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Kapitel

Vers

1 wird geladen ... Und der HERR redete zu Mose und sprach: Gebiete den Kindern Israel,

2 wird geladen ... daß sie aus dem Lager alle Aussätzigen wegschicken, und alle, die Eiterflüsse haben, und die an einem Toten unrein geworden sind.

3 wird geladen ... Männer und Weiber sollt ihr vor das Lager hinausschicken, daß sie ihr Lager nicht verunreinigen, weil ich unter ihnen wohne.

4 wird geladen ... Und die Kinder Israel taten also und schickten sie vor das Lager hinaus; wie der HERR zu Mose gesagt hatte, also taten die Kinder Israel.

5 wird geladen ... Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage den Kindern Israel:

6 wird geladen ... Wenn ein Mann oder ein Weib irgend eine menschliche Sünde tut und sich damit am HERRN vergeht und die betreffende Seele eine Schuld auf sich lädt;

7 wird geladen ... so sollen sie ihre Sünde bekennen, die sie getan haben, und sollen ihre Schuld in ihrem vollen Betrag wiedererstatten, und den fünften Teil dazufügen und es dem geben, dem sie es schuldig sind.

8 wird geladen ... Ist aber kein nächster Blutsverwandter da, dem man die Schuld erstatten kann, so fällt die dem HERRN zu erstattende Schuld dem Priester zu, außer dem Widder der Versühnung, mit dem ihm Sühne erwirkt wird.

9 wird geladen ... Desgleichen soll alles Hebopfer von allem, was die Kinder Israel heiligen und dem Priester bringen, ihm gehören;

10 wird geladen ... und was jemand heiligt, das soll ihm gehören; gibt jemand dem Priester etwas, so gehört es ihm.

11 wird geladen ... Und der HERR redete zu Mose und sprach:

12 wird geladen ... Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemandes Weib sich verginge und ihm untreu würde, und jemand sie beschliefe,

13 wird geladen ... und es bliebe vor den Augen ihres Mannes verborgen und versteckt, daß sie unrein geworden, und es wäre kein Zeuge vorhanden wider sie, sie wäre auch nicht ertappt worden;

14 wird geladen ... und es käme über ihn ein Geist der Eifersucht, daß er um sein Weib eiferte, weil sie unrein geworden ist (oder wenn der Eifersuchtsgeist über ihn käme, daß er um sein Weib eiferte, ob sie schon nicht unrein geworden ist)

15 wird geladen ... so soll der Mann sein Weib zum Priester führen und um ihretwillen ein Opfer für sie bringen, ein Zehntel Epha Gerstenmehl; er soll aber kein Öl darauf gießen, noch Weihrauch darauf tun; denn es ist ein Eiferopfer und ein Gedächtnisopfer, das die Schuld ins Gedächtnis ruft.

16 wird geladen ... Und der Priester soll sie herzuführen und vor den HERRN stellen.

17 wird geladen ... Und der Priester soll heiliges Wasser nehmen in ein irdenes Geschirr und Staub vom Boden der Wohnung in das Wasser tun,

18 wird geladen ... und soll das Weib vor den HERRN stellen und ihr Haar auflösen und das Gedächtnisopfer, das ein Eiferopfer ist, auf ihre Hände legen. Und der Priester soll in seiner Hand das bittere, fluchbringende Wasser haben;

19 wird geladen ... und er soll das Weib beschwören und zu ihr sagen: »Hat dich kein Mann beschlafen und hast du dich nicht vergangen und neben deinem Mann verunreinigt, so sollst du von diesem bitteren fluchbringenden Wasser unbeschädigt bleiben;

20 wird geladen ... bist du aber von deinem Mann abgewichen, und hast dich verunreinigt, indem dich jemand beschlafen hat außer deinem Mann;

21 wird geladen ... so soll der Priester in seinem Beschwörungsfluch zu dem Weibe sagen setze dich der HERR zum Fluch und zum Schwur unter deinem Volk, daß der HERR deine Hüfte schwinden und deinen Bauch anschwellen lasse!

22 wird geladen ... So gehe nun dieses fluchbringende Wasser in deinen Leib, daß dein Bauch anschwelle und deine Hüfte schwinde!« Und das Weib soll sagen: Amen, Amen!

23 wird geladen ... Dann soll der Priester diese Flüche auf einen Zettel schreiben und mit dem bittern Wasser abwaschen.

24 wird geladen ... Und er soll dem Weibe von dem bittern, fluchbringenden Wasser zu trinken geben, daß das fluchbringende Wasser in sie eindringe und ihr bitter sei.

25 wird geladen ... Darnach soll der Priester das Eiferopfer von ihrer Hand nehmen und zum Speisopfer weben vor dem HERRN und es zum Altar bringen.

26 wird geladen ... Und er soll eine Handvoll von dem Speisopfer nehmen, zum Gedächtnis, und es auf dem Altar verbrennen und darnach dem Weibe das Wasser zu trinken geben.

