So sprichtH559 der Herr HErrH136+H3069: Das TorH8179 am innerenH6442 VorhofH2691 morgenwärtsH6437+H6921 soll die sechsH8337 WerktageH3117+H4639 zugeschlossenH5462 sein; aber am SabbattageH3117+H7676 und am NeumondeH2320+H3117 soll man's auftunH6605.
Und der FürstH5387 soll von draußenH2351 unterH1870 die HalleH197 des TorsH8179 tretenH935 und bei den PfostenH4201 am TorH8179 stehen bleibenH6153. Und die PriesterH3548 sollen sein BrandopferH5930 und DankopferH8002 opfernH6213; er aber soll auf der SchwelleH4670 des TorsH8179 anbetenH7812 und darnach wieder hinausgehenH3318; das TorH8179 aber soll offenH5462 bleiben bis an den AbendH6153.
Desgleichen das VolkH5971 im LandeH776 soll an der TürH6607 desselben TorsH8179 anbetenH7812 vorH6440 dem HErrnH3068 an den SabbatenH7676 und NeumondenH2320.
Das BrandopferH5930 aber, das der FürstH5387 vor dem HErrnH3068 opfernH7126 soll am SabbattageH3117+H7676, soll sein sechsH8337 LämmerH3532, die ohne FehlH8549 seien, und ein WidderH352 ohne FehlH8549;
und je ein EphaH374 zu einem WidderH352 zum SpeisopferH4503, zu den LämmernH3532 aber, sovielH3027 seine HandH3027 gibtH4991, zum SpeisopferH4503, und je ein HinH1969 ÖlH8081 zu einem EphaH374.
Am NeumondeH2320+H3117 aber soll er einen jungenH1121+H1241 FarrenH6499 opfern, der ohneH8549 FehlH8549 sei, und sechsH8337 LämmerH3532 und einen WidderH352 auch ohneH8549 FehlH8549;
und je ein EphaH374 zum FarrenH6499 und je ein EphaH374 zum WidderH352 zum SpeisopferH4503+H6213, aber zu den LämmernH3532 sovielH3027, als er gebenH5381 mag, und je ein HinH1969 ÖlH8081 zu einem EphaH374.
Und wenn der FürstH5387 hineingehtH935, soll er durchH1870 die HalleH197 des TorsH8179 hineingehenH935 und desselben WegesH1870 wieder herausgehenH3318.
Aber das VolkH5971 im LandeH776, das vorH6440 den HErrnH3068 kommtH935 auf die hohen FesteH4150 und zumH1870 TorH8179 gegen MitternachtH6828 hineingehtH935, anzubetenH7812, das soll durchH1870 das TorH8179 gegen MittagH5045 wiederH7725 herausgehenH3318; und welche zumH1870 TorH8179 gegen MittagH5045 hineingehenH935, die sollen zumH1870 TorH8179 gegen MitternachtH6828 wiederH7725 herausgehenH3318; und sollen nicht wiederH7725 zuH1870 dem TorH8179 hinausgehenH3318, dadurch sie hineinH935 sind gegangen, sondernH5226 stracksH5226 vorH6440 sich hinausgehenH3318.
Der FürstH5387 aber soll mitH8432 ihnen hineinH935 und herausH935 gehen.
Aber an den FeiertagenH2282 und hohen FestenH4150 soll man zum SpeisopferH4503 je zu einem FarrenH6499 ein EphaH374 und je zu einem WidderH352 ein EphaH374 opfern und zu den LämmernH3532, sovielH3027 seine HandH3027 gibtH4991, und je ein HinH1969 ÖlH8081 zu einem EphaH374.
Wenn aber der FürstH5387 ein freiwilligesH5071 BrandopferH5930 oder DankopferH8002 dem HErrnH3068 tunH6213 wollte, so soll man ihm das TorH8179 gegenH6437 MorgenH6921 auftunH6605, dass er sein BrandopferH5930 und DankopferH8002 opfereH6213, wie er's sonst am SabbatH3117+H7676 pflegt zu opfernH6213; und wenn er wieder herausgehtH3318, soll man das TorH8179 nachH310+H3318 ihm zuschließenH5462.
Und er soll dem HErrnH3068 täglichH3117 ein BrandopferH5930 tunH6213, nämlich ein jährigesH1121+H8141 LammH3532 ohne FehlH8549; dasselbe soll er alleH1242 MorgenH1242 opfernH6213.
Und soll alle MorgenH1242 den sechsten TeilH7992+H8345 von einem EphaH374 zum SpeisopferH4503 darauftunH6213 und den dritten TeilH7992+H8345 von einem HinH1969 ÖlH8081, auf das SemmelmehlH5560 zu träufenH7450, dem HErrnH3068 zum SpeisopferH4503; das soll ein ewigesH5769 RechtH2708 sein vom täglichemH8548 Opfer.
