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Kapitel

Vers

1 wird geladen ... Weiter gab der HERR dem Mose folgende Weisungen:

2 wird geladen ... „Folgende Vorschriften gelten für einen Aussätzigen am Tage, da er für rein erklärt wird: Er soll zu dem Priester geführt werden;

3 wird geladen ... und zwar muss der Priester vor das Lager hinausgehen. Wenn der Priester ihn dann untersucht und dabei findet, dass der bösartige Aussatz an dem Aussätzigen zur Heilung gekommen ist,

4 wird geladen ... so soll der Priester anordnen, dass man für den, der als rein erklärt werden soll, zwei lebende reine Vögel sowie ein Stück Zedernholz, Karmesinfäden (oder: -wolle) und Ysop bringe.

5 wird geladen ... Sodann soll der Priester anordnen, dass man den einen Vogel über einem irdenen Gefäß mit Quell- oder Flusswasser schlachte.

6 wird geladen ... Den lebenden Vogel aber nebst dem Zedernholz, dem Karmesin und dem Ysop (2.Mose 12,22) soll er nehmen und dies alles, auch den lebenden Vogel, in das Blut des über dem Quell- oder Flusswasser geschlachteten Vogels eintauchen.

7 wird geladen ... Hierauf soll er den, welcher für rein vom Aussatz erklärt werden soll, siebenmal damit besprengen und ihn so reinigen; den lebenden Vogel aber soll er ins freie Feld fliegen lassen.

8 wird geladen ... Hierauf soll der, welcher sich reinigen lässt, seine Kleider waschen, sein gesamtes Haar abscheren und ein Wasserbad nehmen: dann ist er rein. Danach darf er zwar wieder ins Lager kommen, muss aber noch sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleiben.

9 wird geladen ... Am siebten Tage sodann soll er alle seine Haare abermals scheren, Kopfhaar, Bart und Augenbrauen, überhaupt sein gesamtes Haar soll er abscheren, seine Kleider waschen und seinen Leib im Wasser baden: dann ist er rein.“

10 wird geladen ... „Hierauf soll er am achten Tage zwei fehlerlose (männliche) Lämmer und ein einjähriges, fehlerloses weibliches Lamm nehmen, außerdem drei Zehntel Epha Feinmehl, das mit Öl gemengt ist, zum Speisopfer, und ein Log Öl.

11 wird geladen ... Der Priester aber, der die Reinigung vollzieht, soll denjenigen, der sich reinigen lässt, samt jenen Opfergaben vor den HERRN an den Eingang des Offenbarungszeltes stellen.

12 wird geladen ... Dann nehme der Priester das eine (männliche) Lamm, bringe es als Schuldopfer dar nebst dem Log Öl und webe (= schwinge) beides als Webeopfer (8,27) vor dem HERRN.

13 wird geladen ... Dann schlachte er das andere Lamm an der Stätte, wo man die Sündopfer und die Brandopfer zu schlachten pflegt, an heiliger Stätte; denn wie das Sündopfer, so gehört auch das Schuldopfer dem Priester: es ist hochheilig.

14 wird geladen ... Hierauf nehme der Priester etwas von dem Blut des Schuldopfers und streiche es dem, der sich reinigen lässt, an das rechte Ohrläppchen und an den Daumen seiner rechten Hand sowie an die große Zehe seines rechten Fußes.

15 wird geladen ... Dann nehme der Priester etwas von dem Log Öl und gieße es in seine (d.h. des Priesters) linke Hand,

16 wird geladen ... tauche dann seinen rechten Finger in das Öl, das sich in seiner linken Hand befindet, und sprenge von dem Öl mit seinem Finger siebenmal vor den HERRN.

17 wird geladen ... Von dem übrigen Öl aber, das sich in seiner Hand befindet, streiche der Priester dem, der sich reinigen lässt, etwas an das rechte Ohrläppchen und an den Daumen seiner rechten Hand sowie an die große Zehe seines rechten Fußes auf die Stelle, wo sich schon das Blut des Schuldopfers befindet.

18 wird geladen ... Was dann von dem Öl in der Hand des Priesters noch übrig ist, das tue er dem, der sich reinigen lässt, auf den Kopf, um ihm so Sühne vor dem HERRN zu erwirken.

19 wird geladen ... Hierauf richte der Priester das Sündopfer her und erwirke dadurch dem, welcher sich reinigen lässt, Sühne wegen seiner Unreinheit; darauf schlachte er das Brandopfertier.

