UndH5439 wenn ihr das LandH776 als ErbteilH5159 verlosen werdet, sollt ihr für JehovaH3068 einH5307 HebopferH8641 hebenH7311, als HeiligesH6944 vom LandeH776: die LängeH753 fünfundzwanzigtausendH2568+H6242+H505+H2568+H6242+H505 Ruten langH753, und die BreiteH7341 zwanzigtausendH2568+H6242+H505; dasselbe soll heiligH6944 sein in seiner ganzen GrenzeH1366 ringsum.
Davon sollen zum HeiligtumH6944 gehören fünfhundertH3967+H2568+H2568+H3967 bei fünfhundertH3967+H2568+H2568+H3967 ins Geviert ringsum, undH5439 fünfzigH2572 EllenH520 Freiplatz dazu ringsum.
Und von jenem Maße sollst du eine LängeH753 messenH4058 von fünfundzwanzigtausendH505+H6242+H2568 und eine BreiteH7341 von zehntausendH6235+H505; und darin soll das HeiligtumH4720, das AllerheiligsteH6944, sein.
Dies soll ein Heiliges vom LandeH776 sein; den PriesternH3548, den DienernH8334 des HeiligtumsH4720, soll es gehören, welche nahen, um JehovaH3068 zu dienenH8334, undH7131 es soll ihnen ein PlatzH4725 für HäuserH1004 sein, und ein Geheiligtes für das HeiligtumH6944.
Und fünfundzwanzigtausendH2568+H6242+H505+H2568+H6242+H505 Ruten in die LängeH753 und zehntausendH6235+H505 in die BreiteH7341 soll den LevitenH3881, den DienernH8334, des HausesH1004, gehören, ihnen zum EigentumH272, als Städte zum WohnenH3957.
Und als EigentumH272 der StadtH5892 sollt ihr fünftausendH2568+H505 in die BreiteH7341 und fünfundzwanzigtausendH2568+H6242+H505+H753+H2568+H6242+H505+H753 in die Länge gebenH5414, gleichlaufend dem heiligenH6944 HebopferH8641; dem ganzen HauseH1004 IsraelH3478 soll es gehören.
UndH6924 dem FürstenH5387 sollt ihr geben aufH6440 dieser undH1366 aufH6440 jener SeiteH6285 des heiligenH6944 Hebopfers undH1366 des Eigentums der StadtH5892, längs des heiligenH6944 Hebopfers und längs des Eigentums der StadtH5892, an der Westseite westwärts und an der Ostseite ostwärts, und der LängeH753 nach gleichlaufend einemH259 der Stammteile, welche vonH5980 der Westgrenze bis zur Ostgrenze liegen.
Als LandH776 soll es ihmH3238 gehören, als EigentumH272 in IsraelH3478; und meine FürstenH5387 sollen nicht mehr mein VolkH5971 bedrücken, sondern das LandH776 dem HauseH1004 IsraelH3478 nach seinen StämmenH7626 überlassen.
So sprichtH5002 der HerrH136, Jehova: Laßt es euchH5493 genugH7227 sein, ihr FürstenH5387 IsraelsH3478! Tut Gewalttat und Bedrückung hinweg, und übet RechtH4941 und GerechtigkeitH6666; höret aufH7311, mein VolkH5971 aus seinem Besitze zuH6213 vertreiben, sprichtH559 der HerrH3069, Jehova.
Gerechte WaageH3976 und gerechtes EphaH374 und gerechtes BathH1324 sollt ihr haben.
Das EphaH374 undH5375 das BathH1324 sollen von einerleiH259 Maß sein, so daß das BathH1324 den zehntenH4643 Teil des HomerH2563 enthalte, und das EphaH374 den zehntenH6224 Teil des HomerH2563; nach dem HomerH2563 soll ihr Maß sein.
Und der Sekel soll zwanzigH6242+H1626 Gera sein; zwanzigH6242+H1626 Sekel, fünfundzwanzigH2568+H6242+H8255+H2568+H6242+H8255 Sekel und fünfzehn Sekel soll euch die Mine sein.
