UndH5439 wenn ihr das LandH776 als ErbteilH5159 verlosen werdet, sollt ihr für JehovaH3068 einH5307 HebopferH8641 hebenH7311, als HeiligesH6944 vom LandeH776: die LängeH753 fünfundzwanzigtausendH2568+H6242+H505+H2568+H6242+H505 Ruten langH753, und die BreiteH7341 zwanzigtausendH2568+H6242+H505; dasselbe soll heiligH6944 sein in seiner ganzen GrenzeH1366 ringsum.
Davon sollen zum HeiligtumH6944 gehören fünfhundertH3967+H2568+H2568+H3967 bei fünfhundertH3967+H2568+H2568+H3967 ins Geviert ringsum, undH5439 fünfzigH2572 EllenH520 Freiplatz dazu ringsum.
Und von jenem Maße sollst du eine LängeH753 messenH4058 von fünfundzwanzigtausendH505+H6242+H2568 und eine BreiteH7341 von zehntausendH6235+H505; und darin soll das HeiligtumH4720, das AllerheiligsteH6944, sein.
Dies soll ein Heiliges vom LandeH776 sein; den PriesternH3548, den DienernH8334 des HeiligtumsH4720, soll es gehören, welche nahen, um JehovaH3068 zu dienenH8334, undH7131 es soll ihnen ein PlatzH4725 für HäuserH1004 sein, und ein Geheiligtes für das HeiligtumH6944.
Und fünfundzwanzigtausendH2568+H6242+H505+H2568+H6242+H505 Ruten in die LängeH753 und zehntausendH6235+H505 in die BreiteH7341 soll den LevitenH3881, den DienernH8334, des HausesH1004, gehören, ihnen zum EigentumH272, als Städte zum WohnenH3957.
Und als EigentumH272 der StadtH5892 sollt ihr fünftausendH2568+H505 in die BreiteH7341 und fünfundzwanzigtausendH2568+H6242+H505+H753+H2568+H6242+H505+H753 in die Länge gebenH5414, gleichlaufend dem heiligenH6944 HebopferH8641; dem ganzen HauseH1004 IsraelH3478 soll es gehören.
UndH6924 dem FürstenH5387 sollt ihr geben aufH6440 dieser undH1366 aufH6440 jener SeiteH6285 des heiligenH6944 Hebopfers undH1366 des Eigentums der StadtH5892, längs des heiligenH6944 Hebopfers und längs des Eigentums der StadtH5892, an der Westseite westwärts und an der Ostseite ostwärts, und der LängeH753 nach gleichlaufend einemH259 der Stammteile, welche vonH5980 der Westgrenze bis zur Ostgrenze liegen.
Als LandH776 soll es ihmH3238 gehören, als EigentumH272 in IsraelH3478; und meine FürstenH5387 sollen nicht mehr mein VolkH5971 bedrücken, sondern das LandH776 dem HauseH1004 IsraelH3478 nach seinen StämmenH7626 überlassen.
So sprichtH5002 der HerrH136, Jehova: Laßt es euchH5493 genugH7227 sein, ihr FürstenH5387 IsraelsH3478! Tut Gewalttat und Bedrückung hinweg, und übet RechtH4941 und GerechtigkeitH6666; höret aufH7311, mein VolkH5971 aus seinem Besitze zuH6213 vertreiben, sprichtH559 der HerrH3069, Jehova.
Gerechte WaageH3976 und gerechtes EphaH374 und gerechtes BathH1324 sollt ihr haben.
Das EphaH374 undH5375 das BathH1324 sollen von einerleiH259 Maß sein, so daß das BathH1324 den zehntenH4643 Teil des HomerH2563 enthalte, und das EphaH374 den zehntenH6224 Teil des HomerH2563; nach dem HomerH2563 soll ihr Maß sein.
Und der Sekel soll zwanzigH6242+H1626 Gera sein; zwanzigH6242+H1626 Sekel, fünfundzwanzigH2568+H6242+H8255+H2568+H6242+H8255 Sekel und fünfzehn Sekel soll euch die Mine sein.
