Und wenn ihr das Land als Erbteil verlosen werdet, sollt ihr für den HERRN ein Hebopfer heben, als Heiliges {O. Geheiligtes.} vom Land: die Länge 25000 Ruten lang und die Breite 10000 {Die Septuaginta liest: 20000.}; dies soll heilig sein in seiner ganzen Grenze ringsum.
Davon sollen zum Heiligtum {Eig. zum Heiligen.} gehören 500 mal 500 Ruten im Viereck ringsum, und 50 Ellen Freiplatz dazu ringsum.
Und von diesem Maß sollst du eine Länge messen von 25000 und eine Breite von 10000; und darin soll das Heiligtum, das Allerheiligste, sein.
Dies soll ein Heiliges {O. Geheiligtes.} vom Land sein; den Priestern, den Dienern des Heiligtums, soll es gehören, die herzunahen, um dem HERRN zu dienen, und es soll ihnen ein Platz für Häuser sein und ein Geheiligtes für das Heiligtum.
Und 25000 Ruten in die Länge und 10000 in die Breite soll den Leviten, den Dienern des Hauses, gehören, ihnen zum Eigentum, 20 Zellen {Die Septuaginta liest: … zum Eigentum, als Städte zum Wohnen.}.
Und als Eigentum der Stadt sollt ihr 5000 in die Breite und 25000 in die Länge geben, gleichlaufend mit dem heiligen Hebopfer; dem ganzen Haus Israel soll es gehören.
Und dem Fürsten sollt ihr geben auf dieser und auf jener Seite des heiligen Hebopfers und des Eigentums der Stadt, längs des heiligen Hebopfers und längs des Eigentums der Stadt, an der Westseite westwärts und an der Ostseite ostwärts, und der Länge nach {D. h. eig. der Breite nach, da es die Schmalseite ist: Aber hier und in Kap. 48 bedeutet der Ausdruck „Länge“ stets die sich von Osten nach Westen erstreckende Seite. Siehe die Anm. zu Kap. 48,21.} gleichlaufend mit einem der Stammesanteile {W. Anteile.}, die von der Westgrenze bis zur Ostgrenze liegen.
Als Land soll es ihm gehören, als Eigentum in Israel; und meine Fürsten sollen mein Volk nicht mehr bedrücken, sondern das Land dem Haus Israel nach seinen Stämmen überlassen {Eig. geben.}.
So spricht der Herr, HERR: Lasst es euch genug sein, ihr Fürsten Israels! Tut Gewalttat und Bedrückung weg, und übt Recht und Gerechtigkeit; hört auf, mein Volk aus seinem Besitz zu vertreiben, spricht der Herr, HERR.
Gerechte Waage und gerechtes Epha und gerechtes Bat sollt ihr haben.
Das Epha und das Bat sollen gleiches {W. ein.} Maß haben, so dass das Bat den zehnten Teil des Homer enthalte und das Epha den zehnten Teil des Homer; nach dem Homer soll ihr Maß sein.
Und der Sekel soll 20 Gera sein; 20 Sekel, 25 Sekel und 15 Sekel soll euch die Mine sein.
Dies ist das Hebopfer, das ihr heben sollt: Ein sechstel Epha vom Homer Weizen und ein sechstel Epha vom Homer Gerste sollt ihr geben;
und die Gebühr an Öl, vom Bat Öl: ein zehntel Bat vom Kor {Kor ist eine spätere Bezeichnung für Homer.}, von 10 Bat, von einem Homer, denn 10 Bat sind ein Homer;
und ein Stück vom Kleinvieh, von 200, von dem bewässerten Land Israel – zum Speisopfer und zum Brandopfer und zu den Friedensopfern, um Sühnung für sie zu tun, spricht der Herr, HERR.
Das ganze Volk des Landes soll zu diesem Hebopfer für den Fürsten in Israel verpflichtet sein.
Und dem Fürsten sollen obliegen die Brandopfer und das Speisopfer und das Trankopfer an den Festen {Das hebr. Wort bezeichnet nur die großen Jahresfeste.} und an den Neumonden und an den Sabbaten, zu allen Festzeiten {Eig. zu allen bestimmten Zeiten (um Gott zu nahen).} des Hauses Israel. Er soll das Sündopfer und das Speisopfer und das Brandopfer und die Friedensopfer opfern, um Sühnung für das Haus Israel zu tun.
So spricht der Herr, HERR: Im ersten Monat, am Ersten des Monats, sollst du einen jungen Stier ohne Fehl nehmen und das Heiligtum entsündigen.
Und der Priester soll vom Blut des Sündopfers nehmen und es an die Türpfosten des Hauses und an die vier Ecken der Umwandung des Altars und an die Pfosten der Tore des inneren Vorhofs tun.
Und ebenso sollst du am Siebten des Monats für den tun, der aus Versehen sündigt, und für den Einfältigen. Und so sollt ihr Sühnung für das Haus tun.
Im ersten Monat, am vierzehnten Tag des Monats, soll euch das Passah sein, ein Fest von sieben Tagen; Ungesäuertes soll gegessen werden.
Und der Fürst soll an diesem Tag für sich und für das ganze Volk des Landes einen Stier als Sündopfer opfern.
Und die sieben Tage des Festes soll er dem HERRN sieben Stiere und sieben Widder ohne Fehl täglich, die sieben Tage, als Brandopfer opfern, und einen Ziegenbock täglich als Sündopfer.
