UndH5439 wenn ihr das LandH776 als ErbteilH5159 verlosen werdet, sollt ihr für JehovaH3068 einH5307 HebopferH8641 hebenH7311, als HeiligesH6944 vom LandeH776: die LängeH753 fünfundzwanzigtausendH2568+H6242+H505+H2568+H6242+H505 Ruten langH753, und die BreiteH7341 zwanzigtausendH2568+H6242+H505; dasselbe soll heiligH6944 sein in seiner ganzen GrenzeH1366 ringsum.
Davon sollen zum HeiligtumH6944 gehören fünfhundertH3967+H2568+H2568+H3967 bei fünfhundertH3967+H2568+H2568+H3967 ins Geviert ringsum, undH5439 fünfzigH2572 EllenH520 Freiplatz dazu ringsum.
Und von jenem Maße sollst du eine LängeH753 messenH4058 von fünfundzwanzigtausendH505+H6242+H2568 und eine BreiteH7341 von zehntausendH6235+H505; und darin soll das HeiligtumH4720, das AllerheiligsteH6944, sein.
Dies soll ein Heiliges vom LandeH776 sein; den PriesternH3548, den DienernH8334 des HeiligtumsH4720, soll es gehören, welche nahen, um JehovaH3068 zu dienenH8334, undH7131 es soll ihnen ein PlatzH4725 für HäuserH1004 sein, und ein Geheiligtes für das HeiligtumH6944.
Und fünfundzwanzigtausendH2568+H6242+H505+H2568+H6242+H505 Ruten in die LängeH753 und zehntausendH6235+H505 in die BreiteH7341 soll den LevitenH3881, den DienernH8334, des HausesH1004, gehören, ihnen zum EigentumH272, als Städte zum WohnenH3957.
Und als EigentumH272 der StadtH5892 sollt ihr fünftausendH2568+H505 in die BreiteH7341 und fünfundzwanzigtausendH2568+H6242+H505+H753+H2568+H6242+H505+H753 in die Länge gebenH5414, gleichlaufend dem heiligenH6944 HebopferH8641; dem ganzen HauseH1004 IsraelH3478 soll es gehören.
UndH6924 dem FürstenH5387 sollt ihr geben aufH6440 dieser undH1366 aufH6440 jener SeiteH6285 des heiligenH6944 Hebopfers undH1366 des Eigentums der StadtH5892, längs des heiligenH6944 Hebopfers und längs des Eigentums der StadtH5892, an der Westseite westwärts und an der Ostseite ostwärts, und der LängeH753 nach gleichlaufend einemH259 der Stammteile, welche vonH5980 der Westgrenze bis zur Ostgrenze liegen.
Als LandH776 soll es ihmH3238 gehören, als EigentumH272 in IsraelH3478; und meine FürstenH5387 sollen nicht mehr mein VolkH5971 bedrücken, sondern das LandH776 dem HauseH1004 IsraelH3478 nach seinen StämmenH7626 überlassen.
So sprichtH5002 der HerrH136, Jehova: Laßt es euchH5493 genugH7227 sein, ihr FürstenH5387 IsraelsH3478! Tut Gewalttat und Bedrückung hinweg, und übet RechtH4941 und GerechtigkeitH6666; höret aufH7311, mein VolkH5971 aus seinem Besitze zuH6213 vertreiben, sprichtH559 der HerrH3069, Jehova.
Gerechte WaageH3976 und gerechtes EphaH374 und gerechtes BathH1324 sollt ihr haben.
Das EphaH374 undH5375 das BathH1324 sollen von einerleiH259 Maß sein, so daß das BathH1324 den zehntenH4643 Teil des HomerH2563 enthalte, und das EphaH374 den zehntenH6224 Teil des HomerH2563; nach dem HomerH2563 soll ihr Maß sein.
Und der Sekel soll zwanzigH6242+H1626 Gera sein; zwanzigH6242+H1626 Sekel, fünfundzwanzigH2568+H6242+H8255+H2568+H6242+H8255 Sekel und fünfzehn Sekel soll euch die Mine sein.
Dies ist das HebopferH8641, welches ihr hebenH7311 sollt: ein sechstel EphaH374 vom HomerH2563 WeizenH2406 und ein sechstel EphaH374 vom HomerH2563 GersteH8184 sollt ihr geben;
undH2706 die Gebühr an ÖlH8081, vom BathH1324 ÖlH8081: ein zehntel BathH1324 vom KorH3734, von zehnH6235 BathH1324, von einem HomerH2563, denn zehnH6235 BathH1324 sind ein HomerH2563;
und einH259 Stück vom KleinviehH6629, von zweihundertH3967, von dem bewässerten Lande IsraelH3478 - -: zum SpeisopferH4503 und zum BrandopferH5930 und zu den Friedensopfern, um SühnungH3722 für sie zu tun, sprichtH5002 der HerrH136, Jehova.
