Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
„Befiehl den Israeliten, dass sie alle Aussätzigen und alle mit einem Ausfluss Behafteten sowie alle, die sich an einer Leiche verunreinigt haben, aus dem Lager entfernen;
sowohl Männer als Weiber sollt ihr hinausschaffen, vor das Lager hinaus sollt ihr sie schaffen, damit sie ihre Lager nicht verunreinigen, da doch ich in deren Mitte wohne.“
Da taten die Israeliten so und schafften sie vor das Lager hinaus; wie der HERR dem Mose geboten hatte, so taten die Israeliten.
Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
„Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn ein Mann oder ein Weib irgendeine von den mannigfachen Sünden begeht, wie Menschen sie zu begehen pflegen, so dass sie eine Veruntreuung gegen den HERRN verüben und der Betreffende dadurch eine Verschuldung auf sich lädt,
so sollen sie die Sünde, die sie begangen haben, bekennen, und der Betreffende soll das von ihm Veruntreute nach seinem vollen Wert zurückerstatten und noch ein Fünftel des Betrags hinzufügen und es dem geben, an dem er sich verschuldet hat.
Wenn dieser Mann aber keinen nächsten Verwandten hat, dem der Ersatz geleistet werden könnte, so soll die Buße, die dem HERRN zu erstatten ist, dem Priester gehören, abgesehen von dem Sühnewidder, mittels dessen man (d.h. der Priester) ihm Sühne erwirkt.
Ebenso soll jede Hebe von allen heiligen Gaben, welche die Israeliten dem Priester bringen, diesem gehören.
Ihm sollen also die heiligen Gaben eines jeden gehören: was irgend jemand dem Priester gibt, soll diesem gehören.“
Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
„Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn jemandes Ehefrau sich vergeht und ihrem Manne untreu wird,
so dass ein anderer fleischlichen Umgang mit ihr hat, ohne dass jedoch ihr Mann etwas davon weiß, und ihr tatsächlicher Ehebruch unentdeckt geblieben ist, auch kein Zeuge gegen sie da ist, weil man sie bei der Tat nicht ertappt hat,
es kommt nun aber der Geist der Eifersucht über den Mann, so dass er auf seine Frau, die sich wirklich vergangen hat, eifersüchtig wird – oder auch es kommt der Geist der Eifersucht über den Mann, so dass er auf seine Frau eifersüchtig wird, ohne dass sie sich tatsächlich vergangen hat –:
so soll der Mann seine Frau zum Priester bringen und zugleich die ihrethalben erforderliche Opfergabe mitbringen, nämlich ein Zehntel Epha Gerstenmehl; doch darf er kein Öl darübergießen und keinen Weihrauch darauftun, denn es ist ein Speisopfer der Eifersucht, ein Speisopfer der Offenbarung, das eine Verschuldung offenbar machen soll.
Hierauf soll der Priester sie herantreten lassen und sie vor den HERRN stellen.
Dann nehme der Priester heiliges Wasser in einem irdenen Gefäß; weiter nehme der Priester etwas von dem Staube, der auf dem Fußboden der Wohnung liegt, und tue es in das Wasser.
Dann lasse der Priester die Frau vor den HERRN treten, löse ihr das Haupthaar auf und gebe ihr das Offenbarungs-Speisopfer auf die Hände – es ist ein Speisopfer der Eifersucht –; aber das fluchbringende Wasser des bitteren Wehs behalte der Priester in der Hand.
Sodann beschwöre sie der Priester und sage zu der Frau: ‚Wenn kein (fremder) Mann dir beigewohnt hat und du, die du deinem Gatten angehörst, dich nicht vergangen und verunreinigt hast, so sollst du durch dieses fluchbringende Wasser des bitteren Wehs unversehrt bleiben!
Wenn du dich aber, obgleich du deinem Gatten angehörst, vergangen und verunreinigt hast, so dass ein Mann außer deinem Gatten dir beigewohnt hat‘ –
es beschwöre also der Priester die Frau mit feierlicher Verfluchung und spreche so zu der Frau –, ‚so mache der HERR dich zum abschreckenden Beispiel einer feierlichen Verfluchung inmitten deines Volkes, indem der HERR deine Hüften schwinden macht und deinen Leib anschwellen lässt;
und es möge dieses fluchbringende Wasser in deine Eingeweide dringen, so dass dein Leib anschwillt und deine Hüften schwinden!‘ Die Frau aber soll sagen: ‚Ja, so geschehe es! Amen!‘
Dann schreibe der Priester diese Verfluchungen auf ein Blatt und wasche die Schrift wieder ab in das Wasser des bitteren Wehs hinein.
Hierauf gebe er der Frau das fluchbringende Wasser des bitteren Wehs zu trinken, damit das fluchbringende Wasser in sie eindringe zu bitterem Weh.
Dann nehme der Priester der Frau das Eifersuchts-Speisopfer aus der Hand, webe (= schwinge) das Speisopfer von dem HERRN und bringe es hin zum Altar;
dort nehme der Priester von dem Speisopfer eine Handvoll, nämlich den zum Duftopfer bestimmten Teil, und lasse es auf dem Altar in Rauch aufgehen; danach gebe er der Frau das Wasser zu trinken.
