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Kapitel

Vers

1 wird geladen ... So hat Gott der HERR gesprochen: „Das Tor des inneren Vorhofs, das nach Osten zu liegt, soll während der sechs Werktage geschlossen bleiben; aber am Sabbattage und ebenso am Neumondtage soll es geöffnet werden.

2 wird geladen ... Wenn dann der Fürst durch die Vorhalle des Tores von außen her eingetreten und am Pfosten (oder: an der Schwelle) des Tores stehen geblieben ist, dann sollen die Priester sein Brandopfer und sein Heilsopfer darbringen; nachdem er dann auf der Schwelle des Tores die Anbetung verrichtet hat und wieder hinausgegangen ist, soll das Tor bis zum Abend unverschlossen bleiben;

3 wird geladen ... und auch das Volk des Landes soll am Eingang dieses Tores an den Sabbaten und Neumonden vor dem HERRN anbeten. –

4 wird geladen ... Das Brandopfer aber, das der Fürst dem HERRN am Sabbattage darzubringen hat, soll aus sechs Lämmern ohne Fehl und einem Widder ohne Fehl bestehen;

5 wird geladen ... dazu kommt als Speisopfer ein Epha Feinmehl zu jedem Widder, und zu den Lämmern eine beliebig große Gabe von Mehl; außerdem ein Hin Öl zu jedem Epha.

6 wird geladen ... Ferner soll er am Neumondstage einen fehllosen jungen Stier von den Rindern und sechs Lämmer sowie einen Widder opfern, lauter fehllose Tiere;

7 wird geladen ... dazu als Speisopfer zu dem Stier und zu dem Widder je ein Epha Feinmehl; und zu den Lämmern eine beliebig große Gabe; an Öl aber ein Hin zu jedem Epha.“

8 wird geladen ... „Wenn aber der Fürst sich einfindet, so soll er durch die Vorhalle des Tores eintreten und auf demselben Wege sich wieder entfernen.

9 wird geladen ... Wenn dagegen das Volk des Landes (V.3) an den Festen vor dem HERRN erscheint, so soll, wer durch das Nordtor eingetreten ist, um anzubeten, durch das Südtor wieder hinausgehen, und wer durch das Südtor eingetreten ist, soll durch das Nordtor wieder hinausgehen: niemand soll durch dasselbe Tor zurückkehren, durch das er hereingekommen ist, sondern er soll durch das gegenüberliegende hinausgehen;

10 wird geladen ... der Fürst aber soll, wenn sie eintreten, in ihrer Mitte eintreten; und wenn sie hinausgehen, sollen sie zusammen hinausgehen.“

11 wird geladen ... „An den Festen aber und an den Feiertagen soll das Speisopfer ein Epha Feinmehl sowohl auf jeden Stier als auch auf jeden Widder betragen, und für die Lämmer eine beliebig große Gabe; an Öl aber ein Hin auf jedes Epha. –

12 wird geladen ... Wenn ferner der Fürst dem HERRN ein Brandopfer oder Heilsopfer als freiwillige Gabe darbringen will, so soll man ihm das gegen Osten liegende Tor öffnen, und er bringe dann sein Brandopfer und sein Heilsopfer in derselben Weise dar, wie er es am Sabbattage zu tun pflegt; und wenn er dann hinausgegangen ist, soll man das Tor nach seinem Weggang wieder schließen. –

13 wird geladen ... Ferner soll er dem HERRN täglich ein fehlloses einjähriges Lamm als Brandopfer darbringen; jeden Morgen soll er es herrichten,

14 wird geladen ... und dazu als Speisopfer alle Morgen ein Sechstel Epha Feinmehl und an Öl ein Drittel Hin zur Befeuchtung (oder: Besprengung) des Feinmehls als Speisopfer dem HERRN darbringen: das ist eine ständige Satzung für alle Zukunft.

15 wird geladen ... So habt ihr also das Lamm nebst dem Speisopfer und dem Öl alle Morgen als regelmäßiges Brandopfer darzubringen.“

16 wird geladen ... So hat Gott der HERR gesprochen: „Wenn der Fürst einem seiner Söhne ein Geschenk von seinem Erbbesitz macht, so soll dies seinen Söhnen als vererbliches Eigentum gehören.

17 wird geladen ... Macht er aber einem seiner Diener ein Geschenk von seinem Erbbesitz, so soll es diesem nur bis zum Freijahr (= Jahr der Freilassung) gehören, dann aber wieder an den Fürsten zurückfallen; nur seinen Söhnen soll es als Erbbesitz dauernd verbleiben.

