Weiter gab der HERR dem Mose folgende Weisungen:
„Folgende Vorschriften gelten für einen Aussätzigen am Tage, da er für rein erklärt wird: Er soll zu dem Priester geführt werden;
und zwar muss der Priester vor das Lager hinausgehen. Wenn der Priester ihn dann untersucht und dabei findet, dass der bösartige Aussatz an dem Aussätzigen zur Heilung gekommen ist,
so soll der Priester anordnen, dass man für den, der als rein erklärt werden soll, zwei lebende reine Vögel sowie ein Stück Zedernholz, Karmesinfäden (oder: -wolle) und Ysop bringe.
Sodann soll der Priester anordnen, dass man den einen Vogel über einem irdenen Gefäß mit Quell- oder Flusswasser schlachte.
Den lebenden Vogel aber nebst dem Zedernholz, dem Karmesin und dem Ysop (2.Mose 12,22) soll er nehmen und dies alles, auch den lebenden Vogel, in das Blut des über dem Quell- oder Flusswasser geschlachteten Vogels eintauchen.
Hierauf soll er den, welcher für rein vom Aussatz erklärt werden soll, siebenmal damit besprengen und ihn so reinigen; den lebenden Vogel aber soll er ins freie Feld fliegen lassen.
Hierauf soll der, welcher sich reinigen lässt, seine Kleider waschen, sein gesamtes Haar abscheren und ein Wasserbad nehmen: dann ist er rein. Danach darf er zwar wieder ins Lager kommen, muss aber noch sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleiben.
Am siebten Tage sodann soll er alle seine Haare abermals scheren, Kopfhaar, Bart und Augenbrauen, überhaupt sein gesamtes Haar soll er abscheren, seine Kleider waschen und seinen Leib im Wasser baden: dann ist er rein.“
„Hierauf soll er am achten Tage zwei fehlerlose (männliche) Lämmer und ein einjähriges, fehlerloses weibliches Lamm nehmen, außerdem drei Zehntel Epha Feinmehl, das mit Öl gemengt ist, zum Speisopfer, und ein Log Öl.
Der Priester aber, der die Reinigung vollzieht, soll denjenigen, der sich reinigen lässt, samt jenen Opfergaben vor den HERRN an den Eingang des Offenbarungszeltes stellen.
Dann nehme der Priester das eine (männliche) Lamm, bringe es als Schuldopfer dar nebst dem Log Öl und webe (= schwinge) beides als Webeopfer (8,27) vor dem HERRN.
Dann schlachte er das andere Lamm an der Stätte, wo man die Sündopfer und die Brandopfer zu schlachten pflegt, an heiliger Stätte; denn wie das Sündopfer, so gehört auch das Schuldopfer dem Priester: es ist hochheilig.
Hierauf nehme der Priester etwas von dem Blut des Schuldopfers und streiche es dem, der sich reinigen lässt, an das rechte Ohrläppchen und an den Daumen seiner rechten Hand sowie an die große Zehe seines rechten Fußes.
Dann nehme der Priester etwas von dem Log Öl und gieße es in seine (d.h. des Priesters) linke Hand,
tauche dann seinen rechten Finger in das Öl, das sich in seiner linken Hand befindet, und sprenge von dem Öl mit seinem Finger siebenmal vor den HERRN.
Von dem übrigen Öl aber, das sich in seiner Hand befindet, streiche der Priester dem, der sich reinigen lässt, etwas an das rechte Ohrläppchen und an den Daumen seiner rechten Hand sowie an die große Zehe seines rechten Fußes auf die Stelle, wo sich schon das Blut des Schuldopfers befindet.
Was dann von dem Öl in der Hand des Priesters noch übrig ist, das tue er dem, der sich reinigen lässt, auf den Kopf, um ihm so Sühne vor dem HERRN zu erwirken.
Hierauf richte der Priester das Sündopfer her und erwirke dadurch dem, welcher sich reinigen lässt, Sühne wegen seiner Unreinheit; darauf schlachte er das Brandopfertier.
Wenn dann der Priester das Brandopfer und das Speisopfer auf dem Altar dargebracht und ihm so Sühne erwirkt hat, so ist der Betreffende rein.“
„Wenn er aber arm ist und sein Vermögen nicht ausreicht, so soll er nur ein einziges Lamm als Schuldopfer zur Vollziehung der Webe nehmen, damit ihm Sühne erwirkt werde, ferner nur ein einziges Zehntel Feinmehl, das mit Öl gemengt ist, zum Speisopfer und ein Log Öl,
dazu zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, je nach seinem Vermögen, und zwar die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer.
