Hermann Menge (1841-1939)
Versliste
Allerdings hatte auch der erste (Bund) Satzungen (= feste Bestimmungen) für den Gottesdienst und (hatte) auch das weltliche (oder: irdische) Heiligtum.
Es wurde (oder: war) nämlich ein Zelt hergestellt, dessen Vorderraum, in welchem sich der Leuchter sowie der Tisch mit den aufgelegten Schaubroten befinden, das sogenannte Heilige ist.
Hinter dem zweiten Vorhang aber liegt der Teil des Zeltes, der das Allerheiligste genannt wird,
mit dem goldenen Räucheraltar und der ganz mit Gold überzogenen Bundeslade, in welcher sich der goldene Krug mit dem Manna sowie der Stab Aarons, der Blüten getrieben hatte, und die Bundestafeln befinden;
oben über ihr aber stehen die (beiden) Cherube der Herrlichkeit (= als Zeichen der Gegenwart Gottes; Jes 37,16), welche (mit ihren Flügeln) die Deckplatte überschatten – doch hierüber soll jetzt nicht im einzelnen geredet werden.
Seitdem nun dies so eingerichtet worden ist, betreten die Priester, welche die gottesdienstlichen Handlungen zu verrichten haben, den Vorderraum des Zeltes jederzeit;
in den zweiten (= hinteren) Raum dagegen darf nur der Hohepriester einmal im Jahr eintreten, (und zwar) nicht ohne Blut, das er für sich selbst und für die Verfehlungen (= Unwissenheitssünden; vgl. 4.Mose 15,22-31) des Volkes darbringt.
Dadurch weist der heilige Geist darauf hin, dass der Weg (oder: Zugang) zum wahrhaften Heiligtum (8,2) noch nicht geoffenbart (= für die Allgemeinheit freigegeben) ist, solange das vordere Zelt noch Bestand hat.
So ist denn dieser Vorraum ein Sinnbild (= sinnbildlicher Hinweis) auf (oder: für) die Gegenwart, insofern in ihm unblutige und blutige Opfer dargebracht werden, die doch nicht imstande sind, den, der (Gott mit ihnen) dient, in seinem Gewissen ans Ziel zu bringen (= völlig zu befriedigen).
Sie sind ja neben den (Verordnungen über) Speisen, Getränke und mancherlei Waschungen ebenfalls nur als fleischliche (= äußerliche) Satzungen (oder: Verordnungen) bis zu der Zeit auferlegt, wo etwas Besseres (= die richtige Ordnung) in Geltung tritt.
„Die Wohnung (d.h. das Offenbarungszelt) aber sollst du aus zehn Teppichen herstellen; von gezwirntem Byssus, blauem und rotem Purpur und Karmesin, mit Cherubbildern, wie sie der Kunstweber wirkt, sollst du sie herstellen.
Die Länge eines jeden Teppichs soll 28 Ellen und die Breite 4 Ellen betragen; alle Teppiche sollen dieselbe Größe haben.
Je fünf dieser Teppiche sollen zu einem Stück zusammengefügt werden, einer an den andern.
Sodann sollst du Schleifen von blauem Purpur am Saum des äußersten Teppichs des einen zusammengefügten Stücks anbringen; und ebenso sollst du es am Saum des äußersten Teppichs bei dem andern zusammengefügten Stück machen.
Fünfzig Schleifen sollst du an dem einen Teppich anbringen und ebenso fünfzig Schleifen am Saum des Teppichs, der zu dem andern zusammengesetzten Stück gehört, die Schleifen müssen einander genau gegenüberstehen.
Sodann fertige fünfzig goldene Haken an und verbinde die Teppiche durch die Haken miteinander, so dass die Wohnung ein Ganzes bildet.
Weiter sollst du Teppiche aus Ziegenhaar zu einer Zeltdecke über der Wohnung anfertigen; elf Teppiche sollst du zu diesem Zweck anfertigen.
Die Länge eines jeden Teppichs soll 30 Ellen und die Breite 4 Ellen betragen; die elf Teppiche sollen dieselbe Größe haben.
Dann sollst du fünf von diesen Teppichen zu einem Stück für sich zusammenfügen und ebenso die anderen sechs Teppiche für sich, und zwar sollst du den sechsten Teppich an der Vorderseite des Zeltes doppelt legen.
Weiter sollst du fünfzig Schleifen am Saum des äußersten Teppichs des einen zusammengefügten Stückes anbringen und ebenso fünfzig Schleifen am Saum des äußersten Teppichs des andern zusammengesetzten Stückes.
Dann fertige fünfzig kupferne Haken an, stecke diese Haken in die Schleifen und füge die Zeltdecke so zusammen, dass sie ein Ganzes bildet.
Was aber das Überhangen des Überschusses an den Zeltteppichen betrifft, so soll die Hälfte des überschüssigen Teppichs an der Hinterseite der Wohnung herabhangen;
und von dem, was an der Länge der Zeltteppiche überschüssig ist, soll auf beiden Seiten je eine Elle auf den Langseiten der Wohnung überhangen und so zu ihrer Bedeckung dienen. –
Außerdem sollst du für das Zeltdach noch eine Schutzdecke von rotgefärbten Widderfellen und oben darüber noch eine andere Schutzdecke von Seekuhhäuten anfertigen.“
„Weiter sollst du die Bretter für die Wohnung aus Akazienholz anfertigen; sie sollen aufrecht stehen;
die Länge jedes Brettes soll zehn Ellen und die Breite anderthalb Ellen betragen.
