Wenn der DiebH1590 beim Einbruch betroffen wirdH4672 , und erH5221 wird geschlagen, daß er stirbtH4191 , so ist es ihm keine BlutschuldH1818 ;
wenn die SonneH8121 über ihm aufgegangenH2224 ist, so ist es ihm eine BlutschuldH1818 . ErH7999 soll gewißlich erstatten; wenn erH7999 nichts hat, soll er für seinen DiebstahlH1591 verkauftH4376 werden.
Wenn das Gestohlene lebend in seiner HandH3027 gefundenH4672 wirdH4672 , es sei ein OchseH7794 oder ein EselH2543 oder ein Stück Kleinvieh, soll erH7999 das Doppelte erstatten.
So jemandH376 ein FeldH7704 oder einenH312 Weingarten abweiden läßt undH7971 erH7999 sein ViehH1165 hintreibt, und es weidet auf dem FeldeH7704 eines anderen, so soll er es vom BestenH4315 seines FeldesH7704 und vom BestenH4315 seines Weingartens erstatten.
Wenn ein FeuerH784 ausbricht und DornenH6975 erreicht, und es wirdH4672 ein Garbenhaufen verzehrtH398 , oder das stehende GetreideH7054 oder das FeldH7704 , so soll der gewißlich erstattenH7999 , der den Brand angezündet hatH3318 .
So jemandH376 seinem NächstenH7453 GeldH3701 oder GeräteH3627 in Verwahrung gibtH5414 , und es wirdH8104 aus dem HauseH1004 dieses MannesH376 gestohlenH1589 -wenn der DiebH1590 gefundenH4672 wird, so soll erH7999 das Doppelte erstatten;
wenn der DiebH1590 nichtH3808 gefundenH4672 wird, so soll der Besitzer des HausesH1004 vor die Richter treten, ob erH7126 nicht seine HandH3027 nach der HabeH4399 seines NächstenH7453 ausgestreckt hatH1167 . -
Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines OchsenH7794 , eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "dasH1697 istH9 es ", soll beiderH8147 Sache vor die Richter kommenH935 ; wen die Richter schuldig sprechenH559 , der soll seinem NächstenH7453 dasH1697 Doppelte erstattenH7999 . -
So jemand seinem NächstenH7453 einen EselH2543 oder einen OchsenH7794 oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein ViehH929 in Verwahrung gibtH5414 , und es stirbtH4191 oder wirdH8104 beschädigtH7665 oder weggeführt, und niemandH376 siehtH7200 es,
so soll der EidH7621 JehovasH3068 zwischen ihnen beidenH8147 sein, ob erH7999 nicht seine HandH3027 nach der HabeH4399 seines NächstenH7453 ausgestreckt hatH1167 ; undH7971 sein Besitzer soll es annehmenH3947 , und jener soll nichts erstatten.
Und wenn es ihm wirklich gestohlenH1589 worden ist, so soll erH7999 es seinem Besitzer erstatten.
Wenn es aber zerrissenH2963 worden ist, so soll erH935 es als ZeugnisH5707 bringen; erH7999 soll das Zerrissene nichtH2963 erstatten.
Und wenn jemandH376 vonH5973 seinem NächstenH7453 ein Stück Vieh entlehntH7592 , und es wird beschädigtH7665 oder stirbt-war sein Besitzer nichtH7999 dabei, so sollH4191 erH7999 es gewißlich erstatten;
wenn sein Besitzer dabei war, soll erH7999 es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommenH935 .
Und so jemandH376 eine JungfrauH1330 betört, die nichtH6601 verlobt istH781 , und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sichH7901 zum WeibeH802 erkaufen.
Wenn ihr VaterH1 sichH3985 durchaus weigert, sie ihm zu gebenH5414 , so soll er GeldH3701 darwägenH8254 nach der Heiratsgabe der JungfrauenH1330 . -
Eine Zauberin sollst du nicht leben lassenH2421 . -
Jeder, der beiH7901 einem ViehH929 liegt, sollH4191 gewißlich getötetH4191 werden. -
Wer den GötternH430 opfertH2076 außer JehovaH3068 alleinH1115 , soll verbanntH2763 werden.
Und den FremdlingH1616 sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn FremdlingeH1616 seid ihr im LandeH776 ÄgyptenH4714 gewesen.
