Wenn ihr nun das Land durchs Los austeilt, so sollt ihr ein Hebopfer vom Lande absondern, das dem HErrn heilig sein soll, fünfundzwanzigtausend Ruten lang und zehntausend breit; der Platz soll heilig sein, soweit er reicht.
Und von diesem sollen zum Heiligtum kommen je fünfhundert Ruten ins Gevierte und dazu ein freier Raum umher fünfzig Ellen.
Und auf dem Platz, der fünfundzwanzigtausend Ruten lang und zehntausend breit ist, soll das Heiligtum stehen, das Allerheiligste.
Das übrige aber vom geheiligten Lande soll den Priestern gehören, die im Heiligtum dienen und vor den HErrn treten, ihm zu dienen, dass sie Raum zu Häusern haben, und soll auch heilig sein.
Aber die Leviten, die vor dem Hause dienen, sollen auch fünfundzwanzigtausend Ruten lang und zehntausend breit haben zu ihrem Teil, dass sie da wohnen.
Und der Stadt sollt ihr auch einen Platz lassen für das ganze Haus Israel, fünftausend Ruten breit und fünfundzwanzigtausend lang, neben dem geheiligten Lande.
Dem Fürsten aber sollt ihr auch einen Platz geben zu beiden Seiten, neben dem geheiligten Lande und neben dem Platz der Stadt, und soll der Platz gegen Abend und gegen Morgen so weit reichen als die Teile der Stämme.
Das soll sein eigen Teil sein in Israel, damit meine Fürsten nicht mehr meinem Volk das Ihre nehmen, sondern sollen das Land dem Haus Israel lassen für ihre Stämme.
Denn so spricht der Herr HErr: Ihr habt’s lange genug gemacht, ihr Fürsten Israels; lasset ab von Frevel und Gewalt und tut, was recht und gut ist, und tut ab von meinem Volk euer Austreiben, spricht der Herr HErr.
Ihr sollt rechtes Gewicht und rechte Scheffel und rechtes Maß haben.
Epha und Bath sollen gleich sein, dass ein Bath den zehnten Teil vom Homer habe und das Epha auch den zehnten Teil vom Homer; denn nach dem Homer soll man sie beide messen.
Aber ein Lot soll zwanzig Gera haben; und eine Mina macht zwanzig Lot, fünfundzwanzig Lot und fünfzehn Lot.
Das soll nun das Hebopfer sein, das ihr heben sollt, nämlich den sechsten Teil eines Epha von einem Homer Weizen und den sechsten Teil eines Epha von einem Homer Gerste.
Und vom Öl sollt ihr geben je den zehnten Teil eines Bath vom Kor, welches zehn Bath oder ein Homer ist; denn zehn Bath machen einen Homer.
Und je ein Lamm von zweihundert Schafen aus der Herde auf der Weide Israels zum Speisopfer und Brandopfer und Dankopfer, zur Versöhnung für sie, spricht der Herr HErr.
Alles Volk im Lande soll solches Hebopfer zum Fürsten in Israel bringen.
Und der Fürst soll die Brandopfer, Speisopfer und Trankopfer ausrichten auf die Feste, Neumonde und Sabbate, auf alle Feiertage des Hauses Israel; er soll die Sündopfer und Speisopfer, Brandopfer und Dankopfer tun zur Versöhnung für das Haus Israel.
So spricht der Herr HErr: Am ersten Tage des ersten Monats sollst du nehmen einen jungen Farren, der ohne Fehl sei, und das Heiligtum entsündigen.
Und der Priester soll von dem Blut des Sündopfers nehmen und die Pfosten am Hause damit besprengen und die vier Ecken des Absatzes am Altar samt den Pfosten am Tor des inneren Vorhofs.
Also sollst du auch tun am siebenten Tage des Monats wegen derer, die geirrt haben oder verführt worden sind, dass ihr das Haus entsündiget.
Am vierzehnten Tage des ersten Monats sollt ihr das Passah halten und sieben Tage feiern und ungesäuertes Brot essen.
Und am selben Tage soll der Fürst für sich und für alles Volk im Lande einen Farren zum Sündopfer opfern.
Aber die sieben Tage des Festes soll er dem HErrn täglich ein Brandopfer tun: je sieben Farren und sieben Widder, die ohne Fehl seien; und je einen Ziegenbock zum Sündopfer.
Zum Speisopfer aber soll er je ein Epha zu einem Farren und ein Epha zu einem Widder opfern und je ein Hin {Ein Hin sind etwa 6 Liter, der sechste Teil eines Bath.} Öl zu einem Epha.
Am fünfzehnten Tage des siebenten Monats soll er sieben Tage nacheinander feiern, gleichwie jene sieben Tage, und es ebenso halten mit Sündopfer, Brandopfer, Speisopfer samt dem Öl.
