Schlachter 1951
Versliste
Es hatte nun zwar auch der erste Bund gottesdienstliche Ordnungen und das irdische Heiligtum.
Denn es war ein Zelt aufgerichtet, das vordere, in welchem sich der Leuchter und der Tisch und die Schaubrote befanden; dieses wird das Heilige genannt.
Hinter dem zweiten Vorhang aber befand sich das Zelt, welches das Allerheiligste heißt;
zu diesem gehört der goldene Räucheraltar und die Bundeslade, allenthalben mit Gold überzogen, und in dieser war der goldene Krug mit dem Manna und die Rute Aarons, die geblüht hatte, und die Tafeln des Bundes;
oben über ihr aber die Cherubim der Herrlichkeit, die den Sühndeckel überschatteten, worüber jetzt nicht im einzelnen zu reden ist.
Da nun dieses so eingerichtet ist, betreten zwar die Priester allezeit das vordere Zelt zur Verrichtung des Gottesdienstes;
in das zweite Zelt aber geht einmal im Jahr nur der Hohepriester, nicht ohne Blut, das er für sich selbst und für die Versehen des Volkes darbringt.
Damit zeigt der heilige Geist deutlich, daß der Weg zum Heiligtum noch nicht geoffenbart sei, solange das vordere Zelt Bestand habe.
Dieses ist ein Gleichnis für die gegenwärtige Zeit, da noch Gaben und Opfer dargebracht werden, welche, was das Gewissen anbelangt, den nicht vollkommen machen können, der den Gottesdienst verrichtet,
da er sich nur auf Speisen und Getränke und verschiedene Waschungen bezieht, auf fleischliche Verordnungen, welche bis zur Zeit der Zurechtbringung auferlegt sind.
Die Wohnung sollst du machen von zehn Teppichen, von gezwirnter weißer Baumwolle, aus Stoffen von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe. Cherubim sollst du künstlich darein wirken.
Die Länge eines Teppichs soll achtundzwanzig Ellen sein und die Breite desselben vier Ellen; diese Teppiche alle sollen einerlei Maß haben.
Fünf Teppiche sollen zusammengefügt sein, einer an den andern, und wieder fünf Teppiche.
Und du sollst Schleifen machen von blauem Purpur an den Enden eines jeden Teppichs, da sie sollen zusammengefügt sein, daß je zwei und zwei an ihren Enden zusammengeheftet werden.
Du sollst fünfzig Schleifen an dem Ende des einen Teppichs machen und fünfzig Schleifen an dem äußersten Ende des andern Teppichs, wo sie zusammengefügt werden; von diesen Schleifen soll je eine der andern gegenüberstehen.
Und sollst fünfzig goldene Haften machen und damit die Teppiche zusammenheften einen an den andern, daß die Wohnung ein Ganzes werde.
Du sollst auch Teppiche machen aus Ziegenhaaren zum Zelte über die Wohnung; elf solche Teppiche sollst du machen.
Die Länge eines Teppichs soll dreißig Ellen sein, die Breite aber vier Ellen. Und alle elf sollen gleich sein.
Fünf solcher Teppiche sollst du aneinander fügen und sechs auch aneinander, und sollst den sechsten Teppich zweifältig legen, vorne an der Hütte.
Und sollst fünfzig Schleifen machen am Ende des ersten Teppichs und fünfzig Schleifen am Ende des andern Teppichs, wo sie zusammengefügt sind.
Und sollst fünfzig eherne Haften machen und die Haften in die Schleifen tun, und die Hütte zusammenfügen, also daß sie ein Ganzes werde.
Aber von dem Überschuß der Teppiche der Hütte sollst du die Hälfte überhängen lassen hinten an der Wohnung,
eine Elle auf dieser und eine Elle auf der anderen Seite von dem Überschuß an der Länge der Teppiche der Hütte; es soll etwas vorschießen auf beiden Seiten der Wohnung, um dieselbe auf beiden Seiten zu bedecken.
Über diese Decke sollst du für die Hütte eine Decke von rötlichen Widderfellen machen. Dazu eine Decke von Seehundsfellen oben darüber.
Und du sollst die Bretter der Wohnung von Akazienholz machen, aufrechtstehend.
Zehn Ellen soll die Länge eines jeden Brettes sein und anderthalb Ellen eines jeden Breite.
Zwei Zapfen soll ein Brett haben, einer dem andern gegenüberstehend. Also sollst du alle Bretter zur Wohnung machen.