20 wird geladen ... Wenn dann der Priester das Brandopfer und das Speisopfer auf dem Altar dargebracht und ihm so Sühne erwirkt hat, so ist der Betreffende rein.“

21 wird geladen ... „Wenn er aber arm ist und sein Vermögen nicht ausreicht, so soll er nur ein einziges Lamm als Schuldopfer zur Vollziehung der Webe nehmen, damit ihm Sühne erwirkt werde, ferner nur ein einziges Zehntel Feinmehl, das mit Öl gemengt ist, zum Speisopfer und ein Log Öl,

22 wird geladen ... dazu zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, je nach seinem Vermögen, und zwar die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer.

23 wird geladen ... Er bringe sie am achten Tage, nachdem er für rein erklärt worden ist, zu dem Priester an den Eingang des Offenbarungszeltes vor den HERRN.

24 wird geladen ... Der Priester nehme dann das zum Schuldopfer bestimmte Lamm sowie das Log Öl und webe (= schwinge) beides als Webeopfer (8,27) vor dem HERRN.

25 wird geladen ... Hierauf schlachte man das zum Schuldopfer bestimmte Lamm, und der Priester nehme etwas von dem Blut des Schuldopfers und streiche es dem, der sich reinigen lässt, an das rechte Ohrläppchen und an den Daumen seiner rechten Hand sowie an die große Zehe seines rechten Fußes.

26 wird geladen ... Dann gieße der Priester etwas von dem Öl in seine (d.h. des Priesters) linke Hand

27 wird geladen ... und sprenge mit seinem rechten Finger von dem Öl, das sich in seiner linken Hand befindet, siebenmal vor den HERRN.

28 wird geladen ... Dann streiche der Priester etwas von dem Öl, das sich in seiner Hand befindet, dem, welcher sich reinigen lässt, an das rechte Ohrläppchen und an den Daumen seiner rechten Hand sowie an die große Zehe seines rechten Fußes auf die Stelle, wo sich schon das Blut des Schuldopfers befindet.

29 wird geladen ... Was dann von dem Öl in der Hand des Priesters noch übrig ist, das tue er dem, der sich reinigen lässt, auf den Kopf, um ihm so Sühne vor dem HERRN zu erwirken.

30 wird geladen ... Hierauf richte der Priester die eine von den Turteltauben oder von den jungen Tauben her, für deren Beschaffung das Vermögen des Betreffenden ausgereicht hat,

31 wird geladen ... die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer samt dem Speisopfer. So erwirke der Priester dem, der sich reinigen lässt, Sühne vor dem HERRN.“

32 wird geladen ... Dies sind die Vorschriften in betreff eines Aussätzigen, dessen Vermögen bei seiner Reinigung für die regelmäßigen Opfer nicht zureicht.

33 wird geladen ... Hierauf gebot der HERR dem Mose und Aaron folgendes:

34 wird geladen ... „Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zum Eigentum geben will, und ich in dem Lande, das euch alsdann gehört, an einem Hause einen Aussatzschaden entstehen lasse,

35 wird geladen ... so soll der Eigentümer des Hauses hingehen und dem Priester die Anzeige machen: ‚Es zeigt sich mir an meinem Hause etwas, das wie Aussatzschaden aussieht.‘

36 wird geladen ... Dann soll der Priester anordnen, dass man, noch ehe er selbst zur Besichtigung des Schadens hineingeht, das Haus ausräume, damit nicht alles, was sich im Hause befindet, unrein werde; hierauf soll der Priester hingehen, um das Haus zu besichtigen.

37 wird geladen ... Wenn er dann bei der Besichtigung des Ausschlags findet, dass der Ausschlag sich an den Wänden des Hauses in Gestalt grünlicher oder rötlicher Vertiefungen zeigt und diese tiefer liegend erscheinen als die sie umgebende Wand,

38 wird geladen ... so soll der Priester aus dem Hause hinaus an den Eingang des Hauses gehen und das Haus auf sieben Tage verschließen.

39 wird geladen ... Wenn der Priester dann am siebten Tage wiederkommt und bei der Besichtigung findet, dass der Schaden sich an den Wänden des Hauses weiter verbreitet hat,

40 wird geladen ... so soll der Priester anordnen, dass man die Steine, an denen sich der Schaden zeigt, herausbreche und sie außerhalb der Ortschaft an einen unreinen Ort hinwerfe.

41 wird geladen ... Das Haus aber lasse er im Inneren überall abkratzen, und den abgekratzten Bewurf schütte man außerhalb der Ortschaft an einen unreinen Ort hin.