An jedem Brett sollen zwei Zapfen sitzen, einer dem andern gegenüber eingefügt; so sollst du es an allen Brettern der Wohnung machen.
Und zwar sollst du an Brettern für die Wohnung herrichten: zwanzig Bretter für die Mittagsseite südwärts,
und unter diesen zwanzig Brettern sollst du vierzig silberne Füße (oder: Fußgestelle, Sockel) anbringen, nämlich je zwei Füße unter jedem Brett für seine beiden Zapfen.
Ebenso für die andere Seite der Wohnung, nämlich für die Nordseite, zwanzig Bretter
und vierzig silberne Füße, nämlich je zwei Füße unter jedes Brett.
Für die Hinterseite der Wohnung aber, nach Westen zu, sollst du sechs Bretter anfertigen,
außerdem noch zwei Bretter für die Ecken der Wohnung an der Hinterseite.
Diese sollen unten und gleicherweise oben vollständig sein bis an den ersten Ring hin (?). So soll es bei beiden sein: die beiden Eckstücke sollen sie bilden.
Demnach sollen es im ganzen acht Bretter sein und ihre Füße von Silber: sechzehn Füße, immer zwei Füße unter jedem Brett.
Sodann sollst du Riegel aus Akazienholz anfertigen, fünf für die Bretter der einen Langseite der Wohnung
und fünf Riegel für die Bretter der andern Langseite der Wohnung und fünf Riegel für die Bretter an der Hinterseite der Wohnung gegen Westen;
und der mittlere Riegel soll in der Mitte der Bretter von einem Ende bis zum andern durchlaufen.
Die Bretter aber sollst du mit Gold überziehen und die dazu gehörigen Ringe, die zur Aufnahme der Riegel dienen, aus Gold anfertigen und auch die Riegel mit Gold überziehen.
Dann sollst du die Wohnung in der erforderlichen Weise aufrichten, wie es dir auf dem Berg gezeigt worden ist.“
Weiter sollst du einen Leuchter (vgl. 37,17-24) aus feinem Gold anfertigen; in getriebener Arbeit soll der Leuchter, sein Fuß und sein Schaft, angefertigt werden; seine Blumenkelche – Knäufe mit Blüten – sollen aus einem Stück mit ihm gearbeitet sein.
Sechs Arme (oder: Röhren) sollen von seinen Seiten ausgehen, drei Arme auf jeder Seite des Leuchters.
Drei mandelblütenförmige Blumenkelche – je ein Knauf mit einer Blüte – sollen sich an jedem Arm befinden; so soll es bei allen sechs Armen sein, die von dem Leuchter ausgehen.
Am Schaft selbst aber sollen sich vier mandelblütenförmige Blumenkelche – Knäufe mit Blüten – befinden,
und zwar soll sich an ihm immer ein Knauf unter jedem Paar der sechs Arme befinden, die vom Schaft des Leuchters ausgehen.
Ihre Knäufe und Arme sollen aus einem Stück mit ihm bestehen: der ganze Leuchter soll eine einzige getriebene Arbeit von feinem Gold sein.
Sodann sollst du sieben Lampen für ihn anfertigen; und man soll ihm diese Lampen so aufsetzen, dass sie den vor dem Leuchter liegenden Raum erleuchten.
Auch die zugehörigen Lichtscheren und Pfannen sollen aus feinem Gold bestehen.
Aus einem Talent feinen Goldes soll man ihn nebst allen diesen Geräten herstellen.
Gib wohl acht, dass du alles genau nach dem Musterbild (= Modell) anfertigst, das dir auf dem Berge gezeigt werden soll.“
Ferner sollst du einen Tisch (vgl. 37,10-16) aus Akazienholz anfertigen, zwei Ellen lang, eine Elle breit und anderthalb Ellen hoch.
Überziehe ihn mit feinem Gold und bringe an ihm ringsum einen goldenen Kranz an.
Sodann bringe an ihm ringsum eine Einfassung (oder: Leiste) an, die eine Handbreit hoch ist, und an dieser Einfassung wiederum einen goldenen Kranz ringsum.
Dann fertige für ihn vier goldene Ringe an und befestige diese Ringe an den vier Ecken bei seinen vier Füßen.
Dicht an der Einfassung sollen sich die Ringe befinden zur Aufnahme der Stangen, mit denen man den Tisch tragen kann.
Die Stangen verfertige aus Akazienholz und überziehe sie mit Gold; mit ihnen soll der Tisch getragen werden.
Weiter fertige die für ihn erforderlichen Schüsseln und Schalen, die Kannen und Becher an, die zu den Trankopfern gebraucht werden; aus feinem Gold sollst du sie herstellen.
Auf den Tisch aber sollst du beständig Schaubrote vor mich hinlegen.
und zwar sollst du den Vorhang unter den Teppichhaken anbringen und dorthin (d.h. in den Raum), hinter den Vorhang, die Lade mit dem Gesetz (vgl. 25,16) bringen, so dass der Vorhang für euch eine Scheidewand zwischen dem Heiligen und dem Allerheiligsten bildet.
