Beobachte den Monat Abib, daß du dem HERRN, deinem Gott, das Passah feierst; denn im Monat Abib hat dich der HERR, dein Gott, bei Nacht aus Ägypten geführt.
Und du sollst dem HERRN, deinem Gott, als Passah Rinder und Schafe opfern an dem Ort, den der HERR erwählen wird, daß sein Name daselbst wohne.
Du sollst kein gesäuertes Brot an diesem Feste essen. Du sollst sieben Tage lang ungesäuertes Brot des Elends essen, denn du bist in eiliger Flucht aus Ägyptenland gezogen; darum sollst du dein Leben lang an den Tag deines Auszugs aus Ägyptenland denken!
Und es soll sieben Tage lang kein Sauerteig in allen deinen Landmarken gesehen werden, und soll auch nichts von dem Fleische, das am Abend des ersten Tages geschlachtet worden ist, über Nacht bleiben bis zum Morgen.
Du darfst das Passah nicht schlachten in irgend einem deiner Tore, die der HERR, dein Gott, dir gegeben hat;
sondern an dem Ort, den der HERR, dein Gott, erwählen wird, daß sein Name daselbst wohne, daselbst sollst du das Passah schlachten am Abend, wenn die Sonne untergeht, zu eben der Zeit, als du aus Ägypten zogest.
Und du sollst es braten und an dem Ort essen, den der HERR, dein Gott, erwählt hat, und sollst am Morgen umkehren und wieder zu deiner Hütte gehen.
Sechs Tage lang sollst du Ungesäuertes essen; und am siebenten Tage ist der Versammlungstag des HERRN, deines Gottes; da sollst du kein Werk tun.
Sieben Wochen sollst du dir abzählen; wenn man anfängt, die Sichel an die Saat zu legen, sollst du anheben, die sieben Wochen zu zählen.
Darnach sollst du dem HERRN, deinem Gott, das Fest der Wochen halten und ein freiwilliges Opfer von deiner Hand geben, je nach dem der HERR, dein Gott, dich gesegnet hat.
Und du sollst fröhlich sein vor dem HERRN, deinem Gott, du und dein Sohn und deine Tochter und dein Knecht und deine Magd und der Levit, der in deinen Toren ist, und der Fremdling und die Waise und die Witwe, die unter dir sind, an dem Ort, den der HERR, dein Gott, erwählen wird, daß sein Name daselbst wohne.
Und bedenke, daß du in Ägypten ein Knecht gewesen bist, daß du diese Satzungen beobachtest und tuest!
Das Fest der Laubhütten sollst du sieben Tage lang halten, wenn du den Ertrag deiner Tenne und deiner Kelter eingesammelt hast.
Und du sollst an deinem Feste fröhlich sein, du und dein Sohn und deine Tochter und dein Knecht und deine Magd und der Levit und der Fremdling und die Waise und die Witwe, die in deinen Toren sind.
Sieben Tage lang sollst du dem HERRN, deinem Gott, das Fest halten an dem Ort, den der HERR erwählt hat; denn der HERR, dein Gott, wird dich segnen im ganzen Ertrag deiner Ernte und in allen Werken deiner Hände; darum sollst du fröhlich sein.
Dreimal im Jahre sollen alle deine männlichen Personen vor dem HERRN, deinem Gott, erscheinen an dem Ort, den er erwählen wird, nämlich am Fest der ungesäuerten Brote und am Fest der Wochen und am Fest der Laubhütten. Aber niemand soll mit leeren Händen vor dem HERRN erscheinen,
sondern ein jeder mit einer Gabe seiner Hand, je nach dem Segen, den der HERR, dein Gott, dir gegeben hat.
Du sollst dir Richter und Amtleute einsetzen in allen deinen Toren, die der HERR, dein Gott, dir unter deinen Stämmen geben wird, damit sie das Volk richten mit gerechtem Gericht.
Du sollst das Recht nicht beugen. Du sollst auch keine Person ansehen und keine Geschenke nehmen, denn die Geschenke verblenden die Augen der Weisen und verkehren die Worte der Gerechten.
Der Gerechtigkeit, ja der Gerechtigkeit jage nach, daß du leben und das Land besitzen mögest, das der HERR, dein Gott, dir geben wird.
Du sollst dir kein Astartenbild von irgendwelchem Holz aufstellen bei dem Altar des HERRN, deines Gottes, den du dir machst,
und du sollst dir auch keine Säule aufrichten; solches haßt der HERR, dein Gott.
Querverweise zu 5. Mose 16,15 5Mo 16,15
Sieben Tage lang sollt ihr dem HERRN Feueropfer darbringen und am achten Tag eine heilige Versammlung halten und dem HERRN Feueropfer darbringen; es ist Festversammlung; da sollt ihr keine Arbeit verrichten.
Das sind die Feste des HERRN, da ihr heilige Versammlungen einberufen sollt, um dem HERRN Feueropfer, Brandopfer, Speisopfer, Schlachtopfer und Trankopfer darzubringen, ein jedes an seinem Tag
außer den Sabbaten des HERRN und außer euren Gaben, den gelobten und freiwilligen Gaben, die ihr dem HERRN gebet.