Dies ist das HebopferH8641, welches ihr hebenH7311 sollt: ein sechstel EphaH374 vom HomerH2563 WeizenH2406 und ein sechstel EphaH374 vom HomerH2563 GersteH8184 sollt ihr geben;
undH2706 die Gebühr an ÖlH8081, vom BathH1324 ÖlH8081: ein zehntel BathH1324 vom KorH3734, von zehnH6235 BathH1324, von einem HomerH2563, denn zehnH6235 BathH1324 sind ein HomerH2563;
und einH259 Stück vom KleinviehH6629, von zweihundertH3967, von dem bewässerten Lande IsraelH3478 - -: zum SpeisopferH4503 und zum BrandopferH5930 und zu den Friedensopfern, um SühnungH3722 für sie zu tun, sprichtH5002 der HerrH136, Jehova.
Das ganze VolkH5971 des LandesH776 soll zu diesem HebopferH8641 für den FürstenH5387 in IsraelH3478 gehalten sein.
UndH7676 dem FürstenH5387 sollen obliegen die BrandopferH5930 und das SpeisopferH4503 und das TrankopferH5262 an den FestenH2282 und an den NeumondenH2320 und an den Sabbathen, zu allen Festzeiten des HausesH1004 IsraelH3478. Er soll das SündopferH2403 und das SpeisopferH4503 und das BrandopferH5930 und die FriedensopferH8002 opfern, um SühnungH3722 zu tunH6213 für das HausH1004 IsraelH3478.
So spricht der HerrH136, Jehova: Im erstenH7223 MonatH2320, am ErstenH259 des Monats, sollst duH559 einen jungenH1241 FarrenH6499 ohne FehlH8549 nehmenH3947 und das HeiligtumH4720 entsündigenH2398.
Und der PriesterH3548 soll von dem Blute des SündopfersH2403 nehmenH3947, und es tunH5414 an die TürpfostenH4201 des HausesH1004 und an die vierH702 EckenH6438 der Umwandung des AltarsH4196 und an die PfostenH4201 der ToreH8179 des innerenH6442 VorhofsH2691.
UndH376 ebenso sollst du tunH6213 am Siebten des MonatsH2320 für den, der aus VersehenH7686 sündigt, und für den EinfältigenH6612. Und so sollt ihr SühnungH3722 tun für das HausH1004.
Im erstenH7223 MonatH2320, am vierzehntenH6240 TageH3117 des Monats, soll euch das PassahH6453 sein, ein FestH2282 von siebenH7620 TagenH3117; UngesäuertesH4682 soll gegessenH398 werden.
Und der FürstH5387 soll an selbigem TageH3117 für sich und für das ganze VolkH5971 des LandesH776 einen FarrenH6499 als SündopferH2403 opfernH6213.
Und die siebenH7651 TageH3117 des FestesH2282 soll er dem JehovaH3068 siebenH7651 FarrenH6499 und siebenH7651 WidderH352, ohne FehlH8549, täglichH3117, die siebenH7651 TageH3117 als BrandopferH5930 opfernH6213, und einen ZiegenbockH8163 täglichH3117 als SündopferH2403.
Und als SpeisopferH4503 soll er ein EphaH374 Feinmehl zuH6213 jedem FarrenH6499 und ein EphaH374 zu jedem WidderH352 opfern; und ÖlH8081, ein HinH1969 zu jedem EphaH374.
Im siebten MonatH2320, am fünfzehntenH2568+H6240+H3117 TageH3117 des Monats, am FesteH2282, soll er desgleichen tunH6213 die siebenH7651 Tage, betreffs des SündopfersH2403 wie des BrandopfersH5930 und betreffs des SpeisopfersH4503 wie des Öles.
Querverweise zu Hesekiel 45,23 Hes 45,23
UndH6213 ihr sollt JehovaH3068 ein Feueropfer darbringen siebenH7651 TageH3117; am siebten TageH3117 ist eine heiligeH6944 Versammlung, keinerlei DienstarbeitH5656 sollt ihr tunH7126.