42 wird geladen ... Dann soll man andere Steine nehmen und sie an die Stelle der ausgebrochenen Steine einsetzen; auch soll man andern Lehm (oder: Mörtel) nehmen und das Haus damit bewerfen.

43 wird geladen ... Wenn dann der Ausschlag wiederkehrt und am Hause ausbricht, nachdem man die Steine ausgebrochen und das Haus abgekratzt und neu beworfen hat,

44 wird geladen ... so soll der Priester wiederkommen (oder: hineingehen). Wenn er dann bei der Besichtigung findet, dass der Ausschlag am Hause weiter um sich gegriffen hat, so ist es ein bösartiger Aussatz am Hause: es ist unrein.

45 wird geladen ... Man soll deshalb das Haus niederreißen, seine Steine, sein Holzwerk und allen Bewurf des Hauses, und soll dies alles außerhalb der Ortschaft an einen unreinen Ort schaffen.

46 wird geladen ... Und wer in das Haus hineingegangen ist, solange es verschlossen ist, soll bis zum Abend als unrein gelten,

47 wird geladen ... und wer in dem Hause geschlafen hat, muss seine Kleider waschen; ebenso muss der, welcher in dem Hause gegessen hat, seine Kleider waschen.

48 wird geladen ... Wenn aber der Priester hineingeht und bei der Besichtigung findet, dass der Ausschlag am Hause, nachdem das Haus neu beworfen worden ist, nicht weiter um sich gegriffen hat, so soll der Priester das Haus für rein erklären; denn der Schaden ist geheilt.

49 wird geladen ... Er soll dann zur Entsündigung des Hauses zwei Vögel nehmen, ferner ein Stück Zedernholz, Karmesinfäden (oder: -wolle; vgl. 14,4) und Ysop,

50 wird geladen ... und soll den einen Vogel über einem irdenen Gefäß mit Quell- oder Flusswasser schlachten.

51 wird geladen ... Dann nehme er das Zedernholz, den Ysop, den Karmesin und den lebenden Vogel und tauche das alles in das Blut des geschlachteten Vogels und in das Quell- oder Flusswasser, besprenge damit das Haus siebenmal

52 wird geladen ... und entsündige so das Haus mit dem Blut des Vogels und mit dem Quell- oder Flusswasser sowie mit dem lebenden Vogel und dem Zedernholz, mit dem Ysop und dem Karmesin;

53 wird geladen ... den lebenden Vogel aber lasse er außerhalb der Ortschaft ins freie Feld fliegen. Wenn er so dem Hause Sühne erwirkt hat, so ist es rein.“

54 wird geladen ... Dies sind die Vorschriften bezüglich aller Arten von Aussatz und bezüglich des Grindes,

55 wird geladen ... ferner bezüglich des Aussatzes an Kleidungsstücken und an Häusern,

56 wird geladen ... ferner bezüglich der Anschwellungen sowie des Ausschlags und der hellen Flecken,

57 wird geladen ... um Belehrung darüber zu geben, wann etwas für unrein und wann für rein zu erklären ist. Dies sind die Vorschriften über den Aussatz.

Querverweise zu 3. Mose 14,34 3Mo 14,34 Gewählte Verstexte kopierenGewählte Referenzen kopierenVersliste aus gewählten erzeugenAlle Verstexte kopierenAlle Referenzen kopierenVersliste aus allen erzeugen

3Mo 23,10 wird geladen ... „Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, und ihr die Ernte dort abhaltet, so sollt ihr von eurer Ernte die Erstlingsgarbe zum Priester bringen.

1Mo 12,7 wird geladen ... Da erschien der HERR dem Abram und sagte zu ihm: „Deinen Nachkommen will ich dieses Land geben!“ Da baute er dort dem HERRN, der ihm erschienen war, einen Altar.

2Mo 15,26 wird geladen ... indem er sagte: „Wenn du auf die Weisungen des HERRN, deines Gottes, willig hörst und das tust, was ihm wohlgefällt, wenn du seinen Befehlen gehorchst und alle seine Gebote beobachtest, so will ich von allen Heimsuchungen, die ich über die Ägypter verhängt habe, keine über dich kommen lassen; denn ich, der HERR, bin dein Arzt (= der dich heilt).“

3Mo 25,2 wird geladen ... „Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat (= eine Ruhezeit) halten.

1Mo 13,17 wird geladen ... Wohlan, durchziehe das Land nach seiner Länge und Breite, denn dir will ich es geben!“

5Mo 7,15 wird geladen ... Der HERR wird auch alle Krankheiten von dir fernhalten und keine von den bösen Seuchen Ägyptens, die du kennst, über dich kommen lassen, sondern alle deine Feinde damit heimsuchen.

