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Vers

1 wird geladen ... Hierauf gebot der HERR dem Mose und dem Aaron folgendes:

2 wird geladen ... „Wenn sich bei einem Menschen auf seiner bloßen Haut eine Anschwellung oder ein Ausschlag oder ein heller Fleck bildet und sich so auf seiner Haut ein aussatzartiges Leiden entwickeln könnte, so soll der Betreffende zu dem Priester Aaron oder zu einem von dessen Söhnen, den Priestern, gebracht werden.

3 wird geladen ... Wenn dann der Priester die betroffene Stelle auf der Haut ansieht und dabei findet, dass die Haare auf der betroffenen Stelle weiß geworden sind und dass die betroffene Stelle tiefer liegend erscheint als die sie umgebende Haut, so handelt es sich um wirklichen Aussatz; und sobald der Priester dies wahrnimmt, soll er den Betreffenden für unrein erklären.

4 wird geladen ... Wenn sich aber ein weißer Fleck auf der Haut befindet, der nicht tiefer liegend erscheint als die ihn umgebende Haut und auf dem die Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester den Betroffenen sieben Tage lang einschließen (oder: absondern).

5 wird geladen ... Wenn der Priester ihn dann am siebten Tage wieder untersucht und dabei findet, dass die betroffene Stelle sich in ihrem Aussehen gleichgeblieben ist, da das Übel sich auf der Haut nicht weiter ausgebreitet hat, so soll der Priester ihn noch einmal sieben Tage lang einschließen (oder: absondern).

6 wird geladen ... Wenn dann der Priester ihn am siebten Tage wieder untersucht und dabei findet, dass die betroffene Stelle blässer geworden ist und das Übel sich auf der Haut nicht weiter ausgebreitet hat, so soll ihn der Priester für rein erklären: es ist nur ein gewöhnlicher Ausschlag; der Betreffende muss seine Kleider waschen und ist dann rein.

7 wird geladen ... Wenn aber der Ausschlag, nachdem der Betreffende, um rein zu werden, sich dem Priester gezeigt hat, auf der Haut immer weiter um sich greift, so soll er sich dem Priester zum zweitenmal zeigen;

8 wird geladen ... wenn ihn dann der Priester untersucht und dabei findet, dass der Ausschlag sich auf der Haut weiter ausgebreitet hat, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist wirklicher Aussatz.“

9 wird geladen ... „Wenn sich ein aussatzartiges Leiden an einem Menschen zeigt, so soll er zum Priester gebracht werden.

10 wird geladen ... Wenn der Priester ihn dann untersucht und dabei findet, dass sich eine weiße Anschwellung auf der Haut befindet, auf der die Haare weiß geworden sind, und dass wildes Fleisch auf der Anschwellung wuchert,

11 wird geladen ... so ist das ein bereits veralteter Aussatz auf seiner Haut; darum soll der Priester ihn für unrein erklären, ohne ihn erst einzuschließen (oder: abzusondern); denn er ist wirklich unrein.

12 wird geladen ... Wenn aber der Aussatz auf der Haut so wuchert, dass der Aussatz die ganze Haut des Betroffenen vom Kopf bis zu den Füßen überzieht, soweit die Augen des Priesters blicken mögen,

13 wird geladen ... wenn also der Priester bei seiner Besichtigung findet, dass der Aussatz den ganzen Körper überzogen hat, so soll er den Betroffenen für rein erklären: er ist ganz und gar weiß geworden und daher rein.

14 wird geladen ... Sobald sich aber wildes Fleisch an ihm sehen lässt, ist er unrein.

15 wird geladen ... Sobald daher der Priester das wilde Fleisch wahrnimmt, soll er ihn für unrein erklären: das wilde Fleisch ist unrein, es ist wirklicher Aussatz.

16 wird geladen ... Wenn jedoch das wilde Fleisch wieder weggeht und der Betreffende wieder weiß wird, so soll er zum Priester gehen.

17 wird geladen ... Wenn dieser ihn dann untersucht und dabei findet, dass die kranke Stelle wieder weiß geworden ist, so soll der Priester den Betroffenen für rein erklären: er ist wirklich rein.“

18 wird geladen ... „Wenn sich ferner an jemandes Leibe auf der Haut ein Geschwür bildet und wieder heilt,

19 wird geladen ... dann aber an der Stelle des Geschwürs eine weiße Anschwellung oder ein weiß-rötlicher Fleck entsteht, so soll der Betreffende sich dem Priester zeigen.