Und du sollst für die Wohnung zwanzig Bretter machen auf der Seite gegen Mittag, südwärts.
Und du sollst unter die zwanzig Bretter vierzig silberne Füße machen, je zwei Füße unter ein Brett für seine beiden Zapfen; und wieder zwei Füße unter ein Brett für seine zwei Zapfen.
Ebenso auf der andern Seite der Wohnung gegen Mitternacht sollen auch zwanzig Bretter stehen.
Und ihre vierzig silbernen Füße, je zwei Füße unter ein Brett.
Aber du sollst sechs Bretter machen an der Seite der Wohnung gegen Abend.
Dazu sollst du zwei Bretter machen hinten an die beiden Ecken der Wohnung.
Die sollen doppelt sein von unten auf und sich oben zusammenfügen mit einem Ring; also sollen beide sein; an beiden Ecken sollen sie stehen.
Daß da im ganzen acht Bretter seien mit ihren silbernen Füßen, sechzehn Füße, je zwei unter einem Brett.
Und du sollst Riegel machen von Akazienholz, fünf zu den Brettern auf einer Seite der Wohnung,
und fünf zu den Brettern auf der andern Seite der Wohnung, und fünf zu den Brettern auf der hintern Seite der Wohnung gegen Abend.
Und der mittlere Riegel soll inwendig durch die Bretter hindurchgehen von einem Ende zum andern.
Und sollst die Bretter mit Gold überziehen und ihre Ringe von Gold machen, daß man die Riegel darein stecke; du sollst auch die Riegel mit Gold überziehen.
Also sollst du die Wohnung aufrichten nach der Weise, wie du auf dem Berge gesehen hast.
Du sollst auch einen Leuchter von reinem Golde machen; in getriebener Arbeit soll dieser Leuchter gemacht werden; sein Fuß, sein Schaft, seine Kelche, Knoten und Blumen sollen aus einem Stück mit ihm sein.
Sechs Arme sollen aus den Seiten des Leuchters herauskommen, drei Arme aus einer Seite des Leuchters und drei Arme aus der andern Seite des Leuchters.
Ein jeder Arm soll drei Kelche wie Mandelblüten, Knoten und Blumen haben. Auf diese Weise sollen die sechs Arme aus dem Leuchter gehen.
Aber der Leuchter soll vier Kelche wie Mandelblüten, dazu seine Knoten und Blumen haben;
nämlich einen Knoten unter zwei Armen, und wieder einen Knoten unter zwei Armen; so bei den sechs Armen, die aus dem Leuchter gehen.
Denn ihre Knoten und Arme sollen aus ihm herauskommen, und von getriebener Arbeit und aus reinem Gold sein.
Und du sollst ihm sieben Lampen machen, und man zünde die Lampen an, daß sie Licht geben nach vorn.
Und ihre Lichtscheren und Löschnäpflein sollen aus reinem Golde sein.
Aus einem Zentner reinen Goldes soll man ihn machen mit allen diesen Geräten.
Und siehe zu, daß du es machest nach dem Vorbilde, das dir auf dem Berge gezeigt worden ist!
Du sollst auch einen Tisch machen von Akazienholz; zwei Ellen soll seine Länge und eine Elle seine Breite und anderthalb Ellen seine Höhe sein.
Und sollst ihn überziehen mit reinem Gold und ihn ringsum mit einem goldenen Kranz versehen.
Auch eine Leiste sollst du machen um ihn her und sie an den vier Ecken seiner Füße anbringen.
Und sollst vier goldene Ringe daran machen, welche du an den vier Ecken seiner vier Füße anbringen sollst.
Dicht unter der Leiste sollen die Ringe sein, daß man die Stangen darein tue und den Tisch trage.
Du sollst aber die Stangen von Akazienholz machen und sie mit Gold überziehen, daß der Tisch damit getragen werde.
Du sollst auch seine Schüsseln machen, seine Schalen, seine Kannen und seine Becher, daß man mit ihnen die Trankopfer ausgieße; aus reinem Golde sollst du sie machen.
Und du sollst allezeit Schaubrote auf den Tisch legen vor mein Angesicht.
Und sollst den Vorhang unter die Haften hängen und die Lade des Zeugnisses innerhalb des Vorhangs setzen, daß der Vorhang euch eine Scheidewand bilde zwischen dem Heiligen und dem Allerheiligsten.
