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1 wird geladen ... So hat Gott der HERR gesprochen: „Das Tor des inneren Vorhofs, das nach Osten zu liegt, soll während der sechs Werktage geschlossen bleiben; aber am Sabbattage und ebenso am Neumondtage soll es geöffnet werden.

2 wird geladen ... Wenn dann der Fürst durch die Vorhalle des Tores von außen her eingetreten und am Pfosten (oder: an der Schwelle) des Tores stehen geblieben ist, dann sollen die Priester sein Brandopfer und sein Heilsopfer darbringen; nachdem er dann auf der Schwelle des Tores die Anbetung verrichtet hat und wieder hinausgegangen ist, soll das Tor bis zum Abend unverschlossen bleiben;

3 wird geladen ... und auch das Volk des Landes soll am Eingang dieses Tores an den Sabbaten und Neumonden vor dem HERRN anbeten. –

4 wird geladen ... Das Brandopfer aber, das der Fürst dem HERRN am Sabbattage darzubringen hat, soll aus sechs Lämmern ohne Fehl und einem Widder ohne Fehl bestehen;

5 wird geladen ... dazu kommt als Speisopfer ein Epha Feinmehl zu jedem Widder, und zu den Lämmern eine beliebig große Gabe von Mehl; außerdem ein Hin Öl zu jedem Epha.

6 wird geladen ... Ferner soll er am Neumondstage einen fehllosen jungen Stier von den Rindern und sechs Lämmer sowie einen Widder opfern, lauter fehllose Tiere;

7 wird geladen ... dazu als Speisopfer zu dem Stier und zu dem Widder je ein Epha Feinmehl; und zu den Lämmern eine beliebig große Gabe; an Öl aber ein Hin zu jedem Epha.“

8 wird geladen ... „Wenn aber der Fürst sich einfindet, so soll er durch die Vorhalle des Tores eintreten und auf demselben Wege sich wieder entfernen.

9 wird geladen ... Wenn dagegen das Volk des Landes (V.3) an den Festen vor dem HERRN erscheint, so soll, wer durch das Nordtor eingetreten ist, um anzubeten, durch das Südtor wieder hinausgehen, und wer durch das Südtor eingetreten ist, soll durch das Nordtor wieder hinausgehen: niemand soll durch dasselbe Tor zurückkehren, durch das er hereingekommen ist, sondern er soll durch das gegenüberliegende hinausgehen;

10 wird geladen ... der Fürst aber soll, wenn sie eintreten, in ihrer Mitte eintreten; und wenn sie hinausgehen, sollen sie zusammen hinausgehen.“

11 wird geladen ... „An den Festen aber und an den Feiertagen soll das Speisopfer ein Epha Feinmehl sowohl auf jeden Stier als auch auf jeden Widder betragen, und für die Lämmer eine beliebig große Gabe; an Öl aber ein Hin auf jedes Epha. –

12 wird geladen ... Wenn ferner der Fürst dem HERRN ein Brandopfer oder Heilsopfer als freiwillige Gabe darbringen will, so soll man ihm das gegen Osten liegende Tor öffnen, und er bringe dann sein Brandopfer und sein Heilsopfer in derselben Weise dar, wie er es am Sabbattage zu tun pflegt; und wenn er dann hinausgegangen ist, soll man das Tor nach seinem Weggang wieder schließen. –

13 wird geladen ... Ferner soll er dem HERRN täglich ein fehlloses einjähriges Lamm als Brandopfer darbringen; jeden Morgen soll er es herrichten,

14 wird geladen ... und dazu als Speisopfer alle Morgen ein Sechstel Epha Feinmehl und an Öl ein Drittel Hin zur Befeuchtung (oder: Besprengung) des Feinmehls als Speisopfer dem HERRN darbringen: das ist eine ständige Satzung für alle Zukunft.

15 wird geladen ... So habt ihr also das Lamm nebst dem Speisopfer und dem Öl alle Morgen als regelmäßiges Brandopfer darzubringen.“

16 wird geladen ... So hat Gott der HERR gesprochen: „Wenn der Fürst einem seiner Söhne ein Geschenk von seinem Erbbesitz macht, so soll dies seinen Söhnen als vererbliches Eigentum gehören.

