1121 euch sein;
und ihr SpeisopferH4503 , FeinmehlH5560 , gemengtH1101 mit ÖlH8081 : dreiH7969 ZehntelH6241 zu dem FarrenH6499 , zweiH8147 ZehntelH6241 zu dem einenH259 WidderH352 ,
je einH259 ZehntelH6241 zu jedem Lamme, zu den siebenH7651 LämmernH3532 ;
und einenH259 ZiegenbockH8163 als SündopferH2403 ; außer dem SündopferH2403 der VersöhnungH3725 und dem beständigen BrandopferH5930 und seinem SpeisopferH4503 und ihren TrankopfernH5262 .
Und am fünfzehnten TageH3117 des siebten MonatsH2320 soll euch eine heiligeH6944 Versammlung sein; keinerlei DienstarbeitH5656 sollt ihr tunH6213 , und ihr sollt dem JehovaH3068 ein FestH2282 feiernH2287 siebenH7637 TageH3117 .
UndH8141 ihr solltH7126 ein BrandopferH5930 darbringen, ein Feueropfer lieblichenH5207 GeruchsH7381 dem JehovaH3068 : dreizehn jungeH1121 FarrenH6499 , zweiH8147 WidderH352 , vierzehn einjährige LämmerH3532 ; ohne FehlH8549 sollen sieH1121 sein;
und ihr SpeisopferH4503 , FeinmehlH5560 , gemengtH1101 mit ÖlH8081 : dreiH7969 ZehntelH6241 zu jedem FarrenH6499 , zu den dreizehn FarrenH6499 , zweiH8147 ZehntelH6241 zu jedem WidderH352 , zu den zweiH8147 WiddernH352 ,
und je einH259 ZehntelH6241 zu jedem Lamme, zu den vierzehn LämmernH3532 ;
und einenH259 ZiegenbockH8163 als SündopferH2403 ; außer dem beständigen BrandopferH5930 , seinem SpeisopferH4503 und seinem TrankopferH5262 .
UndH8141 am zweitenH8145 TageH3117 zwölfH6240 jungeH1241 FarrenH6499 , zwei WidderH352 , vierzehn einjährige LämmerH3532 ohne FehlH8549 ;
und ihr SpeisopferH4503 und ihre TrankopferH5262 , zu den FarrenH6499 , zu den WiddernH352 und zu den LämmernH3532 , nach ihrer ZahlH4557 , nach der Vorschrift;
und einenH259 ZiegenbockH8163 als SündopferH2403 ; außer dem beständigen BrandopferH5930 und seinem SpeisopferH4503 und ihren TrankopfernH5262 .
UndH8141 am drittenH7992 TageH3117 elfH6240 FarrenH6499 , zweiH8147 WidderH352 , vierzehn einjährige LämmerH3532 , ohne FehlH8549 ;
und ihr SpeisopferH4503 und ihre TrankopferH5262 , zu den FarrenH6499 , zu den WiddernH352 und zu den LämmernH3532 , nach ihrer ZahlH4557 , nach der Vorschrift;
und einenH259 BockH8163 als SündopferH2403 ; außer dem beständigen BrandopferH5930 und seinem SpeisopferH4503 und seinem TrankopferH5262 .
UndH8141 am viertenH7243 TageH3117 zehnH6235 FarrenH6499 , zweiH8147 WidderH352 , vierzehn einjährige LämmerH3532 , ohne FehlH8549 ;
ihr SpeisopferH4503 und ihre TrankopferH5262 , zu den FarrenH6499 , zu den WiddernH352 und zu den LämmernH3532 , nach ihrer ZahlH4557 , nach der Vorschrift;
und einenH259 ZiegenbockH8163 als SündopferH2403 ; außer dem beständigen BrandopferH5930 , seinem SpeisopferH4503 und seinem TrankopferH5262 .
UndH8141 am fünftenH2549+H3117 Tage neunH8672 FarrenH6499 , zweiH8147 WidderH352 , vierzehn einjährige LämmerH3532 , ohne FehlH8549 ;
und ihr SpeisopferH4503 und ihre TrankopferH5262 , zu den FarrenH6499 , zu den WiddernH352 und zu den LämmernH3532 , nach ihrer ZahlH4557 , nach der Vorschrift;
und einenH259 BockH8163 als SündopferH2403 ; außer dem beständigen BrandopferH5930 und seinem SpeisopferH4503 und seinem TrankopferH5262 .
UndH8141 am sechstenH8345 TageH3117 achtH8083 FarrenH6499 , zweiH8147 WidderH352 , vierzehn einjährige LämmerH3532 , ohne FehlH8549 ;
und ihr SpeisopferH4503 und ihre TrankopferH5262 , zu den FarrenH6499 , zu den WiddernH352 und zu den LämmernH3532 , nach ihrer ZahlH4557 , nach der Vorschrift;
und einenH259 BockH8163 als SündopferH2403 ; außer dem beständigen BrandopferH5930 , seinem SpeisopferH4503 und seinen TrankopfernH5262 .
