Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
„Befiehl den Israeliten, dass sie alle Aussätzigen und alle mit einem Ausfluss Behafteten sowie alle, die sich an einer Leiche verunreinigt haben, aus dem Lager entfernen;
sowohl Männer als Weiber sollt ihr hinausschaffen, vor das Lager hinaus sollt ihr sie schaffen, damit sie ihre Lager nicht verunreinigen, da doch ich in deren Mitte wohne.“
Da taten die Israeliten so und schafften sie vor das Lager hinaus; wie der HERR dem Mose geboten hatte, so taten die Israeliten.
Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
„Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn ein Mann oder ein Weib irgendeine von den mannigfachen Sünden begeht, wie Menschen sie zu begehen pflegen, so dass sie eine Veruntreuung gegen den HERRN verüben und der Betreffende dadurch eine Verschuldung auf sich lädt,
so sollen sie die Sünde, die sie begangen haben, bekennen, und der Betreffende soll das von ihm Veruntreute nach seinem vollen Wert zurückerstatten und noch ein Fünftel des Betrags hinzufügen und es dem geben, an dem er sich verschuldet hat.
Wenn dieser Mann aber keinen nächsten Verwandten hat, dem der Ersatz geleistet werden könnte, so soll die Buße, die dem HERRN zu erstatten ist, dem Priester gehören, abgesehen von dem Sühnewidder, mittels dessen man (d.h. der Priester) ihm Sühne erwirkt.
Ebenso soll jede Hebe von allen heiligen Gaben, welche die Israeliten dem Priester bringen, diesem gehören.
Ihm sollen also die heiligen Gaben eines jeden gehören: was irgend jemand dem Priester gibt, soll diesem gehören.“
Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
„Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn jemandes Ehefrau sich vergeht und ihrem Manne untreu wird,
so dass ein anderer fleischlichen Umgang mit ihr hat, ohne dass jedoch ihr Mann etwas davon weiß, und ihr tatsächlicher Ehebruch unentdeckt geblieben ist, auch kein Zeuge gegen sie da ist, weil man sie bei der Tat nicht ertappt hat,
es kommt nun aber der Geist der Eifersucht über den Mann, so dass er auf seine Frau, die sich wirklich vergangen hat, eifersüchtig wird – oder auch es kommt der Geist der Eifersucht über den Mann, so dass er auf seine Frau eifersüchtig wird, ohne dass sie sich tatsächlich vergangen hat –:
so soll der Mann seine Frau zum Priester bringen und zugleich die ihrethalben erforderliche Opfergabe mitbringen, nämlich ein Zehntel Epha Gerstenmehl; doch darf er kein Öl darübergießen und keinen Weihrauch darauftun, denn es ist ein Speisopfer der Eifersucht, ein Speisopfer der Offenbarung, das eine Verschuldung offenbar machen soll.
Hierauf soll der Priester sie herantreten lassen und sie vor den HERRN stellen.
Dann nehme der Priester heiliges Wasser in einem irdenen Gefäß; weiter nehme der Priester etwas von dem Staube, der auf dem Fußboden der Wohnung liegt, und tue es in das Wasser.
Dann lasse der Priester die Frau vor den HERRN treten, löse ihr das Haupthaar auf und gebe ihr das Offenbarungs-Speisopfer auf die Hände – es ist ein Speisopfer der Eifersucht –; aber das fluchbringende Wasser des bitteren Wehs behalte der Priester in der Hand.
Sodann beschwöre sie der Priester und sage zu der Frau: ‚Wenn kein (fremder) Mann dir beigewohnt hat und du, die du deinem Gatten angehörst, dich nicht vergangen und verunreinigt hast, so sollst du durch dieses fluchbringende Wasser des bitteren Wehs unversehrt bleiben!
Wenn du dich aber, obgleich du deinem Gatten angehörst, vergangen und verunreinigt hast, so dass ein Mann außer deinem Gatten dir beigewohnt hat‘ –
es beschwöre also der Priester die Frau mit feierlicher Verfluchung und spreche so zu der Frau –, ‚so mache der HERR dich zum abschreckenden Beispiel einer feierlichen Verfluchung inmitten deines Volkes, indem der HERR deine Hüften schwinden macht und deinen Leib anschwellen lässt;
und es möge dieses fluchbringende Wasser in deine Eingeweide dringen, so dass dein Leib anschwillt und deine Hüften schwinden!‘ Die Frau aber soll sagen: ‚Ja, so geschehe es! Amen!‘
Dann schreibe der Priester diese Verfluchungen auf ein Blatt und wasche die Schrift wieder ab in das Wasser des bitteren Wehs hinein.
Hierauf gebe er der Frau das fluchbringende Wasser des bitteren Wehs zu trinken, damit das fluchbringende Wasser in sie eindringe zu bitterem Weh.