„Sie sollen (oder: Du sollst) also eine Lade (vgl. 37,1-9) aus Akazienholz anfertigen, zweieinhalb Ellen lang, anderthalb Ellen breit und anderthalb Ellen hoch.
Du sollst sie mit feinem Gold überziehen, und zwar inwendig und auswendig, und oben einen goldenen Kranz ringsum an ihr anbringen.
Sodann gieße für sie vier goldene Ringe und befestige sie unten an ihren vier Ecken (oder: Füßen), und zwar zwei Ringe an ihrer einen Seite und zwei Ringe an ihrer andern Seite.
Weiter fertige zwei Stangen von Akazienholz an, überziehe sie mit Gold
und stecke diese Stangen in die Ringe an den Seiten der Lade, damit man die Lade vermittels ihrer tragen kann.
Die Stangen sollen in den Ringen der Lade verbleiben: sie dürfen nicht daraus entfernt werden.
In die Lade sollst du dann das Gesetz legen, das ich dir geben werde.
„Sodann sollst du einen Altar (vgl. 37,25-28) herstellen, um Räucherwerk auf ihm zu verbrennen; aus Akazienholz sollst du ihn anfertigen;
eine Elle lang und eine Elle breit, viereckig (= quadratförmig) soll er sein und zwei Ellen hoch; seine Hörner sollen aus einem Stück mit ihm bestehen.
Du sollst ihn, sowohl seine Platte als auch die Wände ringsum und die Hörner, mit feinem Gold überziehen und einen goldenen Kranz (oder: Leiste) ringsum an ihm anbringen.
Zwei goldene Ringe sollst du für ihn anfertigen und sie unterhalb seines Kranzes an seinen beiden Seiten anbringen; die sollen zur Aufnahme der Stangen dienen, mittels derer man ihn tragen kann.
Die Stangen sollst du aus Akazienholz anfertigen und sie mit Gold überziehen.
Du sollst den Altar dann vor dem Vorhang aufstellen, der sich vor der Gesetzeslade befindet (vgl. 25,16), der Deckplatte gegenüber, die über dem Gesetz liegt, woselbst ich mit dir in Verkehr treten (vgl. 29,43) werde.
Da befahl Mose dem Aaron: „Nimm einen Krug, tu einen Gomer Manna hinein und stelle ihn hin vor den HERRN zur Aufbewahrung für eure künftigen Geschlechter!“
Als ich dann umgekehrt und vom Berge wieder hinabgestiegen war, legte ich die Tafeln in die Lade, die ich angefertigt hatte; dort sind sie liegen geblieben, wie der HERR mir geboten hatte.
In der Lade befand sich nichts als nur die beiden steinernen Tafeln, die Mose am Horeb hineingelegt hatte, die Tafeln des Bundes, den der HERR mit den Israeliten nach ihrem Auszug aus Ägypten geschlossen hatte.
Weiter sollst du zwei goldene Cherube anfertigen, und zwar in getriebener Arbeit, an den beiden Enden der Deckplatte.
Den einen Cherub sollst du am Ende der einen Seite und den andern Cherub am Ende der andern Seite anbringen; mit der Deckplatte zu einem Stück verbunden sollt ihr die Cherube an den beiden Enden der Deckplatte anbringen.
Die Cherube sollen die Flügel nach oben hin ausgebreitet halten, so dass sie die Deckplatte mit ihren Flügeln überdecken; ihre Gesichter sollen einander zugekehrt und zugleich zur Deckplatte hin gerichtet sein.
Die Deckplatte sollst du dann oben auf die Lade legen; und in die Lade sollst du das Gesetz tun, das ich dir geben werde.
Daselbst will ich mit dir dann zusammenkommen; und von der Deckplatte herab, aus dem Raum zwischen den beiden Cheruben hervor, die auf der Gesetzeslade stehen, will ich dir alles mitteilen, was ich den Israeliten durch dich aufzutragen habe.
„Und folgendes soll für euch eine ewiggültige Verordnung sein: Im siebten Monat, am zehnten Tage des Monats, sollt ihr eure Seelen beugen (oder: kasteien, d.h. fasten) und dürft keinerlei Arbeit verrichten, weder der Einheimische noch der Fremdling, der sich bei euch aufhält;
denn an diesem Tage erwirkt man für euch Sühne, um euch zu reinigen: von all euren Sünden sollt ihr da vor dem HERRN rein werden.
„Hierauf soll Aaron den jungen Stier, der zum Sündopfer für ihn selbst bestimmt ist, herzubringen (= darbringen) und sich und seinem Hause Sühne erwirken.
Dann nehme er etwas von dem Blut des Stieres und sprenge es mit seinem Finger auf die Vorderseite der Deckplatte, und auf die Stelle vor der Deckplatte sprenge er siebenmal von dem Blut mit seinem Finger.“
„Hierauf schlachte er den Bock, der zum Sündopfer für das Volk bestimmt ist, und bringe sein Blut in den Raum hinter dem Vorhang. Dort verfahre er mit diesem Blut ebenso, wie er mit dem Blut des Stieres verfahren ist: er sprenge es auf die Deckplatte und auf die Stelle vor die Deckplatte
Da zerriss der Vorhang im Tempel von oben bis unten in zwei Stücke, die Erde erbebte und die Felsen zersprangen,
„Teilt den Israeliten folgende Verordnung mit: Dies sind die Tiere, die ihr von allen Vierfüßlern auf der Erde (= größeren Landtieren) essen dürft:
„Wein und berauschendes Getränk dürft ihr, du und deine Söhne mit dir, nicht trinken, wenn ihr in das Offenbarungszelt eintretet, damit ihr nicht sterbt – das ist eine ewiggültige Verordnung für alle eure Geschlechter – :
Darauf gebot der HERR dem Mose folgendes:
„Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn ein Weib Mutter wird und einen Knaben gebiert, so ist sie sieben Tage lang unrein! Ebenso lange wie in den Tagen ihrer Unreinheit infolge ihres regelmäßigen Unwohlseins ist sie unrein.