17 wird geladen ... Macht er aber einem seiner Diener ein Geschenk von seinem Erbbesitz, so soll es diesem nur bis zum Freijahr (= Jahr der Freilassung) gehören, dann aber wieder an den Fürsten zurückfallen; nur seinen Söhnen soll es als Erbbesitz dauernd verbleiben.

18 wird geladen ... Von dem Grundbesitz des Volkes aber darf der Fürst nichts wegnehmen, so dass er sie gewaltsam aus ihrem Eigentum verdrängt. Von seinem eigenen Besitz mag er seine Söhne mit vererblichem Grundbesitz ausstatten, damit niemand von den zu meinem Volk Gehörigen aus seinem Eigentum verdrängt wird.“

19 wird geladen ... Darauf führte er mich durch den Eingang, der an der Seitenwand des Tores lag, zu den heiligen, für die Priester bestimmten Zellen, die nach Norden zu gelegen waren; dort sah ich einen Raum ganz hinten in dem Winkel nach Westen zu.

20 wird geladen ... Da sagte er zu mir: „Dies ist der Raum, in welchem die Priester das Schuld- und das Sündopfer kochen und wo sie das Speisopfer backen sollen; sonst müssten sie es in den äußeren Vorhof hinaustragen, wodurch sie dem Volk eine Weihe mitteilen würden.“

21 wird geladen ... Hierauf führte er mich in den äußeren Vorhof hinaus und ließ mich ihn nach seinen vier Ecken hin durchqueren; dabei bemerkte ich einen kleinen Hof in jeder Ecke des Vorhofs.

22 wird geladen ... In allen vier Ecken des Vorhofs waren abgesonderte (oder: kleine) Höfe von vierzig Ellen Länge und dreißig Ellen Breite; alle vier Eckräume hatten die gleiche Größe;

23 wird geladen ... und es lief eine gemauerte Steinwand rings um alle vier; und unten an den Steinwänden waren ringsum Kochherde angebracht.

24 wird geladen ... Da sagte er zu mir: „Dies sind die Küchen, wo die Tempeldiener (vgl. 44,10-14) die Schlachtopfer des Volkes kochen müssen.“

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3Mo 23,1 wird geladen ... Hierauf gebot der HERR dem Mose folgendes:

3Mo 23,2 wird geladen ... „Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Die Feste des HERRN, die ihr als Festversammlungen am Heiligtum ausrufen sollt, meine Feste, sind folgende:“

3Mo 23,3 wird geladen ... Sechs Tage hindurch soll gearbeitet werden, aber der siebte Tag ist ein Tag völliger Ruhe (= ein hoher Feiertag) mit Versammlung am Heiligtum; da dürft ihr keinerlei Arbeit verrichten: es ist ein Ruhetag zu Ehren des HERRN in allen euren Wohnsitzen.“

3Mo 23,4 wird geladen ... „Folgendes sind die Feste des HERRN mit Versammlungen am Heiligtum, die ihr zu dem für sie festgesetzten Zeitpunkt ausrufen sollt:

3Mo 23,5 wird geladen ... Am vierzehnten Tag des ersten Monats gegen Abend findet die Passahfeier für den HERRN statt;

3Mo 23,6 wird geladen ... und am fünfzehnten Tage desselben Monats wird das Fest der ungesäuerten Brote zu Ehren des HERRN gefeiert; da sollt ihr sieben Tage lang ungesäuerte Brote essen.

3Mo 23,7 wird geladen ... Am ersten Tage habt ihr eine Festversammlung am Heiligtum zu halten: da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten

3Mo 23,8 wird geladen ... und sollt dem HERRN sieben Tage lang ein Feueropfer darbringen. Am siebten Tage soll wieder eine Festversammlung am Heiligtum stattfinden: da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.“

3Mo 23,9 wird geladen ... Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:

3Mo 23,10 wird geladen ... „Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, und ihr die Ernte dort abhaltet, so sollt ihr von eurer Ernte die Erstlingsgarbe zum Priester bringen.

3Mo 23,11 wird geladen ... Dieser soll dann die gespendete Garbe vor dem HERRN weben (= schwingen), damit sie euch wohlgefällig mache; am Tage nach dem Sabbat soll der Priester sie weben;

3Mo 23,12 wird geladen ... und ihr sollt an dem Tage, an welchem ihr die Garbe weben lasst, dem HERRN ein fehlerloses einjähriges Lamm als Brandopfer darbringen;

3Mo 23,13 wird geladen ... dazu als Speisopfer für ihn zwei Zehntel Epha Feinmehl, das mit Öl gemengt ist, als ein Feueropfer für den HERRN zu lieblichem Geruch; dazu als Trankopfer für ihn ein Viertel Hin Wein.

