Hierauf gebot der HERR dem Mose und dem Aaron folgendes:
„Wenn sich bei einem Menschen auf seiner bloßen Haut eine Anschwellung oder ein Ausschlag oder ein heller Fleck bildet und sich so auf seiner Haut ein aussatzartiges Leiden entwickeln könnte, so soll der Betreffende zu dem Priester Aaron oder zu einem von dessen Söhnen, den Priestern, gebracht werden.
Wenn dann der Priester die betroffene Stelle auf der Haut ansieht und dabei findet, dass die Haare auf der betroffenen Stelle weiß geworden sind und dass die betroffene Stelle tiefer liegend erscheint als die sie umgebende Haut, so handelt es sich um wirklichen Aussatz; und sobald der Priester dies wahrnimmt, soll er den Betreffenden für unrein erklären.
Wenn sich aber ein weißer Fleck auf der Haut befindet, der nicht tiefer liegend erscheint als die ihn umgebende Haut und auf dem die Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester den Betroffenen sieben Tage lang einschließen (oder: absondern).
Wenn der Priester ihn dann am siebten Tage wieder untersucht und dabei findet, dass die betroffene Stelle sich in ihrem Aussehen gleichgeblieben ist, da das Übel sich auf der Haut nicht weiter ausgebreitet hat, so soll der Priester ihn noch einmal sieben Tage lang einschließen (oder: absondern).
Wenn dann der Priester ihn am siebten Tage wieder untersucht und dabei findet, dass die betroffene Stelle blässer geworden ist und das Übel sich auf der Haut nicht weiter ausgebreitet hat, so soll ihn der Priester für rein erklären: es ist nur ein gewöhnlicher Ausschlag; der Betreffende muss seine Kleider waschen und ist dann rein.
Wenn aber der Ausschlag, nachdem der Betreffende, um rein zu werden, sich dem Priester gezeigt hat, auf der Haut immer weiter um sich greift, so soll er sich dem Priester zum zweitenmal zeigen;
wenn ihn dann der Priester untersucht und dabei findet, dass der Ausschlag sich auf der Haut weiter ausgebreitet hat, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist wirklicher Aussatz.“
„Wenn sich ein aussatzartiges Leiden an einem Menschen zeigt, so soll er zum Priester gebracht werden.
Wenn der Priester ihn dann untersucht und dabei findet, dass sich eine weiße Anschwellung auf der Haut befindet, auf der die Haare weiß geworden sind, und dass wildes Fleisch auf der Anschwellung wuchert,
so ist das ein bereits veralteter Aussatz auf seiner Haut; darum soll der Priester ihn für unrein erklären, ohne ihn erst einzuschließen (oder: abzusondern); denn er ist wirklich unrein.
Wenn aber der Aussatz auf der Haut so wuchert, dass der Aussatz die ganze Haut des Betroffenen vom Kopf bis zu den Füßen überzieht, soweit die Augen des Priesters blicken mögen,
wenn also der Priester bei seiner Besichtigung findet, dass der Aussatz den ganzen Körper überzogen hat, so soll er den Betroffenen für rein erklären: er ist ganz und gar weiß geworden und daher rein.
Sobald sich aber wildes Fleisch an ihm sehen lässt, ist er unrein.
Sobald daher der Priester das wilde Fleisch wahrnimmt, soll er ihn für unrein erklären: das wilde Fleisch ist unrein, es ist wirklicher Aussatz.
Wenn jedoch das wilde Fleisch wieder weggeht und der Betreffende wieder weiß wird, so soll er zum Priester gehen.
Wenn dieser ihn dann untersucht und dabei findet, dass die kranke Stelle wieder weiß geworden ist, so soll der Priester den Betroffenen für rein erklären: er ist wirklich rein.“
„Wenn sich ferner an jemandes Leibe auf der Haut ein Geschwür bildet und wieder heilt,
dann aber an der Stelle des Geschwürs eine weiße Anschwellung oder ein weiß-rötlicher Fleck entsteht, so soll der Betreffende sich dem Priester zeigen.