Er bringe sie am achten Tage, nachdem er für rein erklärt worden ist, zu dem Priester an den Eingang des Offenbarungszeltes vor den HERRN.
Der Priester nehme dann das zum Schuldopfer bestimmte Lamm sowie das Log Öl und webe (= schwinge) beides als Webeopfer (8,27) vor dem HERRN.
Hierauf schlachte man das zum Schuldopfer bestimmte Lamm, und der Priester nehme etwas von dem Blut des Schuldopfers und streiche es dem, der sich reinigen lässt, an das rechte Ohrläppchen und an den Daumen seiner rechten Hand sowie an die große Zehe seines rechten Fußes.
Dann gieße der Priester etwas von dem Öl in seine (d.h. des Priesters) linke Hand
und sprenge mit seinem rechten Finger von dem Öl, das sich in seiner linken Hand befindet, siebenmal vor den HERRN.
Dann streiche der Priester etwas von dem Öl, das sich in seiner Hand befindet, dem, welcher sich reinigen lässt, an das rechte Ohrläppchen und an den Daumen seiner rechten Hand sowie an die große Zehe seines rechten Fußes auf die Stelle, wo sich schon das Blut des Schuldopfers befindet.
Was dann von dem Öl in der Hand des Priesters noch übrig ist, das tue er dem, der sich reinigen lässt, auf den Kopf, um ihm so Sühne vor dem HERRN zu erwirken.
Hierauf richte der Priester die eine von den Turteltauben oder von den jungen Tauben her, für deren Beschaffung das Vermögen des Betreffenden ausgereicht hat,
die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer samt dem Speisopfer. So erwirke der Priester dem, der sich reinigen lässt, Sühne vor dem HERRN.“
Dies sind die Vorschriften in betreff eines Aussätzigen, dessen Vermögen bei seiner Reinigung für die regelmäßigen Opfer nicht zureicht.
Hierauf gebot der HERR dem Mose und Aaron folgendes:
„Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zum Eigentum geben will, und ich in dem Lande, das euch alsdann gehört, an einem Hause einen Aussatzschaden entstehen lasse,
so soll der Eigentümer des Hauses hingehen und dem Priester die Anzeige machen: ‚Es zeigt sich mir an meinem Hause etwas, das wie Aussatzschaden aussieht.‘
Dann soll der Priester anordnen, dass man, noch ehe er selbst zur Besichtigung des Schadens hineingeht, das Haus ausräume, damit nicht alles, was sich im Hause befindet, unrein werde; hierauf soll der Priester hingehen, um das Haus zu besichtigen.
Wenn er dann bei der Besichtigung des Ausschlags findet, dass der Ausschlag sich an den Wänden des Hauses in Gestalt grünlicher oder rötlicher Vertiefungen zeigt und diese tiefer liegend erscheinen als die sie umgebende Wand,
so soll der Priester aus dem Hause hinaus an den Eingang des Hauses gehen und das Haus auf sieben Tage verschließen.
Wenn der Priester dann am siebten Tage wiederkommt und bei der Besichtigung findet, dass der Schaden sich an den Wänden des Hauses weiter verbreitet hat,
so soll der Priester anordnen, dass man die Steine, an denen sich der Schaden zeigt, herausbreche und sie außerhalb der Ortschaft an einen unreinen Ort hinwerfe.
Das Haus aber lasse er im Inneren überall abkratzen, und den abgekratzten Bewurf schütte man außerhalb der Ortschaft an einen unreinen Ort hin.
Dann soll man andere Steine nehmen und sie an die Stelle der ausgebrochenen Steine einsetzen; auch soll man andern Lehm (oder: Mörtel) nehmen und das Haus damit bewerfen.
Wenn dann der Ausschlag wiederkehrt und am Hause ausbricht, nachdem man die Steine ausgebrochen und das Haus abgekratzt und neu beworfen hat,
so soll der Priester wiederkommen (oder: hineingehen). Wenn er dann bei der Besichtigung findet, dass der Ausschlag am Hause weiter um sich gegriffen hat, so ist es ein bösartiger Aussatz am Hause: es ist unrein.
Man soll deshalb das Haus niederreißen, seine Steine, sein Holzwerk und allen Bewurf des Hauses, und soll dies alles außerhalb der Ortschaft an einen unreinen Ort schaffen.