4Mo 35,10 wird geladen ... „Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan hinüberkommt,

1Mo 17,8 wird geladen ... Und ich will dir und deinen Nachkommen nach dir das Land, in dem du (jetzt) als Fremdling weilst, nämlich das ganze Land Kanaan, zum ewigen Besitz geben und will ihr Gott sein.“

1Sam 2,6 wird geladen ... Der HERR tötet und macht lebendig, er stößt ins Totenreich hinab und führt herauf;

5Mo 7,2 wird geladen ... und wenn der HERR, dein Gott, sie in deine Gewalt gegeben hat und du sie besiegt hast, so sollst du den Bann schonungslos an ihnen vollstrecken: du darfst kein Abkommen mit ihnen treffen und keine Gnade gegen sie üben.

4Mo 32,32 wird geladen ... wir wollen kampfgerüstet vor dem HERRN her in das Land Kanaan hinüberziehen, damit uns unser Erbbesitz diesseits des Jordans verbleibt.“

Spr 3,33 wird geladen ... Der Fluch des HERRN (lastet) auf dem Hause des Gottlosen, aber die Wohnung der Gerechten segnet er;

5Mo 12,1 wird geladen ... „Dies sind die Satzungen und die Verordnungen, die ihr in dem Lande, das der HERR, der Gott eurer Väter, euch zum Eigentum bestimmt hat, allezeit beobachten sollt, solange ihr auf dem Erdboden lebt“:

5Mo 12,9 wird geladen ... denn bis jetzt seid ihr noch nicht zum ruhigen Besitz des Erbteils gekommen, das der HERR, dein Gott, dir geben wird.

Jes 45,7 wird geladen ... Der ich das Licht bilde und die Finsternis schaffe, der ich Heil verleihe und Unglück schaffe: ich, der HERR, bin es, der dies alles wirkt!“

5Mo 12,8 wird geladen ... Ihr dürft es künftig nicht mehr so machen, wie wir es heutigentags hier ein jeder ganz nach seinem Belieben zu tun pflegen;

5Mo 12,10 wird geladen ... Wenn ihr aber den Jordan überschritten habt und in dem Lande wohnt, das der HERR, euer Gott, euch als Erbbesitz verleihen will, und wenn er euch Ruhe vor allen euren Feinden ringsum verschafft hat, so dass ihr in Sicherheit wohnt,

Amos 3,6 wird geladen ... Wird die Posaune in einer Stadt geblasen, ohne dass die Leute erschrecken? Tritt ein Unglück in einer Stadt ein, ohne dass Gott der HERR es verursacht hat?

5Mo 19,1 wird geladen ... „Wenn der HERR, dein Gott, die Völkerschaften ausrottet, deren Land der HERR, dein Gott, dir geben will, und du nach ihrer Vertreibung in ihren Städten und Häusern wohnst,

5Mo 32,49 wird geladen ... „Steige auf das Gebirge Abarim hier, auf den Berg Nebo, der im Lande der Moabiter, Jericho gegenüber, liegt, und sieh dir das Land Kanaan an, das ich den Israeliten zum Eigentum geben will.

Amos 6,11 wird geladen ... Denn wisset wohl: der HERR gebietet, und er (oder: man) zerschlägt die großen Häuser in Trümmer und die kleinen Häuser in Stücke. –

5Mo 26,1 wird geladen ... „Wenn du nun in das Land gekommen bist, das der HERR, dein Gott, dir zu eigen geben wird, und du es in Besitz genommen hast und in ihm wohnst,

Jos 13,1 wird geladen ... Als nun Josua alt und hochbetagt geworden war, sagte der HERR zu ihm: „Du bist nun alt und hochbetagt, und von dem Lande sind sehr viele Teile bisher noch unerobert geblieben.

Mich 6,9 wird geladen ... Horch! Der HERR ruft der Stadt zu – und Weisheit ist es, deinen Namen zu fürchten –; vernehmt (Landvolk und Stadtgemeinde) die Zuchtrute und den, der sie bestellt hat!

5Mo 27,3 wird geladen ... und schreibe, sobald du hinübergezogen bist, alle Worte dieses Gesetzes auf sie, damit du in das Land hineinkommst, das der HERR, dein Gott, dir geben will, ein Land, das von Milch und Honig überfließt, wie der HERR, der Gott deiner Väter, dir verheißen hat.

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