„Wenn ihr dann das Land zum Erbbesitz verlost, sollt ihr für den HERRN ein Hebopfer (d.h. einen Anteil am Opfer) vorwegnehmen, eine Weihegabe, nämlich einen Landstrich von 25000 Ellen Länge und 20000 Ellen Breite: das soll in seinem ganzen Umfange ein heiliger Bezirk sein.
Von diesem Gebiet soll auf den Tempel entfallen ein Geviert (= Quadrat) von 500 Ellen Seitenlänge; und rings um dieses soll ein freier Raum von fünfzig Ellen gelassen werden.
Weiter sollst du von jenem abgemessenen Bezirk ein Stück von 25000 Ellen Länge und 10000 Ellen Breite abmessen, auf welches das Heiligtum als Hochheiliges zu stehen kommt.
Dies soll der heilige Teil vom Lande sein: den Priestern, die den Dienst im Heiligtum zu verrichten haben und die dem HERRN nahen, um ihm zu dienen, soll er gehören und als Platz für Häuser von ihnen verwandt werden und als heiliger Raum zum Heiligtum gehören. –
Ferner soll ein Bezirk von 25000 Ellen Länge und 10000 Ellen Breite den Leviten, den Tempeldienern (vgl. 44,10-14), als Eigentum überwiesen werden, für Ortschaften zum Bewohnen. –
Ferner sollt ihr der Stadt ein Gebiet von 5000 Ellen Breite und 25000 Ellen Länge als Eigentum überweisen; es soll sich zur Seite des heiligen Weihebezirks erstrecken und dem ganzen Hause Israel gehören. –
Dem Fürsten endlich sollt ihr Landbesitz zuweisen auf beiden Seiten des heiligen Weihebezirks und des Eigentums der Stadt, längs dieser beiden Bezirke sowohl auf der Westseite westwärts als auch auf der Ostseite ostwärts und in der Länge entsprechend jedem einzelnen (= genauso wie jeder) der (Stammes-) Anteile von der Westgrenze bis zur Ostgrenze
des Landes. Das soll ihm als Eigentum in Israel gehören, damit meine Fürsten hinfort mein Volk nicht mehr bedrücken, sondern das (übrige) Land dem Hause Israel nach seinen Stämmen überlassen.“
So hat Gott der HERR gesprochen: „Lasst es nun genug sein, ihr Fürsten Israels! Steht ab von Gewalttätigkeit und Bedrückung, übt vielmehr Recht und Gerechtigkeit und lasst mein Volk nicht mehr unter euren Besitzräubereien leiden!“ – so lautet der Ausspruch Gottes des HERRN.
„Richtige Waage, richtiges Epha und richtiges Bath sollt ihr führen (vgl. 3.Mose 19,36; 5.Mose 25,15).
Das Epha und das Bath sollen gleichen Gehalt (= einerlei Maß) haben, so dass das Bath den zehnten Teil eines Chomers beträgt (oder: fasst) und das Epha ebenfalls den zehnten Teil eines Chomers: nach dem Chomer soll ihre Maßbestimmung erfolgen.
Weiter soll der Schekel zwanzig Gera betragen; fünf Schekel sollen fünf Schekel sein, und zehn Schekel sollen zehn Schekel sein, und fünfzig Schekel soll bei euch die Mine gelten.“
„Folgendes ist die Hebe (d.h. feststehende Abgabe), die ihr entrichten sollt: ein Sechstel Epha von jedem Chomer Weizen und ein Sechstel Epha von jedem Chomer Gerste.
Sodann soll die Gebühr beim Öl ein Zehntel Bath von jedem Kor betragen [denn zehn Bath machen ein Kor aus].
Ferner: ein Stück Kleinvieh aus einer Herde von zweihundert Stück, als Hebe von allen Geschlechtern Israels zum Speis- und zum Brandopfer und zum Heilsopfer, um euch Sühne zu erwirken“ – so lautet der Ausspruch Gottes des HERRN.
„Das ganze Volk des Landes soll zu dieser Abgabe an den Fürsten in Israel verpflichtet sein.