Und also sollen sie das LammH3532 samt dem SpeisopferH4503 und ÖlH8081 alle MorgenH1242 opfernH6213 zum täglichenH8548 BrandopferH5930.
So sprichtH559 der Herr HErrH136+H3069: Wenn der FürstH5387 seiner SöhneH1121 einemH376 ein GeschenkH4979 gibtH5414 von seinem ErbeH5159, dasselbe soll seinen SöhnenH1121 bleiben, und sie sollen es erblichH5159 besitzenH272.
Wo er aber seiner KnechteH5650 einemH259 von seinem ErbteilH5159 etwasH4979 schenktH5414, das sollen sie besitzen bis aufs FreijahrH1865+H8141 und soll alsdann dem FürstenH5387 wieder heimfallenH7725; denn sein Teil soll allein auf seine SöhneH1121 erbenH5159.
Es soll auch der FürstH5387 dem VolkH5971 nichts nehmenH3947 von seinem ErbteilH3238+H5159 noch sie aus ihren eigenen GüternH272 stoßenH3238, sondern soll sein eigenes GutH272 auf seine KinderH1121 vererbenH5157, auf dass meines VolksH5971 nicht jemandH376 von seinem EigentumH272 zerstreutH6327 werde.
Und er führteH935 mich durch den EingangH3996 an der SeiteH3802 des TorsH8179 gegenH6437 MitternachtH6828 zu den KammernH3957 des HeiligtumsH6944, die den PriesternH3548 gehörten; und siehe, daselbst war ein RaumH4725 in der EckeH3411 gegenH6437 AbendH3220.
Und er sprachH559 zu mir: Dies ist der OrtH4725, da die PriesterH3548 kochenH1310 sollen das SchuldopferH817 und SündopferH2403 und das SpeisopferH4503 backenH644, dass sie es nicht hinaus in den äußerenH2435 VorhofH2691 tragenH3318 müssen, das VolkH5971 zu heiligenH6942.
Darnach führteH3318 er mich hinaus in den äußerenH2435 VorhofH2691 und hieß mich gehenH5674 in die vierH702 EckenH4740 des VorhofsH2691.
Und siehe, da war in jeglicher der vierH702+H7106 EckenH2691+H4740 ein anderes VorhöfleinH2691+H7000, vierzigH705 Ellen langH753 und dreißigH7970 Ellen breitH7341, alle vierH702+H7106 einerleiH259 MaßesH4060.
Und es ging ein MäuerleinH2905 umH5439 ein jegliches der vierH702; da waren HerdeH4018 herumH5439 gemachtH6213 unten an den MauernH2918+H5439.
Und er sprachH559 zu mir: Dies sind dieH1004 KüchenH1004, darin dieH1004 DienerH8334 des HausesH1004 kochenH1310 sollenH1310, was das VolkH5971 opfertH2077.
Querverweise zu Hesekiel 46,20 Hes 46,20
Sie sollen ihreH398 NahrungH398 haben vom SpeisopferH4503, SündopferH2403 und SchuldopferH817, und alles VerbannteH2764 in IsraelH3478 soll ihnen gehören.
Will er aber sein SpeisopferH4503 tunH7126 vom GebackenenH3989+H7133 im OfenH8574, so nehme er KuchenH2471 von SemmelmehlH5560, ungesäuertH4682, mit ÖlH8081 gemengtH1101, oder ungesäuerte FladenH7550, mit ÖlH8081 bestrichenH4886.
Ist aber dein SpeisopferH4503 etwas vom GebackenenH7133 in der PfanneH4227, so soll's von ungesäuertemH4682 SemmelmehlH5560 mit ÖlH8081 gemengtH1101 sein;
und sollst's in StückeH6595 zerteilenH6626 und ÖlH8081 darauf gießenH3332, so ist's ein SpeisopferH4503.
Ist aber dein SpeisopferH4503 etwas auf dem RostH4802 GeröstetesH7133, so sollst du es von SemmelmehlH5560 mit ÖlH8081 machenH6213
Und wenn sie in den äußerenH2435 VorhofH2691 zum VolkH5971 herausgehenH3318, sollen sie die KleiderH899, darin sie gedientH8334 haben, ausziehenH6584 und dieselben in die KammernH3957 des HeiligtumsH6944 legenH3240 und andereH312 KleiderH899 anziehenH3847 und das VolkH5971 nicht heiligenH6942 in ihren eigenen KleidernH899.
noch nach dem RechtH4941 der PriesterH3548 an das VolkH5971. Wenn jemandH376 etwasH2077 opfernH2076 wollte, so kamH935 des PriestersH3548 DienerH5288, wenn das FleischH1320 kochteH1310, und hatte eine GabelH4207 mit dreiH7969 ZackenH8127 in seiner HandH3027
und stießH5221 in den TiegelH3595 oder KesselH1731 oder PfanneH7037 oder TopfH6517; und was er mit der GabelH4207 hervorzogH5927, das nahmH3947 der PriesterH3548 davon. Also tatenH6213 sie dem ganzen IsraelH3478, die dahinkamenH935 zu SiloH7887.