Querverweise zu Hesekiel 45,23 Hes 45,23
Und sieben Tage sollt ihr dem HErrn opfern. Der siebente Tag soll auch heilig heißen, da ihr zusammenkommt; da sollt ihr auch keine Dienstarbeit tun.
Dazu soll man einen Ziegenbock zum Sündopfer dem HErrn machen außer dem täglichen Brandopfer und seinem Trankopfer.
Aber am vierzehnten Tage des ersten Monats ist das Passah des HErrn.
Und am fünfzehnten Tage desselben Monats ist Fest. Sieben Tage soll man ungesäuertes Brot essen.
Der erste Tag soll heilig heißen, dass ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr an dem tun
und sollt dem HErrn Brandopfer tun: zwei junge Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl;
samt ihren Speisopfern: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu einem Farren, und zwei Zehntel zu dem Widder,
und je ein Zehntel auf ein Lamm unter den sieben Lämmern;
dazu einen Bock zum Sündopfer, dass ihr versöhnt werdet.
Und sollt solches tun außer dem Brandopfer am Morgen, welches das tägliche Brandopfer ist.
Nach dieser Weise sollt ihr alle Tage, die sieben Tage lang, das Brot opfern zum Opfer des süßen Geruchs dem HErrn außer dem täglichen Brandopfer, dazu sein Trankopfer.
Und der siebente Tag soll bei euch heilig heißen, dass ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun.
Und der Tag der Erstlinge, wenn ihr opfert das neue Speisopfer dem HErrn, wenn eure Wochen um sind, soll heilig heißen, dass ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun
und sollt dem HErrn Brandopfer tun zum süßen Geruch: zwei junge Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer;
samt ihrem Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu einem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder,
und je ein Zehntel zu einem Lamm der sieben Lämmer;
und einen Ziegenbock, euch zu versöhnen.
Dies sollt ihr tun außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer. Ohne Fehl soll’s sein, dazu ihre Trankopfer.
Und Bileam sprach zu Balak: Baue mir hier sieben Altäre und schaffe mir her sieben Farren und sieben Widder.
auch einen Ziegenbock zum Sündopfer, euch zu versöhnen –
Balak tat, wie ihm Bileam sagte; und beide, Balak und Bileam, opferten je auf einem Altar einen Farren und einen Widder.
dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, – außer dem Sündopfer der Versöhnung und dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihren Trankopfern.
Der fünfzehnte Tag des siebenten Monats soll bei euch heilig heißen, dass ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr an dem tun und sollt dem HErrn sieben Tage feiern
und sollt dem HErrn Brandopfer tun zum Opfer des süßen Geruchs dem HErrn: dreizehn junge Farren, zwei Widder; vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
samt ihrem Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, je zu einem der dreizehn Farren, zwei Zehntel je zu einem der zwei Widder,
und ein Zehntel je zu einem der vierzehn Lämmer;
dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, – außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
Am zweiten Tage: zwölf junge Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
mit ihrem Speisopfer und Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;
dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, – außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihren Trankopfern.
Am dritten Tage: elf Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
mit ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;
dazu einen Bock zum Sündopfer, – außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit seinem Trankopfer.
Am vierten Tage: zehn Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;
dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, – außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
Am fünften Tage: neun Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;
dazu einen Bock zum Sündopfer, – außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
Am sechsten Tage: acht Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;
dazu einen Bock zum Sündopfer, – außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
Am siebenten Tage: sieben Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;
dazu einen Bock zum Sündopfer, – außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
Am achten soll der Tag der Versammlung sein; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun
und sollt Brandopfer opfern zum Opfer des süßen Geruchs dem HErrn: einen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl;
samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu dem Farren, zu dem Widder und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;
dazu einen Bock zum Sündopfer, – außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
So nehmet nun sieben Farren und sieben Widder und gehet hin zu meinem Knecht Hiob und opfert Brandopfer für euch und lasset meinen Knecht Hiob für euch bitten. Denn ihn will ich ansehen, dass ich an euch nicht tue nach eurer Torheit; denn ihr habt nicht recht von mir geredet wie mein Knecht Hiob.
Nachdem er weiter oben gesagt hatte: „Opfer und Gaben, Brandopfer und Sündopfer hast du nicht gewollt, sie gefallen dir auch nicht“ (welche nach dem Gesetz geopfert werden),
da sprach er: „Siehe, ich komme, zu tun, Gott, deinen Willen.“ Da hebt er das erste auf, dass er das andere einsetze.
In diesem Willen sind wir geheiligt auf einmal durch das Opfer des Leibes Jesu Christi.
Und ein jeglicher Priester ist eingesetzt, dass er alle Tage Gottesdienst pflege und oftmals einerlei Opfer tue, welche nimmermehr können die Sünden abnehmen.
Dieser aber, da er hat ein Opfer für die Sünden geopfert, das ewiglich gilt, sitzt er nun zur Rechten Gottes