Am achten Tage soll dann das Kind an seiner Vorhaut beschnitten werden.
Alsdann muss sie noch dreiunddreißig Tage während der Zeit ihrer Blutreinigung (zu Hause) bleiben: sie darf nichts Heiliges berühren und nicht ins Heiligtum kommen, bis die Tage ihrer Reinigung abgelaufen sind.
Gebiert sie aber ein Mädchen, so ist sie zwei Wochen lang unrein, wie bei ihrer regelmäßigen Unreinheit, und muss dann noch sechsundsechzig Tage während der Zeit ihrer Blutreinigung (zu Hause) bleiben.
Sobald dann die Tage ihrer Reinigung abgelaufen sind, so soll sie, mag das Kind ein Knabe oder ein Mädchen sein, ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer an den Eingang des Offenbarungszeltes zu dem Priester bringen.
Dieser soll dann die Opfertiere vor dem HERRN darbringen und ihr dadurch Sühne erwirken, dann wird sie von ihrem Blutfluss rein sein. Diese Vorschriften gelten für die Wöchnerinnen, mag das Kind ein Knabe oder ein Mädchen sein.
Sollte ihr Vermögen aber zur Beschaffung eines Lammes nicht ausreichen, so soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen, die eine zum Brandopfer, die andere zum Sündopfer. Wenn der Priester ihr dann Sühne erwirkt hat, wird sie rein sein.“
Hierauf gebot der HERR dem Mose und dem Aaron folgendes:
„Wenn sich bei einem Menschen auf seiner bloßen Haut eine Anschwellung oder ein Ausschlag oder ein heller Fleck bildet und sich so auf seiner Haut ein aussatzartiges Leiden entwickeln könnte, so soll der Betreffende zu dem Priester Aaron oder zu einem von dessen Söhnen, den Priestern, gebracht werden.
Wenn dann der Priester die betroffene Stelle auf der Haut ansieht und dabei findet, dass die Haare auf der betroffenen Stelle weiß geworden sind und dass die betroffene Stelle tiefer liegend erscheint als die sie umgebende Haut, so handelt es sich um wirklichen Aussatz; und sobald der Priester dies wahrnimmt, soll er den Betreffenden für unrein erklären.
Wenn sich aber ein weißer Fleck auf der Haut befindet, der nicht tiefer liegend erscheint als die ihn umgebende Haut und auf dem die Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester den Betroffenen sieben Tage lang einschließen (oder: absondern).
Wenn der Priester ihn dann am siebten Tage wieder untersucht und dabei findet, dass die betroffene Stelle sich in ihrem Aussehen gleichgeblieben ist, da das Übel sich auf der Haut nicht weiter ausgebreitet hat, so soll der Priester ihn noch einmal sieben Tage lang einschließen (oder: absondern).
Wenn dann der Priester ihn am siebten Tage wieder untersucht und dabei findet, dass die betroffene Stelle blässer geworden ist und das Übel sich auf der Haut nicht weiter ausgebreitet hat, so soll ihn der Priester für rein erklären: es ist nur ein gewöhnlicher Ausschlag; der Betreffende muss seine Kleider waschen und ist dann rein.
Wenn aber der Ausschlag, nachdem der Betreffende, um rein zu werden, sich dem Priester gezeigt hat, auf der Haut immer weiter um sich greift, so soll er sich dem Priester zum zweitenmal zeigen;
wenn ihn dann der Priester untersucht und dabei findet, dass der Ausschlag sich auf der Haut weiter ausgebreitet hat, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist wirklicher Aussatz.“
„Wenn sich ein aussatzartiges Leiden an einem Menschen zeigt, so soll er zum Priester gebracht werden.
Wenn der Priester ihn dann untersucht und dabei findet, dass sich eine weiße Anschwellung auf der Haut befindet, auf der die Haare weiß geworden sind, und dass wildes Fleisch auf der Anschwellung wuchert,
so ist das ein bereits veralteter Aussatz auf seiner Haut; darum soll der Priester ihn für unrein erklären, ohne ihn erst einzuschließen (oder: abzusondern); denn er ist wirklich unrein.
Wenn aber der Aussatz auf der Haut so wuchert, dass der Aussatz die ganze Haut des Betroffenen vom Kopf bis zu den Füßen überzieht, soweit die Augen des Priesters blicken mögen,
wenn also der Priester bei seiner Besichtigung findet, dass der Aussatz den ganzen Körper überzogen hat, so soll er den Betroffenen für rein erklären: er ist ganz und gar weiß geworden und daher rein.
Sobald sich aber wildes Fleisch an ihm sehen lässt, ist er unrein.