18 wird geladen ... Von dem Grundbesitz des Volkes aber darf der Fürst nichts wegnehmen, so dass er sie gewaltsam aus ihrem Eigentum verdrängt. Von seinem eigenen Besitz mag er seine Söhne mit vererblichem Grundbesitz ausstatten, damit niemand von den zu meinem Volk Gehörigen aus seinem Eigentum verdrängt wird.“

19 wird geladen ... Darauf führte er mich durch den Eingang, der an der Seitenwand des Tores lag, zu den heiligen, für die Priester bestimmten Zellen, die nach Norden zu gelegen waren; dort sah ich einen Raum ganz hinten in dem Winkel nach Westen zu.

20 wird geladen ... Da sagte er zu mir: „Dies ist der Raum, in welchem die Priester das Schuld- und das Sündopfer kochen und wo sie das Speisopfer backen sollen; sonst müssten sie es in den äußeren Vorhof hinaustragen, wodurch sie dem Volk eine Weihe mitteilen würden.“

21 wird geladen ... Hierauf führte er mich in den äußeren Vorhof hinaus und ließ mich ihn nach seinen vier Ecken hin durchqueren; dabei bemerkte ich einen kleinen Hof in jeder Ecke des Vorhofs.

22 wird geladen ... In allen vier Ecken des Vorhofs waren abgesonderte (oder: kleine) Höfe von vierzig Ellen Länge und dreißig Ellen Breite; alle vier Eckräume hatten die gleiche Größe;

23 wird geladen ... und es lief eine gemauerte Steinwand rings um alle vier; und unten an den Steinwänden waren ringsum Kochherde angebracht.

24 wird geladen ... Da sagte er zu mir: „Dies sind die Küchen, wo die Tempeldiener (vgl. 44,10-14) die Schlachtopfer des Volkes kochen müssen.“

Querverweise zu Hesekiel 46,20 Hes 46,20 Gewählte Verstexte kopierenGewählte Referenzen kopierenVersliste aus gewählten erzeugenAlle Verstexte kopierenAlle Referenzen kopierenVersliste aus allen erzeugen

Hes 44,29 wird geladen ... Sie sind es, die das Speisopfer, das Sündopfer und das Schuldopfer verzehren sollen, und alles, was in Israel dem Bann verfällt, soll ihnen gehören.

3Mo 2,4 wird geladen ... Willst du aber als Opfergabe eines Speisopfers etwas im Ofen Gebackenes darbringen, so muss es aus Feinmehl bereitet sein: ungesäuerte, mit Öl gemengte Kuchen oder ungesäuerte, mit Öl bestrichene Fladen. –

3Mo 2,5 wird geladen ... Soll aber deine Opfergabe in einem Speisopfer auf der Platte bestehen, so muss es aus ungesäuertem, mit Öl gemengtem Feinmehl bereitet sein.

3Mo 2,6 wird geladen ... Wenn du es dann in Stücke zerbrichst und Öl darübergießest, so ist es ein Speisopfer. –

3Mo 2,7 wird geladen ... Soll deine Opfergabe aber ein in der Pfanne (oder: im Topf) bereitetes Speisopfer sein, so muss es aus Feinmehl mit Öl hergestellt sein.“

Hes 44,19 wird geladen ... Wenn sie jedoch in den äußeren Vorhof zum Volk hinausgehen, sollen sie ihre Gewänder, in denen sie den Dienst verrichtet haben, ausziehen und sie in den heiligen Zellen niederlegen und sollen andere Kleider anziehen, um nicht dem Volk durch ihre Kleider eine Weihe mitzuteilen.

1Sam 2,13 wird geladen ... noch um das Recht der Priester gegenüber dem Volke kümmerten. Sooft nämlich jemand ein Schlachtopfer darbrachte, kam, während man das Fleisch noch kochte, der Diener des Priesters mit einer dreizinkigen Gabel in der Hand

1Sam 2,14 wird geladen ... und stieß damit in den Kessel oder den Topf, in die Pfanne oder den Tiegel, und alles, was die Gabel dann heraufbrachte, nahm der Priester für sich. So machten sie es in Silo bei allen Israeliten, die dorthin kamen.

