Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
„Befiehl den Israeliten, dass sie alle Aussätzigen und alle mit einem Ausfluss Behafteten sowie alle, die sich an einer Leiche verunreinigt haben, aus dem Lager entfernen;
sowohl Männer als Weiber sollt ihr hinausschaffen, vor das Lager hinaus sollt ihr sie schaffen, damit sie ihre Lager nicht verunreinigen, da doch ich in deren Mitte wohne.“
Da taten die Israeliten so und schafften sie vor das Lager hinaus; wie der HERR dem Mose geboten hatte, so taten die Israeliten.
Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
„Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn ein Mann oder ein Weib irgendeine von den mannigfachen Sünden begeht, wie Menschen sie zu begehen pflegen, so dass sie eine Veruntreuung gegen den HERRN verüben und der Betreffende dadurch eine Verschuldung auf sich lädt,
so sollen sie die Sünde, die sie begangen haben, bekennen, und der Betreffende soll das von ihm Veruntreute nach seinem vollen Wert zurückerstatten und noch ein Fünftel des Betrags hinzufügen und es dem geben, an dem er sich verschuldet hat.
Wenn dieser Mann aber keinen nächsten Verwandten hat, dem der Ersatz geleistet werden könnte, so soll die Buße, die dem HERRN zu erstatten ist, dem Priester gehören, abgesehen von dem Sühnewidder, mittels dessen man (d.h. der Priester) ihm Sühne erwirkt.
Ebenso soll jede Hebe von allen heiligen Gaben, welche die Israeliten dem Priester bringen, diesem gehören.
Ihm sollen also die heiligen Gaben eines jeden gehören: was irgend jemand dem Priester gibt, soll diesem gehören.“
Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
„Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn jemandes Ehefrau sich vergeht und ihrem Manne untreu wird,
so dass ein anderer fleischlichen Umgang mit ihr hat, ohne dass jedoch ihr Mann etwas davon weiß, und ihr tatsächlicher Ehebruch unentdeckt geblieben ist, auch kein Zeuge gegen sie da ist, weil man sie bei der Tat nicht ertappt hat,
es kommt nun aber der Geist der Eifersucht über den Mann, so dass er auf seine Frau, die sich wirklich vergangen hat, eifersüchtig wird – oder auch es kommt der Geist der Eifersucht über den Mann, so dass er auf seine Frau eifersüchtig wird, ohne dass sie sich tatsächlich vergangen hat –:
so soll der Mann seine Frau zum Priester bringen und zugleich die ihrethalben erforderliche Opfergabe mitbringen, nämlich ein Zehntel Epha Gerstenmehl; doch darf er kein Öl darübergießen und keinen Weihrauch darauftun, denn es ist ein Speisopfer der Eifersucht, ein Speisopfer der Offenbarung, das eine Verschuldung offenbar machen soll.
Hierauf soll der Priester sie herantreten lassen und sie vor den HERRN stellen.
Dann nehme der Priester heiliges Wasser in einem irdenen Gefäß; weiter nehme der Priester etwas von dem Staube, der auf dem Fußboden der Wohnung liegt, und tue es in das Wasser.
Dann lasse der Priester die Frau vor den HERRN treten, löse ihr das Haupthaar auf und gebe ihr das Offenbarungs-Speisopfer auf die Hände – es ist ein Speisopfer der Eifersucht –; aber das fluchbringende Wasser des bitteren Wehs behalte der Priester in der Hand.
Sodann beschwöre sie der Priester und sage zu der Frau: ‚Wenn kein (fremder) Mann dir beigewohnt hat und du, die du deinem Gatten angehörst, dich nicht vergangen und verunreinigt hast, so sollst du durch dieses fluchbringende Wasser des bitteren Wehs unversehrt bleiben!