Wenn dieser ihn dann untersucht und dabei findet, dass die Stelle tiefer liegend erscheint als die sie umgebende Haut und dass die Haare darauf weiß geworden sind, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist wirklicher Aussatz, der in dem Geschwür zum Ausbruch gekommen ist.
Wenn aber der Priester bei der Besichtigung der Stelle findet, dass keine weißen Haare darauf vorhanden sind und dass der Fleck nicht tiefer liegt als die ihn umgebende Haut und blass aussieht, so soll der Priester den Betreffenden sieben Tage lang einschließen (oder: absondern).
Wenn sich dann (der Fleck) auf der Haut immer weiter ausgebreitet hat, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist wirklicher Aussatz.
Wenn aber der Fleck ruhig stehengeblieben ist, ohne weiter um sich gegriffen zu haben, so ist es nur ein vernarbtes Geschwür, und der Priester darf ihn für rein erklären.“
„Oder wenn sich auf jemandes Haut eine Brandwunde befindet und das in der Brandwunde sich bildende Fleisch einen weiß-rötlichen oder weißen Fleck darstellt
und der Priester bei dessen Besichtigung findet, dass die Haare auf dem Fleck weiß geworden sind und (der Fleck) tiefer liegend erscheint als die ihn umgebende Haut, so liegt wirklicher Aussatz vor, der in der Brandwunde zum Ausbruch gekommen ist; darum soll der Priester den Betreffenden für unrein erklären: es ist wirklicher Aussatz.
Wenn aber der Priester bei seiner Besichtigung findet, dass keine weißen Haare auf dem Fleck vorhanden sind und dass (der Fleck) nicht tiefer liegt als die ihn umgebende Haut und blass aussieht, so soll der Priester den Betreffenden sieben Tage lang einschließen (oder: absondern).
Wenn ihn dann der Priester am siebten Tage untersucht, so soll er, falls (der Fleck) sich auf der Haut weiter ausgebreitet hat, den Betreffenden für unrein erklären: es ist wirklicher Aussatz.
Wenn aber der Fleck ruhig stehengeblieben ist, ohne auf der Haut weiter um sich gegriffen zu haben, und blass aussieht, so liegt nur eine Anschwellung der Brandwunde vor; darum soll der Priester den Betreffenden für rein erklären, denn es ist nur eine vernarbte Brandwunde.“
„Wenn ferner ein Mann oder eine Frau einen Ausschlag am Kopf oder am Bart bekommt
und der Priester bei der Untersuchung des Ausschlags findet, dass er tiefer liegend erscheint als die ihn umgebende Haut und dass sich feine, goldgelbe Haare darauf befinden, so soll der Priester den Betreffenden für unrein erklären: es ist bösartiger Grind, der Aussatz des Kopfes oder des Bartes.
Wenn der Priester aber den bösen Grind besichtigt und dabei findet, dass (die kranke Stelle) zwar nicht tiefer liegend erscheint als die sie umgebende Haut, dass aber keine dunklen Haare darauf vorhanden sind, so soll der Priester den des Grindleidens Verdächtigen sieben Tage lang einschließen (oder: absondern).
Wenn dann der Priester die betroffene Stelle am siebten Tage wieder untersucht und dabei findet, dass der Grind sich nicht weiter ausgebreitet hat und keine goldgelben Haare darauf vorhanden sind und der Grind nicht tiefer liegend erscheint als die ihn umgebende Haut,
so soll der Betreffende sich scheren lassen – nur die grindige Stelle darf er nicht scheren –; und der Priester soll dann den des Grindleidens Verdächtigen noch einmal sieben Tage lang einschließen (oder: absondern).
Wenn der Priester dann den Grind am siebten Tage wieder untersucht und dabei findet, dass der Grind sich auf der Haut nicht weiter ausgebreitet hat und dass er nicht tiefer liegend erscheint als die ihn umgebende Haut, so erkläre der Priester den Betreffenden für rein; er muss dann seine Kleider waschen und soll als rein gelten.