Macht eine Lade von Akazienholz, dreieinhalb Ellen soll ihre Länge sein, anderthalb Ellen ihre Breite und anderthalb Ellen ihre Höhe.
Die sollst du mit reinem Gold überziehen, inwendig und auswendig; und mache ringsum einen goldenen Kranz.
Du sollst auch vier goldene Ringe dazu gießen und sie an ihre vier Ecken setzen; also, daß zwei Ringe auf einer Seite und zwei Ringe auf der andern Seite seien;
und mache Stangen von Akazienholz und überziehe sie mit Gold
und stecke sie in die Ringe an der Seite der Lade, daß man sie damit trage.
Aber die Stangen sollen in den Ringen der Lade bleiben und nicht daraus entfernt werden.
Und du sollst das Zeugnis, das ich dir geben werde, in die Lade legen.
Du sollst auch einen Räucheraltar machen zum Räucherwerk; von Akazienholz sollst du ihn machen.
Eine Elle lang und eine Elle breit soll er sein, viereckig und zwei Ellen hoch, und seine Hörner sollen aus ihm heraus-gehen.
Und du sollst ihn mit reinem Gold überziehen, seine Platte und seine Wände ringsum und seine Hörner, und sollst ringsum einen Kranz von reinem Gold machen,
und je zwei goldene Ringe unter dem Kranz; neben seinen beiden Ecken sollst du sie machen zu seinen beiden Seiten, daß man Stangen darein stecken und ihn damit tragen kann.
Die Stangen sollst du auch von Akazienholz machen und sie mit Gold überziehen.
Und du sollst ihn setzen vor den Vorhang, der vor der Lade des Zeugnisses hängt, und vor den Sühndeckel, der auf dem Zeugnis ist, da ich mit dir zusammenkommen will.
Und Mose sprach zu Aaron: Nimm ein Gefäß und tue einen Gomer voll Manna hinein und stelle es vor den HERRN, zur Aufbewahrung für eure Nachkommen!
Am Morgen aber, als Mose in die Hütte des Zeugnisses trat, siehe, da grünte der Stab Aarons, des Hauses Levis; er hatte ausgeschlagen und Blüten getrieben und trug reife Mandeln.
Und Mose trug alle Stäbe heraus von dem HERRN zu allen Kindern Israel; und sie sahen sie, und ein jeder nahm seinen Stab.
Der HERR aber sprach zu Mose: Trage den Stab Aarons wieder vor das Zeugnis, daß er verwahrt werde zum Zeichen für die widerspenstigen Kinder, daß ihr Murren vor mir aufhöre, daß sie nicht sterben!
Und ich wandte mich und stieg vom Berge herab und legte die Tafeln in die Lade, die ich gemacht hatte; und sie blieben daselbst, wie der HERR mir geboten hatte.
Es war nichts in der Lade als nur die zwei steinernen Tafeln, welche Mose am Horeb hineingelegt hatte, als der HERR mit den Kindern Israel einen Bund machte, als sie aus dem Lande Ägypten gezogen waren.
Und du sollst zwei Cherubim machen von Gold; von getriebener Arbeit sollst du sie machen, an beiden Enden des Sühndeckels.
Also, daß du den einen Cherub an dem einen Ende machest und den andern Cherub an dem andern Ende; die Cherubim sollt ihr machen an den beiden Enden des Sühndeckels.
Und die Cherubim sollen ihre Flügel darüber ausbreiten, daß sie mit ihren Flügeln den Sühndeckel schirmen und des einen Angesicht gegen das des andern gerichtet sei, und ihre Angesichter sollen auf den Sühndeckel sehen.
Und du sollst den Sühndeckel oben über die Lade legen und das Zeugnis, das ich dir geben werde, in die Lade tun.
Daselbst will ich mit dir zusammenkommen und mit dir reden von dem Sühndeckel herab, zwischen den beiden Cherubim auf der Lade des Zeugnisses, über alles, was ich dir für die Kinder Israel befehlen will.
Und das soll euch eine ewig gültige Ordnung sein: Am zehnten Tage des siebenten Monats sollt ihr eure Seelen demütigen und kein Werk tun, weder der Einheimische noch der Fremdling, der unter euch weilt.
Denn an diesem Tage wird für euch Sühne erwirkt, euch zu reinigen; von allen euren Sünden sollt ihr vor dem HERRN gereinigt werden.