20 wird geladen ... Wenn dieser ihn dann untersucht und dabei findet, dass die Stelle tiefer liegend erscheint als die sie umgebende Haut und dass die Haare darauf weiß geworden sind, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist wirklicher Aussatz, der in dem Geschwür zum Ausbruch gekommen ist.

21 wird geladen ... Wenn aber der Priester bei der Besichtigung der Stelle findet, dass keine weißen Haare darauf vorhanden sind und dass der Fleck nicht tiefer liegt als die ihn umgebende Haut und blass aussieht, so soll der Priester den Betreffenden sieben Tage lang einschließen (oder: absondern).

22 wird geladen ... Wenn sich dann (der Fleck) auf der Haut immer weiter ausgebreitet hat, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist wirklicher Aussatz.

23 wird geladen ... Wenn aber der Fleck ruhig stehengeblieben ist, ohne weiter um sich gegriffen zu haben, so ist es nur ein vernarbtes Geschwür, und der Priester darf ihn für rein erklären.“

24 wird geladen ... „Oder wenn sich auf jemandes Haut eine Brandwunde befindet und das in der Brandwunde sich bildende Fleisch einen weiß-rötlichen oder weißen Fleck darstellt

25 wird geladen ... und der Priester bei dessen Besichtigung findet, dass die Haare auf dem Fleck weiß geworden sind und (der Fleck) tiefer liegend erscheint als die ihn umgebende Haut, so liegt wirklicher Aussatz vor, der in der Brandwunde zum Ausbruch gekommen ist; darum soll der Priester den Betreffenden für unrein erklären: es ist wirklicher Aussatz.

26 wird geladen ... Wenn aber der Priester bei seiner Besichtigung findet, dass keine weißen Haare auf dem Fleck vorhanden sind und dass (der Fleck) nicht tiefer liegt als die ihn umgebende Haut und blass aussieht, so soll der Priester den Betreffenden sieben Tage lang einschließen (oder: absondern).

27 wird geladen ... Wenn ihn dann der Priester am siebten Tage untersucht, so soll er, falls (der Fleck) sich auf der Haut weiter ausgebreitet hat, den Betreffenden für unrein erklären: es ist wirklicher Aussatz.

28 wird geladen ... Wenn aber der Fleck ruhig stehengeblieben ist, ohne auf der Haut weiter um sich gegriffen zu haben, und blass aussieht, so liegt nur eine Anschwellung der Brandwunde vor; darum soll der Priester den Betreffenden für rein erklären, denn es ist nur eine vernarbte Brandwunde.“

29 wird geladen ... „Wenn ferner ein Mann oder eine Frau einen Ausschlag am Kopf oder am Bart bekommt

30 wird geladen ... und der Priester bei der Untersuchung des Ausschlags findet, dass er tiefer liegend erscheint als die ihn umgebende Haut und dass sich feine, goldgelbe Haare darauf befinden, so soll der Priester den Betreffenden für unrein erklären: es ist bösartiger Grind, der Aussatz des Kopfes oder des Bartes.

31 wird geladen ... Wenn der Priester aber den bösen Grind besichtigt und dabei findet, dass (die kranke Stelle) zwar nicht tiefer liegend erscheint als die sie umgebende Haut, dass aber keine dunklen Haare darauf vorhanden sind, so soll der Priester den des Grindleidens Verdächtigen sieben Tage lang einschließen (oder: absondern).

32 wird geladen ... Wenn dann der Priester die betroffene Stelle am siebten Tage wieder untersucht und dabei findet, dass der Grind sich nicht weiter ausgebreitet hat und keine goldgelben Haare darauf vorhanden sind und der Grind nicht tiefer liegend erscheint als die ihn umgebende Haut,

33 wird geladen ... so soll der Betreffende sich scheren lassen – nur die grindige Stelle darf er nicht scheren –; und der Priester soll dann den des Grindleidens Verdächtigen noch einmal sieben Tage lang einschließen (oder: absondern).