Sobald daher der Priester das wilde Fleisch wahrnimmt, soll er ihn für unrein erklären: das wilde Fleisch ist unrein, es ist wirklicher Aussatz.
Wenn jedoch das wilde Fleisch wieder weggeht und der Betreffende wieder weiß wird, so soll er zum Priester gehen.
Wenn dieser ihn dann untersucht und dabei findet, dass die kranke Stelle wieder weiß geworden ist, so soll der Priester den Betroffenen für rein erklären: er ist wirklich rein.“
„Wenn sich ferner an jemandes Leibe auf der Haut ein Geschwür bildet und wieder heilt,
dann aber an der Stelle des Geschwürs eine weiße Anschwellung oder ein weiß-rötlicher Fleck entsteht, so soll der Betreffende sich dem Priester zeigen.
Wenn dieser ihn dann untersucht und dabei findet, dass die Stelle tiefer liegend erscheint als die sie umgebende Haut und dass die Haare darauf weiß geworden sind, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist wirklicher Aussatz, der in dem Geschwür zum Ausbruch gekommen ist.
Wenn aber der Priester bei der Besichtigung der Stelle findet, dass keine weißen Haare darauf vorhanden sind und dass der Fleck nicht tiefer liegt als die ihn umgebende Haut und blass aussieht, so soll der Priester den Betreffenden sieben Tage lang einschließen (oder: absondern).
Wenn sich dann (der Fleck) auf der Haut immer weiter ausgebreitet hat, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist wirklicher Aussatz.
Wenn aber der Fleck ruhig stehengeblieben ist, ohne weiter um sich gegriffen zu haben, so ist es nur ein vernarbtes Geschwür, und der Priester darf ihn für rein erklären.“
„Oder wenn sich auf jemandes Haut eine Brandwunde befindet und das in der Brandwunde sich bildende Fleisch einen weiß-rötlichen oder weißen Fleck darstellt
und der Priester bei dessen Besichtigung findet, dass die Haare auf dem Fleck weiß geworden sind und (der Fleck) tiefer liegend erscheint als die ihn umgebende Haut, so liegt wirklicher Aussatz vor, der in der Brandwunde zum Ausbruch gekommen ist; darum soll der Priester den Betreffenden für unrein erklären: es ist wirklicher Aussatz.
Wenn aber der Priester bei seiner Besichtigung findet, dass keine weißen Haare auf dem Fleck vorhanden sind und dass (der Fleck) nicht tiefer liegt als die ihn umgebende Haut und blass aussieht, so soll der Priester den Betreffenden sieben Tage lang einschließen (oder: absondern).
Wenn ihn dann der Priester am siebten Tage untersucht, so soll er, falls (der Fleck) sich auf der Haut weiter ausgebreitet hat, den Betreffenden für unrein erklären: es ist wirklicher Aussatz.
Wenn aber der Fleck ruhig stehengeblieben ist, ohne auf der Haut weiter um sich gegriffen zu haben, und blass aussieht, so liegt nur eine Anschwellung der Brandwunde vor; darum soll der Priester den Betreffenden für rein erklären, denn es ist nur eine vernarbte Brandwunde.“
„Wenn ferner ein Mann oder eine Frau einen Ausschlag am Kopf oder am Bart bekommt
und der Priester bei der Untersuchung des Ausschlags findet, dass er tiefer liegend erscheint als die ihn umgebende Haut und dass sich feine, goldgelbe Haare darauf befinden, so soll der Priester den Betreffenden für unrein erklären: es ist bösartiger Grind, der Aussatz des Kopfes oder des Bartes.
Wenn der Priester aber den bösen Grind besichtigt und dabei findet, dass (die kranke Stelle) zwar nicht tiefer liegend erscheint als die sie umgebende Haut, dass aber keine dunklen Haare darauf vorhanden sind, so soll der Priester den des Grindleidens Verdächtigen sieben Tage lang einschließen (oder: absondern).
Wenn dann der Priester die betroffene Stelle am siebten Tage wieder untersucht und dabei findet, dass der Grind sich nicht weiter ausgebreitet hat und keine goldgelben Haare darauf vorhanden sind und der Grind nicht tiefer liegend erscheint als die ihn umgebende Haut,
so soll der Betreffende sich scheren lassen – nur die grindige Stelle darf er nicht scheren –; und der Priester soll dann den des Grindleidens Verdächtigen noch einmal sieben Tage lang einschließen (oder: absondern).
Wenn der Priester dann den Grind am siebten Tage wieder untersucht und dabei findet, dass der Grind sich auf der Haut nicht weiter ausgebreitet hat und dass er nicht tiefer liegend erscheint als die ihn umgebende Haut, so erkläre der Priester den Betreffenden für rein; er muss dann seine Kleider waschen und soll als rein gelten.
Wenn aber, nachdem der Betreffende für rein erklärt worden ist, der Grind sich auf der Haut weiter ausbreitet
und der Priester bei der Untersuchung findet, dass der Grind auf der Haut weiter um sich gegriffen hat, so braucht der Priester nicht erst noch nach goldgelben Haaren zu suchen: der Betreffende ist unrein.
