Wenn der DiebH1590 beim Einbruch betroffen wirdH4672, und erH5221 wird geschlagen, daß er stirbtH4191, so ist es ihm keine BlutschuldH1818;
wenn die SonneH8121 über ihm aufgegangenH2224 ist, so ist es ihm eine BlutschuldH1818. ErH7999 soll gewißlich erstatten; wenn erH7999 nichts hat, soll er für seinen DiebstahlH1591 verkauftH4376 werden.
Wenn das Gestohlene lebend in seiner HandH3027 gefundenH4672 wirdH4672, es sei ein OchseH7794 oder ein EselH2543 oder ein Stück Kleinvieh, soll erH7999 das Doppelte erstatten.
So jemandH376 ein FeldH7704 oder einenH312 Weingarten abweiden läßt undH7971 erH7999 sein ViehH1165 hintreibt, und es weidet auf dem FeldeH7704 eines anderen, so soll er es vom BestenH4315 seines FeldesH7704 und vom BestenH4315 seines Weingartens erstatten.
Wenn ein FeuerH784 ausbricht und DornenH6975 erreicht, und es wirdH4672 ein Garbenhaufen verzehrtH398, oder das stehende GetreideH7054 oder das FeldH7704, so soll der gewißlich erstattenH7999, der den Brand angezündet hatH3318.
So jemandH376 seinem NächstenH7453 GeldH3701 oder GeräteH3627 in Verwahrung gibtH5414, und es wirdH8104 aus dem HauseH1004 dieses MannesH376 gestohlenH1589 -wenn der DiebH1590 gefundenH4672 wird, so soll erH7999 das Doppelte erstatten;
wenn der DiebH1590 nichtH3808 gefundenH4672 wird, so soll der Besitzer des HausesH1004 vor die Richter treten, ob erH7126 nicht seine HandH3027 nach der HabeH4399 seines NächstenH7453 ausgestreckt hatH1167. -
Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines OchsenH7794, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "dasH1697 istH9 es ", soll beiderH8147 Sache vor die Richter kommenH935; wen die Richter schuldig sprechenH559, der soll seinem NächstenH7453 dasH1697 Doppelte erstattenH7999. -
So jemand seinem NächstenH7453 einen EselH2543 oder einen OchsenH7794 oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein ViehH929 in Verwahrung gibtH5414, und es stirbtH4191 oder wirdH8104 beschädigtH7665 oder weggeführt, und niemandH376 siehtH7200 es,
so soll der EidH7621 JehovasH3068 zwischen ihnen beidenH8147 sein, ob erH7999 nicht seine HandH3027 nach der HabeH4399 seines NächstenH7453 ausgestreckt hatH1167; undH7971 sein Besitzer soll es annehmenH3947, und jener soll nichts erstatten.
Und wenn es ihm wirklich gestohlenH1589 worden ist, so soll erH7999 es seinem Besitzer erstatten.
Wenn es aber zerrissenH2963 worden ist, so soll erH935 es als ZeugnisH5707 bringen; erH7999 soll das Zerrissene nichtH2963 erstatten.
Und wenn jemandH376 vonH5973 seinem NächstenH7453 ein Stück Vieh entlehntH7592, und es wird beschädigtH7665 oder stirbt-war sein Besitzer nichtH7999 dabei, so sollH4191 erH7999 es gewißlich erstatten;
wenn sein Besitzer dabei war, soll erH7999 es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommenH935.
Und so jemandH376 eine JungfrauH1330 betört, die nichtH6601 verlobt istH781, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sichH7901 zum WeibeH802 erkaufen.
Wenn ihr VaterH1 sichH3985 durchaus weigert, sie ihm zu gebenH5414, so soll er GeldH3701 darwägenH8254 nach der Heiratsgabe der JungfrauenH1330. -
Eine Zauberin sollst du nicht leben lassenH2421. -
Jeder, der beiH7901 einem ViehH929 liegt, sollH4191 gewißlich getötetH4191 werden. -
Wer den GötternH430 opfertH2076 außer JehovaH3068 alleinH1115, soll verbanntH2763 werden.
Und den FremdlingH1616 sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn FremdlingeH1616 seid ihr im LandeH776 ÄgyptenH4714 gewesen.
Keine WitweH490 und WaiseH3490 sollt ihr bedrücken.
