Weiter gab der HERR dem Mose folgende Weisungen:
„Folgende Vorschriften gelten für einen Aussätzigen am Tage, da er für rein erklärt wird: Er soll zu dem Priester geführt werden;
und zwar muss der Priester vor das Lager hinausgehen. Wenn der Priester ihn dann untersucht und dabei findet, dass der bösartige Aussatz an dem Aussätzigen zur Heilung gekommen ist,
so soll der Priester anordnen, dass man für den, der als rein erklärt werden soll, zwei lebende reine Vögel sowie ein Stück Zedernholz, Karmesinfäden (oder: -wolle) und Ysop bringe.
Sodann soll der Priester anordnen, dass man den einen Vogel über einem irdenen Gefäß mit Quell- oder Flusswasser schlachte.
Den lebenden Vogel aber nebst dem Zedernholz, dem Karmesin und dem Ysop (2.Mose 12,22) soll er nehmen und dies alles, auch den lebenden Vogel, in das Blut des über dem Quell- oder Flusswasser geschlachteten Vogels eintauchen.
Hierauf soll er den, welcher für rein vom Aussatz erklärt werden soll, siebenmal damit besprengen und ihn so reinigen; den lebenden Vogel aber soll er ins freie Feld fliegen lassen.
Hierauf soll der, welcher sich reinigen lässt, seine Kleider waschen, sein gesamtes Haar abscheren und ein Wasserbad nehmen: dann ist er rein. Danach darf er zwar wieder ins Lager kommen, muss aber noch sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleiben.
Am siebten Tage sodann soll er alle seine Haare abermals scheren, Kopfhaar, Bart und Augenbrauen, überhaupt sein gesamtes Haar soll er abscheren, seine Kleider waschen und seinen Leib im Wasser baden: dann ist er rein.“
„Hierauf soll er am achten Tage zwei fehlerlose (männliche) Lämmer und ein einjähriges, fehlerloses weibliches Lamm nehmen, außerdem drei Zehntel Epha Feinmehl, das mit Öl gemengt ist, zum Speisopfer, und ein Log Öl.
Der Priester aber, der die Reinigung vollzieht, soll denjenigen, der sich reinigen lässt, samt jenen Opfergaben vor den HERRN an den Eingang des Offenbarungszeltes stellen.
Dann nehme der Priester das eine (männliche) Lamm, bringe es als Schuldopfer dar nebst dem Log Öl und webe (= schwinge) beides als Webeopfer (8,27) vor dem HERRN.
Dann schlachte er das andere Lamm an der Stätte, wo man die Sündopfer und die Brandopfer zu schlachten pflegt, an heiliger Stätte; denn wie das Sündopfer, so gehört auch das Schuldopfer dem Priester: es ist hochheilig.
Hierauf nehme der Priester etwas von dem Blut des Schuldopfers und streiche es dem, der sich reinigen lässt, an das rechte Ohrläppchen und an den Daumen seiner rechten Hand sowie an die große Zehe seines rechten Fußes.
Dann nehme der Priester etwas von dem Log Öl und gieße es in seine (d.h. des Priesters) linke Hand,
tauche dann seinen rechten Finger in das Öl, das sich in seiner linken Hand befindet, und sprenge von dem Öl mit seinem Finger siebenmal vor den HERRN.
Von dem übrigen Öl aber, das sich in seiner Hand befindet, streiche der Priester dem, der sich reinigen lässt, etwas an das rechte Ohrläppchen und an den Daumen seiner rechten Hand sowie an die große Zehe seines rechten Fußes auf die Stelle, wo sich schon das Blut des Schuldopfers befindet.
Was dann von dem Öl in der Hand des Priesters noch übrig ist, das tue er dem, der sich reinigen lässt, auf den Kopf, um ihm so Sühne vor dem HERRN zu erwirken.