Dies ist das HebopferH8641, welches ihr hebenH7311 sollt: ein sechstel EphaH374 vom HomerH2563 WeizenH2406 und ein sechstel EphaH374 vom HomerH2563 GersteH8184 sollt ihr geben;
undH2706 die Gebühr an ÖlH8081, vom BathH1324 ÖlH8081: ein zehntel BathH1324 vom KorH3734, von zehnH6235 BathH1324, von einem HomerH2563, denn zehnH6235 BathH1324 sind ein HomerH2563;
und einH259 Stück vom KleinviehH6629, von zweihundertH3967, von dem bewässerten Lande IsraelH3478 - -: zum SpeisopferH4503 und zum BrandopferH5930 und zu den Friedensopfern, um SühnungH3722 für sie zu tun, sprichtH5002 der HerrH136, Jehova.
Das ganze VolkH5971 des LandesH776 soll zu diesem HebopferH8641 für den FürstenH5387 in IsraelH3478 gehalten sein.
UndH7676 dem FürstenH5387 sollen obliegen die BrandopferH5930 und das SpeisopferH4503 und das TrankopferH5262 an den FestenH2282 und an den NeumondenH2320 und an den Sabbathen, zu allen Festzeiten des HausesH1004 IsraelH3478. Er soll das SündopferH2403 und das SpeisopferH4503 und das BrandopferH5930 und die FriedensopferH8002 opfern, um SühnungH3722 zu tunH6213 für das HausH1004 IsraelH3478.
So spricht der HerrH136, Jehova: Im erstenH7223 MonatH2320, am ErstenH259 des Monats, sollst duH559 einen jungenH1241 FarrenH6499 ohne FehlH8549 nehmenH3947 und das HeiligtumH4720 entsündigenH2398.
Und der PriesterH3548 soll von dem Blute des SündopfersH2403 nehmenH3947, und es tunH5414 an die TürpfostenH4201 des HausesH1004 und an die vierH702 EckenH6438 der Umwandung des AltarsH4196 und an die PfostenH4201 der ToreH8179 des innerenH6442 VorhofsH2691.
UndH376 ebenso sollst du tunH6213 am Siebten des MonatsH2320 für den, der aus VersehenH7686 sündigt, und für den EinfältigenH6612. Und so sollt ihr SühnungH3722 tun für das HausH1004.
Im erstenH7223 MonatH2320, am vierzehntenH6240 TageH3117 des Monats, soll euch das PassahH6453 sein, ein FestH2282 von siebenH7620 TagenH3117; UngesäuertesH4682 soll gegessenH398 werden.
Und der FürstH5387 soll an selbigem TageH3117 für sich und für das ganze VolkH5971 des LandesH776 einen FarrenH6499 als SündopferH2403 opfernH6213.
Und die siebenH7651 TageH3117 des FestesH2282 soll er dem JehovaH3068 siebenH7651 FarrenH6499 und siebenH7651 WidderH352, ohne FehlH8549, täglichH3117, die siebenH7651 TageH3117 als BrandopferH5930 opfernH6213, und einen ZiegenbockH8163 täglichH3117 als SündopferH2403.
Und als SpeisopferH4503 soll er ein EphaH374 Feinmehl zuH6213 jedem FarrenH6499 und ein EphaH374 zu jedem WidderH352 opfern; und ÖlH8081, ein HinH1969 zu jedem EphaH374.
Im siebten MonatH2320, am fünfzehntenH2568+H6240+H3117 TageH3117 des Monats, am FesteH2282, soll er desgleichen tunH6213 die siebenH7651 Tage, betreffs des SündopfersH2403 wie des BrandopfersH5930 und betreffs des SpeisopfersH4503 wie des Öles.
Querverweise zu Hesekiel 45,2 Hes 45,2
Er maßH4058 die Ostseite mit derH7307 MeßruteH4060, fünfhundertH3967+H520+H2568+H8675 RutenH7070 mit der MeßruteH4060 ringsum.
Er maßH4058 die Nordseite, fünfhundertH3967+H2568 RutenH7070 mit derH7307 MeßruteH4060 ringsum.
Die Südseite maßH4058 er, fünfhundertH3967+H2568 RutenH7070 mit derH7307 MeßruteH4060.
Er wandte sichH5437 um nachH4060 derH7307 Westseite und maßH4058 fünfhundertH3967+H2568 RutenH7070 mit der Meßrute.
Er maßH4058 es nach den vierH702 Seiten. Es hatte eine MauerH2346 ringsherum: die LängeH753 war fünfhundertH3967+H2568+H3967+H2568 und die BreiteH7341 fünfhundertH3967+H2568+H3967+H2568, umH5439 zwischen dem HeiligenH6944 und dem UnheiligenH2455 zu scheidenH914.