Wenn du dich aber, obgleich du deinem Gatten angehörst, vergangen und verunreinigt hast, so dass ein Mann außer deinem Gatten dir beigewohnt hat‘ –
es beschwöre also der Priester die Frau mit feierlicher Verfluchung und spreche so zu der Frau –, ‚so mache der HERR dich zum abschreckenden Beispiel einer feierlichen Verfluchung inmitten deines Volkes, indem der HERR deine Hüften schwinden macht und deinen Leib anschwellen lässt;
und es möge dieses fluchbringende Wasser in deine Eingeweide dringen, so dass dein Leib anschwillt und deine Hüften schwinden!‘ Die Frau aber soll sagen: ‚Ja, so geschehe es! Amen!‘
Dann schreibe der Priester diese Verfluchungen auf ein Blatt und wasche die Schrift wieder ab in das Wasser des bitteren Wehs hinein.
Hierauf gebe er der Frau das fluchbringende Wasser des bitteren Wehs zu trinken, damit das fluchbringende Wasser in sie eindringe zu bitterem Weh.
Dann nehme der Priester der Frau das Eifersuchts-Speisopfer aus der Hand, webe (= schwinge) das Speisopfer von dem HERRN und bringe es hin zum Altar;
dort nehme der Priester von dem Speisopfer eine Handvoll, nämlich den zum Duftopfer bestimmten Teil, und lasse es auf dem Altar in Rauch aufgehen; danach gebe er der Frau das Wasser zu trinken.
Hat er sie nun das Wasser trinken lassen, so wird, falls sie sich vergangen hat und ihrem Mann untreu gewesen ist, das fluchbringende Wasser zu bitterem Weh in sie eindringen: ihr Leib wird anschwellen, und ihre Hüften werden schwinden, und die Frau wird zum abschreckenden Beispiel einer Verfluchung inmitten ihres Volkes werden.
Wenn aber die Frau sich nicht verunreinigt hat, sondern schuldlos ist, so wird sie unversehrt bleiben und kann wieder Mutter von Kindern werden.“
Dies ist die Verordnung bezüglich der Eifersucht: Wenn eine Frau, die einem Ehemann angehört, sich vergeht und sich verunreinigt,
oder auch wenn über einen Mann der Geist der Eifersucht kommt, so dass er auf seine Frau eifersüchtig wird, so soll er die Frau vor den HERRN treten lassen, und der Priester soll genau nach dieser Verordnung mit ihr verfahren.
Der Mann soll dabei außer Schuld bleiben, eine solche Frau aber muss ihre Schuld büßen.
Querverweise zu 4. Mose 5,27 4Mo 5,27
Wenn du dich aber, obgleich du deinem Gatten angehörst, vergangen und verunreinigt hast, so dass ein Mann außer deinem Gatten dir beigewohnt hat‘ –
und wirst ein Gegenstand des Entsetzens, des Spottes und Hohns bei allen Völkern werden, wohin der HERR dich führen wird.
aber zuletzt ist sie bitter wie Wermut, scharf wie ein zweischneidiges Schwert.
Ihre Füße steigen zum Tode hinab, ihre Schritte sind geradeswegs zur Unterwelt (oder: auf das Totenreich) gerichtet.
Damit du nicht den Weg des Lebens einschlägst, sind ihre Bahnen unstet, ohne dass du es merkst.
Nun denn, mein Sohn, höre auf mich und weiche nicht ab von den Worten meines Mundes!
Halte deinen Weg fern von ihr und nahe dich nicht der Tür ihres Hauses,
damit du nicht anderen deine Ehre (oder: Jugendblüte? Vermögen?) hingeben musst und (den Ertrag) deiner Jahre einem unerbittlichen (Rächer);
damit nicht Fremde sich an deinem Vermögen sättigen und dein mühsam Erworbenes nicht in das Haus eines andern kommt,
und du nicht schließlich seufzen musst, wenn dir Leib und Fleisch dahingeschwunden ist,
Verfahre mit ihnen wie einst mit Midian (Ri 7-8; Jes 9,3), wie mit Sisera, wie mit Jabin am Bache Kison (Ri 4),
die bei Endor (Jos 17,11) den Untergang fanden, mit ihren Leibern das Erdreich düngten!