27 wird geladen ... Und wenn sie das Wasser getrunken hat, so wird, wenn sie unrein geworden ist und sich an ihrem Mann vergangen hat, das fluchbringende Wasser in sie eindringen und sie vergiften, so daß ihr Bauch anschwellen und ihre Hüfte schwinden wird, und das Weib wird unter ihrem Volk ein Fluch sein.

28 wird geladen ... Ist aber das Weib nicht verunreinigt, sondern rein, so wird sie unbeschädigt bleiben, daß sie Samen empfangen kann.

29 wird geladen ... Das ist das Eifergesetz: Wenn ein Weib neben ihrem Manne ausschweift und unrein wird,

30 wird geladen ... oder wenn der Geist der Eifersucht über einen Mann kommt, daß er um sein Weib eifert, so soll er sie vor den HERRN stellen, daß der Priester gänzlich mit ihr verfahre nach diesem Gesetz.

31 wird geladen ... Dann ist der Mann unschuldig; das Weib aber hat ihre Schuld zu tragen.

Querverweise zu 4. Mose 5,2 4Mo 5,2 Gewählte Verstexte kopierenGewählte Referenzen kopierenVersliste aus gewählten erzeugenAlle Verstexte kopierenAlle Referenzen kopierenVersliste aus allen erzeugen

4Mo 12,14 wird geladen ... Wenn ihr Vater ihr ins Angesicht gespieen hätte, müßte sie sich nicht sieben Tage lang schämen? Laß sie sich sieben Tage lang außerhalb des Lagers einschließen, darnach mag sie wieder aufgenommen werden.

3Mo 15,2 wird geladen ... Redet mit den Kindern Israel und sprecht zu ihnen: Wenn ein Mann einen Ausfluß hat, der von seinem Fleische fließt, so ist er unrein.

3Mo 15,3 wird geladen ... Und zwar ist er unrein an diesem Flusse, wenn sein Fleisch den Ausfluß frei fließen läßt; auch wenn sein Fleisch verstopft wird von dem Ausflusse, so ist er unrein.

3Mo 15,4 wird geladen ... Jedes Lager, worauf der mit einem Ausfluß Behaftete liegt, und alles, worauf er sitzt, wird unrein;

3Mo 15,5 wird geladen ... und wer sein Lager anrührt, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend;

3Mo 15,6 wird geladen ... und wer sich auf etwas setzt, worauf der mit einem Ausfluß Behaftete gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend.

3Mo 15,7 wird geladen ... Wer sein Fleisch anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend.

3Mo 15,8 wird geladen ... Wenn aber der mit einem Ausfluß Behaftete seinen Speichel auswirft auf einen, der rein ist, so soll dieser seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend.

3Mo 15,9 wird geladen ... Auch der Sattel und alles, worauf der mit einem Ausfluß Behaftete reitet, wird unrein;

3Mo 15,10 wird geladen ... und wer immer etwas anrührt, das unter ihm gewesen ist, der wird unrein sein bis zum Abend. Und wer etwas solches trägt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend.

3Mo 15,11 wird geladen ... Und wen der mit einem Ausfluß Behaftete anrührt, ohne daß er zuvor die Hände mit Wasser gewaschen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend.

3Mo 15,12 wird geladen ... Wenn er ein irdenes Geschirr anrührt, so soll man es zerbrechen; aber jedes hölzerne Geschirr soll man mit Wasser waschen.

3Mo 15,13 wird geladen ... Und wenn er von seinem Ausfluß rein wird, so soll er sieben Tage zählen zu seiner Reinigung, und seine Kleider waschen und sein Fleisch mit lebendigem Wasser baden; so ist er rein.

3Mo 15,14 wird geladen ... Und am achten Tage soll er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und vor den HERRN kommen, vor die Tür der Stiftshütte, und soll sie dem Priester geben.

3Mo 15,15 wird geladen ... Und der Priester soll die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer machen und für ihn Sühne erwirken vor dem HERRN, wegen seines Ausflusses.

3Mo 15,16 wird geladen ... Wenn einem Mann der Same entgeht, so soll er sein ganzes Fleisch mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend.

3Mo 15,17 wird geladen ... Und jedes Kleid und jedes Fell, das mit solchem Samen befleckt ist, soll man mit Wasser waschen, und es bleibt unrein bis zum Abend.

3Mo 15,18 wird geladen ... Und wenn ein Mann bei einem Weibe liegt, daß ihm der Same entgeht, so sollen sie sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend.

3Mo 15,19 wird geladen ... Wenn ein Weib ihres Fleisches Blutfluß hat, so soll sie sieben Tage lang in ihrer Unreinigkeit verbleiben. Wer sie anrührt, der bleibt unrein bis zum Abend.

3Mo 15,20 wird geladen ... Und alles, worauf sie in ihrer Unreinigkeit liegt, wird unrein; auch alles, worauf sie sitzt.

3Mo 15,21 wird geladen ... Und wer ihr Lager anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und bleibt unrein bis zum Abend.

3Mo 15,22 wird geladen ... Und wer immer etwas anrührt, worauf sie gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend.

3Mo 15,23 wird geladen ... Auch wer etwas anrührt, das auf ihrem Bette war oder worauf sie gesessen hat, soll unrein sein bis zum Abend.