Hierauf richte der Priester das Sündopfer her und erwirke dadurch dem, welcher sich reinigen lässt, Sühne wegen seiner Unreinheit; darauf schlachte er das Brandopfertier.
Wenn dann der Priester das Brandopfer und das Speisopfer auf dem Altar dargebracht und ihm so Sühne erwirkt hat, so ist der Betreffende rein.“
„Wenn er aber arm ist und sein Vermögen nicht ausreicht, so soll er nur ein einziges Lamm als Schuldopfer zur Vollziehung der Webe nehmen, damit ihm Sühne erwirkt werde, ferner nur ein einziges Zehntel Feinmehl, das mit Öl gemengt ist, zum Speisopfer und ein Log Öl,
dazu zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, je nach seinem Vermögen, und zwar die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer.
Er bringe sie am achten Tage, nachdem er für rein erklärt worden ist, zu dem Priester an den Eingang des Offenbarungszeltes vor den HERRN.
Der Priester nehme dann das zum Schuldopfer bestimmte Lamm sowie das Log Öl und webe (= schwinge) beides als Webeopfer (8,27) vor dem HERRN.
Hierauf schlachte man das zum Schuldopfer bestimmte Lamm, und der Priester nehme etwas von dem Blut des Schuldopfers und streiche es dem, der sich reinigen lässt, an das rechte Ohrläppchen und an den Daumen seiner rechten Hand sowie an die große Zehe seines rechten Fußes.
Dann gieße der Priester etwas von dem Öl in seine (d.h. des Priesters) linke Hand
und sprenge mit seinem rechten Finger von dem Öl, das sich in seiner linken Hand befindet, siebenmal vor den HERRN.
Dann streiche der Priester etwas von dem Öl, das sich in seiner Hand befindet, dem, welcher sich reinigen lässt, an das rechte Ohrläppchen und an den Daumen seiner rechten Hand sowie an die große Zehe seines rechten Fußes auf die Stelle, wo sich schon das Blut des Schuldopfers befindet.
Was dann von dem Öl in der Hand des Priesters noch übrig ist, das tue er dem, der sich reinigen lässt, auf den Kopf, um ihm so Sühne vor dem HERRN zu erwirken.
Hierauf richte der Priester die eine von den Turteltauben oder von den jungen Tauben her, für deren Beschaffung das Vermögen des Betreffenden ausgereicht hat,
die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer samt dem Speisopfer. So erwirke der Priester dem, der sich reinigen lässt, Sühne vor dem HERRN.“
Dies sind die Vorschriften in betreff eines Aussätzigen, dessen Vermögen bei seiner Reinigung für die regelmäßigen Opfer nicht zureicht.
Hierauf gebot der HERR dem Mose und Aaron folgendes:
„Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zum Eigentum geben will, und ich in dem Lande, das euch alsdann gehört, an einem Hause einen Aussatzschaden entstehen lasse,
so soll der Eigentümer des Hauses hingehen und dem Priester die Anzeige machen: ‚Es zeigt sich mir an meinem Hause etwas, das wie Aussatzschaden aussieht.‘
Dann soll der Priester anordnen, dass man, noch ehe er selbst zur Besichtigung des Schadens hineingeht, das Haus ausräume, damit nicht alles, was sich im Hause befindet, unrein werde; hierauf soll der Priester hingehen, um das Haus zu besichtigen.
Wenn er dann bei der Besichtigung des Ausschlags findet, dass der Ausschlag sich an den Wänden des Hauses in Gestalt grünlicher oder rötlicher Vertiefungen zeigt und diese tiefer liegend erscheinen als die sie umgebende Wand,
so soll der Priester aus dem Hause hinaus an den Eingang des Hauses gehen und das Haus auf sieben Tage verschließen.
Wenn der Priester dann am siebten Tage wiederkommt und bei der Besichtigung findet, dass der Schaden sich an den Wänden des Hauses weiter verbreitet hat,
so soll der Priester anordnen, dass man die Steine, an denen sich der Schaden zeigt, herausbreche und sie außerhalb der Ortschaft an einen unreinen Ort hinwerfe.