Wenn aber, nachdem der Betreffende für rein erklärt worden ist, der Grind sich auf der Haut weiter ausbreitet
und der Priester bei der Untersuchung findet, dass der Grind auf der Haut weiter um sich gegriffen hat, so braucht der Priester nicht erst noch nach goldgelben Haaren zu suchen: der Betreffende ist unrein.
Ist der Grind sich aber in seinem Aussehen gleich geblieben und sind dunkle Haare darauf gewachsen, so ist der Grind geheilt: der Betreffende ist rein, und der Priester soll ihn für rein erklären.“
„Wenn ferner ein Mann oder eine Frau auf der Haut helle Flecke, weiße, helle Flecke bekommen
und der Priester bei seiner Untersuchung nur blasse, weiße Flecke auf ihrer Haut findet, so ist es ein ungefährlicher (oder: gutartiger) Ausschlag, der auf der Haut zum Ausbruch gekommen ist: der Betreffende ist rein.
Wenn ferner einem Manne das Haupthaar ausgeht, so ist er ein Hinter-Kahlkopf: ein solcher ist rein;
und wenn ihm das Haupthaar nach der Gesichtsseite zu ausgeht, so ist er ein Vorder-Kahlkopf: ein solcher ist ebenfalls rein.
Wenn sich aber vorn oder hinten auf seiner Glatze ein weiß-rötlicher Ausschlag zeigt, so ist es der Aussatz, der vorn oder hinten auf seiner Glatze zum Ausbruch gekommen ist.
Wenn also der Priester bei seiner Untersuchung findet, dass die Anschwellung des Ausschlags vorn oder hinten auf seiner Glatze weiß-rötlich aussieht, wie sonst der Aussatz auf der Haut des Leibes aussieht,
so ist der Betreffende ein Aussätziger und daher unrein; der Priester muss ihn unbedingt für unrein erklären: er hat das Aussatzleiden an seinem Kopfe.“
„Was nun den Aussätzigen betrifft, der dieses Leiden an sich hat, so soll er zerrissene Kleider tragen und sein Haupthaar ohne Pflege wachsen lassen; seinen Lippenbart soll er verhüllen und ‚unrein! unrein!‘ ausrufen.
Solange die Krankheit an ihm haftet, soll er unrein sein: er ist unrein und soll abgesondert wohnen; außerhalb des Lagers soll seine Wohnung sein.“
„Wenn ferner eine aussätzige Stelle an einem Kleidungsstück, es sei von Wolle oder von Leinen (= Flachs), zum Vorschein kommt
oder an gewebten oder gewirkten Stoffen von Leinen oder von Wolle oder an einer Lederhaut oder an irgendeinem Gegenstand von Leder
und die betroffene Stelle an dem Kleide oder am Leder oder an dem gewebten oder gewirkten Stoff (oder: Zeug) oder an irgendeinem Gegenstand von Leder grünlich oder rötlich aussieht, so liegt Aussatz vor, und man soll es vom Priester beschauen lassen.
Der Priester soll dann den vorliegenden Schaden beschauen und den betroffenen Gegenstand sieben Tage lang unter Verschluss halten.
Wenn er dann am siebten Tage bei der Besichtigung des betroffenen Gegenstandes findet, dass der Schaden an dem Kleidungsstück oder dem gewebten oder gewirkten Stoff oder am Leder – an irgendeinem Gegenstand, zu welchem Leder verarbeitet wird – weiter um sich gegriffen hat, so ist der Ausschlag ein bösartiger Aussatz: (der betreffende Gegenstand) ist unrein,
und man soll das Kleidungsstück oder den gewebten oder gewirkten Stoff von Wolle oder von Leinen oder jeden ledernen Gegenstand, an dem der Aussatz haftet, verbrennen; denn es ist ein bösartiger Aussatz: (der betreffende Gegenstand) muss im Feuer verbrannt werden.