Das ganze VolkH5971 des LandesH776 soll zu diesem HebopferH8641 für den FürstenH5387 in IsraelH3478 gehalten sein.
UndH7676 dem FürstenH5387 sollen obliegen die BrandopferH5930 und das SpeisopferH4503 und das TrankopferH5262 an den FestenH2282 und an den NeumondenH2320 und an den Sabbathen, zu allen Festzeiten des HausesH1004 IsraelH3478. Er soll das SündopferH2403 und das SpeisopferH4503 und das BrandopferH5930 und die FriedensopferH8002 opfern, um SühnungH3722 zu tunH6213 für das HausH1004 IsraelH3478.
So spricht der HerrH136, Jehova: Im erstenH7223 MonatH2320, am ErstenH259 des Monats, sollst duH559 einen jungenH1241 FarrenH6499 ohne FehlH8549 nehmenH3947 und das HeiligtumH4720 entsündigenH2398.
Und der PriesterH3548 soll von dem Blute des SündopfersH2403 nehmenH3947, und es tunH5414 an die TürpfostenH4201 des HausesH1004 und an die vierH702 EckenH6438 der Umwandung des AltarsH4196 und an die PfostenH4201 der ToreH8179 des innerenH6442 VorhofsH2691.
UndH376 ebenso sollst du tunH6213 am Siebten des MonatsH2320 für den, der aus VersehenH7686 sündigt, und für den EinfältigenH6612. Und so sollt ihr SühnungH3722 tun für das HausH1004.
Im erstenH7223 MonatH2320, am vierzehntenH6240 TageH3117 des Monats, soll euch das PassahH6453 sein, ein FestH2282 von siebenH7620 TagenH3117; UngesäuertesH4682 soll gegessenH398 werden.
Und der FürstH5387 soll an selbigem TageH3117 für sich und für das ganze VolkH5971 des LandesH776 einen FarrenH6499 als SündopferH2403 opfernH6213.
Und die siebenH7651 TageH3117 des FestesH2282 soll er dem JehovaH3068 siebenH7651 FarrenH6499 und siebenH7651 WidderH352, ohne FehlH8549, täglichH3117, die siebenH7651 TageH3117 als BrandopferH5930 opfernH6213, und einen ZiegenbockH8163 täglichH3117 als SündopferH2403.
Und als SpeisopferH4503 soll er ein EphaH374 Feinmehl zuH6213 jedem FarrenH6499 und ein EphaH374 zu jedem WidderH352 opfern; und ÖlH8081, ein HinH1969 zu jedem EphaH374.
Im siebten MonatH2320, am fünfzehntenH2568+H6240+H3117 TageH3117 des Monats, am FesteH2282, soll er desgleichen tunH6213 die siebenH7651 Tage, betreffs des SündopfersH2403 wie des BrandopfersH5930 und betreffs des SpeisopfersH4503 wie des Öles.
Querverweise zu Hesekiel 45,18 Hes 45,18
Dieser MonatH2320 soll euch der AnfangH7223 der MonateH2320 sein, er soll euch der ersteH7218 sein von den MonatenH2320 des JahresH8141.
Alles, woran ein GebrechenH3971 ist, solltH7126 ihr nicht darbringen, denn es wird nicht zum WohlgefallenH7522 für euch sein.
Und am zweitenH8145 TageH3117 sollst du einen ZiegenbockH8163 ohne FehlH8549 zum SündopferH2403 darbringen; und man sollH7126 den AltarH4196 entsündigenH2398, so wie man ihn mit dem FarrenH6499 entsündigt hatH2398.
UndH8141 im AnfangH7218 eurer MonateH2320 solltH7126 ihr JehovaH3068 einH259 BrandopferH5930 darbringen: zweiH8147 jungeH1241 FarrenH6499 und einen WidderH352, siebenH7651 einjährige LämmerH3532 ohne FehlH8549;
und zu jedem FarrenH6499 dreiH7969 ZehntelH6241 FeinmehlH5560, gemengtH1101 mit ÖlH8081, als SpeisopferH4503; und zu dem einenH259 WidderH352 zweiH8147 ZehntelH6241 FeinmehlH5560, gemengtH1101 mit ÖlH8081, als SpeisopferH4503;
und zu jedem Lamme je einH259 ZehntelH6241 FeinmehlH5560, gemengtH1101 mit ÖlH8081, als SpeisopferH4503. Es ist ein BrandopferH5930, ein lieblicherH5207 GeruchH7381, ein Feueropfer dem JehovaH3068.
UndH8141 ihre TrankopferH5262: ein halbesH2677 HinH1969 WeinH3196 soll zu einem FarrenH6499 sein, und ein drittelH7992 HinH1969 zu dem WidderH352, und ein viertelH7243 HinH1969 zu einem Lamme. Das ist das monatliche BrandopferH5930 in jedem MonatH2320, nach den MonatenH2320 des Jahres.