Desgleichen, ehe denn sie das FettH2459 anzündetenH6999, kamH935 des PriestersH3548 DienerH5288 und sprachH559 zu demH376, der das Opfer brachteH2076: GibH5414 mir das FleischH1320, demH376 PriesterH3548 zu bratenH6740; denn er will nicht gekochtesH1310 FleischH1320 von dir nehmenH3947, sondern rohesH2416.
Und dies ist das GesetzH8451 des SchuldopfersH817. Ein HochheiligesH6944 ist es.
An der StätteH4725, da man das BrandopferH5930 schlachtetH7819, soll man auch das SchuldopferH817 schlachtenH7819 und sein BlutH1818 auf den AltarH4196 umhersprengenH2236+H5439.
Und all sein FettH2459 soll man opfernH7126, den SchwanzH451 und das FettH2459, welches das EingeweideH7130 bedecktH3680,
die zweiH8147 NierenH3629 mit dem FettH2459, das daran ist, an den LendenH3689, und das NetzH3508 über der LeberH3516, an den NierenH3629 abgerissenH5493.
Und der PriesterH3548 soll's auf dem AltarH4196 anzündenH6999 zum FeuerH801 dem HErrnH3068. Das ist ein SchuldopferH817.
Was männlichH2145 ist unter den PriesternH398+H3548, die sollen das essenH398 an heiligerH6918 StätteH4725; denn es ist ein HochheiligesH6944.
Wie das SündopferH2403, also soll auch das SchuldopferH817 sein; aller beider soll einerleiH259 GesetzH8451 sein; und sollen dem PriesterH3548 gehören, der dadurch versöhntH3722.
Welcher PriesterH3548 jemandesH376 BrandopferH5930 opfertH7126, desH3548 soll desH3548 BrandopfersH5930 FellH5785 sein, das er geopfertH7126 hat.
Und alles SpeisopferH4503, das im OfenH8574 oder auf dem RostH4802+H6213 oder in der PfanneH4227 gebackenH644 ist, soll dem PriesterH3548 gehören, der es opfertH7126.
Und alles SpeisopferH4503, das mit ÖlH8081 gemengtH1101 oder trockenH2720 ist, soll aller KinderH1121 AaronsH175 sein, einesH376 wie des anderenH251.
Und dies ist das GesetzH8451 des DankopfersH2077+H8002, das man dem HErrnH3068 opfertH7126.
Wollen sie ein LobopferH2077+H8426 tunH7126, so sollen sie ungesäuerteH4682 KuchenH2471 opfernH7126, mit ÖlH8081 gemengtH1101, oder ungesäuerteH4682 FladenH7550, mit ÖlH8081 bestrichenH4886, oder gerösteteH7246 SemmelkuchenH2471+H5560, mit ÖlH8081 gemengtH1101.
Sie sollen aber solches OpferH7133 tunH7126 auf KuchenH2471 von gesäuertemH2557 BrotH3899 mit ihrem LobH8002- und DankopferH2077+H8426,
und sollen einenH259+H7133 von den allen dem HErrnH3068 zur HebeH8641 opfernH7126, und es soll dem PriesterH3548 gehören, der das BlutH1818 des DankopfersH8002 sprengtH2236.
Und das FleischH1320 ihres LobH8002- und DankopfersH2077+H8426 soll desselben TagesH3117 gegessenH398 werden, da es geopfertH7133 ist, und nichts übriggelassenH3240 werden bis an den MorgenH1242.
Ist es aber ein GelübdeH5088 oder freiwilligesH5071 OpferH2077+H7133, so soll es desselben TagesH3117, da es geopfertH2077+H7126 ist, gegessenH398 werden; so aber etwas übrigbleibtH3498 auf den anderen TagH4283, so soll man's doch essenH398.
Aber was vom geopfertenH2077 FleischH1320 übrigbleibtH3498 am drittenH7992 TageH3117, soll mit FeuerH784 verbranntH8313 werden.
Und wo jemand am drittenH7992 TageH3117 wird essenH398 von dem geopferten FleischH1320 seines DankopfersH2077+H8002, so wird er nicht angenehmH7521 sein, der es geopfertH7126 hat; es wird ihm auch nicht zugerechnetH2803 werden, sondern es wird ein GräuelH6292 sein; und welche SeeleH5315 davon essenH398 wird, die ist einer MissetatH5771 schuldigH5375.