3Mo 15,24 wird geladen ... Und wenn ein Mann bei ihr liegt, und es kommt ihre Unreinigkeit an ihn, der wird sieben Tage lang unrein sein, und das Lager, worauf er gelegen hat, wird unrein sein.

3Mo 15,25 wird geladen ... Wenn aber ein Weib ihren Blutfluß eine lange Zeit hat, nicht nur zur gewöhnlichen Zeit, sondern auch über die gewöhnliche Zeit hinaus, so wird sie unrein sein während der ganzen Dauer ihres Flusses; wie in den Tagen ihrer Unreinigkeit soll sie auch dann unrein sein.

3Mo 15,26 wird geladen ... Alles, worauf sie liegt während der ganzen Zeit ihres Flusses, soll sein wie das Lager ihrer monatlichen Unreinigkeit; auch alles, worauf sie sitzt, wird unrein sein, gleich wie zur Zeit ihrer monatlichen Unreinigkeit.

3Mo 15,27 wird geladen ... Wer etwas davon anrührt, der wird unrein und soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend.

4Mo 9,6 wird geladen ... Da waren etliche Männer unrein von einem entseelten Menschen, so daß sie das Passah an demselben Tage nicht halten konnten; sie traten vor Mose und Aaron an demselben Tag und sprachen:

4Mo 9,7 wird geladen ... Wir sind unrein von einem entseelten Menschen. Warum sollen wir zu kurz kommen, daß wir des HERRN Opfergabe nicht herzubringen dürfen unter den Kindern Israel zur bestimmten Zeit?

4Mo 9,8 wird geladen ... Mose sprach zu ihnen: Wartet, bis ich vernehme, was euch der HERR gebietet!

4Mo 9,9 wird geladen ... Und der HERR redete zu Mose und sprach:

4Mo 9,10 wird geladen ... Sage den Kindern Israel und sprich: Wenn jemand von euch oder von euren Nachkommen durch einen Entseelten unrein wird oder fern auf der Reise ist, so soll er gleichwohl dem HERRN das Passah halten.

3Mo 13,46 wird geladen ... Solange das Mal an ihm ist, soll er unrein bleiben, denn er ist unrein; er soll abgesondert wohnen und außerhalb des Lagers seine Wohnung haben.

4Mo 19,11 wird geladen ... Es soll aber dies eine ewig gültige Satzung sein für die Kinder Israel und für die Fremdlinge, die unter ihnen wohnen: Wer einen Leichnam anrührt von irgend einem Menschen, der bleibt unrein sieben Tage lang.

4Mo 19,12 wird geladen ... Ein solcher soll sich mit demselben Wasser am dritten und am siebenten Tag entsündigen, so wird er rein. Wenn er sich aber am dritten und am siebenten Tag nicht entsündigt, so wird er nicht rein.

4Mo 19,13 wird geladen ... Wenn aber jemand den Leichnam eines Menschen anrührt und sich nicht entsündigen wollte, der verunreinigt die Wohnung des HERRN, eine solche Seele soll aus Israel ausgerottet werden, weil das Reinigungswasser nicht über sie gesprengt worden ist; und sie bleibt unrein, ihre Unreinigkeit ist noch an ihr.

4Mo 19,14 wird geladen ... Das ist das Gesetz, wenn ein Mensch im Zelte stirbt: Wer in das Zelt geht, und alles, was im Zelte ist, soll sieben Tage lang unrein sein.

4Mo 19,15 wird geladen ... Und alle offenen Geschirre, worüber kein Deckel gebunden ist, sind unrein.

4Mo 19,16 wird geladen ... Auch wer auf dem Felde einen mit dem Schwert Erschlagenen anrührt oder sonst einen Toten oder eines Menschen Gebein oder ein Grab, der ist sieben Tage lang unrein.

5Mo 24,8 wird geladen ... Hüte dich vor der Plage des Aussatzes, daß du mit Fleiß beobachtest und tuest alles, was dich die Priester, die Leviten, lehren. Wie ich ihnen geboten habe, so sollt ihr's pünktlich befolgen!

4Mo 31,19 wird geladen ... Und lagert euch außerhalb des Lagers sieben Tage lang, ihr alle, die ihr jemand erwürgt oder Erschlagene angerührt habt, und entsündigt euch am dritten und siebenten Tage, samt denen, welche ihr gefangen genommen habt.

5Mo 24,9 wird geladen ... Denke daran, was der HERR, dein Gott, mit Mirjam tat auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget!

3Mo 21,1 wird geladen ... Und der HERR sprach zu Mose: Sage den Priestern, Aarons Söhnen, und sprich zu ihnen: Ein Priester soll sich an keinem Toten seines Volkes verunreinigen,

2Kön 7,3 wird geladen ... Es waren aber vier aussätzige Männer am Eingang des Tores, und einer sprach zum anderen: Was wollen wir hier bleiben, bis wir sterben? Wenn wir sprächen: Wir wollen in die Stadt gehen, wo doch Hungersnot in der Stadt herrscht, so müßten wir dort sterben; bleiben wir aber hier, so müssen wir auch sterben!

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