3Mo 23,14 wird geladen ... Brot (vom neuen Getreide) und geröstete oder zerstoßene Körner (der frischen Frucht) dürft ihr bis zu eben diesem Tage, bis ihr eurem Gott die Opfergabe dargebracht habt, nicht essen: diese Verordnung soll ewige Geltung für eure künftigen Geschlechter in allen euren Wohnsitzen haben.“

3Mo 23,15 wird geladen ... „Hierauf sollt ihr euch vom Tage nach dem Sabbat an, von dem Tage an, wo ihr die Webegarbe dargebracht habt, sieben Wochen abzählen: volle Wochen sollen es sein;

3Mo 23,16 wird geladen ... bis zu dem Tage, der auf den siebten Sabbat folgt, sollt ihr fünfzig Tage abzählen und dann dem HERRN ein Speisopfer vom neuen Getreide darbringen.

3Mo 23,17 wird geladen ... Aus euren Wohnsitzen sollt ihr zwei Webebrote darbringen, die aus zwei Zehntel Epha Feinmehl hergestellt und mit Sauerteig gebacken sein müssen, als Erstlingsgaben für den HERRN.

3Mo 23,18 wird geladen ... Weiter sollt ihr zu den Broten sieben fehlerlose einjährige Lämmer und einen jungen Stier und zwei Widder darbringen – die sollen für den HERRN ein Brandopfer sein – samt dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern, als ein Feueropfer zu lieblichem Geruch für den HERRN.

3Mo 23,19 wird geladen ... Ferner sollt ihr einen Ziegenbock zum Sündopfer und zwei einjährige Lämmer zum Heilsopfer herrichten.

3Mo 23,20 wird geladen ... Der Priester soll sie dann samt den Erstlingsbroten als Webeopfer vor dem HERRN weben (= schwingen) zugleich mit den beiden Lämmern; sie sollen dem HERRN geheiligt sein und dem Priester gehören.

3Mo 23,21 wird geladen ... Und ihr sollt an eben diesem Tage ausrufen lassen: ‚Eine Festversammlung am Heiligtum sollt ihr abhalten und keinerlei Werktagsarbeit verrichten!‘ Diese Verordnung soll ewige Geltung in allen euren Wohnsitzen für eure künftigen Geschlechter haben! –

3Mo 23,22 wird geladen ... Wenn ihr aber die Ernte eures Landes schneidet (oder: abhaltet), sollst du das Feld nicht bis zum äußersten Rand abernten und auch keine Nachlese nach deiner Ernte vornehmen; nein, dem Armen und dem Fremdling sollst du beides überlassen: ich bin der HERR, euer Gott.“ (vgl. 19,9)

3Mo 23,23 wird geladen ... Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:

3Mo 23,24 wird geladen ... „Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Am ersten Tage des siebten Monats soll bei euch ein Ruhetag sein, ein Gedenktag mit Posaunenschall, eine Festversammlung am Heiligtum.

3Mo 23,25 wird geladen ... Da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten und sollt dem HERRN ein Feueropfer darbringen.“

3Mo 23,26 wird geladen ... Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:

3Mo 23,27 wird geladen ... „Sodann fällt auf den zehnten Tag desselben siebten Monats der Versöhnungstag; da sollt ihr eine Festversammlung am Heiligtum halten und sollt fasten (eig.: eure Seelen beugen, vgl. 16,29) und dem HERRN ein Feueropfer darbringen.

3Mo 23,28 wird geladen ... Keinerlei Arbeit dürft ihr an eben diesem Tage verrichten, denn es ist der Versöhnungstag, an dem man euch Sühne vor dem HERRN, eurem Gott, erwirken soll.

3Mo 23,29 wird geladen ... Denn wer an eben diesem Tage nicht fastet, der soll aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden;

3Mo 23,30 wird geladen ... und wer irgendeine Arbeit an eben diesem Tage verrichtet, einen solchen Menschen will ich aus der Mitte seines Volkes vertilgen.

3Mo 23,31 wird geladen ... Keinerlei Arbeit dürft ihr verrichten; diese Verordnung soll ewige Geltung für eure künftigen Geschlechter in allen euren Wohnsitzen haben.

