Und wenn ihr das Land als Erbteil verlosen werdet, sollt ihr für Jehova ein Hebopfer heben, als Heiliges {O. Geheiligtes; so auch V. 4} vom Lande: die Länge fünfundzwanzigtausend Ruten lang, und die Breite zwanzigtausend {So nach der alexandr. Übersetzung. Im hebr. Text steht: zehntausend. (Vergl. zu dieser Stelle Kap. 48)}; dasselbe soll heilig sein in seiner ganzen Grenze ringsum.
Davon sollen zum Heiligtum {Eig. zum Heiligen} gehören fünfhundert bei fünfhundert ins Geviert ringsum, und fünfzig Ellen Freiplatz dazu ringsum.
Und von jenem Maße sollst du eine Länge messen von fünfundzwanzigtausend und eine Breite von zehntausend; und darin soll das Heiligtum, das Allerheiligste, sein.
Dies soll ein Heiliges vom Lande sein; den Priestern, den Dienern des Heiligtums, soll es gehören, welche nahen, um Jehova zu dienen, und es soll ihnen ein Platz für Häuser sein, und ein Geheiligtes für das Heiligtum.
Und fünfundzwanzigtausend Ruten in die Länge und zehntausend in die Breite soll den Leviten, den Dienern des Hauses, gehören, ihnen zum Eigentum, als Städte zum Wohnen {Im hebr. Text steht: zum Eigentum, zwanzig Zellen. And. l.: mit geringerer Verändung als oben: als Tore zum Wohnen}.
Und als Eigentum der Stadt sollt ihr fünftausend in die Breite und fünfundzwanzigtausend in die Länge geben, gleichlaufend dem heiligen Hebopfer; dem ganzen Hause Israel soll es gehören.
Und dem Fürsten sollt ihr geben auf dieser und auf jener Seite des heiligen Hebopfers und des Eigentums der Stadt, längs des heiligen Hebopfers und längs des Eigentums der Stadt, an der Westseite westwärts und an der Ostseite ostwärts, und der Länge nach {d.h. eigentlich der Breite nach, da es die Schmalseite ist; aber hier und in Kap. 48 bedeutet der Ausdruck „Länge“ stets die von Osten nach Westen sich erstreckende Seite. S. Die Anm. zu Kap. 48,21} gleichlaufend einem der Stammteile, welche von der Westgrenze bis zur Ostgrenze liegen.
Als Land soll es ihm gehören, als Eigentum in Israel; und meine Fürsten sollen nicht mehr mein Volk bedrücken, sondern das Land dem Hause Israel nach seinen Stämmen überlassen {Eig. geben}.
So spricht der Herr, Jehova: Laßt es euch genug sein, ihr Fürsten Israels! tut Gewalttat und Bedrückung hinweg, und übet Recht und Gerechtigkeit; höret auf, mein Volk aus seinem Besitze zu vertreiben, spricht der Herr, Jehova.
Gerechte Waage und gerechtes Epha und gerechtes Bath sollt ihr haben.
Das Epha und das Bath sollen von einerlei Maß sein, so daß das Bath den zehnten Teil des Homer enthalte, und das Epha den zehnten Teil des Homer; nach dem Homer soll ihr Maß sein.
Und der Sekel soll zwanzig Gera sein; zwanzig Sekel, fünfundzwanzig Sekel und fünfzehn Sekel soll euch die Mine sein.
Dies ist das Hebopfer, welches ihr heben sollt: ein Sechstel Epha vom Homer Weizen und ein Sechstel Epha vom Homer Gerste sollt ihr geben;
und die Gebühr an Öl, vom Bath Öl: ein Zehntel Bath vom Kor {Kor ist eine spätere Benennung für Homer}, von zehn Bath, von einem Homer, denn zehn Bath sind ein Homer;
und ein Stück vom Kleinvieh, von zweihundert, von dem bewässerten Lande Israel - : zum Speisopfer und zum Brandopfer und zu den Friedensopfern, um Sühnung für sie zu tun, spricht der Herr, Jehova.
Das ganze Volk des Landes soll zu diesem Hebopfer für den Fürsten in Israel gehalten sein.
Und dem Fürsten sollen obliegen die Brandopfer und das Speisopfer und das Trankopfer an den Festen {Das hebr. Wort bezeichnet nur die großen Jahresfeste} und an den Neumonden und an den Sabbathen, zu allen Festzeiten {S. die Anm. zu Kap. 36,38} des Hauses Israel. Er soll das Sündopfer und das Speisopfer und das Brandopfer und die Friedensopfer opfern, um Sühnung zu tun für das Haus Israel.
So spricht der Herr, Jehova: Im ersten Monat, am ersten des Monats, sollst du einen jungen Farren ohne Fehl nehmen und das Heiligtum entsündigen.
Und der Priester soll von dem Blute des Sündopfers nehmen, und es tun an die Türpfosten des Hauses und an die vier Ecken der Umwandung des Altars und an die Pfosten der Tore des inneren Vorhofs.
Und ebenso sollst du tun am siebenten des Monats für den, der aus Versehen sündigt, und für den Einfältigen. Und so sollt ihr Sühnung tun für das Haus.
Im ersten Monat, am vierzehnten Tage des Monats, soll euch das Passah sein, ein Fest von sieben Tagen; Ungesäuertes soll gegessen werden.
Und der Fürst soll an selbigem Tage für sich und für das ganze Volk des Landes einen Farren als Sündopfer opfern.