Dem Fürsten dagegen sollen das Brandopfer, das Speis- und das Trankopfer an den Festen sowie an den Neumonden und Sabbaten (und) bei allen Festversammlungen des Hauses Israel obliegen. Er hat das Sündopfer, das Speis- und Brandopfer und die Heilsopfer auszurichten, um dem Hause Israel Sühne zu erwirken.“
So hat Gott der HERR gesprochen: „Im ersten Monat, am ersten Tage des Monats, sollt ihr einen fehllosen jungen Stier zur Entsündigung des Heiligtums nehmen.
Der Priester soll dann etwas von dem Blut des Sündopfers nehmen und es an die Türpfosten des Tempelhauses und an die vier Ecken der Umfriedigung (oder: Einfassung) des Altars und an die Pfosten des Tores zum inneren Vorhof tun;
und ebenso sollt ihr es am ersten Tage des siebten Monats machen mit Rücksicht auf die, welche sich unabsichtlich oder unwissentlich versündigt haben, und so sollt ihr Sühne für den Tempel erwirken.
Am vierzehnten Tage des ersten Monats sollt ihr das Passah feiern, das siebentägige Fest, während dessen Dauer ungesäuertes Brot gegessen werden soll.
Der Fürst aber hat an diesem Tage für sich selbst und für das gesamte Volk des Landes einen Stier als Sündopfer darzubringen
und soll an den sieben Tagen des Festes dem HERRN sieben Stiere und sieben Widder, fehllose Tiere, täglich während der sieben Tage als Brandopfer darbringen, und als Sündopfer täglich einen Ziegenbock.
Als Speisopfer aber soll er je ein Epha Feinmehl zu jedem Stier und je ein Epha zu jedem Widder opfern und an Öl je ein Hin auf jedes Epha.
Am fünfzehnten Tage des siebten Monats, am Feste (d.h. am Laubhüttenfest), soll er die sieben Tage hindurch die gleichen Opfergaben herrichten, sowohl Sündopfer als auch Brand- und Speisopfer und Öl.“
Querverweise zu Hesekiel 45,23 Hes 45,23
und sollt dem HERRN sieben Tage lang ein Feueropfer darbringen. Am siebten Tage soll wieder eine Festversammlung am Heiligtum stattfinden: da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.“
Außerdem soll neben dem regelmäßigen Brandopfer und dem zugehörigen Trankopfer dem HERRN ein Ziegenbock als Sündopfer dargebracht werden.“
„Sodann findet am vierzehnten Tage des ersten Monats das Passahfest zu Ehren des HERRN statt.
Und am fünfzehnten Tage dieses Monats wird Festfeier gehalten; sieben Tage lang soll ungesäuertes Brot gegessen werden.
Am ersten Tage findet eine Festversammlung am Heiligtum statt; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten
und habt als Feueropfer, als Brandopfer, für den HERRN darzubringen: zwei junge Stiere, einen Widder und sieben einjährige Lämmer – fehlerlose Tiere müssen es sein –;
sodann als zugehöriges Speisopfer von Feinmehl, das mit Öl gemengt ist: drei Zehntel Epha sollt ihr zu jedem Stiere und zwei Zehntel zu dem Widder herrichten;
und je ein Zehntel sollst du zu jedem Lamm von den sieben Lämmern herrichten;
außerdem noch einen Ziegenbock zum Sündopfer, um euch Sühne zu erwirken.
Außer dem Morgen-Brandopfer, welches das regelmäßige Brandopfer bildet, sollt ihr dies alles darbringen.
Dieselben Opfer sollt ihr täglich, alle sieben Tage hindurch, als eine Feueropferspeise zu lieblichem Geruch für den HERRN herrichten; außer dem regelmäßigen Brandopfer und dem zugehörigen Trankopfer soll es hergerichtet werden.
Am siebten Tage aber soll bei euch wieder eine Festversammlung am Heiligtum stattfinden; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.“
„Ferner am Tage der Erstlingsfrüchte, wenn ihr dem HERRN ein Speisopfer vom neuen Getreide darbringt, an eurem Wochenfest, soll bei euch eine Versammlung am Heiligtum stattfinden; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.