Ist der Grind sich aber in seinem Aussehen gleich geblieben und sind dunkle Haare darauf gewachsen, so ist der Grind geheilt: der Betreffende ist rein, und der Priester soll ihn für rein erklären.“
„Wenn ferner ein Mann oder eine Frau auf der Haut helle Flecke, weiße, helle Flecke bekommen
und der Priester bei seiner Untersuchung nur blasse, weiße Flecke auf ihrer Haut findet, so ist es ein ungefährlicher (oder: gutartiger) Ausschlag, der auf der Haut zum Ausbruch gekommen ist: der Betreffende ist rein.
Wenn ferner einem Manne das Haupthaar ausgeht, so ist er ein Hinter-Kahlkopf: ein solcher ist rein;
und wenn ihm das Haupthaar nach der Gesichtsseite zu ausgeht, so ist er ein Vorder-Kahlkopf: ein solcher ist ebenfalls rein.
Wenn sich aber vorn oder hinten auf seiner Glatze ein weiß-rötlicher Ausschlag zeigt, so ist es der Aussatz, der vorn oder hinten auf seiner Glatze zum Ausbruch gekommen ist.
Wenn also der Priester bei seiner Untersuchung findet, dass die Anschwellung des Ausschlags vorn oder hinten auf seiner Glatze weiß-rötlich aussieht, wie sonst der Aussatz auf der Haut des Leibes aussieht,
so ist der Betreffende ein Aussätziger und daher unrein; der Priester muss ihn unbedingt für unrein erklären: er hat das Aussatzleiden an seinem Kopfe.“
„Was nun den Aussätzigen betrifft, der dieses Leiden an sich hat, so soll er zerrissene Kleider tragen und sein Haupthaar ohne Pflege wachsen lassen; seinen Lippenbart soll er verhüllen und ‚unrein! unrein!‘ ausrufen.
Solange die Krankheit an ihm haftet, soll er unrein sein: er ist unrein und soll abgesondert wohnen; außerhalb des Lagers soll seine Wohnung sein.“
„Wenn ferner eine aussätzige Stelle an einem Kleidungsstück, es sei von Wolle oder von Leinen (= Flachs), zum Vorschein kommt
oder an gewebten oder gewirkten Stoffen von Leinen oder von Wolle oder an einer Lederhaut oder an irgendeinem Gegenstand von Leder
und die betroffene Stelle an dem Kleide oder am Leder oder an dem gewebten oder gewirkten Stoff (oder: Zeug) oder an irgendeinem Gegenstand von Leder grünlich oder rötlich aussieht, so liegt Aussatz vor, und man soll es vom Priester beschauen lassen.
Der Priester soll dann den vorliegenden Schaden beschauen und den betroffenen Gegenstand sieben Tage lang unter Verschluss halten.
Wenn er dann am siebten Tage bei der Besichtigung des betroffenen Gegenstandes findet, dass der Schaden an dem Kleidungsstück oder dem gewebten oder gewirkten Stoff oder am Leder – an irgendeinem Gegenstand, zu welchem Leder verarbeitet wird – weiter um sich gegriffen hat, so ist der Ausschlag ein bösartiger Aussatz: (der betreffende Gegenstand) ist unrein,
und man soll das Kleidungsstück oder den gewebten oder gewirkten Stoff von Wolle oder von Leinen oder jeden ledernen Gegenstand, an dem der Aussatz haftet, verbrennen; denn es ist ein bösartiger Aussatz: (der betreffende Gegenstand) muss im Feuer verbrannt werden.
Wenn der Priester aber bei der Besichtigung findet, dass der Schaden an dem Kleidungsstück oder dem gewebten oder gewirkten Stoff oder an irgendeinem Gegenstand von Leder nicht weiter um sich gegriffen hat,
so soll der Priester anordnen, dass man den Gegenstand, an welchem der Ausschlag haftet, wasche, und soll ihn dann noch einmal sieben Tage lang unter Verschluss halten.
Wenn der Priester dann den betroffenen Gegenstand nach der Waschung besichtigt und dabei findet, dass die betroffene Stelle ihr Aussehen nicht verändert hat, so ist der Gegenstand, wenn auch der Ausschlag nicht weiter um sich gegriffen hat, dennoch unrein: du sollst ihn im Feuer verbrennen; es ist eine eingefressene Vertiefung auf seiner Hinter- oder seiner Vorderseite.
Findet der Priester aber bei der Besichtigung, dass die betroffene Stelle nach der Waschung blass geworden ist, so soll er sie aus dem Kleidungsstück oder dem Leder oder dem gewebten oder gewirkten Stoff herausreißen.
Wenn (der Ausschlag) aber wiederum an dem Kleidungsstück oder dem gewebten oder gewirkten Stoff oder an irgendeinem Gegenstande von Leder zum Vorschein kommt, so ist es ein frisch ausbrechender Aussatz; darum musst du den (ganzen) Gegenstand, an dem der Ausschlag haftet, im Feuer vernichten.
Das Kleidungsstück aber oder der gewebte oder gewirkte Stoff oder jeder lederne Gegenstand, an welchem der Ausschlag nach der Waschung verschwunden ist, muss noch einmal gewaschen werden und soll dann als rein gelten.“
Dies sind die Vorschriften bezüglich des Aussatzes an Kleidungsstücken von Wolle oder von Leinen oder an gewebten oder gewirkten Stoffen oder an irgendeinem Gegenstand von Leder, um (derartige Sachen) für rein oder für unrein zu erklären.