Das Haus aber lasse er im Inneren überall abkratzen, und den abgekratzten Bewurf schütte man außerhalb der Ortschaft an einen unreinen Ort hin.
Dann soll man andere Steine nehmen und sie an die Stelle der ausgebrochenen Steine einsetzen; auch soll man andern Lehm (oder: Mörtel) nehmen und das Haus damit bewerfen.
Wenn dann der Ausschlag wiederkehrt und am Hause ausbricht, nachdem man die Steine ausgebrochen und das Haus abgekratzt und neu beworfen hat,
so soll der Priester wiederkommen (oder: hineingehen). Wenn er dann bei der Besichtigung findet, dass der Ausschlag am Hause weiter um sich gegriffen hat, so ist es ein bösartiger Aussatz am Hause: es ist unrein.
Man soll deshalb das Haus niederreißen, seine Steine, sein Holzwerk und allen Bewurf des Hauses, und soll dies alles außerhalb der Ortschaft an einen unreinen Ort schaffen.
Und wer in das Haus hineingegangen ist, solange es verschlossen ist, soll bis zum Abend als unrein gelten,
und wer in dem Hause geschlafen hat, muss seine Kleider waschen; ebenso muss der, welcher in dem Hause gegessen hat, seine Kleider waschen.
Wenn aber der Priester hineingeht und bei der Besichtigung findet, dass der Ausschlag am Hause, nachdem das Haus neu beworfen worden ist, nicht weiter um sich gegriffen hat, so soll der Priester das Haus für rein erklären; denn der Schaden ist geheilt.
Er soll dann zur Entsündigung des Hauses zwei Vögel nehmen, ferner ein Stück Zedernholz, Karmesinfäden (oder: -wolle; vgl. 14,4) und Ysop,
und soll den einen Vogel über einem irdenen Gefäß mit Quell- oder Flusswasser schlachten.
Dann nehme er das Zedernholz, den Ysop, den Karmesin und den lebenden Vogel und tauche das alles in das Blut des geschlachteten Vogels und in das Quell- oder Flusswasser, besprenge damit das Haus siebenmal
und entsündige so das Haus mit dem Blut des Vogels und mit dem Quell- oder Flusswasser sowie mit dem lebenden Vogel und dem Zedernholz, mit dem Ysop und dem Karmesin;
den lebenden Vogel aber lasse er außerhalb der Ortschaft ins freie Feld fliegen. Wenn er so dem Hause Sühne erwirkt hat, so ist es rein.“
Dies sind die Vorschriften bezüglich aller Arten von Aussatz und bezüglich des Grindes,
ferner bezüglich des Aussatzes an Kleidungsstücken und an Häusern,
ferner bezüglich der Anschwellungen sowie des Ausschlags und der hellen Flecken,
um Belehrung darüber zu geben, wann etwas für unrein und wann für rein zu erklären ist. Dies sind die Vorschriften über den Aussatz.
Querverweise zu 3. Mose 14,14 3Mo 14,14
Dann schlachtete man ihn, und Mose nahm etwas von seinem Blut und strich es an das rechte Ohrläppchen Aarons sowie an den Daumen seiner rechten Hand und an die große Zehe seines rechten Fußes.
Dann ließ Mose die Söhne Aarons herantreten und strich etwas von dem Blut an ihr rechtes Ohrläppchen sowie an ihren rechten Daumen und an die große Zehe ihres rechten Fußes; das (übrige) Blut aber sprengte Mose ringsum an den Altar.
Darauf schlachte den Widder, nimm etwas von seinem Blut und bestreiche damit das rechte Ohrläppchen Aarons und das rechte Ohrläppchen seiner Söhne sowie den Daumen ihrer rechten Hand und die große Zehe ihres rechten Fußes; das übrige Blut aber sprenge auf den Altar ringsum.