Keine WitweH490 und WaiseH3490 sollt ihr bedrücken.
WennH518 duH6817 sie irgend bedrückst, so werdeH8085 ich, wenn sie irgendwie zu mir schreitH6817 , ihrH8085 GeschreiH6818 gewißlich erhören;
und mein ZornH639 wird entbrennen, und ich werde euchH2734 mit dem SchwerteH2719 tötenH2026 , und eure WeiberH802 sollen WitwenH490 und eure KinderH1121 WaisenH3490 werden. -
Wenn du meinemH5971 Volke, dem ArmenH6041 bei dir, GeldH3701 leihstH3867 , so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihrH7760 sollt ihm keinen Zins auferlegen. -
Wenn duH2254 irgend deines NächstenH7453 Mantel zum PfandeH2254 nimmst, so sollstH7725 duH2254 ihm denselben zurückgeben, eheH5704 die SonneH8121 untergehtH935 ;
denn es ist seine einzige DeckeH8071 , sein KleidH3682 für seine HautH5785 ; worin soll er liegenH7901 ? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreitH6817 , so werdeH8085 ich ihn erhören, denn ich bin gnädigH2587 . -
Die Richter sollst du nicht lästernH779 , und einem FürstenH5387 deines VolkesH5971 sollst du nicht fluchenH7043 .
Mit der FülleH4395 deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nichtH309 zögern. Den erstgeborenenH1060 deiner SöhneH1121 sollst du mir gebenH5414 .
Desgleichen sollst du mit deinem OchsenH7794 tunH6213 und mit deinem KleinviehH6629 ; siebenH7651 TageH3117 soll es bei seiner MutterH517 sein, am achtenH8066 TageH3117 sollst du es mir gebenH5414 . -
Und heiligeH6944 MännerH582 sollt ihr mir sein, und FleischH1320 , das auf dem FeldeH7704 zerrissenH2966 worden ist, sollt ihr nicht essenH398 ; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.
Querverweise zu 2. Mose 22,25 2Mo 22,25
Man soll nichtH2254 MühleH7347 noch MühlsteinH7393 pfänden; denn wer das tut, pfändet das LebenH5315 .
Wenn du deinem NächstenH7453 irgendH3972 ein Darlehn leihst, so sollst du nicht in sein HausH1004 hineingehenH935 , um ihmH5670 ein PfandH5667 abzupfänden;
draußenH2351 sollst du stehenH5975 bleiben, und der MannH376 , dem du geliehenH5383 hast, soll das PfandH5667 zu dirH3318 hinausbringen.
Und wenn er ein dürftigerH6041 MannH376 ist, so sollst du dich nicht mit seinem Pfande schlafenH7901 legen;
du sollstH7725 ihm das PfandH5667 jedenfalls beim Untergang der SonneH8121 zurückgeben, daß erH935 sichH7725 in seinem Mantel schlafenH7901 lege und dichH7725 segneH1288 ; und es wird dir GerechtigkeitH6666 sein vorH6440 JehovaH3068 , deinem GottH430 .
DuH2254 sollst das RechtH4941 eines FremdlingsH1616 und einer WaiseH3490 nicht beugenH5186 ; und das KleidH899 einer WitweH490 sollst duH2254 nicht pfänden.
Denn duH2254 pfändetest deinen BruderH251 ohne UrsacheH2600 , und die KleiderH899 der NacktenH6174 zogest du aus;
Sie treiben den EselH2543 der WaisenH3490 wegH5090 , nehmenH2254 das Rind der WitweH490 zum PfandeH2254 ;
Sie reißen die WaiseH3490 von der BrustH7699 , und was der ElendeH6041 anhat, nehmenH2254 sie zum Pfande. -
Nimm ihm das KleidH899 , denn er istH3947 für einen anderen BürgeH6148 gewordenH5237 ; und der FremdenH2114 halber pfändeH2254 ihn.
und niemandH376 bedrückt, sein Schuldpfand zurückgibt, keinen RaubH1500 begeht, sein BrotH3899 dem HungrigenH7457 gibtH5414 und den NacktenH5903 mit Kleidung bedecktH3680 ,
und er bedrückt niemandH376 , nimmtH1497 kein PfandH2258 und begeht keinen RaubH1500 , er gibtH5414 dem HungrigenH7457 sein BrotH3899 und bedecktH3680 den NacktenH5903 mit Kleidung,