Dann nehme der Priester der Frau das Eifersuchts-Speisopfer aus der Hand, webe (= schwinge) das Speisopfer von dem HERRN und bringe es hin zum Altar;
dort nehme der Priester von dem Speisopfer eine Handvoll, nämlich den zum Duftopfer bestimmten Teil, und lasse es auf dem Altar in Rauch aufgehen; danach gebe er der Frau das Wasser zu trinken.
Hat er sie nun das Wasser trinken lassen, so wird, falls sie sich vergangen hat und ihrem Mann untreu gewesen ist, das fluchbringende Wasser zu bitterem Weh in sie eindringen: ihr Leib wird anschwellen, und ihre Hüften werden schwinden, und die Frau wird zum abschreckenden Beispiel einer Verfluchung inmitten ihres Volkes werden.
Wenn aber die Frau sich nicht verunreinigt hat, sondern schuldlos ist, so wird sie unversehrt bleiben und kann wieder Mutter von Kindern werden.“
Dies ist die Verordnung bezüglich der Eifersucht: Wenn eine Frau, die einem Ehemann angehört, sich vergeht und sich verunreinigt,
oder auch wenn über einen Mann der Geist der Eifersucht kommt, so dass er auf seine Frau eifersüchtig wird, so soll er die Frau vor den HERRN treten lassen, und der Priester soll genau nach dieser Verordnung mit ihr verfahren.
Der Mann soll dabei außer Schuld bleiben, eine solche Frau aber muss ihre Schuld büßen.
Querverweise zu 4. Mose 5,9 4Mo 5,9
Weiter sagte der HERR zu Aaron: „Ich selbst überweise dir hiermit das, was von meinen Hebeopfern (nicht verbrannt wird, sondern) den Abhub bildet: von allen heiligen Gaben der Israeliten verleihe ich sie dir und deinen Söhnen als Anteil, als eine ewige Gebühr.
Folgendes soll von den hochheiligen Gaben, soweit sie nicht verbrannt werden, dir zustehen: alles, was von ihnen dargebracht wird an Speisopfern sowie an Sündopfern und an Schuldopfern, die sie mir als Ersatz für Veruntreuungen darbringen; diese (Opfergaben) sollen dir und deinen Söhnen als etwas Hochheiliges zustehen.
Alle Hebeopfer von heiligen Gaben, welche die Israeliten dem HERRN von ihrem Besitz darbringen, überweise ich dir und deinen Söhnen und Töchtern bei dir als ewige Gebühr: das soll ein ewiger Salzbund (d.h. eine ewiggültige und unverbrüchliche Bundesbestimmung; vgl. 3.Mose 2,13) vor dem HERRN für dich und deine Nachkommen bei dir sein!“
sie sollen für Aaron und seine Söhne eine von seiten der Israeliten ewig zu leistende Gebühr sein; denn es ist ein Hebeopfer und soll seitens der Israeliten als Hebeopfer von ihren Heilsopfern abgegeben werden, als ihr Hebeopfer für den HERRN.
Es darf nicht mit Sauerteig gebacken werden; es ist ihr Anteil, den ich ihnen von meinen Feueropfern zugewiesen habe: hochheilig ist es wie das Sündopfer und wie das Schuldopfer.
Alle männlichen Personen unter den Nachkommen Aarons dürfen es genießen; eine für ewige Zeiten festgesetzte Gebühr von den Feueropfern des HERRN soll es von Geschlecht zu Geschlecht sein. Jeder (Unbefugte), der diese Dinge berührt, soll dem Heiligtum verfallen sein.“
Der Priester, der das Sündopfer darbringt, soll es verzehren; an heiliger Stätte soll es gegessen werden, nämlich im Vorhof des Offenbarungszeltes.
Alle männlichen Personen der Priesterschaft dürfen davon essen; an heiliger Stätte muss es gegessen werden: es ist hochheilig.
Wie mit dem Sündopfer, so soll auch mit dem Schuldopfer verfahren werden; dieselbe Bestimmung soll für beide gelten: es soll dem Priester gehören, der die Sühnung mit ihm vollzogen hat.
Ebenso soll dem Priester, der jemandes Brandopfer darbringt, das Fell des Brandopfertieres gehören, das er dargebracht hat.
Ebenso soll jedes Speisopfer, das im Ofen gebacken, sowie alles, was in der Pfanne oder auf der Platte (vgl. 2,7) zubereitet worden ist, dem Priester gehören, der es darbringt.
Aber jedes Speisopfer, das mit Öl gemengt oder trocken ist, soll allen Söhnen Aarons gehören, dem einen wie dem andern.“
„Folgende Vorschriften gelten für das Heilsopfer, das man dem HERRN darbringt:
Wenn jemand es zum Zweck der Danksagung darbringt, so soll er außer dem Dank-Schlachtopfer noch ungesäuerte, mit Öl gemengte Kuchen und ungesäuerte, mit Öl bestrichene Fladen und mit Öl eingerührtes Feinmehl darbringen;
nebst Kuchen von gesäuertem Brotteig soll er seine Opfergabe darbringen, außer dem Opfertier, in welchem sein Dank-Heilsopfer besteht.