Und das FleischH1320, das von etwas UnreinemH2931 berührtH5060 wird, soll nicht gegessenH398, sondern mit FeuerH784 verbranntH8313 werden. Wer reinesH2889 Leibes ist, soll von dem FleischH1320 essenH398.
Und welche SeeleH5315 essenH398 wird von dem FleischH1320 des DankopfersH2077+H8002, das dem HErrnH3068 zugehört, und hat eine UnreinigkeitH2932 an sich, dieH5315 wird ausgerottetH3772 werden von ihrem VolkH5971.
Und wenn eine SeeleH5315 etwas UnreinesH2931+H2932 anrührtH5060, es sei ein unreinerH2932 MenschH120, ein unreinesH2931+H2932 ViehH929 oder was sonst gräulichH2931+H8263 ist, und vom FleischH1320 des DankopfersH2077+H8002 isstH398, das dem HErrnH3068 zugehört, dieH5315 wird ausgerottetH3772 werden von ihrem VolkH5971.
Und der HErrH3068 redeteH1696 mit MoseH4872 und sprachH559:
RedeH1696 mit den KindernH1121 IsraelH3478 und sprichH559: Ihr sollt kein FettH2459 essenH398 von OchsenH7794, LämmernH3775 und ZiegenH5795.
Aber das FettH2459 vom AasH5038, und was vom Wild zerrissenH2966 ist, machtH6213 euch zu allerlei NutzH4399; aber essenH398 sollt ihr's nichtH398.
Denn wer das FettH2459 isstH398 von dem ViehH929, davon man dem HErrnH3068 OpferH801 bringtH7126, dieselbe SeeleH398+H5315 soll ausgerottetH3772 werden von ihrem VolkH5971.
Ihr sollt auch kein BlutH1818 essenH398, weder vom ViehH929 noch von VögelnH5775, überall, wo ihr wohntH4186.
Welche SeeleH5315 würde irgendeinH3605 BlutH1818 essenH398, dieH5315 soll ausgerottetH3772 werden von ihrem VolkH5971.
Und der HErrH3068 redeteH1696 mit MoseH4872 und sprachH559:
RedeH1696 mit den KindernH1121 IsraelH3478 und sprichH559: WerH7126 dem HErrnH3068 sein DankopferH2077+H8002 tunH7126 will, der soll darbringenH935+H7133, was vom DankopferH2077+H8002 dem HErrnH3068 gehört.
Er soll's aber mit seiner HandH3027 herzubringenH935 zum OpferH801 des HErrnH3068; nämlich das FettH2459 soll er bringenH935 samt der BrustH2373, dass sieH2373+H5130 ein WebeopferH8573 werden vorH6440 dem HErrnH3068.
Und der PriesterH3548 soll das FettH2459 anzündenH6999 auf dem AltarH4196, aber die BrustH2373 soll AaronsH175 und seiner SöhneH1121 sein.
Und die rechteH3225 SchulterH7785 sollen sie dem PriesterH3548 gebenH5414 zur HebeH8641 von ihren DankopfernH2077+H8002.
Und welcher unter AaronsH175 SöhnenH1121 das BlutH1818 der DankopferH8002 opfertH7126 und das FettH2459, des soll die rechteH3225 SchulterH7785 sein zu seinem TeilH4490.
Denn die WebebrustH2373+H8573 und die HebeschulterH7785+H8641 habe ich genommenH3947 von den KindernH1121 IsraelH3478 von ihren DankopfernH2077+H8002 und habe sie dem PriesterH3548 AaronH175 und seinen SöhnenH1121 gegebenH5414 zum ewigenH5769 RechtH2706.
Dies ist die GebührH4888 AaronsH175 und seiner SöhneH1121+H4888 von den OpfernH801 des HErrnH3068, des TagesH3117, da sie überantwortetH7126 wurden, PriesterH3547 zu sein dem HErrnH3068,
die der HErrH3068 gebotH6680 am TageH3117, da er sie salbteH4886, dass sie ihnen gegebenH5414 werden sollte von den KindernH1121 IsraelH3478, zum ewigenH5769 RechtH2708 allen ihren NachkommenH1755.
Dies ist das GesetzH8451 des BrandopfersH5930, des SpeisopfersH4503, des SündopfersH2403, des SchuldopfersH817, der FüllopferH4394 und der DankopferH2077+H8002,
das der HErrH3068 dem MoseH4872 gebotH6680 auf dem BergeH2022 SinaiH5514 des TagesH3117, da er ihm gebotH6680 an die KinderH1121 IsraelH3478, zu opfernH7126 ihre OpferH7133 dem HErrnH3068 in der WüsteH4057 SinaiH5514.