Auf welche Stelle soll man euch noch schlagen, da ihr ja doch im Abfall verharret? Das ganze Haupt ist krank und das ganze Herz siech;
und stellet auch eure Glieder nicht mehr als Waffen (oder: Werkzeuge) der Ungerechtigkeit in den Dienst der Sünde; stellet euch vielmehr als solche, die aus dem Tode zum Leben erstanden sind, in den Dienst Gottes, und gebt (so) eure Glieder als Waffen (oder: Werkzeuge) der Gerechtigkeit an Gott hin!
ich gebrauche da einen Ausdruck, der menschlichen Verhältnissen entnommen ist, und zwar mit Rücksicht auf die Schwachheit eures Fleisches. Denn wie ihr vordem eure Glieder in den Knechtsdienst der Unsittlichkeit und der Gesetzlosigkeit zu einem gesetzlosen Leben gestellt habt, ebenso stellet jetzt eure Glieder als Knechte in den Dienst der Gerechtigkeit, um zur Heiligung zu gelangen.
So ermahne ich euch nun, liebe Brüder, durch (den Hinweis auf) die Barmherzigkeit Gottes: Bringt eure Leiber als ein lebendiges, heiliges und Gott wohlgefälliges Opfer dar: (das sei) euer vernünftiger Gottesdienst!
Denn ihr seid teuer erkauft worden. Macht also Gott Ehre mit eurem Leibe!
Da wir nun solche Verheißungen haben, Geliebte, wollen wir uns von jeder Befleckung des Fleisches und des Geistes (= unsers äußeren und inneren Menschen) reinigen (oder: reinhalten) und völlige Heiligung (oder: Heiligkeit) bei uns schaffen in der Furcht Gottes!
wie ich überhaupt die feste Erwartung und freudige Hoffnung hege, dass ich in keiner Beziehung beschämt (oder: enttäuscht) dastehen werde, sondern dass ganz offensichtlich wie allezeit, so auch jetzt Christus an meinem Leibe verherrlicht werden wird, es sei durch mein Weiterleben oder durch meinen (Zeugen-) Tod.
Als gehorsame (Gottes-) Kinder gestaltet euer Leben nicht nach den Lüsten, die ihr früher während (der Zeit) eurer Unwissenheit gehegt habt,
sondern werdet nach dem Vorbild des Heiligen, der euch berufen hat, gleichfalls in eurem ganzen Wandel heilig,
so werdet auch ihr selbst als lebendige Bausteine zu einem geistlichen Hause, zu einer heiligen Priesterschaft aufgebaut, um geistliche (= durch den Geist gewirkte) Opfer darzubringen, die Gott durch Jesus Christus wohlgefällig sind.
Ihr dagegen seid „das auserwählte Geschlecht, die königliche Priesterschaft, die heilige Volksgemeinschaft, das zum Eigentum erkorene Volk“, und sollt die Tugenden (d.h. Ruhmestaten; vgl. Jes 43,21) dessen verkünden, der euch aus der Finsternis in sein wunderbares Licht berufen hat,
euch, die ihr vordem „ein Nicht-Volk (= kein Volk)“ waret, jetzt aber „das Volk Gottes“ seid, einst „ohne Gottes Erbarmen“, jetzt aber „reich an Gotteserbarmen“ (vgl. Hos 1,6.9; 2,25).
und von Jesus Christus, dem treuen Zeugen, dem Erstgeborenen der Toten und dem Herrscher über die Könige der Erde! Ihm, der uns liebt und uns durch sein Blut von unsern Sünden erlöst hat
und uns zu einer Königsherrschaft (oder: einem Königtum) gemacht hat, zu Priestern für seinen Gott und Vater: sein ist (oder: ihm gebührt) die Herrlichkeit (oder: Ehre) und die Macht in alle Ewigkeit! Amen.