Wenn der Priester aber bei der Besichtigung findet, dass der Schaden an dem Kleidungsstück oder dem gewebten oder gewirkten Stoff oder an irgendeinem Gegenstand von Leder nicht weiter um sich gegriffen hat,
so soll der Priester anordnen, dass man den Gegenstand, an welchem der Ausschlag haftet, wasche, und soll ihn dann noch einmal sieben Tage lang unter Verschluss halten.
Wenn der Priester dann den betroffenen Gegenstand nach der Waschung besichtigt und dabei findet, dass die betroffene Stelle ihr Aussehen nicht verändert hat, so ist der Gegenstand, wenn auch der Ausschlag nicht weiter um sich gegriffen hat, dennoch unrein: du sollst ihn im Feuer verbrennen; es ist eine eingefressene Vertiefung auf seiner Hinter- oder seiner Vorderseite.
Findet der Priester aber bei der Besichtigung, dass die betroffene Stelle nach der Waschung blass geworden ist, so soll er sie aus dem Kleidungsstück oder dem Leder oder dem gewebten oder gewirkten Stoff herausreißen.
Wenn (der Ausschlag) aber wiederum an dem Kleidungsstück oder dem gewebten oder gewirkten Stoff oder an irgendeinem Gegenstande von Leder zum Vorschein kommt, so ist es ein frisch ausbrechender Aussatz; darum musst du den (ganzen) Gegenstand, an dem der Ausschlag haftet, im Feuer vernichten.
Das Kleidungsstück aber oder der gewebte oder gewirkte Stoff oder jeder lederne Gegenstand, an welchem der Ausschlag nach der Waschung verschwunden ist, muss noch einmal gewaschen werden und soll dann als rein gelten.“
Dies sind die Vorschriften bezüglich des Aussatzes an Kleidungsstücken von Wolle oder von Leinen oder an gewebten oder gewirkten Stoffen oder an irgendeinem Gegenstand von Leder, um (derartige Sachen) für rein oder für unrein zu erklären.
Querverweise zu 3. Mose 13,2 3Mo 13,2
ferner bezüglich der Anschwellungen sowie des Ausschlags und der hellen Flecken,
und zwar muss der Priester vor das Lager hinausgehen. Wenn der Priester ihn dann untersucht und dabei findet, dass der bösartige Aussatz an dem Aussätzigen zur Heilung gekommen ist,
„Wenn die Entscheidung einer Rechtssache, bei der es sich um Blutvergießen, um Eigentumsfragen (oder: Rechtsansprüche), um tödliche Misshandlung, überhaupt um irgendwelche Streitsachen in deinen Wohnorten handelt, für dich zu schwierig ist, so sollst du dich aufmachen und dich an den Ort begeben, den der HERR, dein Gott, erwählen wird.
Der HERR wird dich mit den Geschwüren Ägyptens und mit Pocken, mit Aussatz (oder: Krätze) und Grind schlagen, dass du nicht wirst geheilt werden können.
so soll der Eigentümer des Hauses hingehen und dem Priester die Anzeige machen: ‚Es zeigt sich mir an meinem Hause etwas, das wie Aussatzschaden aussieht.‘
Wende dich dann dort an die levitischen Priester und an den Richter, der zu jener Zeit im Amt sein wird, und frage bei ihnen an: sie werden dir dann den Rechtsspruch kundtun.
so wird der Allherr den Scheitel der Töchter Zions kahl (eig. grindig) machen und der HERR ihre Scham entblößen.
Weiter sagte der HERR zu ihm: „Stecke deine Hand in deinen Busen!“ Er steckte seine Hand in den Busen, und als er sie wieder herauszog, war seine Hand vom Aussatz weiß wie Schnee.
Nimm dich bei der Erkrankung an Aussatz wohl in acht, dass du aufs sorgfältigste alle Weisungen befolgst, die euch die levitischen Priester erteilen werden: verfahrt genau so, wie ich ihnen geboten habe.