34 wird geladen ... Wenn der Priester dann den Grind am siebten Tage wieder untersucht und dabei findet, dass der Grind sich auf der Haut nicht weiter ausgebreitet hat und dass er nicht tiefer liegend erscheint als die ihn umgebende Haut, so erkläre der Priester den Betreffenden für rein; er muss dann seine Kleider waschen und soll als rein gelten.

35 wird geladen ... Wenn aber, nachdem der Betreffende für rein erklärt worden ist, der Grind sich auf der Haut weiter ausbreitet

36 wird geladen ... und der Priester bei der Untersuchung findet, dass der Grind auf der Haut weiter um sich gegriffen hat, so braucht der Priester nicht erst noch nach goldgelben Haaren zu suchen: der Betreffende ist unrein.

37 wird geladen ... Ist der Grind sich aber in seinem Aussehen gleich geblieben und sind dunkle Haare darauf gewachsen, so ist der Grind geheilt: der Betreffende ist rein, und der Priester soll ihn für rein erklären.“

38 wird geladen ... „Wenn ferner ein Mann oder eine Frau auf der Haut helle Flecke, weiße, helle Flecke bekommen

39 wird geladen ... und der Priester bei seiner Untersuchung nur blasse, weiße Flecke auf ihrer Haut findet, so ist es ein ungefährlicher (oder: gutartiger) Ausschlag, der auf der Haut zum Ausbruch gekommen ist: der Betreffende ist rein.

40 wird geladen ... Wenn ferner einem Manne das Haupthaar ausgeht, so ist er ein Hinter-Kahlkopf: ein solcher ist rein;

41 wird geladen ... und wenn ihm das Haupthaar nach der Gesichtsseite zu ausgeht, so ist er ein Vorder-Kahlkopf: ein solcher ist ebenfalls rein.

42 wird geladen ... Wenn sich aber vorn oder hinten auf seiner Glatze ein weiß-rötlicher Ausschlag zeigt, so ist es der Aussatz, der vorn oder hinten auf seiner Glatze zum Ausbruch gekommen ist.

43 wird geladen ... Wenn also der Priester bei seiner Untersuchung findet, dass die Anschwellung des Ausschlags vorn oder hinten auf seiner Glatze weiß-rötlich aussieht, wie sonst der Aussatz auf der Haut des Leibes aussieht,

44 wird geladen ... so ist der Betreffende ein Aussätziger und daher unrein; der Priester muss ihn unbedingt für unrein erklären: er hat das Aussatzleiden an seinem Kopfe.“

45 wird geladen ... „Was nun den Aussätzigen betrifft, der dieses Leiden an sich hat, so soll er zerrissene Kleider tragen und sein Haupthaar ohne Pflege wachsen lassen; seinen Lippenbart soll er verhüllen und ‚unrein! unrein!‘ ausrufen.

46 wird geladen ... Solange die Krankheit an ihm haftet, soll er unrein sein: er ist unrein und soll abgesondert wohnen; außerhalb des Lagers soll seine Wohnung sein.“

47 wird geladen ... „Wenn ferner eine aussätzige Stelle an einem Kleidungsstück, es sei von Wolle oder von Leinen (= Flachs), zum Vorschein kommt

48 wird geladen ... oder an gewebten oder gewirkten Stoffen von Leinen oder von Wolle oder an einer Lederhaut oder an irgendeinem Gegenstand von Leder

49 wird geladen ... und die betroffene Stelle an dem Kleide oder am Leder oder an dem gewebten oder gewirkten Stoff (oder: Zeug) oder an irgendeinem Gegenstand von Leder grünlich oder rötlich aussieht, so liegt Aussatz vor, und man soll es vom Priester beschauen lassen.

50 wird geladen ... Der Priester soll dann den vorliegenden Schaden beschauen und den betroffenen Gegenstand sieben Tage lang unter Verschluss halten.

51 wird geladen ... Wenn er dann am siebten Tage bei der Besichtigung des betroffenen Gegenstandes findet, dass der Schaden an dem Kleidungsstück oder dem gewebten oder gewirkten Stoff oder am Leder – an irgendeinem Gegenstand, zu welchem Leder verarbeitet wird – weiter um sich gegriffen hat, so ist der Ausschlag ein bösartiger Aussatz: (der betreffende Gegenstand) ist unrein,

52 wird geladen ... und man soll das Kleidungsstück oder den gewebten oder gewirkten Stoff von Wolle oder von Leinen oder jeden ledernen Gegenstand, an dem der Aussatz haftet, verbrennen; denn es ist ein bösartiger Aussatz: (der betreffende Gegenstand) muss im Feuer verbrannt werden.