Weiter gab der HERR dem Mose folgende Weisungen:
„Folgende Vorschriften gelten für einen Aussätzigen am Tage, da er für rein erklärt wird: Er soll zu dem Priester geführt werden;
und zwar muss der Priester vor das Lager hinausgehen. Wenn der Priester ihn dann untersucht und dabei findet, dass der bösartige Aussatz an dem Aussätzigen zur Heilung gekommen ist,
so soll der Priester anordnen, dass man für den, der als rein erklärt werden soll, zwei lebende reine Vögel sowie ein Stück Zedernholz, Karmesinfäden (oder: -wolle) und Ysop bringe.
Sodann soll der Priester anordnen, dass man den einen Vogel über einem irdenen Gefäß mit Quell- oder Flusswasser schlachte.
Den lebenden Vogel aber nebst dem Zedernholz, dem Karmesin und dem Ysop (2.Mose 12,22) soll er nehmen und dies alles, auch den lebenden Vogel, in das Blut des über dem Quell- oder Flusswasser geschlachteten Vogels eintauchen.
Hierauf soll er den, welcher für rein vom Aussatz erklärt werden soll, siebenmal damit besprengen und ihn so reinigen; den lebenden Vogel aber soll er ins freie Feld fliegen lassen.
Hierauf soll der, welcher sich reinigen lässt, seine Kleider waschen, sein gesamtes Haar abscheren und ein Wasserbad nehmen: dann ist er rein. Danach darf er zwar wieder ins Lager kommen, muss aber noch sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleiben.
Am siebten Tage sodann soll er alle seine Haare abermals scheren, Kopfhaar, Bart und Augenbrauen, überhaupt sein gesamtes Haar soll er abscheren, seine Kleider waschen und seinen Leib im Wasser baden: dann ist er rein.“
„Hierauf soll er am achten Tage zwei fehlerlose (männliche) Lämmer und ein einjähriges, fehlerloses weibliches Lamm nehmen, außerdem drei Zehntel Epha Feinmehl, das mit Öl gemengt ist, zum Speisopfer, und ein Log Öl.
Der Priester aber, der die Reinigung vollzieht, soll denjenigen, der sich reinigen lässt, samt jenen Opfergaben vor den HERRN an den Eingang des Offenbarungszeltes stellen.
Dann nehme der Priester das eine (männliche) Lamm, bringe es als Schuldopfer dar nebst dem Log Öl und webe (= schwinge) beides als Webeopfer (8,27) vor dem HERRN.
Dann schlachte er das andere Lamm an der Stätte, wo man die Sündopfer und die Brandopfer zu schlachten pflegt, an heiliger Stätte; denn wie das Sündopfer, so gehört auch das Schuldopfer dem Priester: es ist hochheilig.
Hierauf nehme der Priester etwas von dem Blut des Schuldopfers und streiche es dem, der sich reinigen lässt, an das rechte Ohrläppchen und an den Daumen seiner rechten Hand sowie an die große Zehe seines rechten Fußes.
Dann nehme der Priester etwas von dem Log Öl und gieße es in seine (d.h. des Priesters) linke Hand,
tauche dann seinen rechten Finger in das Öl, das sich in seiner linken Hand befindet, und sprenge von dem Öl mit seinem Finger siebenmal vor den HERRN.
Von dem übrigen Öl aber, das sich in seiner Hand befindet, streiche der Priester dem, der sich reinigen lässt, etwas an das rechte Ohrläppchen und an den Daumen seiner rechten Hand sowie an die große Zehe seines rechten Fußes auf die Stelle, wo sich schon das Blut des Schuldopfers befindet.
Was dann von dem Öl in der Hand des Priesters noch übrig ist, das tue er dem, der sich reinigen lässt, auf den Kopf, um ihm so Sühne vor dem HERRN zu erwirken.
Hierauf richte der Priester das Sündopfer her und erwirke dadurch dem, welcher sich reinigen lässt, Sühne wegen seiner Unreinheit; darauf schlachte er das Brandopfertier.
Wenn dann der Priester das Brandopfer und das Speisopfer auf dem Altar dargebracht und ihm so Sühne erwirkt hat, so ist der Betreffende rein.“
„Wenn er aber arm ist und sein Vermögen nicht ausreicht, so soll er nur ein einziges Lamm als Schuldopfer zur Vollziehung der Webe nehmen, damit ihm Sühne erwirkt werde, ferner nur ein einziges Zehntel Feinmehl, das mit Öl gemengt ist, zum Speisopfer und ein Log Öl,
dazu zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, je nach seinem Vermögen, und zwar die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer.
Er bringe sie am achten Tage, nachdem er für rein erklärt worden ist, zu dem Priester an den Eingang des Offenbarungszeltes vor den HERRN.
Der Priester nehme dann das zum Schuldopfer bestimmte Lamm sowie das Log Öl und webe (= schwinge) beides als Webeopfer (8,27) vor dem HERRN.
Hierauf schlachte man das zum Schuldopfer bestimmte Lamm, und der Priester nehme etwas von dem Blut des Schuldopfers und streiche es dem, der sich reinigen lässt, an das rechte Ohrläppchen und an den Daumen seiner rechten Hand sowie an die große Zehe seines rechten Fußes.
Dann gieße der Priester etwas von dem Öl in seine (d.h. des Priesters) linke Hand
und sprenge mit seinem rechten Finger von dem Öl, das sich in seiner linken Hand befindet, siebenmal vor den HERRN.