Und als Brandopfer zu lieblichem Geruch für den HERRN sollt ihr darbringen: zwei junge Stiere, einen Widder, sieben einjährige Lämmer (lauter fehlerlose Tiere);
dazu als zugehöriges Speisopfer Feinmehl, das mit Öl gemengt ist, nämlich drei Zehntel zu jedem Stier, zwei Zehntel zu dem einen Widder,
je ein Zehntel zu jedem Lamm von den sieben Lämmern;
außerdem einen Ziegenbock, um euch Sühne zu erwirken;
außer dem regelmäßigen Brandopfer und dem zugehörigen Speisopfer sollt ihr dies alles herrichten – fehlerlose Tiere müssen es sein – nebst den erforderlichen Trankopfern.“
Da sagte Bileam zu Balak: „Baue mir hier sieben Altäre und stelle mir hier sieben junge Stiere und sieben Widder bereit.“
außerdem einen Ziegenbock als Sündopfer, um euch Sühne zu erwirken;
Balak kam der Aufforderung Bileams nach, und beide opferten je einen Stier und einen Widder auf jedem Altar.
auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem Versöhnungs-Sündopfer und dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern.“
„Ferner am fünfzehnten Tage des siebten Monats soll bei euch eine Festversammlung am Heiligtum stattfinden; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten, sondern sollt dem HERRN ein Fest sieben Tage lang feiern.
Dabei sollt ihr als Brandopfer, als Feueropfer zu lieblichem Geruch für den HERRN, darbringen: dreizehn junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer – fehlerlose Tiere müssen es sein –;
dazu als zugehöriges Speisopfer von Feinmehl, das mit Öl gemengt ist: drei Zehntel zu jedem von den dreizehn Stieren, zwei Zehntel zu jedem von den beiden Widdern
und je ein Zehntel zu jedem Lamm von den vierzehn Lämmern;
auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer.
Sodann am zweiten Tage: zwölf junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer
nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;
auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern.
Sodann am dritten Tage: elf junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer
nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;
auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer.
Sodann am vierten Tage: zehn junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer
nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;
auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer, dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer.
Sodann am fünften Tage: neun junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer
nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;
auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer.
Sodann am sechsten Tage: acht junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer
nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;
auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer, dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern.
Sodann am siebten Tage: sieben junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer
nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;
auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer, dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer.
Am achten Tage soll bei euch eine Festversammlung stattfinden; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.
Und als Brandopfer, als Feueropfer zu lieblichem Geruch für den HERRN, sollt ihr darbringen: einen jungen Stier, einen Widder, sieben fehlerlose, einjährige Lämmer
nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu dem Stier, zu dem Widder und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;
auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer.“
Darum holt euch nun sieben junge Stiere und sieben Widder, begebt euch zu meinem Knecht Hiob und bringt ein Brandopfer für euch dar! Mein Knecht Hiob soll dann Fürbitte für euch einlegen; denn nur aus Rücksicht auf ihn will ich euch eure Torheit nicht entgelten lassen, weil ihr nicht richtig (oder: aufrichtig) von mir geredet habt wie mein Knecht Hiob.“
Während er zu Anfang sagt: „Schlachtopfer und Speisopfer, Brandopfer und Sündopfer hast du nicht gewollt und kein Wohlgefallen an ihnen gehabt“ – obgleich diese Opfer doch dem Gesetz entsprechend dargebracht werden –,
fährt er danach fort: „Siehe, ich komme, um deinen Willen zu tun“: er hebt (also) das Erste auf, um das Zweite dafür als gültig hinzustellen;
und auf Grund dieses Willens (Gottes) sind wir durch die Darbringung (= Opfergabe) des Leibes Jesu Christi ein für allemal geheiligt.
Und jeder Priester zwar steht Tag für Tag da, indem er seinen Dienst verrichtet und immer wieder dieselben Opfer darbringt, die doch nimmermehr imstande sind, Sünden wegzuschaffen;
dieser dagegen hat nur ein einziges Opfer für (die) Sünden dargebracht und sich dann für immer zur Rechten Gottes gesetzt;