53 wird geladen ... Wenn der Priester aber bei der Besichtigung findet, dass der Schaden an dem Kleidungsstück oder dem gewebten oder gewirkten Stoff oder an irgendeinem Gegenstand von Leder nicht weiter um sich gegriffen hat,

54 wird geladen ... so soll der Priester anordnen, dass man den Gegenstand, an welchem der Ausschlag haftet, wasche, und soll ihn dann noch einmal sieben Tage lang unter Verschluss halten.

55 wird geladen ... Wenn der Priester dann den betroffenen Gegenstand nach der Waschung besichtigt und dabei findet, dass die betroffene Stelle ihr Aussehen nicht verändert hat, so ist der Gegenstand, wenn auch der Ausschlag nicht weiter um sich gegriffen hat, dennoch unrein: du sollst ihn im Feuer verbrennen; es ist eine eingefressene Vertiefung auf seiner Hinter- oder seiner Vorderseite.

56 wird geladen ... Findet der Priester aber bei der Besichtigung, dass die betroffene Stelle nach der Waschung blass geworden ist, so soll er sie aus dem Kleidungsstück oder dem Leder oder dem gewebten oder gewirkten Stoff herausreißen.

57 wird geladen ... Wenn (der Ausschlag) aber wiederum an dem Kleidungsstück oder dem gewebten oder gewirkten Stoff oder an irgendeinem Gegenstande von Leder zum Vorschein kommt, so ist es ein frisch ausbrechender Aussatz; darum musst du den (ganzen) Gegenstand, an dem der Ausschlag haftet, im Feuer vernichten.

58 wird geladen ... Das Kleidungsstück aber oder der gewebte oder gewirkte Stoff oder jeder lederne Gegenstand, an welchem der Ausschlag nach der Waschung verschwunden ist, muss noch einmal gewaschen werden und soll dann als rein gelten.“

59 wird geladen ... Dies sind die Vorschriften bezüglich des Aussatzes an Kleidungsstücken von Wolle oder von Leinen oder an gewebten oder gewirkten Stoffen oder an irgendeinem Gegenstand von Leder, um (derartige Sachen) für rein oder für unrein zu erklären.

Querverweise zu 3. Mose 13,46 3Mo 13,46 Gewählte Verstexte kopierenGewählte Referenzen kopierenVersliste aus gewählten erzeugenAlle Verstexte kopierenAlle Referenzen kopierenVersliste aus allen erzeugen

Spr 30,12 wird geladen ... ein Geschlecht, das sich selbst für rein hält und doch von seiner Unreinheit sich nicht gesäubert hat,

4Mo 5,2 wird geladen ... „Befiehl den Israeliten, dass sie alle Aussätzigen und alle mit einem Ausfluss Behafteten sowie alle, die sich an einer Leiche verunreinigt haben, aus dem Lager entfernen;

4Mo 12,14 wird geladen ... Da antwortete der HERR dem Mose: „Wenn ihr Vater ihr ins Gesicht gespien hätte, müsste sie sich da nicht sieben Tage lang schämen? Sie soll sieben Tage lang außerhalb des Lagers eingeschlossen bleiben; alsdann mag sie wieder Aufnahme im Lager finden.“

4Mo 12,15 wird geladen ... So wurde denn Mirjam sieben Tage lang außerhalb des Lagers eingeschlossen; das Volk aber zog nicht eher weiter, als bis Mirjam wieder ins Lager aufgenommen (= zurückgeholt) war.

2Kön 7,3 wird geladen ... Nun befanden sich vier aussätzige Männer außerhalb des Stadttores, die sagten zueinander: „Wozu wollen wir hier bleiben, bis wir sterben?

2Kön 15,5 wird geladen ... Der HERR aber suchte den König schwer heim, dass er bis zu seinem Todestage am Aussatz litt und in einem Hause abgesondert für sich wohnte. Jotham aber, der Sohn des Königs, waltete im königlichen Hause (oder Palaste) als Familienhaupt und versah die Regierungsgeschäfte für das Land. –

2Chr 26,21 wird geladen ... So war denn der König Ussia aussätzig bis zu seinem Todestage und wohnte als Aussätziger in einem Hause für sich; denn er war vom Tempel des HERRN ausgeschlossen. Jotham aber, sein Sohn, waltete im königlichen Hause als Familienhaupt und versah die Regierungsgeschäfte für das Land.