Und als Speisopfer soll er ein Epha Feinmehl zu jedem Stier und ein Epha zu jedem Widder opfern; und Öl, ein Hin zu jedem Epha.
Im siebten Monat, am fünfzehnten Tag des Monats, am Fest {D. h. am Laubhüttenfest.}, soll er ebenso tun die sieben Tage bezüglich des Sündopfers wie des Brandopfers und bezüglich des Speisopfers wie des Öls.
Querverweise zu Hesekiel 45,23 Hes 45,23
Und ihr sollt dem HERRN ein Feueropfer darbringen sieben Tage; am siebten Tag ist eine heilige Versammlung, keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.
Und ein Ziegenbock zum Sündopfer dem HERRN soll zusätzlich zu dem beständigen Brandopfer und seinem Trankopfer geopfert werden.
Und im ersten Monat, am vierzehnten Tag des Monats, ist das Passah dem HERRN.
Und am fünfzehnten Tag dieses Monats ist das Fest; sieben Tage soll Ungesäuertes gegessen werden.
Am ersten Tag soll eine heilige Versammlung {Eig. Einberufung, o. Zusammenberufung (so auch später).} sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.
Und ihr sollt dem HERRN ein Feueropfer, ein Brandopfer, darbringen: zwei junge Stiere und einen Widder und sieben einjährige Lämmer (ohne Fehl sollen sie euch sein)
und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: Drei Zehntel sollt ihr opfern zu einem Stier und zwei Zehntel zu dem Widder;
je ein Zehntel sollst du opfern zu jedem Lamm, zu den sieben Lämmern;
und einen Bock als Sündopfer, um Sühnung für euch zu tun.
Außer dem Morgen-Brandopfer, das zum beständigen Brandopfer gehört, sollt ihr das opfern.
Solches sollt ihr täglich opfern, sieben Tage lang, als Speise {W. Brot.} eines Feueropfers lieblichen Geruchs dem HERRN. Zusätzlich zu dem beständigen Brandopfer und seinem Trankopfer soll es geopfert werden.
Und am siebten Tag soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.
Und am Tag der Erstlinge, wenn ihr dem HERRN ein neues Speisopfer darbringt, an eurem Wochenfest {W. an euren Wochen (s. 3. Mo 23,15-21; 5. Mo 16,9-12).}, soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.
Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen zum lieblichen Geruch dem HERRN: zwei junge Stiere, einen Widder, sieben einjährige Lämmer;
und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu jedem Stier, zwei Zehntel zu dem einen Widder,
je ein Zehntel zu jedem Lamm, zu den sieben Lämmern;
und einen Ziegenbock, um Sühnung für euch zu tun.
Außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer sollt ihr sie opfern (ohne Fehl sollen sie euch sein) mit ihren Trankopfern.
Und Bileam sprach zu Balak: Baue mir hier sieben Altäre, und stelle mir hier sieben Stiere und sieben Widder bereit.
und einen Ziegenbock als Sündopfer, um Sühnung für euch zu tun;
Und Balak tat, so wie Bileam gesagt hatte; und Balak und Bileam opferten einen Stier und einen Widder auf jedem Altar.
und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem Sündopfer der Versöhnung {O. Sühnung.} und dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern.
Und am fünfzehnten Tag des siebten Monats soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun, und ihr sollt dem HERRN ein Fest feiern sieben Tage.
Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem HERRN: dreizehn junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer; ohne Fehl sollen sie sein;
und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu jedem Stier, zu den dreizehn Stieren, zwei Zehntel zu jedem Widder, zu den zwei Widdern,
und je ein Zehntel zu jedem Lamm, zu den vierzehn Lämmern;
und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
Und am zweiten Tag zwölf junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl;
und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;
und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern.
Und am dritten Tag elf Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl;
und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;
und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
Und am vierten Tag zehn Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl;
ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;
und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
Und am fünften Tag neun Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl;
und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;
und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
Und am sechsten Tag acht Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl;
und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;
und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinen Trankopfern.
Und am siebten Tag sieben Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl;
und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach ihrer Vorschrift;
und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
Am achten Tag soll euch eine Festversammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.
Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem HERRN: einen Stier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, ohne Fehl;
ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu dem Stier, zu dem Widder und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;
und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
Und nun nehmt euch sieben Stiere und sieben Widder und geht zu meinem Knecht Hiob und opfert ein Brandopfer für euch. Und Hiob, mein Knecht, möge für euch bitten; denn {O. nur.} ihn will ich annehmen, damit ich nicht an euch tue nach eurer Torheit; denn nicht geziemend habt ihr von mir geredet wie mein Knecht Hiob.
Während er vorher sagt: „Schlachtopfer und Speisopfer und Brandopfer und Opfer für die Sünde hast du nicht gewollt noch Wohlgefallen daran gefunden“ (die nach dem Gesetz dargebracht werden),
sprach er dann: „Siehe, ich komme, um deinen Willen zu tun.“ {Psalm 40,7-9.} (Er nimmt das Erste weg, damit er das Zweite aufrichte.)
Durch diesen Willen sind wir geheiligt {W. In welchem Willen (d. h. kraft welchen Willens) wir geheiligt sind.} durch das ein für alle Mal geschehene Opfer des Leibes Jesu Christi.
Und jeder Priester steht täglich da, verrichtet den Dienst und bringt oft dieselben Schlachtopfer dar, die niemals Sünden wegnehmen können.
Er aber, nachdem er ein Schlachtopfer für Sünden dargebracht hat, hat sich auf immerdar gesetzt zur Rechten Gottes,