Dann sagte er: „Stecke deine Hand noch einmal in deinen Busen!“ Als er es getan hatte und die Hand dann wieder aus seinem Busen hervorzog, da war sie wieder wie sein übriges Fleisch geworden.
Denn eines Priesters Lippen müssen Erkenntnis bewahren, und Unterweisung erwartet man aus seinem Munde; denn ein Bote des HERRN der Heerscharen ist er.
Als aber die Wolke sich vom Zelt entfernt hatte, war Mirjam plötzlich vom Aussatz weiß wie Schnee geworden; und als Aaron sich zu Mirjam hinwandte, sah er, dass sie aussätzig war.
Darauf sagte Jesus zu ihm: „Hüte dich, jemandem etwas davon zu sagen! Gehe vielmehr hin, zeige dich dem Priester und bringe die Opfergabe dar, die Mose (3.Mose 13,49; 14,2-32) geboten hat, zum Zeugnis (= Erweis) für sie!“
Lass doch Mirjam nicht wie ein totes Kind (= eine Fehlgeburt) sein, dessen Leib beim Austritt aus dem Mutterschoß schon halb verwest ist!“
und sagte zu ihm: „Hüte dich, jemandem etwas davon zu sagen! Gehe vielmehr hin, zeige dich dem Priester und bringe für deine Reinigung das Opfer dar, das Mose (3.Mose 13,49; 14,10) geboten hat, zum Zeugnis (= Erweis) für sie!“
(Sein Blut) falle auf das Haupt Joabs und auf sein ganzes Geschlecht zurück! Möge es im Hause Joabs nie an Schwindsüchtigen und Aussätzigen fehlen, nie an solchen, die an Krücken gehen, die durchs Schwert fallen und denen es an Brot mangelt!“
Jesus gebot ihm dann, niemand etwas davon zu sagen, und gab ihm die Weisung: „Gehe hin, zeige dich dem Priester und bringe für deine Reinigung das Opfer dar, wie Mose es geboten hat (3.Mose 13,49; 14,10), zum Zeugnis (= Erweis) für sie!“
Naeman, der Feldhauptmann des Königs von Syrien, galt bei seinem Herrn viel und stand in hohem Ansehen; denn durch ihn hatte Gott der HERR den Syrern den Sieg verliehen; aber dieser Mann, ein großer Kriegsheld, wurde aussätzig.
Als er sie erblickte, sagte er zu ihnen: „Geht hin und zeigt euch den Priestern.“ Während sie dann hingingen, wurden sie rein.
So soll denn der Aussatz Naemans an dir und deinen Nachkommen ewig haften!“ Da ging (Gehasi) von ihm weg, vom Aussatz weiß wie Schnee.
Da geriet Ussia in Zorn, während er noch das Räucherfass in der Hand hielt, um zu räuchern; als er aber seinen Zorn gegen die Priester ausließ, kam der Aussatz an seiner Stirn vor den Augen der Priester im Tempel des HERRN neben dem Räucheraltar zum Ausbruch.
Als sich nun der Oberpriester Asarja und alle Priester zu ihm hinwandten, da war er in der Tat an der Stirn vom Aussatz befallen. Da brachten sie ihn schleunigst von dort weg, und auch er selbst beeilte sich hinauszukommen, weil der HERR ihn geschlagen (= schwer heimgesucht) hatte.
So war denn der König Ussia aussätzig bis zu seinem Todestage und wohnte als Aussätziger in einem Hause für sich; denn er war vom Tempel des HERRN ausgeschlossen. Jotham aber, sein Sohn, waltete im königlichen Hause als Familienhaupt und versah die Regierungsgeschäfte für das Land.
von der Fußsohle bis zum Scheitel ist nichts Unversehrtes mehr an ihm: nur Wunden und Striemen und frische Schläge, die nicht ausgedrückt und nicht verbunden, noch mit Öl erweicht sind.