Und Aaron soll den Farren zum Sündopfer für sich selbst herzubringen und sich und seinem Haus Sühne erwirken.
Er soll auch von dem Blut des Farren nehmen und mit seinem Finger gegen den Sühndeckel sprengen, gegen Aufgang. Siebenmal soll er also vor dem Sühndeckel mit seinem Finger vom Blute sprengen.
Darnach soll er den Bock, das Sündopfer des Volkes schächten und von dessen Blut hinein hinter den Vorhang bringen, und soll mit dessen Blute tun, wie er mit des Farren Blut getan hat, und auch damit sprengen auf den Sühndeckel und vor denselben.
Und siehe, der Vorhang im Tempel riß entzwei von oben bis unten, und die Erde erbebte, und die Felsen spalteten sich.
Redet mit den Kindern Israel und sprechet: Das sind die Tiere, die ihr von allem Vieh auf Erden essen dürft:
Du und deine Söhne mit dir sollen keinen Wein noch starkes Getränk trinken, wenn ihr in die Stiftshütte geht, damit ihr nicht sterbet. Das sei eine ewige Ordnung für eure Geschlechter,
Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich:
Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein.
Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden.
Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind.
Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung.
Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen;
der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert.
Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde.
Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach:
Wenn sich bei einem Menschen an der Haut seines Fleisches eine Geschwulst oder ein Schorf oder ein weißer Fleck zeigt, als wollte sich ein Aussatz bilden an der Haut des Fleisches, so soll man ihn zum Priester Aaron oder zu einem seiner Söhne unter den Priestern führen.
Und wenn der Priester das Mal an der Haut seines Fleisches besieht und findet, daß die Haare im Mal weiß geworden sind, und daß das Mal tieferliegend erscheint als die Haut seines Fleisches, so ist es der Aussatz; sobald der Priester das sieht, soll er ihn für unrein erklären!
Wenn aber der Fleck auf der Haut seines Fleisches weiß ist und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut des Fleisches und seine Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester das Mal sieben Tage lang einschließen,
und am siebenten Tag soll er es besichtigen. Ist das Mal gleich geblieben wie zuvor und hat nicht weitergefressen an der Haut, so soll es der Priester abermal sieben Tage lang einschließen.
Und wenn ihn der Priester am siebenten Tage nochmals besieht und findet, daß das Mal blässer ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, denn es ist ein Ausschlag; und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein.
Wenn aber der Ausschlag weiter um sich greift an der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester nochmals zeigen.
Wenn dann der Priester sieht, daß der Ausschlag an der Haut weiter um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatz.
Zeigt sich ein Aussatzmal an einem Menschen, so soll man ihn zum Priester bringen;
sieht dieser an der Haut eine weiße Geschwulst und daß die Haare weiß geworden sind und daß rohes Fleisch in der Geschwulst ist,
so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches; darum soll ihn der Priester für unrein erklären und nicht einschließen; denn er ist schon unrein.
Wenn aber der Aussatz an der Haut ausbricht und die ganze Haut des Betroffenen vom Kopf bis zu den Füßen bedeckt, soweit der Priester sehen kann,
und der Priester sieht, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt, so soll er den Betroffenen für rein erklären, weil er ganz weiß geworden ist; dann ist er rein.
Sobald sich aber rohes Fleisch an ihm zeigt, so ist er unrein.
Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn für unrein erklären; denn das rohe Fleisch ist unrein; es ist der Aussatz.
Verwandelt sich aber das rohe Fleisch wieder und wird weiß, so soll er zum Priester kommen.
Und wenn der Priester bei der Besichtigung findet, daß das Mal weiß geworden ist, so soll er den Betroffenen für rein erklären, denn er ist rein.
Wenn in jemandes Fleisch an der Haut ein Geschwür entsteht und wieder heilt,
es bildet sich aber an der Stelle des Geschwürs eine weiße Geschwulst oder ein weiß-rötlicher Fleck, so soll er sich dem Priester zeigen.
Sieht aber der Priester, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut und daß das Haar weiß geworden ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal in dem Geschwür ausgebrochen.
Sieht aber der Priester, daß die Haare nicht weiß sind, und daß es nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, sondern blässer, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen.
Greift es weiter um sich an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal.
Bleibt aber der weiße Fleck stehen und frißt nicht weiter, so ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären.
Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Brandwunde erhält, und es bildet sich in der Brandwunde ein weißrötlicher oder weißer Fleck;
und wenn der Priester es besieht und findet, daß das Haar weiß geworden ist an dem Fleck und daß er tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so ist ein Aussatz in der Brandwunde entstanden; darum soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal.
Sieht aber der Priester, daß die Haare an dem Fleck nicht weiß geworden sind und daß er nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen.
Und am siebenten Tage soll er ihn besichten; hat es weitergefressen an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal.
Ist aber der Fleck stehengeblieben und hat nicht weitergefressen an der Haut, so ist es eine Geschwulst des Brandmals, und der Priester soll ihn für rein erklären; denn es ist die Narbe des Brandmals.
Wenn ein Mann oder ein Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat,
und der Priester das Mal besieht und findet, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut, und das Haar daselbst goldgelb und dünn ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist der Grind, ein Aussatz am Haupt oder am Bart.
Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tieferliegend erscheint als die Haut, und daß das Haar nicht goldgelb ist, so soll er den, der das Mal hat, sieben Tage lang einschließen.
Und wenn er das Mal am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat, und kein goldgelbes Haar da ist, und der Grind nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut,
so soll er sich scheren lassen, und der Priester soll den Grindigen abermal sieben Tage lang einschließen.
Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind in der Haut nicht weitergefressen hat und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein.
Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nach seiner Reinigung,
und der Priester besieht ihn und findet, daß der Grind an der Haut weitergefressen hat, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare goldgelb seien; denn er ist unrein.
Ist aber das Aussehen des Grindes gleich geblieben und schwarzes Haar darin gewachsen, so ist der Grind geheilt, und er ist rein; darum soll ihn der Priester für rein erklären.
Wenn sich bei einem Manne oder einem Weibe an der Haut ihres Fleisches weiße Flecken zeigen,
und der Priester sieht nach und findet in der Haut ihres Fleisches blasse weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der an der Haut ausgebrochen ist, und der Betreffende ist rein.
Wenn einem Mann die Haupthaare ausfallen, daß er hinten kahl wird, der ist rein.
Fallen sie ihm vorn am Haupt aus, daß er vorn eine Glatze hat, so ist er rein.
Entsteht aber an der hintern oder vordern Glatze ein weißrötliches Mal, so ist ihm ein Aussatz ausgebrochen an seiner hintern oder vordern Glatze.
Darum soll ihn der Priester besehen, und wenn er findet, daß die Geschwulst des Males an seiner Hinter oder Vorderglatze weißrötlich ist, und wie ein Aussatz an der Haut des Fleisches anzusehen ist,
so ist er ein aussätziger Mann und unrein, und der Priester soll ihn für unrein erklären wegen des Mals auf seinem Kopf.
Es soll aber der Aussätzige, der ein Mal an sich hat, in zerrissenen Kleidern einhergehen, mit entblößtem Haupt und verhüllten Lippen, und er soll ausrufen: Unrein, unrein!
Solange das Mal an ihm ist, soll er unrein bleiben, denn er ist unrein; er soll abgesondert wohnen und außerhalb des Lagers seine Wohnung haben.
Wenn an einem Kleide ein Aussatzmal ist, es sei wollen oder leinen;
am Zettel oder am Eintrag, es sei leinen oder wollen, oder an einem Fell, oder an irgend etwas, das aus Fellen gemacht wird;
und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell, oder am Zettel oder am Eintrag, oder an irgend etwas, das von Fellen gemacht wird, so ist es gewiß ein Aussatzmal. Darum soll es der Priester besehen.
Und wenn er das Mal besehen hat, soll er es sieben Tage lang einschließen.
Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal weitergefressen hat am Kleid, am Zettel oder am Eintrag, am Fell oder an irgend etwas, das man aus Fellen macht, so ist es ein fressendes Aussatzmal und der Gegenstand ist unrein;
und er soll das Kleid verbrennen, oder den Zettel oder Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder allerlei Fellwerk, darin ein solches Mal ist; denn es ist ein fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen.
Sieht aber der Priester, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Zettel oder am Eintrag, oder an allerlei Fellwerk,
so soll er gebieten, daß man den Gegenstand, an welchem das Mal ist, wasche, und er soll es weitere sieben Tage lang einschließen.
Und wenn der Priester sieht, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal seine Farbe nicht verändert und auch nicht weitergefressen hat, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen; es ist eine eingefressene Vertiefung an der hintern und vordern Seite.
Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal, nachdem es gewaschen worden, verblaßt ist, so soll er es abreißen vom Kleid, vom Fell, vom Zettel oder vom Eintrag.