Und wer in das Haus hineingegangen ist, solange es verschlossen ist, soll bis zum Abend als unrein gelten,
und wer in dem Hause geschlafen hat, muss seine Kleider waschen; ebenso muss der, welcher in dem Hause gegessen hat, seine Kleider waschen.
Wenn aber der Priester hineingeht und bei der Besichtigung findet, dass der Ausschlag am Hause, nachdem das Haus neu beworfen worden ist, nicht weiter um sich gegriffen hat, so soll der Priester das Haus für rein erklären; denn der Schaden ist geheilt.
Er soll dann zur Entsündigung des Hauses zwei Vögel nehmen, ferner ein Stück Zedernholz, Karmesinfäden (oder: -wolle; vgl. 14,4) und Ysop,
und soll den einen Vogel über einem irdenen Gefäß mit Quell- oder Flusswasser schlachten.
Dann nehme er das Zedernholz, den Ysop, den Karmesin und den lebenden Vogel und tauche das alles in das Blut des geschlachteten Vogels und in das Quell- oder Flusswasser, besprenge damit das Haus siebenmal
und entsündige so das Haus mit dem Blut des Vogels und mit dem Quell- oder Flusswasser sowie mit dem lebenden Vogel und dem Zedernholz, mit dem Ysop und dem Karmesin;
den lebenden Vogel aber lasse er außerhalb der Ortschaft ins freie Feld fliegen. Wenn er so dem Hause Sühne erwirkt hat, so ist es rein.“
Dies sind die Vorschriften bezüglich aller Arten von Aussatz und bezüglich des Grindes,
ferner bezüglich des Aussatzes an Kleidungsstücken und an Häusern,
ferner bezüglich der Anschwellungen sowie des Ausschlags und der hellen Flecken,
um Belehrung darüber zu geben, wann etwas für unrein und wann für rein zu erklären ist. Dies sind die Vorschriften über den Aussatz.
Querverweise zu 3. Mose 14,45 3Mo 14,45
Wenn ihr aber von mir abfallt, ihr oder eure Kinder, und meine Gebote und Satzungen, die ich euch zur Pflicht gemacht habe, nicht beobachtet, sondern anderen Göttern zu dienen und sie anzubeten anfangt,
so werde ich Israel aus dem Lande, das ich ihnen gegeben habe, ausrotten und den Tempel, den ich meinem Namen geheiligt habe, keines Blickes mehr würdigen, und Israel soll für alle Völker ein Gegenstand des Hohns und Spottes werden.
Und dieser Tempel soll zu einem Trümmerhaufen werden, so dass alle, die an ihm vorübergehen, sich entsetzen und zischeln; und wenn man dann fragt: ‚Warum hat der HERR diesem Land und diesem Hause solches Geschick widerfahren lassen?‘,
so wird man antworten: ‚Zur Strafe dafür, dass sie den HERRN, ihren Gott, der ihre Väter aus Ägypten herausgeführt hatte, verlassen und sich anderen Göttern zugewandt und sie angebetet und ihnen gedient haben; darum hat der HERR all dieses Unglück über sie kommen lassen.‘“
zertrümmerten das Standbild Baals, rissen den Baalstempel nieder und machten Aborte daraus, die bis auf den heutigen Tag geblieben sind.
Da verwarf denn der HERR die ganze Nachkommenschaft Israels, demütigte sie und ließ sie in die Gewalt von Räubern fallen, bis er sie ganz von seinem Angesicht verstoßen hatte.
Als nämlich Israel sich vom Hause Davids losgerissen und sie Jerobeam, den Sohn Nebats, zum König gemacht hatten, da hatte Jerobeam die Israeliten zum Abfall vom HERRN veranlasst und sie zu schwerer Sünde verführt.
So waren denn die Israeliten in allen Sünden gewandelt, die Jerobeam begangen hatte; sie waren nicht davon abgegangen,
bis der HERR die Israeliten von seinem Angesicht verstieß, wie er es durch den Mund aller seiner Knechte, der Propheten, angedroht hatte. So wurden also die Israeliten aus ihrem Lande nach Assyrien weggeführt, wo sie sich bis auf den heutigen Tag befinden.
Er war es, der den Höhendienst abschaffte, die Malsteine zertrümmerte, die Götzenbäume umhieb und die eherne Schlange zerschlug, die Mose angefertigt hatte (vgl. 4.Mose 21,8-9); denn bis zu dieser Zeit hatten die Israeliten ihr immerfort geopfert, und man nannte sie Nehustan (d.h. Erzbild).
da wurde die Stadtmauer durchbrochen, und alle Kriegsleute ergriffen nachts die Flucht auf dem Wege durch das Tor zwischen den beiden Mauern, das am Königsgarten liegt, während die Chaldäer noch rings um die Stadt her lagen; und man wandte sich dann der Jordanebene zu.