Dann streiche der Priester etwas von dem Öl, das sich in seiner Hand befindet, dem, welcher sich reinigen lässt, an das rechte Ohrläppchen und an den Daumen seiner rechten Hand sowie an die große Zehe seines rechten Fußes auf die Stelle, wo sich schon das Blut des Schuldopfers befindet.
Was dann von dem Öl in der Hand des Priesters noch übrig ist, das tue er dem, der sich reinigen lässt, auf den Kopf, um ihm so Sühne vor dem HERRN zu erwirken.
Hierauf richte der Priester die eine von den Turteltauben oder von den jungen Tauben her, für deren Beschaffung das Vermögen des Betreffenden ausgereicht hat,
die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer samt dem Speisopfer. So erwirke der Priester dem, der sich reinigen lässt, Sühne vor dem HERRN.“
Dies sind die Vorschriften in betreff eines Aussätzigen, dessen Vermögen bei seiner Reinigung für die regelmäßigen Opfer nicht zureicht.
Hierauf gebot der HERR dem Mose und Aaron folgendes:
„Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zum Eigentum geben will, und ich in dem Lande, das euch alsdann gehört, an einem Hause einen Aussatzschaden entstehen lasse,
so soll der Eigentümer des Hauses hingehen und dem Priester die Anzeige machen: ‚Es zeigt sich mir an meinem Hause etwas, das wie Aussatzschaden aussieht.‘
Dann soll der Priester anordnen, dass man, noch ehe er selbst zur Besichtigung des Schadens hineingeht, das Haus ausräume, damit nicht alles, was sich im Hause befindet, unrein werde; hierauf soll der Priester hingehen, um das Haus zu besichtigen.
Wenn er dann bei der Besichtigung des Ausschlags findet, dass der Ausschlag sich an den Wänden des Hauses in Gestalt grünlicher oder rötlicher Vertiefungen zeigt und diese tiefer liegend erscheinen als die sie umgebende Wand,
so soll der Priester aus dem Hause hinaus an den Eingang des Hauses gehen und das Haus auf sieben Tage verschließen.
Wenn der Priester dann am siebten Tage wiederkommt und bei der Besichtigung findet, dass der Schaden sich an den Wänden des Hauses weiter verbreitet hat,
so soll der Priester anordnen, dass man die Steine, an denen sich der Schaden zeigt, herausbreche und sie außerhalb der Ortschaft an einen unreinen Ort hinwerfe.
Das Haus aber lasse er im Inneren überall abkratzen, und den abgekratzten Bewurf schütte man außerhalb der Ortschaft an einen unreinen Ort hin.
Dann soll man andere Steine nehmen und sie an die Stelle der ausgebrochenen Steine einsetzen; auch soll man andern Lehm (oder: Mörtel) nehmen und das Haus damit bewerfen.
Wenn dann der Ausschlag wiederkehrt und am Hause ausbricht, nachdem man die Steine ausgebrochen und das Haus abgekratzt und neu beworfen hat,
so soll der Priester wiederkommen (oder: hineingehen). Wenn er dann bei der Besichtigung findet, dass der Ausschlag am Hause weiter um sich gegriffen hat, so ist es ein bösartiger Aussatz am Hause: es ist unrein.
Man soll deshalb das Haus niederreißen, seine Steine, sein Holzwerk und allen Bewurf des Hauses, und soll dies alles außerhalb der Ortschaft an einen unreinen Ort schaffen.
Und wer in das Haus hineingegangen ist, solange es verschlossen ist, soll bis zum Abend als unrein gelten,
und wer in dem Hause geschlafen hat, muss seine Kleider waschen; ebenso muss der, welcher in dem Hause gegessen hat, seine Kleider waschen.
Wenn aber der Priester hineingeht und bei der Besichtigung findet, dass der Ausschlag am Hause, nachdem das Haus neu beworfen worden ist, nicht weiter um sich gegriffen hat, so soll der Priester das Haus für rein erklären; denn der Schaden ist geheilt.
Er soll dann zur Entsündigung des Hauses zwei Vögel nehmen, ferner ein Stück Zedernholz, Karmesinfäden (oder: -wolle; vgl. 14,4) und Ysop,
und soll den einen Vogel über einem irdenen Gefäß mit Quell- oder Flusswasser schlachten.
Dann nehme er das Zedernholz, den Ysop, den Karmesin und den lebenden Vogel und tauche das alles in das Blut des geschlachteten Vogels und in das Quell- oder Flusswasser, besprenge damit das Haus siebenmal
und entsündige so das Haus mit dem Blut des Vogels und mit dem Quell- oder Flusswasser sowie mit dem lebenden Vogel und dem Zedernholz, mit dem Ysop und dem Karmesin;
den lebenden Vogel aber lasse er außerhalb der Ortschaft ins freie Feld fliegen. Wenn er so dem Hause Sühne erwirkt hat, so ist es rein.“
Dies sind die Vorschriften bezüglich aller Arten von Aussatz und bezüglich des Grindes,
ferner bezüglich des Aussatzes an Kleidungsstücken und an Häusern,
ferner bezüglich der Anschwellungen sowie des Ausschlags und der hellen Flecken,
um Belehrung darüber zu geben, wann etwas für unrein und wann für rein zu erklären ist. Dies sind die Vorschriften über den Aussatz.