So sollt ihr nun am fünfzehnten Tage des siebenten Monats, wenn ihr den Ertrag des Landes eingebracht habt, das Fest des HERRN halten, sieben Tage lang; am ersten Tag ist Feiertag und am achten Tag ist auch Feiertag.
Ihr sollt aber am ersten Tag Früchte nehmen von schönen Bäumen, Palmenzweige und Zweige von dichtbelaubten Bäumen und Bachweiden, und sieben Tage lang fröhlich sein vor dem HERRN, eurem Gott.
Und sollt also dem HERRN das Fest halten, sieben Tage lang im Jahr. Das soll eine ewige Ordnung sein für eure Geschlechter, daß ihr im siebenten Monat also feiert.
Sieben Tage lang sollt ihr in Laubhütten wohnen; alle Landeskinder in Israel sollen in Laubhütten wohnen,
Darnach sollst du dem HERRN, deinem Gott, das Fest der Wochen halten und ein freiwilliges Opfer von deiner Hand geben, je nach dem der HERR, dein Gott, dich gesegnet hat.
Gleicherweise sollt ihr am fünfzehnten Tage des siebenten Monats eine heilige Versammlung halten; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten, sondern ihr sollt dem HERRN sieben Tage lang ein Fest feiern.
Da sollt ihr Brandopfer darbringen, ein wohlriechendes Feuer für den HERRN: dreizehn junge Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige, tadellose Lämmer,
samt ihrem Speisopfer von Semmelmehl, mit Öl gemengt, drei Zehntel zu jedem der dreizehn Farren,
zwei Zehntel zu jedem der beiden Widder und ein Zehntel zu jedem der vierzehn Lämmer;
dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
Und am zweiten Tage: zwölf junge Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige, tadellose Lämmer,
mit den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, Widdern und Lämmern, wie sich's gebührt, nach ihrer Zahl,
dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und den Trankopfern.
Und am dritten Tage: elf Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige, tadellose Lämmer,
samt den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, Widdern und Lämmern, nach ihrer Zahl, wie sich's gebührt;
dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
Und am vierten Tage: zehn Farren, zwei Widder,
vierzehn einjährige, tadellose Lämmer, samt den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, Widdern und Lämmern, nach ihrer Zahl, wie sich's gebührt;
dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
Und am fünften Tage: neun Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige, tadellose Lämmer,
samt den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, Widdern und Lämmern, nach ihrer Zahl, wie sich's gebührt;
dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
Und am sechsten Tage: acht Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige, tadellose Lämmer,
samt den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, Widdern und Lämmern, nach ihrer Zahl, wie sich's gebührt;
dazu einen Bock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinen Trankopfern.
Und am siebenten Tage: sieben Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige, tadellose Lämmer,
samt den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, Widdern und Lämmern, nach ihrer Zahl, wie sich's gebührt;
dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
Am achten Tag sollt ihr eine Versammlung halten; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten,
sondern dem HERRN Brandopfer darbringen, ein Feueropfer lieblichen Geruchs: einen Farren, einen Widder, sieben einjährige, tadellose Lämmer,
samt dem erforderlichen Speisopfer und den Trankopfern zu dem Farren, dem Widder und den Lämmern, nach ihrer Zahl, wie sich's gebührt;
dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
Und er wird dich lieben und dich segnen und mehren; er wird segnen die Frucht deines Leibes und die Frucht deines Landes, dein Korn, deinen Most und dein Öl, den Wurf deiner Kühe und die Zucht deiner Schafe, in dem Lande, das er deinen Vätern geschworen hat, dir zu geben.
Der HERR wird dem Segen gebieten, daß er mit dir sei in deinen Scheunen und in allem Geschäft deiner Hand, und er wird dich segnen in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gibt.
Der HERR wird dich aufrechterhalten als sein heiliges Volk, wie er dir geschworen hat, wenn du die Gebote des HERRN, deines Gottes, beobachtest und in seinen Wegen wandeln wirst;
dann werden alle Völker auf Erden sehen, daß der Name des HERRN über dir angerufen wird, und werden sich vor dir fürchten.
Und der HERR wird dir Überfluß geben an Gütern, an der Frucht deines Leibes, an der Frucht deines Viehes und an der Frucht deines Ackers, auf dem Lande, von dem der HERR deinen Vätern geschworen hat, daß er es dir gebe.
Der HERR wird dir den Himmel, seinen guten Schatz, auftun, daß er deinem Lande Regen gebe zu seiner Zeit, und daß er alle Werke deiner Hände segne. Und du wirst vielen Völkern leihen; du aber wirst nicht entlehnen.
Was ich dir heute gebiete, ist, daß du den HERRN, deinen Gott, liebest und in seinen Wegen wandelst und seine Gebote, seine Satzungen und seine Rechte haltest, auf daß du leben mögest und gemehrt werdest; und der HERR, dein Gott, wird dich segnen im Lande, darein du ziehst, um es einzunehmen.