UndH6213 einH259 ZiegenbockH8163 zum SündopferH2403 dem JehovaH3068 soll nebst dem beständigen BrandopferH5930 und seinem TrankopferH5262 geopfert werden.
Und im erstenH7223 MonatH2320, am vierzehntenH6240 TageH3117 des Monats, ist PassahH6453 dem JehovaH3068.
Und am fünfzehntenH2568+H6240+H3117 TageH3117 dieses MonatsH2320 ist das FestH2282; siebenH7651 Tage soll UngesäuertesH4682 gegessenH398 werden.
Am erstenH7223 TageH3117 soll eine heiligeH6944 Versammlung sein; keinerlei DienstarbeitH5656 sollt ihr tunH6213.
UndH5930 ihr solltH7126 dem JehovaH3068 einH259 Feueropfer, ein BrandopferH801 darbringen: zweiH8147 jungeH1241 FarrenH6499 undH8141 einen WidderH352 und siebenH7651 einjährige LämmerH3532; ohne FehlH8549 sollen sieH1121 euch sein;
und ihr SpeisopferH4503, FeinmehlH5560, gemengtH1101 mit ÖlH8081: dreiH7969 ZehntelH6241 sollt ihr opfern zuH6213 einem FarrenH6499, und zweiH8147 ZehntelH6241 zu dem WidderH352;
je einH259 ZehntelH6241 sollst du opfern zuH6213 jedem Lamme, zu den siebenH7651 LämmernH3532;
und einenH259 BockH8163 als SündopferH2403, um SühnungH3722 für euch zu tun.
Außer dem MorgenH1242 - BrandopferH5930, das zum beständigen BrandopferH5930 ist, sollt ihr das opfernH6213.
Solches sollt ihr täglich opfernH6213, siebenH7651 TageH3117 langH3117, als SpeiseH3899 eines Feueropfers lieblichenH5207 GeruchsH7381 dem JehovaH3068; nebst dem beständigen BrandopferH801 undH6213 seinem TrankopferH5262 soll es geopfert werden.
Und am siebten TageH3117 soll euch eine heiligeH6944 Versammlung sein; keinerlei DienstarbeitH5656 sollt ihr tunH6213.
UndH6213 am TageH3117 der ErstlingeH1061, wenn ihr dem JehovaH3068 ein neuesH2319 SpeisopferH4503 darbringet, an eurem Wochenfeste, soll euch eine heiligeH6944 Versammlung sein; keinerlei DienstarbeitH5656 sollt ihr tunH7126.
UndH8141 ihr solltH7126 einH259 BrandopferH5930 darbringen zum lieblichenH5207 GeruchH7381 dem JehovaH3068: zweiH8147 jungeH1241 FarrenH6499, einen WidderH352, siebenH7651 einjährige LämmerH3532;
und ihr SpeisopferH4503, FeinmehlH5560, gemengtH1101 mit ÖlH8081: dreiH7969 ZehntelH6241 zu jedem FarrenH6499, zweiH8147 ZehntelH6241 zu dem einenH259 WidderH352,
je einH259 ZehntelH6241 zu jedem Lamme, zu den siebenH7651 LämmernH3532;
und einenH259 ZiegenbockH8163, um SühnungH3722 für euch zu tun.
Außer dem beständigen BrandopferH5930 und seinem SpeisopferH4503 sollt ihr sieH8548 opfernH6213 (ohne FehlH8549 sollen sie euch sein) nebst ihren TrankopfernH5262.
Und BileamH1109 sprachH559 zuH3559 BalakH1111: BaueH1129 mir hier siebenH7651 AltäreH4196, und stelle mir hier bereit siebenH7651 FarrenH6499 und siebenH7651 WidderH352.