Wird es aber noch gesehen am Kleid, am Zettel, am Eintrag oder an allerlei Fellwerk, so ist es ein ausbrechender Aussatz; und du sollst den Gegenstand, an welchem ein solches Mal ist, mit Feuer verbrennen.
Das Kleid aber oder den Zettel oder den Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und wovon das Mal entfernt ist, soll man nochmals waschen, so ist es rein.
Das ist das Gesetz über das Aussatzmal an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Zettel und am Eintrag und an allerlei Fellwerk, wonach sie für rein oder unrein zu erklären sind.
Und der HERR redete zu Mose und sprach: Dieses Gesetz gilt für den Aussätzigen am Tage seiner Reinigung:
Er soll zum Priester kommen.
Und der Priester soll hinaus vor das Lager gehen, und wenn er nachsieht und findet, daß das Mal des Aussätzigen heil geworden ist,
so soll er gebieten, daß man für den, der sich reinigen läßt, zwei lebendige Vögel bringe, welche rein sind, und Zedernholz, Karmesin und Ysop;
und der Priester soll gebieten, daß man den einen Vogel schächte über einem irdenen Geschirr, darin lebendiges Wasser ist.
Den lebendigen Vogel aber soll man nehmen samt dem Zedernholz, dem Karmesin und Ysop, und es samt dem lebendigen Vogel in des geschächteten Vogels Blut tauchen, das mit dem lebendigen Wasser vermischt worden ist;
und soll denjenigen siebenmal besprengen, der sich vom Aussatz reinigen läßt; also reinige er ihn und lasse den lebendigen Vogel in das freie Feld fliegen.
Der zu Reinigende aber soll seine Kleider waschen und alle seine Haare abschneiden und sich mit Wasser baden; so ist er rein. Darnach gehe er in das Lager; doch soll er sieben Tage lang außerhalb seiner Hütte bleiben.
Und am siebenten Tage soll er alle seine Haare abschneiden auf dem Haupte, am Bart und an den Augenbrauen, daß alle Haare abgeschoren seien, und soll seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden, so ist er rein.
Und am achten Tag soll er zwei tadellose Lämmer nehmen, und ein tadelloses jähriges Schaf, und drei Zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, und ein Log Öl.
Da soll dann der Priester, der die Reinigung vollzogen hat, den zu Reinigenden und diese Dinge vor den HERRN stellen, vor die Tür der Stiftshütte;
und er soll das eine Lamm nehmen und es zum Schuldopfer darbringen samt dem Log Öl, und soll solches vor dem HERRN hin und her weben.
Darnach soll er das Lamm schächten an dem Ort, da man das Sündopfer und das Brandopfer schächtet, an heiliger Stätte. Denn wie das Sündopfer, also gehört auch das Schuldopfer dem Priester: es ist hochheilig.
Und der Priester soll von dem Blut des Schuldopfers nehmen und dem, der gereinigt werden soll, auf das rechte Ohrläpplein tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes.
Darnach soll er von dem Log Öl nehmen und auf des Priesters linke Hand gießen,
und der Priester soll mit seinem rechten Finger in das Öl tunken, das in seiner linken Hand ist, und mit seinem Finger von dem Öl siebenmal vor dem HERRN sprengen.
Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er dem, der gereinigt werden soll, auf das rechte Ohrläpplein tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, oben auf das Blut des Schuldopfers.
Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er auf des zu Reinigenden Haupt tun und ihn vor dem HERRN versühnen.
Und der Priester soll das Sündopfer zurichten und für den zu Reinigenden Sühne erwirken wegen seiner Unreinigkeit, und soll darnach das Brandopfer schächten.
Und er soll es auf dem Altar opfern samt dem Speisopfer und ihm Sühne erwirken; so ist er rein.
Ist er aber arm und vermag nicht so viel, so nehme er ein Lamm zum Schuldopfer, zum Webopfer, um für ihn Sühne zu erwirken, und einen Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer, und ein Log Öl,
und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, je nach seinem Vermögen, die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer,
und bringe sie am achten Tage seiner Reinigung zum Priester, vor die Tür der Stiftshütte, vor den HERRN.
Da soll der Priester das Lamm zum Schuldopfer nehmen, und das Öl, und soll beides vor dem HERRN zu einem Webopfer weben.