3Mo 23,32 wird geladen ... Ein Tag völliger Ruhe (= ein hoher oder: der höchste Feiertag) soll es für euch sein, und ihr sollt fasten! Am neunten Tage des Monats, am Abend, von einem Abend bis wieder zum Abend, sollt ihr den euch gebotenen Ruhetag halten!“

3Mo 23,33 wird geladen ... Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:

3Mo 23,34 wird geladen ... „Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Am fünfzehnten Tage desselben siebten Monats findet das (Laub-)Hüttenfest sieben Tage lang zu Ehren des HERRN statt.

3Mo 23,35 wird geladen ... Am ersten Tage soll eine Festversammlung am Heiligtum stattfinden; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.

3Mo 23,36 wird geladen ... Sieben Tage hindurch sollt ihr dem HERRN ein Feueropfer darbringen, dann am achten Tage nochmals eine Festversammlung am Heiligtum abhalten und dem HERRN ein Feueropfer darbringen. Es ist dies der Schlussfesttag, an dem ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten dürft.“

3Mo 23,37 wird geladen ... „Dies sind die Feste des HERRN, zu denen ihr Festversammlungen am Heiligtum ausrufen sollt, um dem HERRN Feueropfer darzubringen: Brandopfer und Speisopfer, Schlachtopfer und Trankopfer, wie sie für jeden einzelnen Tag geboten sind,

3Mo 23,38 wird geladen ... abgesehen von den Sabbaten des HERRN und abgesehen von euren Gaben sowie von all euren Gelübdeopfern und abgesehen von all euren freiwilligen Gaben, die ihr dem HERRN darbringen werdet.“

3Mo 23,39 wird geladen ... „Jedoch am fünfzehnten Tage des siebten Monats, wenn ihr den Ertrag des Landes eingeerntet habt, sollt ihr das Fest des HERRN sieben Tage lang feiern. Am ersten Tage soll Ruhetag sein und ebenso am achten Tage;

3Mo 23,40 wird geladen ... und ihr sollt euch am ersten Tage schöne Baumfrüchte holen, Palmenwedel und Zweige von dichtbelaubten Bäumen und von Bachweiden und sollt sieben Tage lang vor dem HERRN, eurem Gott, fröhlich sein.

3Mo 23,41 wird geladen ... Dies Fest sollt ihr alljährlich sieben Tage lang zu Ehren des HERRN feiern; diese Verordnung hat ewige Geltung für alle eure künftigen Geschlechter: im siebten Monat sollt ihr es feiern.

3Mo 23,42 wird geladen ... Da sollt ihr sieben Tage lang in (Laub-)Hütten wohnen; alle, die zum Volk Israel gehören, sollen in (Laub-)Hütten wohnen,

3Mo 23,43 wird geladen ... damit eure künftigen Geschlechter erfahren, dass ich die Kinder Israel habe in Hütten wohnen lassen, als ich sie aus Ägypten wegführte, ich, der HERR, euer Gott.“

3Mo 23,44 wird geladen ... So belehrte Mose die Israeliten über die Festzeiten des HERRN.

Hes 46,5 wird geladen ... dazu kommt als Speisopfer ein Epha Feinmehl zu jedem Widder, und zu den Lämmern eine beliebig große Gabe von Mehl; außerdem ein Hin Öl zu jedem Epha.

4Mo 15,1 wird geladen ... Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:

4Mo 15,2 wird geladen ... „Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch zum Wohnsitz geben will,

4Mo 15,3 wird geladen ... und ihr dem HERRN ein Feueropfer darbringen wollt, ein Brandopfer oder ein Schlachtopfer, sei es, um ein besonderes Gelübde zu erfüllen oder bei einer freiwilligen Gabe oder an euren Festen, um dem HERRN einen lieblichen Duft zu bereiten, von den Rindern oder vom Kleinvieh:

4Mo 15,4 wird geladen ... so soll der, welcher dem HERRN seine Opfergabe darbringt, zugleich auch als Speisopfer ein Zehntel Epha Feinmehl darbringen, das mit einem Viertel Hin Öl gemengt ist;

4Mo 15,5 wird geladen ... und an Wein zum Trankopfer sollst du neben dem Brandopfer oder zu dem Schlachtopfer noch ein Viertel Hin für jedes Lamm herrichten.