Und zwar soll er davon je ein Stück von jeder Opfergabe als Hebe für den HERRN darbringen; (was dann noch übrig ist) soll dem Priester gehören, der das Blut des Heilsopfers an den Altar gesprengt hat.
Und zwar müsst ihr es an heiliger Stätte verzehren, denn es ist der für dich und deine Söhne bestimmte Anteil von den Feueropfern des HERRN – so ist mir geboten worden.
„Befiehl Aaron und seinen Söhnen, dass sie den heiligen Gaben gegenüber, die die Israeliten mir weihen, Zurückhaltung (oder: Vorsicht) beobachten, damit sie meinen heiligen Namen nicht entweihen: ich bin der HERR.
Sage zu ihnen: (Diese Verordnung gilt) für alle eure künftigen Geschlechter: Wenn irgendeiner von all euren Nachkommen den heiligen Gaben, welche die Israeliten dem HERRN weihen, nahekommt, während er eine Unreinheit an sich hat, ein solcher Mensch soll von meinem Angesicht hinweg ausgerottet werden: ich bin der HERR!
Folgendes ist es aber, was der Priester vom Volk, nämlich von denen zu beanspruchen hat, die ein Schlachtopfer darbringen, sei es ein Rind oder ein Stück Kleinvieh: man soll davon dem Priester den Bug (= das Vorderbein, oder: die Vorderkeule) und die beiden Kinnbacken und den Magen geben.
Die Erstlinge von deinem Getreide, deinem Wein und deinem Öl und die Erstlinge von der Schur deines Kleinviehs sollst du ihm geben;
Sie sind es, die das Speisopfer, das Sündopfer und das Schuldopfer verzehren sollen, und alles, was in Israel dem Bann verfällt, soll ihnen gehören.
Auch das Beste von allen Erstlingen jedweder Art und alle eure Hebopfer (= Weihegaben) jedweder Art ohne Ausnahme sollen den Priestern zufallen; und auch das Beste von eurem Schrotmehl sollt ihr dem Priester geben, damit Segen auf euren Häusern ruht.
Darf wohl ein Mensch die Gottheit betrügen, dass ihr mich betrügt und noch fragt: ‚Inwiefern haben wir dich betrogen?‘ Nun, mit dem Zehnten und mit dem Hebeopfer (= mit den Abgaben).
Mit dem Fluch seid ihr belastet, und doch betrügt ihr mich! Ein Betrüger ist das ganze Volk (oder: eure ganze Sippschaft).
Bringet den Zehnten unverkürzt in das Vorratshaus, damit Zehrung in meinem Hause vorhanden sei, und stellet mich doch auf diese Weise einmal auf die Probe“ – so spricht der HERR der Heerscharen –, „ob ich euch dann nicht die Fenster des Himmels auftue und Segen in überreicher Fülle über euch ausschütte!
Wer leistet jemals Kriegsdienste für eigenen Sold? Wer legt einen Weinberg an, ohne von dessen Früchten zu essen? Oder wer hütet eine Herde, ohne von der Milch der Herde zu genießen?
Behaupte ich dies etwa als einen bloß von Menschen aufgestellten Grundsatz, oder enthält nicht das Gesetz dieselbe Verordnung?
Im mosaischen Gesetz steht ja doch geschrieben (5.Mose 25,4): „Du sollst einem Ochsen, der zu dreschen hat, das Maul nicht verbinden!“ Ist es Gott etwa um die Ochsen zu tun?
Oder gehen seine Worte nicht ohne allen Zweifel auf uns? Ja, um unsertwillen steht geschrieben, dass der Pflüger auf Hoffnung hin pflügen und der Drescher in der Hoffnung auf Mitgenuss (des Ertrages) arbeiten soll.
Wenn wir für euch das Geistliche (d.h. die geistlichen Güter) ausgesät haben, ist es da etwas Absonderliches, wenn wir von euch das Irdische (d.h. die irdischen Güter) ernten?
Wenn andere an dem Verfügungsrecht über euch (= über euer Vermögen) Anteil haben, sind wir dann nicht in noch höherem Grade dazu berechtigt? Aber wir haben von diesem Recht keinen Gebrauch gemacht, sondern ertragen lieber alles, um nur der Heilsbotschaft Christi (oder: von Christus) kein Hindernis in den Weg zu legen.
Wisst ihr nicht, dass die, welche den Tempeldienst verrichten, von den Einkünften des Tempels ihren Unterhalt haben? Dass die, welche beständig am Opferaltar tätig sind, ihren Anteil vom Altar erhalten?