Hat er sie nun das Wasser trinken lassen, so wird, falls sie sich vergangen hat und ihrem Mann untreu gewesen ist, das fluchbringende Wasser zu bitterem Weh in sie eindringen: ihr Leib wird anschwellen, und ihre Hüften werden schwinden, und die Frau wird zum abschreckenden Beispiel einer Verfluchung inmitten ihres Volkes werden.
Wenn aber die Frau sich nicht verunreinigt hat, sondern schuldlos ist, so wird sie unversehrt bleiben und kann wieder Mutter von Kindern werden.“
Dies ist die Verordnung bezüglich der Eifersucht: Wenn eine Frau, die einem Ehemann angehört, sich vergeht und sich verunreinigt,
oder auch wenn über einen Mann der Geist der Eifersucht kommt, so dass er auf seine Frau eifersüchtig wird, so soll er die Frau vor den HERRN treten lassen, und der Priester soll genau nach dieser Verordnung mit ihr verfahren.
Der Mann soll dabei außer Schuld bleiben, eine solche Frau aber muss ihre Schuld büßen.
Querverweise zu 4. Mose 5,2 4Mo 5,2
Da antwortete der HERR dem Mose: „Wenn ihr Vater ihr ins Gesicht gespien hätte, müsste sie sich da nicht sieben Tage lang schämen? Sie soll sieben Tage lang außerhalb des Lagers eingeschlossen bleiben; alsdann mag sie wieder Aufnahme im Lager finden.“
„Teilt den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn ein Mann einen Ausfluss aus seiner Scham hat, so ist dieser sein Ausfluss etwas Unreines;
und zwar steht es mit seiner Unreinheit infolge seines Ausflusses so: Mag der Ausfluss aus seiner Scham dauernd sein oder nur zeitweise eintreten: in beiden Fällen liegt Unreinheit für ihn vor.
Jedes Lager, auf dem der mit einem Ausfluss Behaftete liegt, wird unrein, und jedes Gerät, auf dem er sitzt, wird unrein.
Wer sein Lager berührt, muss seine Kleider waschen und ein Wasserbad nehmen und ist bis zum Abend unrein.
Auch wer sich auf das Gerät setzt, auf dem der mit einem Ausfluss Behaftete gesessen hat, muss seine Kleider waschen und ein Wasserbad nehmen und ist bis zum Abend unrein.
Wer den Leib eines mit einem Ausfluss Behafteten berührt, muss seine Kleider waschen und ein Wasserbad nehmen und ist bis zum Abend unrein.
Wenn ferner der mit einem Ausfluss Behaftete einen Reinen anspeit (oder: mit seinem Speichel beschmutzt), so muss dieser seine Kleider waschen und ein Wasserbad nehmen und ist bis zum Abend unrein.
Alles Reitzeug, auf dem der mit einem Ausfluss Behaftete beim Reiten sitzt, ist unrein;
und wer irgend etwas berührt, was er unter sich gehabt hat, wird bis zum Abend unrein; und wer etwas Derartiges wegträgt, muss seine Kleider waschen und ein Wasserbad nehmen und ist bis zum Abend unrein.
Jeder, den der mit einem Ausfluss Behaftete berührt, ohne sich zuvor die Hände mit Wasser abgespült zu haben, muss seine Kleider waschen und ein Wasserbad nehmen und ist bis zum Abend unrein.
Ein irdenes Gefäß, das der mit einem Ausfluss Behaftete berührt, muss zerschlagen werden; und jedes Holzgerät muss im Wasser abgespült werden.
Wenn aber der mit einem Ausfluss Behaftete von seinem Leiden befreit wird, so soll er von dem Zeitpunkte, wo er rein (= gesund) geworden ist, sieben Tage zählen; dann wasche er seine Kleider und bade seinen Leib in Quell- oder Flusswasser: so ist er rein.
Am achten Tage aber nehme er sich zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, trete damit vor den HERRN an den Eingang des Offenbarungszeltes und übergebe sie dem Priester;
dieser soll sie dann herrichten, die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer, und der Priester soll ihm so Sühne vor dem HERRN wegen seines Ausflusses erwirken.
Wenn ferner ein Mann einen unfreiwilligen Samenerguss hat, so soll er seinen ganzen Leib im Wasser baden und ist bis zum Abend unrein;
und jedes Kleidungsstück und alles Leder, an welches der Samenerguss gekommen ist, muss im Wasser gewaschen werden und ist bis zum Abend unrein. –
Wenn ferner ein Mann bei einer Frau liegt und ein Samenerguss erfolgt, so müssen beide ein Wasserbad nehmen und sind bis zum Abend unrein.“
„Wenn aber eine weibliche Person einen Ausfluss hat, und zwar ihren gewöhnlichen Blutfluss, so soll ihre Unreinheit sieben Tage lang dauern, und jeder, der sie während dieser Zeit berührt, wird bis zum Abend unrein.