1Sam 2,15 wird geladen ... Sogar noch ehe man das Fett in Rauch hatte aufgehen lassen, kam der Diener des Priesters und sagte zu dem, der das Opfer darbrachte: „Gib Fleisch her zum Braten für den Priester! Denn er will kein gekochtes Fleisch von dir haben, sondern rohes.“

3Mo 7,1 wird geladen ... „Folgende Vorschriften gelten für das Schuldopfer: es ist hochheilig.

3Mo 7,2 wird geladen ... An dem Orte, wo man das Brandopfer schlachtet, soll man auch das Schuldopfer schlachten, und sein Blut soll man ringsum an den Altar sprengen;

3Mo 7,3 wird geladen ... das gesamte Fett des Tieres aber soll man darbringen, nämlich den Fettschwanz und das Fett, das die Eingeweide bedeckt,

3Mo 7,4 wird geladen ... ferner die beiden Nieren samt dem Fett, das an ihnen, an den Lendenmuskeln sitzt, und den Lappen an der Leber – bei den Nieren soll man es ablösen.

3Mo 7,5 wird geladen ... Dies alles soll der Priester dann auf dem Altar als ein Feueropfer für den HERRN in Rauch aufgehen lassen: so ist es ein Schuldopfer.

3Mo 7,6 wird geladen ... Alle männlichen Personen der Priesterschaft dürfen davon essen; an heiliger Stätte muss es gegessen werden: es ist hochheilig.

3Mo 7,7 wird geladen ... Wie mit dem Sündopfer, so soll auch mit dem Schuldopfer verfahren werden; dieselbe Bestimmung soll für beide gelten: es soll dem Priester gehören, der die Sühnung mit ihm vollzogen hat.

3Mo 7,8 wird geladen ... Ebenso soll dem Priester, der jemandes Brandopfer darbringt, das Fell des Brandopfertieres gehören, das er dargebracht hat.

3Mo 7,9 wird geladen ... Ebenso soll jedes Speisopfer, das im Ofen gebacken, sowie alles, was in der Pfanne oder auf der Platte (vgl. 2,7) zubereitet worden ist, dem Priester gehören, der es darbringt.

3Mo 7,10 wird geladen ... Aber jedes Speisopfer, das mit Öl gemengt oder trocken ist, soll allen Söhnen Aarons gehören, dem einen wie dem andern.“

3Mo 7,11 wird geladen ... „Folgende Vorschriften gelten für das Heilsopfer, das man dem HERRN darbringt:

3Mo 7,12 wird geladen ... Wenn jemand es zum Zweck der Danksagung darbringt, so soll er außer dem Dank-Schlachtopfer noch ungesäuerte, mit Öl gemengte Kuchen und ungesäuerte, mit Öl bestrichene Fladen und mit Öl eingerührtes Feinmehl darbringen;

3Mo 7,13 wird geladen ... nebst Kuchen von gesäuertem Brotteig soll er seine Opfergabe darbringen, außer dem Opfertier, in welchem sein Dank-Heilsopfer besteht.

3Mo 7,14 wird geladen ... Und zwar soll er davon je ein Stück von jeder Opfergabe als Hebe für den HERRN darbringen; (was dann noch übrig ist) soll dem Priester gehören, der das Blut des Heilsopfers an den Altar gesprengt hat.

3Mo 7,15 wird geladen ... Das Fleisch des Tieres aber, das als Dank-Heilsopfer geschlachtet wird, muss noch am Tage seiner Darbringung gegessen werden: man darf nichts davon bis zum nächsten Morgen übriglassen. –

3Mo 7,16 wird geladen ... Wenn aber die Opfergabe eines Schlachttieres infolge eines Gelübdes dargebracht wird oder eine freiwillige Leistung ist, so soll zwar das Fleisch am Tage der Darbringung des Schlachtopfers gegessen werden; jedoch darf das, was etwa davon übriggeblieben ist, auch noch am folgenden Tage gegessen werden.

3Mo 7,17 wird geladen ... Was aber dann noch vom Fleisch des Opfertieres am dritten Tage übrig ist, muss im Feuer verbrannt werden;

3Mo 7,18 wird geladen ... denn wenn man vom Fleisch seines Heilsopfers noch am dritten Tage äße, so würde dies nicht gottwohlgefällig sein; es würde dem, der es dargebracht hat, nicht zugerechnet werden, sondern als Greuel (= verdorbenes Fleisch) gelten, und jeder, der davon äße, würde eine Verschuldung auf sich laden. –

3Mo 7,19 wird geladen ... Auch solches Fleisch, das mit etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, darf nicht gegessen werden, sondern ist im Feuer zu verbrennen. Was sonst aber das Opferfleisch betrifft, so darf jeder Reine es genießen;

3Mo 7,20 wird geladen ... aber ein Mensch, der im Zustand der Unreinheit Fleisch von einem Heilsopfer genießt, das dem HERRN gehört, die Seele (= das Leben) eines solchen Menschen soll aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden.