WennH518 duH6817 sie irgend bedrückst, so werdeH8085 ich, wenn sie irgendwie zu mir schreitH6817, ihrH8085 GeschreiH6818 gewißlich erhören;
und mein ZornH639 wird entbrennen, und ich werde euchH2734 mit dem SchwerteH2719 tötenH2026, und eure WeiberH802 sollen WitwenH490 und eure KinderH1121 WaisenH3490 werden. -
Wenn du meinemH5971 Volke, dem ArmenH6041 bei dir, GeldH3701 leihstH3867, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihrH7760 sollt ihm keinen Zins auferlegen. -
Wenn duH2254 irgend deines NächstenH7453 Mantel zum PfandeH2254 nimmst, so sollstH7725 duH2254 ihm denselben zurückgeben, eheH5704 die SonneH8121 untergehtH935;
denn es ist seine einzige DeckeH8071, sein KleidH3682 für seine HautH5785; worin soll er liegenH7901? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreitH6817, so werdeH8085 ich ihn erhören, denn ich bin gnädigH2587. -
Die Richter sollst du nicht lästernH779, und einem FürstenH5387 deines VolkesH5971 sollst du nicht fluchenH7043.
Mit der FülleH4395 deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nichtH309 zögern. Den erstgeborenenH1060 deiner SöhneH1121 sollst du mir gebenH5414.
Desgleichen sollst du mit deinem OchsenH7794 tunH6213 und mit deinem KleinviehH6629; siebenH7651 TageH3117 soll es bei seiner MutterH517 sein, am achtenH8066 TageH3117 sollst du es mir gebenH5414. -
Und heiligeH6944 MännerH582 sollt ihr mir sein, und FleischH1320, das auf dem FeldeH7704 zerrissenH2966 worden ist, sollt ihr nicht essenH398; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.
- - -
Querverweise zu 2. Mose 22,23 2Mo 22,23
Hüte dichH8104, daß nicht in deinem HerzenH3824 ein Belialswort sei, daß duH5414 sprechest: Es naht das siebte JahrH8141, das ErlaßjahrH8059! - undH8141 daß dein AugeH5869 böseH1100 sei gegen deinen BruderH251, den ArmenH34, und du ihm nichtsH1697 gebest, und erH559 über dich zuH7126 JehovaH3068 schreie, und SündeH2399 anH7121 dir sei!
um zu ihm hinaufdringen zu lassen das SchreienH6818 des ArmenH1800, und damit erH935 das SchreienH6818 der ElendenH6041 höreH8085.
An seinem TageH3117 sollst du ihm seinen LohnH7939 gebenH5414, undH5375 die SonneH8121 soll nicht darüber untergehen; denn erH935 ist dürftigH6041, und er sehnt sich danach: DamitH7121 er nicht über dichH5315 zu JehovaH3068 schreie, und SündeH2399 an dir sei.
Den WunschH8378 der Sanftmütigen hastH8085 du gehört, JehovaH3068; du befestigtest ihr HerzH3820, ließest dein OhrH241 aufmerkenH7181,
um RechtH8199 zu schaffen der WaiseH3490 und dem Unterdrückten, daß der MenschH582, der von der ErdeH776 ist, hinfort nichtH3254 mehr schrecke.
wenn ich seinen Ertrag ohne Zahlung verzehrtH398 habe, und die SeeleH5315 seiner Besitzer aushauchen ließ:
die BandeH2256 des Scheols umringten michH5437, es ereilten michH4170 die Fallstricke des TodesH4194.
Wegen der MengeH7230 der Bedrückungen schreitH2199 man; man ruftH7768 um Hilfe wegen des ArmesH2220 der GroßenH7227.
Der Mann von böser ZungeH3956 möge nichtH3559 feststehen im LandeH776; der Mann der Gewalttat-das BöseH7451 möge ihn jagen bis zum Sturz!
GottG2316 aberG1161, sollteG1557 er das RechtG1557 seinerG846 AuserwähltenG1588+G4160 nichtG3364 ausführenG1557, dieG3588 TagG2250 undG2532 NachtG3571 zuG4314 ihmG846 schreienG994, undG2532 ist er in Bezug aufG1909 sieG846 langsamG3114?
ErH3467 tutH6213 das Verlangen derer, die ihn fürchtenH3373; ihr SchreienH7775 hörtH8085 er und rettet sie.
der RechtH4941 schafftH6213 den Bedrückten, der BrotH3899 gibtH5414 den HungrigenH7457. JehovaH3068 löstH5425 die Gebundenen.
JehovaH3068 öffnet die Augen der BlindenH5787, JehovaH3068 richtet aufH2210 die Niedergebeugten, JehovaH3068 liebtH157 die GerechtenH6662;
JehovaH3068 bewahrt dieH8104 FremdlingeH1616, die WaiseH3490 undH5749 die WitweH490 hält er aufrecht; aber er krümmt den WegH1870 der Gesetzlosen.
Beraube nichtH1497 den ArmenH1800, weil er armH1800 ist, und zertritt nicht den ElendenH6041 im ToreH8179.