Und die sieben Tage des Festes soll er dem Jehova sieben Farren und sieben Widder, ohne Fehl, täglich, die sieben Tage als Brandopfer opfern, und einen Ziegenbock täglich als Sündopfer.
Und als Speisopfer soll er ein Epha Feinmehl zu jedem Farren und ein Epha zu jedem Widder opfern; und Öl, ein Hin zu jedem Epha.
Im siebenten Monat, am fünfzehnten Tage des Monats, am Feste {d.i. am Laubhüttenfeste}, soll er desgleichen tun die sieben Tage, betreffs des Sündopfers wie des Brandopfers und betreffs des Speisopfers wie des Öles.
Querverweise zu Hesekiel 45,23 Hes 45,23
Und ihr sollt Jehova ein Feueropfer darbringen sieben Tage; am siebenten Tage ist eine heilige Versammlung, keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.
Und ein Ziegenbock zum Sündopfer dem Jehova soll nebst dem beständigen Brandopfer und seinem Trankopfer geopfert werden.
Und im ersten Monat, am vierzehnten Tage des Monats, ist Passah dem Jehova.
Und am fünfzehnten Tage dieses Monats ist das Fest; sieben Tage soll Ungesäuertes gegessen werden.
Am ersten Tage soll eine heilige Versammlung {S. die Anm. zu 2. Mose 12,16} sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.
Und ihr sollt dem Jehova ein Feueropfer, ein Brandopfer darbringen: zwei junge Farren und einen Widder und sieben einjährige Lämmer; ohne Fehl sollen sie euch sein;
und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel sollt ihr opfern zu einem Farren, und zwei Zehntel zu dem Widder;
je ein Zehntel sollst du opfern zu jedem Lamme, zu den sieben Lämmern;
und einen Bock als Sündopfer, um Sühnung für euch zu tun.
Außer dem Morgen-Brandopfer, das zum beständigen Brandopfer ist, sollt ihr das opfern.
Solches sollt ihr täglich opfern, sieben Tage lang, als Speise {W. Brot} eines Feueropfers lieblichen Geruchs dem Jehova; nebst dem beständigen Brandopfer und seinem Trankopfer soll es geopfert werden.
Und am siebenten Tage soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.
Und am Tage der Erstlinge, wenn ihr dem Jehova ein neues Speisopfer darbringet, an eurem Wochenfeste {W. an euren Wochen. S. 3. Mose 23,15 usw.; 5. Mose 16,9-12}, soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.
Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen zum lieblichen Geruch dem Jehova: zwei junge Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer;
und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu jedem Farren, zwei Zehntel zu dem einen Widder,
je ein Zehntel zu jedem Lamme, zu den sieben Lämmern;
und einen Ziegenbock, um Sühnung für euch zu tun.
Außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer sollt ihr sie opfern (ohne Fehl sollen sie euch sein) nebst ihren Trankopfern.
Und Bileam sprach zu Balak: Baue mir hier sieben Altäre, und stelle mir hier bereit sieben Farren und sieben Widder.
und einen Ziegenbock als Sündopfer, um Sühnung für euch zu tun;
Und Balak tat, so wie Bileam gesagt hatte; und Balak und Bileam opferten einen Farren und einen Widder auf jedem Altar.
und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem Sündopfer der Versöhnung und dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern.
Und am fünfzehnten Tage des siebenten Monats soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun, und ihr sollt dem Jehova ein Fest feiern sieben Tage.
Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jehova: dreizehn junge Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer; ohne Fehl sollen sie sein;
und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu jedem Farren, zu den dreizehn Farren, zwei Zehntel zu jedem Widder, zu den zwei Widdern,
und je ein Zehntel zu jedem Lamme, zu den vierzehn Lämmern;
und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
Und am zweiten Tage zwölf junge Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehl;
und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;
und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern.
Und am dritten Tage elf Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl;
und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;
und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
Und am vierten Tage zehn Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl;
ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;
und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
Und am fünften Tage neun Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl;
und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;
und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
Und am sechsten Tage acht Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl;
und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;
und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinen Trankopfern.
Und am siebenten Tage sieben Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl;
und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach ihrer Vorschrift;
und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
Am achten Tage soll euch eine Festversammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.
Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jehova: einen Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, ohne Fehl;
ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu dem Farren, zu dem Widder und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;
und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
Und nun nehmet euch sieben Farren und sieben Widder, und gehet zu meinem Knechte Hiob und opfert ein Brandopfer für euch. Und Hiob, mein Knecht, möge für euch bitten; denn {O. nur} ihn will ich annehmen, damit ich nicht an euch tue nach eurer Torheit; denn nicht geziemend habt ihr von mir geredet, wie mein Knecht Hiob.
Indem er vorher sagt: „Schlachtopfer und Speisopfer und Brandopfer und Opfer für die Sünde hast du nicht gewollt, noch Wohlgefallen daran gefunden“, (die nach dem Gesetz dargebracht werden)
sprach er dann: „Siehe, ich komme, um deinen Willen zu tun“. (Er nimmt das Erste weg, auf daß er das Zweite aufrichte.)
Durch welchen {Eig. In welchem, d.i. auf Grund welches} Willen wir geheiligt sind durch das ein für allemal geschehene Opfer des Leibes Jesu Christi. -
Und jeder Priester steht täglich da, den Dienst verrichtend und oft dieselben Schlachtopfer darbringend, welche niemals Sünden hinwegnehmen können.
Er aber, nachdem er ein Schlachtopfer für Sünden dargebracht, hat sich auf immerdar gesetzt zur Rechten Gottes,