3Mo 7,21 wird geladen ... Wenn ferner jemand mit irgend etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, sei es mit einem unreinen Menschen oder mit einem unreinen Haustier oder mit irgendeinem unreinen Gewürm, und trotzdem von dem Fleisch eines Heilsopfers isst, das dem HERRN gehört, ein solcher Mensch (vgl. V.20) soll aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden.“

3Mo 7,22 wird geladen ... Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:

3Mo 7,23 wird geladen ... „Gib den Israeliten folgende Weisung: Keinerlei Fett von Rindern, Schafen und Ziegen dürft ihr genießen!

3Mo 7,24 wird geladen ... Das Fett von verendeten oder zerrissenen Tieren darf zwar zu beliebigen Zwecken verwendet werden, aber genießen dürft ihr es nimmermehr;

3Mo 7,25 wird geladen ... denn jeder, der Fett von den Haustieren genießt, von denen man dem HERRN Feueropfer darbringt, dessen Seele (= Leben) soll, weil er es genossen hat, aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden.

3Mo 7,26 wird geladen ... Ebenso dürft ihr, wo ihr auch wohnen mögt, kein Blut genießen, weder von Vögeln noch von vierfüßigen Tieren.

3Mo 7,27 wird geladen ... Ein jeder, der irgendwelches Blut genießt, dessen Seele soll aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden.“

3Mo 7,28 wird geladen ... Weiter gebot der HERR dem Mose:

3Mo 7,29 wird geladen ... „Gib den Israeliten folgende Weisungen: Wer dem HERRN ein Heilsopfer darbringt, soll dem HERRN von seinem Heilsopfer den gebührenden Anteil zukommen lassen.

3Mo 7,30 wird geladen ... Mit eigenen Händen soll er die zum Feueropfer für den HERRN bestimmten Stücke herbeibringen; nämlich das Fett samt der Brust soll er herbeibringen, und zwar die Brust, damit sie als Webeopfer (8,27) vor dem HERRN gewebt (= geschwungen) werde.

3Mo 7,31 wird geladen ... Das Fett soll der Priester dann auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen, die Brust aber soll Aaron und seinen Söhnen gehören.

3Mo 7,32 wird geladen ... Auch die rechte Keule sollt ihr als Hebe dem Priester von euren Heilsopfern geben.

3Mo 7,33 wird geladen ... Wer von den Söhnen Aarons das Blut und das Fett der Heilsopfer darbringt, dem soll die rechte Keule als Anteil gehören.

3Mo 7,34 wird geladen ... Denn die Webebrust und die Hebekeule habe ich von den Israeliten als meinen Anteil an ihren Heilsopfern genommen und habe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen als eine von seiten der Israeliten ewig zu leistende Gebühr überwiesen.“

3Mo 7,35 wird geladen ... Dies ist der Anteil Aarons und seiner Söhne an den Feueropfern des HERRN, der ihnen überwiesen worden ist an dem Tage, als der HERR sie zu sich herantreten ließ, damit sie ihm als Priester dienten.

3Mo 7,36 wird geladen ... Diesen Anteil hat der HERR ihnen als eine von seiten der Israeliten zu leistende Gebühr an dem Tage, als er sie salbte, überwiesen; es ist eine ewige, für ihre Geschlechter verbindliche Gebühr.

3Mo 7,37 wird geladen ... Dies sind die Vorschriften in betreff des Brandopfers, des Speisopfers, des Sündopfers, des Schuldopfers, des Einweihungsopfers und des Heilsopfers,

3Mo 7,38 wird geladen ... wie sie der HERR dem Mose auf dem Berge Sinai geboten hat an dem Tage, als er den Israeliten gebot, ihre Opfergaben dem HERRN darzubringen, in der Wüste Sinai.

2Chr 35,13 wird geladen ... Dann brieten sie das Passah vorschriftsgemäß am Feuer, während sie die geweihten Gaben in Töpfen, Kesseln und Schüsseln kochten und sie eilends allen Leuten aus dem Volke hinbrachten.

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