UndH6213 einH259 ZiegenbockH8163 zum SündopferH2403 dem JehovaH3068 soll nebst dem beständigen BrandopferH5930 und seinem TrankopferH5262 geopfert werden.
DennG1063 ein solcherG5108 HoherpriesterG749 geziemteG4241 unsG2254: heiligG3741, unschuldigG172, unbeflecktG283, abgesondertG5563 vonG575 den SündernG268 undG2532 höher alsG5308 die HimmelG3772 gewordenG1096,
SiebenH7651 TageH3117 lang soll man SühnungH3722 tun für den AltarH4196 und ihn reinigenH2891 und ihn einweihen.
TrachtetG2212 aberG1161 zuerstG4412 nach dem ReicheG932 GottesG2316 undG2532 nach seinerG846 GerechtigkeitG1343, undG2532 diesG5023 allesG3956 wirdG4369 euchG5213 hinzugefügtG4369 werden.
wievielG4214 mehrG3123 wirdG2511 das BlutG129 des ChristusG5547, derG3739 durchG1223 den ewigenG166 GeistG4151 sich selbstG1438 ohne FleckenG299 GottG2316 geopfertG4374 hat, euerG5216 GewissenG4893 reinigenG2511 vonG575 totenG3498 WerkenG2041, umG1519 dem lebendigenG2198 GottG2316 zuG1519 dienenG3000!
UndH8432 er tue SühnungH3722 für das HeiligtumH6944 wegen der Unreinigkeiten der KinderH1121 IsraelH3478 und wegen ihrer ÜbertretungenH6588, nach allen ihren SündenH2403; und ebenso soll er für das ZeltH168 der ZusammenkunftH4150 tunH6213, das bei ihnen weilt, inmitten ihrer Unreinigkeiten.
sondernG235 mit dem kostbarenG5093 BluteG129 ChristiG5547, alsG5613 eines LammesG286 ohne FehlG299 undG2532 ohne FleckenG784;
und er soll SühnungH3722 tun für das heiligeH6944 HeiligtumH4720 und für das ZeltH168 der ZusammenkunftH4150, und für den AltarH4196 soll er SühnungH3722 tun, und für die PriesterH3548 und für das ganze VolkH5971 der GemeindeH6951 soll er SühnungH3722 tun.
undG2532 fastG4975 alle DingeG3956 werdenG2511 mitG1722 BlutG129 gereinigtG2511 nachG2596 dem GesetzG3551, undG2532 ohneG5565 BlutvergießungG130 gibt esG1096 keineG3756 VergebungG859.
Es war nunG3767 nötigG318, daß die AbbilderG5262 der DingeG3303 inG1722 den HimmelnG3772 hierdurchG5125 gereinigtG2511 wurden, die himmlischen DingeG2032 selbstG846 aberG1161 durch bessereG2909 SchlachtopferG2378 alsG3844 dieseG5025.
DennG1063 der ChristusG5547 istG1525 nichtG3756 eingegangenG1525 inG1519 das mit Händen gemachteG5499 HeiligtumG39, ein GegenbildG499 des wahrhaftigenG228, sondernG235 inG1519 den HimmelG3772 selbstG846, umG1718 jetztG3568 vor dem AngesichtG4383 GottesG2316 fürG5228 unsG2257 zu erscheinenG1718;
auch nichtG3761, auf daßG2443 er sich selbstG1438 oftmalsG4178 opferteG4374, wieG5618 der HohepriesterG749 alljährlichG1763+G2596 inG1519 das HeiligtumG39 hineingehtG1525 mitG1722 fremdemG245 BlutG129;
dennG1063 unmöglichG102 kannG851 BlutG129 von StierenG5022 undG2532 BöckenG5131 SündenG266 hinwegnehmenG851.
Da wir nunG3767, BrüderG80, FreimütigkeitG3954 habenG2192 zumG1519 EintrittG1529 in das HeiligtumG39 durchG1722 das BlutG129 JesuG2424,
auf dem neuenG4372 undG2532 lebendigenG2198 WegeG3598, welchenG3739 er unsG2254 eingeweihtG1457 hat durchG1223 den VorhangG2665 hin, das istG5123 seinG846 FleischG4561,
undG2532 einen großenG3173 PriesterG2409 überG1909 das HausG3624 GottesG2316,
so laßt uns hinzutretenG4334 mitG3326 wahrhaftigemG228 HerzenG2588, inG1722 voller GewißheitG4136 des GlaubensG4102, die HerzenG2588 besprengtG4472 undG2532 also gereinigt vomG575 bösenG4190 GewissenG4893, undG2532 den LeibG4983 gewaschenG3068 mit reinemG2513 WasserG5204.