Und BalakH1111 tat, so wie BileamH1109 gesagt hatteH6213; und BalakH1111 und BileamH1109 opferten einen FarrenH6499 und einen WidderH352 aufH5927 jedem AltarH4196.
und einenH259 ZiegenbockH8163 als SündopferH2403; außer dem SündopferH2403 der VersöhnungH3725 und dem beständigen BrandopferH5930 und seinem SpeisopferH4503 und ihren TrankopfernH5262.
Und am fünfzehnten TageH3117 des siebten MonatsH2320 soll euch eine heiligeH6944 Versammlung sein; keinerlei DienstarbeitH5656 sollt ihr tunH6213, und ihr sollt dem JehovaH3068 ein FestH2282 feiernH2287 siebenH7637 TageH3117.
UndH8141 ihr solltH7126 ein BrandopferH5930 darbringen, ein Feueropfer lieblichenH5207 GeruchsH7381 dem JehovaH3068: dreizehn jungeH1121 FarrenH6499, zweiH8147 WidderH352, vierzehn einjährige LämmerH3532; ohne FehlH8549 sollen sieH1121 sein;
und ihr SpeisopferH4503, FeinmehlH5560, gemengtH1101 mit ÖlH8081: dreiH7969 ZehntelH6241 zu jedem FarrenH6499, zu den dreizehn FarrenH6499, zweiH8147 ZehntelH6241 zu jedem WidderH352, zu den zweiH8147 WiddernH352,
und je einH259 ZehntelH6241 zu jedem Lamme, zu den vierzehn LämmernH3532;
und einenH259 ZiegenbockH8163 als SündopferH2403; außer dem beständigen BrandopferH5930, seinem SpeisopferH4503 und seinem TrankopferH5262.
UndH8141 am zweitenH8145 TageH3117 zwölfH6240 jungeH1241 FarrenH6499, zwei WidderH352, vierzehn einjährige LämmerH3532 ohne FehlH8549;
und ihr SpeisopferH4503 und ihre TrankopferH5262, zu den FarrenH6499, zu den WiddernH352 und zu den LämmernH3532, nach ihrer ZahlH4557, nach der Vorschrift;
und einenH259 ZiegenbockH8163 als SündopferH2403; außer dem beständigen BrandopferH5930 und seinem SpeisopferH4503 und ihren TrankopfernH5262.
UndH8141 am drittenH7992 TageH3117 elfH6240 FarrenH6499, zweiH8147 WidderH352, vierzehn einjährige LämmerH3532, ohne FehlH8549;
und ihr SpeisopferH4503 und ihre TrankopferH5262, zu den FarrenH6499, zu den WiddernH352 und zu den LämmernH3532, nach ihrer ZahlH4557, nach der Vorschrift;
und einenH259 BockH8163 als SündopferH2403; außer dem beständigen BrandopferH5930 und seinem SpeisopferH4503 und seinem TrankopferH5262.
UndH8141 am viertenH7243 TageH3117 zehnH6235 FarrenH6499, zweiH8147 WidderH352, vierzehn einjährige LämmerH3532, ohne FehlH8549;
ihr SpeisopferH4503 und ihre TrankopferH5262, zu den FarrenH6499, zu den WiddernH352 und zu den LämmernH3532, nach ihrer ZahlH4557, nach der Vorschrift;
und einenH259 ZiegenbockH8163 als SündopferH2403; außer dem beständigen BrandopferH5930, seinem SpeisopferH4503 und seinem TrankopferH5262.
UndH8141 am fünftenH2549+H3117 Tage neunH8672 FarrenH6499, zweiH8147 WidderH352, vierzehn einjährige LämmerH3532, ohne FehlH8549;
und ihr SpeisopferH4503 und ihre TrankopferH5262, zu den FarrenH6499, zu den WiddernH352 und zu den LämmernH3532, nach ihrer ZahlH4557, nach der Vorschrift;
und einenH259 BockH8163 als SündopferH2403; außer dem beständigen BrandopferH5930 und seinem SpeisopferH4503 und seinem TrankopferH5262.