UndH8141 am siebten TageH3117 siebenH7637 FarrenH6499 , zweiH8147 WidderH352 , vierzehn einjährige LämmerH3532 , ohne FehlH8549 ;
und ihr SpeisopferH4503 und ihre TrankopferH5262 , zu den FarrenH6499 , zu den WiddernH352 und zu den LämmernH3532 , nach ihrer ZahlH4557 , nach ihrer Vorschrift;
und einenH259 BockH8163 als SündopferH2403 ; außer dem beständigen BrandopferH5930 , seinem SpeisopferH4503 und seinem TrankopferH5262 .
Am achtenH8066 TageH3117 soll euch eine Festversammlung sein; keinerlei DienstarbeitH5656 sollt ihr tunH6213 .
UndH8141 ihr solltH7126 einH259 BrandopferH5930 darbringen, einH259 Feueropfer lieblichenH5207 GeruchsH7381 dem JehovaH3068 : einen FarrenH6499 , einen WidderH352 , siebenH7651 einjährige LämmerH3532 , ohne FehlH8549 ;
ihr SpeisopferH4503 und ihre TrankopferH5262 , zu dem FarrenH6499 , zu dem WidderH352 und zu den LämmernH3532 , nach ihrer ZahlH4557 , nach der Vorschrift;
und einenH259 BockH8163 als SündopferH2403 ; außer dem beständigen BrandopferH5930 und seinem SpeisopferH4503 und seinem TrankopferH5262 .
Das sollt ihr bei euren FestenH4150 dem JehovaH3068 opfernH6213 , außer euren Gelübden und euren freiwilligen GabenH5071 an BrandopfernH5930 und an SpeisopfernH4503 und an TrankopfernH5262 und an Friedensopfern.
Querverweise zu 4. Mose 29,18 4Mo 29,18
und ihr SpeisopferH4503 , FeinmehlH5560 , gemengtH1101 mit ÖlH8081 : dreiH7969 ZehntelH6241 zu dem FarrenH6499 , zweiH8147 ZehntelH6241 zu dem WidderH352 ,
außer dem monatlichen BrandopferH5930 und seinem SpeisopferH4503 und dem beständigen BrandopferH5930 und seinem SpeisopferH4503 und ihren TrankopfernH5262 , nach ihrer Vorschrift, zum lieblichenH5207 GeruchH7381 , ein Feueropfer dem JehovaH3068 .
und ihr SpeisopferH4503 , FeinmehlH5560 , gemengtH1101 mit ÖlH8081 : dreiH7969 ZehntelH6241 zu dem FarrenH6499 , zweiH8147 ZehntelH6241 zu dem einenH259 WidderH352 ,
so sollH7126 der, welcher JehovaH3068 seine OpfergabeH7133 darbringt, als SpeisopferH4503 darbringen ein ZehntelH6241 FeinmehlH5560 , gemengtH1101 mit einem viertelH7243 HinH1969 ÖlH8081 ;
Und als TrankopferH5262 sollst du einH259 viertelH7243 HinH1969 WeinH3196 opfern zuH6213 dem BrandopferH5930 oder zu dem SchlachtopferH2077 , bei jedem Schafe.
Oder bei einem WidderH352 sollst du als SpeisopferH4503 zweiH8147 ZehntelH6241 FeinmehlH5560 opfernH6213 , gemengtH1101 mit einem drittelH7992 HinH1969 ÖlH8081 ;
und als TrankopferH5262 sollst du ein drittelH7992 HinH1969 WeinH3196 darbringen: ein lieblicherH5207 GeruchH7381 dem JehovaH3068 .
Und wenn du ein junges RindH1241 als BrandopferH5930 oder als SchlachtopferH2077 opferst, um ein GelübdeH5088 zuH6213 erfüllen, oder als FriedensopferH8002 für JehovaH3068 ,
so soll man zuH7126 dem jungenH1121 Rinde als SpeisopferH4503 darbringen dreiH7969 ZehntelH6241 FeinmehlH5560 , gemengtH1101 mit einem halbenH2677 HinH1969 ÖlH8081 ;
und als TrankopferH5262 sollst du ein halbesH2677 HinH1969 WeinH3196 darbringen: ein Feueropfer lieblichenH5207 GeruchsH7381 dem JehovaH3068 .
Also soll getanH6213 werden bei jedem Rinde oder bei jedem WidderH352 oder bei jedem SchafeH7716 oder bei jeder ZiegeH5795 ;
nach der ZahlH4557 , die ihr opfert, sollt ihr alsoH3602 tunH6213 bei einemH259 jeden nach ihrer ZahlH4557 .