Klgl 1,1 wird geladen ... Ach, wie liegt sie doch (jetzt) so einsam da, die (einst) volkreiche Stadt! Wie zu einer Witwe ist sie geworden, sie, die (vordem) groß war unter den Völkern: die Fürstin unter den Städten muss nun Frondienste (= Sklavendienste) leisten!

Klgl 1,8 wird geladen ... Jerusalem hat schwer gesündigt und ist darum zum Abscheu geworden: alle, welche die Stadt einst ehrten, verachten sie jetzt, weil sie ihre Blöße geschaut haben; auch sie selbst seufzt und wendet sich ab.

1Kor 5,5 wird geladen ... und wollen den betreffenden Menschen dem Satan zur Vernichtung des Fleisches übergeben, damit der Geist am Tage des Herrn Jesus gerettet werde.

1Kor 5,9 wird geladen ... Ich habe euch in meinem (vorigen) Briefe geschrieben, ihr möchtet keinen Verkehr mit unzüchtigen Leuten haben;

1Kor 5,10 wird geladen ... (das heißt) nicht überhaupt mit den Unzüchtigen dieser Welt oder mit den Betrügern und Räubern oder Götzendienern; sonst müsstet ihr ja aus der Welt auswandern.

1Kor 5,11 wird geladen ... Jetzt aber schreibe ich euch (unmissverständlich) so: Ihr dürft keinen Verkehr mit jemand haben, der den (christlichen) Brudernamen führt und dabei ein unzüchtiger Mensch oder ein Betrüger, ein Götzendiener, ein Verleumder, ein Trunkenbold oder ein Räuber ist; mit einem solchen Menschen dürft ihr nicht einmal Tischgemeinschaft haben.

1Kor 5,12 wird geladen ... Denn was habe ich mit dem Richten von Leuten außerhalb der Gemeinde zu tun? Habt nicht auch ihr (nur) die zu eurer Gemeinde Gehörigen zu richten?

1Kor 5,13 wird geladen ... Die draußen Stehenden wird Gott richten. Schafft den bösen Menschen aus eurer Mitte weg!

2Thes 3,6 wird geladen ... Wir gebieten euch aber, liebe Brüder, im Namen des Herrn Jesus Christus: ziehet euch von jedem Bruder zurück, der einen unordentlichen Lebenswandel führt und nicht nach der Unterweisung (oder: den Weisungen lebt), die ihr von uns empfangen habt.

2Thes 3,14 wird geladen ... Sollte jemand aber dieser unserer brieflichen Weisung nicht nachkommen, so merkt ihn euch und meidet den Verkehr mit ihm, damit er in sich gehe;

1Tim 6,5 wird geladen ... und fortwährende Zänkereien von Menschen entstehen, die geistig zerrüttet sind und (den Sinn für) die Wahrheit verloren haben, weil sie in der Gottseligkeit eine Erwerbsquelle sehen.

Heb 12,15 wird geladen ... und gebt acht darauf, dass niemand hinter der Gnade Gottes zurückbleibe (= die Gnade versäume), dass keine „Wurzel voll Bitterkeit (= kein giftiger Wurzelschoß)“ aufwachse und Unheil anrichte (5.Mose 29,17) und gar viele durch sie befleckt (oder: vergiftet) werden;

Heb 12,16 wird geladen ... dass niemand ein ehebrecherischer (= von Gott abtrünniger) oder verworfener Mensch sei wie Esau, der für eine einzige Mahlzeit sein Erstgeburtsrecht verkauft hat.

Off 21,27 wird geladen ... Und niemals wird etwas Unreines in sie hineinkommen und niemand, der Greuel (oder: Götzendienst) und Lüge übt, sondern nur die, welche im Lebensbuche des Lammes verzeichnet stehen.

Off 22,15 wird geladen ... Draußen sind (oder: müssen bleiben) die Hunde und die Zauberer (oder: Giftmischer), die Unzüchtigen und die Mörder, die Götzendiener und alle, welche die Lüge lieben und üben.“

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