Mache sie, ihre Edlen, wie Oreb und Seeb, und wie Sebah und Zalmunna alle ihre Fürsten (Ri 7-8),
da fand ich etwas, das bitterer ist als der Tod, nämlich das Weib, das einem Fangnetz gleicht und dessen Herz Schlingen, dessen Arme Fesseln sind. Wer Gott wohlgefällt, der entgeht ihr, doch wer sündigt (oder: doch wer ihm missfällt), wird von ihr gefangen.
Außerdem sollt ihr euren Namen meinen Erwählten zum Fluchwort hinterlassen: ‚Gott der HERR möge so dich töten!‘ Seinen Knechten aber wird er einen andern Namen beilegen,
Welche Frucht habt ihr nun damals aufzuweisen gehabt? Nur solche (Früchte), deren ihr euch jetzt schämt; denn das Ende davon ist der Tod.
ich will sie zum abschreckenden Beispiel des Unglücks für alle Reiche der Erde machen, zum Schimpf und zum Hohn, zur Spottrede und zum Fluchwort an allen Orten, wohin ich sie verstoßen werde;
für die letzteren ein Geruch vom Tode her zum Tod, für die ersteren ein Geruch vom Leben her zum Leben. Und wer ist dazu (d.h. zu solchem Dienst) tüchtig?
ich will sie mit dem Schwert, mit Hunger und mit der Pest verfolgen und sie zum abschreckenden Beispiel für alle Reiche der Erde machen, zum Fluchwort und zum Entsetzen, zum Spott und Hohn bei allen Völkern, unter die ich sie verstoßen habe,
Denn wenn wir vorsätzlich (= eigenwillig) sündigen, nachdem wir die Erkenntnis der Wahrheit erlangt haben, so bleibt uns fortan kein Opfer für die Sünden mehr übrig,
sondern nur ein angstvolles Warten auf das Gericht und die Gier des Feuers, das die Widerspenstigen verzehren wird.
Wenn jemand das mosaische Gesetz verworfen (= freventlich übertreten) hat, so muss er ohne Erbarmen auf (die Aussage von) zwei oder drei Zeugen hin sterben (4.Mose 15,30-31; 5.Mose 17,6):
eine wieviel härtere Strafe, denkt doch, wird dem zuerkannt werden, der den Sohn Gottes mit Füßen getreten und das Blut des Bundes, durch das er geheiligt worden ist, für wertlos (oder: gemein) geachtet und mit dem Geist der Gnade Spott getrieben hat!
Wir kennen ja den, der gesagt hat (5.Mose 32,35-36): „Mein ist die Rache (= das Strafamt), ich will vergelten“, und an einer anderen Stelle (Ps 135,14): „Der Herr wird sein Volk richten.“
es wird dann bei allen in die Verbannung weggeführten Judäern, die in Babylon leben, infolge dieses Geschicks ein Fluchwort in Aufnahme kommen, dass man sagt: ‚Der HERR lasse es dir ergehen wie dem Zedekia und dem Ahab, die der König von Babylon im Feuer hat rösten lassen!‘ –,
vornehmlich solche, die in Begier nach Befleckung dem Fleisch (= der Fleischeslust) nachlaufen und niemand als Herrn über sich anerkennen (vgl. Jud 8). In ihrer frechen Vermessenheit schrecken sie nicht vor der Lästerung von Herrlichkeiten (= überirdischen Mächten; vgl. Eph 2,2; 6,12; Jud 8) zurück,
„Denn so hat der HERR der Heerscharen, der Gott Israels, gesprochen: ‚Wie mein Zorn und Grimm sich über die Bewohner Jerusalems ergossen hat, ebenso wird mein Grimm sich über euch ergießen, wenn ihr nach Ägypten zieht, und ihr sollt zur Verwünschung und zum abschreckenden Beispiel, zum Fluchwort und zur Beschimpfung werden und diese Stätte (oder: Gegend) nicht wiedersehen!‘
Und es soll geschehen: Wie ihr vordem den Völkern zum Fluchwort gedient habt, ihr vom Hause Juda und ihr vom Hause Israel, so will ich euch jetzt Heil verleihen, dass ihr zum Segenswunsch werden sollt: fürchtet euch nicht, habt guten Mut!“