Alles, worauf sie während ihrer Unreinheit liegt, wird unrein, ebenso alles, worauf sie sitzt,
und jeder, der ihr Lager berührt, muss seine Kleider waschen und ein Wasserbad nehmen und ist bis zum Abend unrein.
Und jeder, der irgendein Gerät berührt, auf dem sie gesessen hat, muss seine Kleider waschen und ein Wasserbad nehmen und ist bis zum Abend unrein.
Auch wenn einer etwas berührt, das sich auf ihrem Lager oder auf dem Gerät befindet, auf dem sie gesessen hat, so ist er bis zum Abend unrein.
Und wenn etwa ein Mann ihr beiwohnt und etwas von ihrer Unreinigkeit an ihn kommt, so ist er sieben Tage lang unrein, und jedes Lager, auf dem er liegt, wird unrein.
Wenn aber eine weibliche Person außer der Zeit ihrer regelmäßigen Unreinheit an einem langdauernden Blutfluss leidet oder über die Zeit ihrer regelmäßigen Unreinheit hinaus den Blutfluss hat, so soll von ihr während der ganzen Dauer ihres unreinen Flusses dasselbe gelten wie während der Zeit ihrer regelmäßigen Unreinheit: sie ist unrein.
Jedes Lager, auf dem sie während der ganzen Dauer ihres Flusses liegt, soll für sie gelten wie das Lager zur Zeit ihrer regelmäßigen Unreinheit; und jedes Gerät, auf dem sie sitzt, wird gerade so unrein wie während der Zeit ihrer regelmäßigen Unreinheit;
wer also irgendein solches (Gerät) berührt, wird dadurch unrein: er muss seine Kleider waschen und ein Wasserbad nehmen und bleibt bis zum Abend unrein.
Nun waren aber einige Männer da, die sich an einer Menschenleiche verunreinigt hatten und deshalb das Passah an jenem Tage nicht feiern konnten. Diese traten nun an jenem Tage vor Mose und Aaron
und sagten zu ihm: „Wir sind durch eine Menschenleiche unrein geworden: warum sollen wir benachteiligt werden, dass wir die Opfergabe für den HERRN nicht zur festgesetzten Zeit inmitten der Israeliten darbringen dürfen?“
Mose antwortete ihnen: „Wartet, ich will hören, was der HERR euretwegen anordnet!“
Der HERR aber gebot dem Mose folgendes:
„Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn irgend jemand von euch oder von euren Nachkommen sich an einer Leiche verunreinigt hat oder sich auf einer Reise in der Ferne befindet, so soll er doch das Passah zu Ehren des HERRN feiern:
Solange die Krankheit an ihm haftet, soll er unrein sein: er ist unrein und soll abgesondert wohnen; außerhalb des Lagers soll seine Wohnung sein.“
Wer einen Toten, irgendeine Menschenleiche, berührt, soll sieben Tage lang unrein sein.
Ein solcher Mensch soll sich damit (d.h. mit solchem Wasser) am dritten und am siebten Tage entsündigen, dann ist er wieder rein; wenn er sich aber am dritten und am siebten Tage nicht entsündigt, so wird er nicht rein.
Wer einen Toten, die Leiche irgendeines gestorbenen Menschen, berührt und sich danach nicht entsündigt, der hat die Wohnung des HERRN verunreinigt, und ein solcher Mensch soll aus Israel ausgerottet werden. Weil er nicht mit Reinigungswasser besprengt worden ist, bleibt er unrein: seine Unreinheit bleibt an ihm haften.“
„Folgende Bestimmung gilt, wenn jemand in einem Zelte stirbt: Jeder, der in das Zelt hineingeht, und jeder, der sich im Zelte befindet, ist sieben Tage lang unrein;
auch jedes offene Gefäß, auf dem sich kein festschließender Deckel befindet, ist unrein.
Ebenso soll jeder, der auf freiem Feld einen mit dem Schwert Erschlagenen oder sonst einen Toten oder menschliche Gebeine oder ein Grab anrührt, sieben Tage lang unrein sein.
Nimm dich bei der Erkrankung an Aussatz wohl in acht, dass du aufs sorgfältigste alle Weisungen befolgst, die euch die levitischen Priester erteilen werden: verfahrt genau so, wie ich ihnen geboten habe.
Ihr selbst aber müsst sieben Tage lang außerhalb des Lagers bleiben: jeder, der einen Menschen getötet, und jeder, der einen Erschlagenen berührt hat, muss sich am dritten und am siebten Tage entsündigen, ihr selbst und eure Gefangenen (vgl. 19,17-19).
Denke daran, was der HERR, dein Gott, an Mirjam unterwegs bei eurem Auszug aus Ägypten getan hat (vgl. 4.Mose 12,4-15)! –
Weiter gebot der HERR dem Mose: „Teile den Priestern, den Söhnen Aarons, folgende Verordnungen mit: (Ein Priester) darf sich unter seinen Volksgenossen an keiner Leiche verunreinigen;
Nun befanden sich vier aussätzige Männer außerhalb des Stadttores, die sagten zueinander: „Wozu wollen wir hier bleiben, bis wir sterben?