UndH8141 am sechstenH8345 TageH3117 achtH8083 FarrenH6499, zweiH8147 WidderH352, vierzehn einjährige LämmerH3532, ohne FehlH8549;
und ihr SpeisopferH4503 und ihre TrankopferH5262, zu den FarrenH6499, zu den WiddernH352 und zu den LämmernH3532, nach ihrer ZahlH4557, nach der Vorschrift;
und einenH259 BockH8163 als SündopferH2403; außer dem beständigen BrandopferH5930, seinem SpeisopferH4503 und seinen TrankopfernH5262.
UndH8141 am siebten TageH3117 siebenH7637 FarrenH6499, zweiH8147 WidderH352, vierzehn einjährige LämmerH3532, ohne FehlH8549;
und ihr SpeisopferH4503 und ihre TrankopferH5262, zu den FarrenH6499, zu den WiddernH352 und zu den LämmernH3532, nach ihrer ZahlH4557, nach ihrer Vorschrift;
und einenH259 BockH8163 als SündopferH2403; außer dem beständigen BrandopferH5930, seinem SpeisopferH4503 und seinem TrankopferH5262.
Am achtenH8066 TageH3117 soll euch eine Festversammlung sein; keinerlei DienstarbeitH5656 sollt ihr tunH6213.
UndH8141 ihr solltH7126 einH259 BrandopferH5930 darbringen, einH259 Feueropfer lieblichenH5207 GeruchsH7381 dem JehovaH3068: einen FarrenH6499, einen WidderH352, siebenH7651 einjährige LämmerH3532, ohne FehlH8549;
ihr SpeisopferH4503 und ihre TrankopferH5262, zu dem FarrenH6499, zu dem WidderH352 und zu den LämmernH3532, nach ihrer ZahlH4557, nach der Vorschrift;
und einenH259 BockH8163 als SündopferH2403; außer dem beständigen BrandopferH5930 und seinem SpeisopferH4503 und seinem TrankopferH5262.
UndH3212 nun nehmetH5375 euch siebenH7651 FarrenH6499 und siebenH7651 WidderH352, und gehet zuH3559 meinem KnechteH5650 HiobH347 und opfert ein BrandopferH5930 für euch. Und HiobH347, mein KnechtH5650, möge für euch bittenH6419; denn ihn will ich annehmenH3947, damit ich nichtH5927 an euch tueH6213 nach eurer TorheitH5039; denn nicht geziemend habtH1696 ihr vonH6440 mir geredet, wie mein KnechtH5650 HiobH347.
Indem er vorherG511 sagtG3004: "SchlachtopferG2378 undG2532 SpeisopferG4376 undG2532 BrandopferG3646 undG2532 Opfer fürG4012 die SündeG266 hastG2309 du nichtG3756 gewolltG2309, nochG3761 Wohlgefallen daran gefundenG2106" ( dieG3748 nachG2596 dem GesetzG3551 dargebrachtG4374 werden ) sprachG2046 er dannG5119:
"SieheG2400, ich kommeG2240, umG4160 deinenG4675 WillenG2307 zu tunG4160 ". ( nimmtG337 das ErsteG4413 wegG337, auf daßG2443 er das ZweiteG1208 aufrichteG2476. )
DurchG1722 welchenG3739 WillenG2307 wir geheiligtG37 sindG2070 durchG1223 das ein für allemal gescheheneG2178 OpferG4376 des LeibesG4983 JesuG2424 ChristiG5547. -
UndG2532+G3303 jederG3956 PriesterG2409 stehtG2476 täglichG2250+G2596 daG2476, den Dienst verrichtendG3008 undG2532 oftG4178 dieselbenG846 SchlachtopferG2378 darbringendG4374, welcheG3748 niemalsG3763 SündenG266 hinwegnehmenG4014 könnenG1410.
ErG846 aberG1161, nachdem er einG3391 SchlachtopferG2378 fürG5228 SündenG266 dargebrachtG4374, hat sichG2523 aufG1519 immerdarG1336 gesetztG2523 zurG1722 RechtenG1188 GottesG2316,