Und er soll das Lamm des Schuldopfers schächten und das Blut von demselben nehmen und dem, der gereinigt werden soll, auf sein rechtes Ohrläpplein tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes;
und von dem Öl soll der Priester in seine linke Hand gießen,
und mit seinem rechten Finger vom Öl, das in seiner linken Hand ist, siebenmal vor dem HERRN sprengen.
Darnach soll der Priester vom Öl in seiner Hand dem, der gereinigt werden soll, auf sein rechtes Ohrläpplein und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes tun, oben auf das Blut des Schuldopfers.
Das übrige Öl in seiner Hand aber soll er dem zu Reinigenden auf das Haupt tun, um für ihn Sühne zu erwirken vor dem HERRN.
Darnach soll er eine der Turteltauben oder der jungen Tauben (was seine Hand aufzubringen vermochte)
zum Sündopfer zubereiten und die andere zum Brandopfer, samt dem Speisopfer; so soll der Priester für den, der gereinigt werden soll, Sühne erwirken vor dem HERRN.
Das ist das Gesetz für den Aussätzigen, der mit seiner Hand nicht aufbringen kann, was zu seiner Reinigung gehört.
Und der HERR redete zu Mose und Aaron:
Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zur Besitzung gebe, und ich irgendein Haus des Landes eurer Besitzung mit einem Aussatz belege,
so soll der, dem das Haus gehört, kommen und es dem Priester anzeigen und sprechen: Es dünkt mich, als sei ein Aussatzmal an meinem Hause.
Dann soll der Priester gebieten, daß man das Haus ausräume, ehe der Priester hineingeht, das Mal zu besehen, damit nicht alles unrein werde, was im Hause ist; darnach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen.
Wenn er nun das Mal besieht und findet, daß an der Wand des Hauses grüne oder rötliche Grüblein sind, die tieferliegend erscheinen als die übrige Wand,
so soll er zur Tür des Hauses hinausgehen und das Haus sieben Tage lang verschließen.
Und wenn er am siebenten Tage wiederkommt und nachsieht und findet, daß das Mal an der Wand des Hauses weitergefressen hat,
so soll der Priester befehlen, daß man die Steine ausbreche, wo das Mal ist, und daß man sie vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort werfe;
und er soll befehlen, das Haus inwendig ringsum abzuschaben, und man soll den Schutt, den man abgeschabt hat, vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort schütten
und andere Steine nehmen und an jene Stelle tun und andern Mörtel nehmen und das Haus bewerfen.
Wenn dann das Mal wieder kommt und am Hause ausbricht, nachdem man die Steine ausgebrochen und das Haus abgekratzt und neu beworfen hat,
so soll der Priester hineingehen; und wenn er sieht, daß das Mal am Hause weitergefressen hat, so ist es ein fressender Aussatz am Hause, und es ist unrein.
Darum soll man das Haus abbrechen, seine Steine und sein Holz und allen Mörtel am Hause, und man soll es vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort führen.
Und wer in das Haus geht, solang es verschlossen ist, der ist unrein bis zum Abend.
Und wer darin liegt, der soll seine Kleider waschen; auch wer darin ißt, der soll seine Kleider waschen.
Wenn aber der Priester beim Betreten des Hauses sieht, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Hause, nachdem das Haus neu beworfen ist, so soll er es für rein erklären; denn das Mal ist heil geworden.
Und er soll für das Haus zum Sündopfer zwei Vögel nehmen, Zedernholz, Karmesin und Ysop,
und soll den einen Vogel schächten über einem irdenen Geschirr, darin lebendiges Wasser ist,
und soll das Zedernholz nehmen, den Ysop und das Karmesin und den lebendigen Vogel, und es in des geschächteten Vogels Blut tauchen und in das lebendige Wasser, und soll das Haus siebenmal besprengen.
Und soll also das Haus entsündigen mit dem Blut des Vogels, mit dem lebendigen Wasser, mit dem lebendigen Vogel, mit dem Zedernholz, dem Ysop und Karmesin,
und soll den lebendigen Vogel vor die Stadt hinaus in das freie Feld fliegen lassen und für das Haus Sühne erwirken; so ist es rein.
Dies ist das Gesetz über allerlei Aussatzmale und über den Grind,
auch über den Aussatz der Kleider und der Häuser
und über die Geschwulst, den Ausschlag und die weißen Flecken,
um Belehrung zu geben für den Tag der Verunreinigung und der Reinigung. Es ist das Gesetz vom Aussatz.