Aber das Heer der Chaldäer setzte dem Könige nach und holte ihn in den Steppen von Jericho ein, nachdem sein ganzes Heer sich zerstreut und ihn verlassen hatte.
So wurde denn der König gefangengenommen und zum König von Babylon nach Ribla hinaufgeführt, wo man Gericht über ihn hielt.
Die Söhne Zedekias ließ er vor dessen Augen grausam hinrichten; Zedekia aber ließ er blenden und in Ketten legen; dann brachte man ihn nach Babylon.
Am siebten Tage des fünften Monats aber – das war das neunzehnte Regierungsjahr des Königs Nebukadnezar, des Königs von Babylon – kam Nebusaradan, der Befehlshaber der Leibwache, der dem Könige von Babylon besonders nahe stand, nach Jerusalem
und verbrannte den Tempel des HERRN sowie den königlichen Palast und alle Häuser in Jerusalem: alle größeren Häuser ließ er in Flammen aufgehen.
Sodann musste das ganze chaldäische Heer, welches der Befehlshaber der Leibwache bei sich hatte, die Mauern rings um Jerusalem niederreißen.
Den Rest des Volkes aber, was an Einwohnern in der Stadt noch übriggeblieben war, und die Überläufer, die zum König von Babylon übergegangen waren, [sowie den Rest der Werkleute] ließ Nebusaradan, der Befehlshaber der Leibwache, in die Gefangenschaft nach Babylon führen;
von der niederen Bevölkerung des Landes aber ließ der Befehlshaber der Leibwache einen Teil als Weingärtner und Ackerleute zurück.
Aber im siebenten Monat kam Ismael, der Sohn Nethanjas, des Sohnes Elisamas, ein Mann von königlicher Abkunft, und mit ihm zehn Männer; die erschlugen Gedalja samt den Judäern und Chaldäern, die bei ihm in Mizpa waren.
Da machte sich das ganze Volk, klein und groß, mitsamt den Truppenführern auf und zog nach Ägypten; denn sie fürchteten sich vor den Chaldäern.
und verbrannte den Tempel des HERRN sowie den königlichen Palast und alle anderen Häuser in Jerusalem: alle größeren Häuser ließ er in Flammen aufgehen.
hierauf nimm auch von diesen nochmals einige, wirf sie mitten ins Feuer und lass sie im Feuer verbrennen: davon soll ein Feuer über das ganze Haus Israel ausgehen.“
Da wurde der König zornig; er entsandte seine Heere, ließ jene Mörder umbringen und ihre Stadt verbrennen.
Er aber antwortete ihnen mit den Worten: „Ja, jetzt seht ihr dies alles noch. Wahrlich ich sage euch: Es wird hier kein Stein auf dem andern bleiben, der nicht niedergerissen wird!“
Wie steht es also? Was Israel erstrebt, das hat es (in seiner Gesamtheit) nicht erreicht; der auserwählte Teil aber hat es erreicht; die übrigen dagegen sind verstockt worden,
wie geschrieben steht (Jes 29,10; 5.Mose 29,3): „Gott hat ihnen den Geist der Betäubung (= Unempfänglichkeit) gegeben, Augen des Nichtsehens (= um nicht zu sehen) und Ohren des Nichthörens (= um nicht zu hören), bis auf den heutigen Tag.“
Und David sagt (Ps 69,23-24): „Möge ihr Tisch ihnen zur Schlinge und zum Fangnetz werden, zum Fallstrick und zur Vergeltung!
Ihre Augen sollen verfinstert werden, damit sie nicht sehen, und den Rücken beuge ihnen für immer!“
So frage ich nun: Sind sie etwa deshalb gestrauchelt, damit sie zu Fall kommen (= ins Verderben fallen) sollten? Keineswegs! Vielmehr ist infolge ihrer Verfehlung das Heil den Heiden zuteil geworden; das soll sie (d.h. die Juden) wiederum zur Nacheiferung reizen.
doch den Vorhof außerhalb des Tempels tu hinaus (= lass unberücksichtigt) und miss ihn nicht mit; denn er ist den Heiden preisgegeben; die werden die heilige Stadt zweiundvierzig Monate lang zertreten.“