4Mo 15,6 wird geladen ... Für einen Widder dagegen sollst du als Speisopfer zwei Zehntel Epha Feinmehl, das mit einem Drittel Hin Öl gemengt ist, herrichten

4Mo 15,7 wird geladen ... und an Wein zum Trankopfer ein Drittel Hin als lieblichen Duft für den HERRN darbringen.

4Mo 15,8 wird geladen ... Wenn du ferner ein junges Rind als Brandopfer oder als Schlachtopfer herrichten willst, um ein besonderes Gelübde zu erfüllen oder als Heilsopfer für den HERRN,

4Mo 15,9 wird geladen ... so soll man neben dem jungen Rind noch drei Zehntel Epha Feinmehl, das mit einem halben Hin Öl gemengt ist, als Speisopfer darbringen;

4Mo 15,10 wird geladen ... und an Wein sollst du als Trankopfer ein halbes Hin beim Feueropfer zu lieblichem Duft für den HERRN darbringen.

4Mo 15,11 wird geladen ... So soll es bei jedem Rind sowie bei jedem Widder und bei jedem Schaf- oder Ziegenlamm gehalten werden:

4Mo 15,12 wird geladen ... nach der Zahl (der Tiere), die ihr darbringt, sollt ihr bei jedem einzelnen Stück so verfahren.

4Mo 15,13 wird geladen ... Jeder Einheimische soll hierbei in dieser Weise verfahren, wenn er dem HERRN ein Feueropfer zu lieblichem Geruch darbringt;

4Mo 15,14 wird geladen ... und wenn sich ein Fremdling als Gast bei euch aufhält oder wenn sonst einmal jemand in eurer Mitte weilt und ein Feueropfer zu lieblichem Geruch für den HERRN herrichtet, so soll er ebenso verfahren, wie ihr es tut.

4Mo 15,15 wird geladen ... Für die ganze Bevölkerung gilt eine und dieselbe Satzung, für euch wie für den Fremdling, der sich als Gast bei euch aufhält; eine ewiggültige Satzung soll es für euch von Geschlecht zu Geschlecht sein: vor dem HERRN (d.h. beim Opfer) soll der Fremdling ebenso dastehen wie ihr selbst.

4Mo 15,16 wird geladen ... Das gleiche Gesetz und das gleiche Recht soll für euch und für den Fremdling gelten, der sich als Gast bei euch aufhält.“

4Mo 15,17 wird geladen ... Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:

4Mo 15,18 wird geladen ... „Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn ihr in das Land kommt, in das ich euch bringen werde,

4Mo 15,19 wird geladen ... so sollt ihr, wenn ihr von dem Brotkorn des Landesesst, für den HERRN ein Hebeopfer abgeben (oder: erheben).

4Mo 15,20 wird geladen ... Als Erstling eures Schrotmehls sollt ihr einen Kuchen als Hebeopfer abgeben (oder: erheben); wie die Hebe von der Tenne, ebenso sollt ihr auch diese abgeben.

4Mo 15,21 wird geladen ... Von den Erstlingen eures Schrotmehls sollt ihr dem HERRN ein Hebeopfer abgeben in allen euren künftigen Geschlechtern.“

4Mo 15,22 wird geladen ... „Und wenn ihr euch unabsichtlich (oder: aus Versehen) vergeht und irgendeines von diesen Geboten, die der HERR dem Mose aufgetragen hat, unbefolgt lasst,

4Mo 15,23 wird geladen ... irgend etwas von dem, was der HERR euch durch Mose geboten hat seit dem Tage, wo der HERR euch Gebote gegeben hat, und weiterhin von Geschlecht zu Geschlecht,

4Mo 15,24 wird geladen ... so soll, wenn das Vergehen unabsichtlich von der Gemeinde in Übereilung begangen ist, die ganze Gemeinde einen jungen Stier als Brandopfer zu lieblichem Geruch für den HERRN samt dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer nach der vorgeschriebenen Weise herrichten, außerdem einen Ziegenbock als Sündopfer.

4Mo 15,25 wird geladen ... Wenn der Priester so der ganzen Gemeinde der Israeliten Sühne erwirkt hat, so wird ihnen Vergebung zuteil werden; denn es hat nur ein Versehen stattgefunden, und sie haben dem HERRN ihre Opfergabe in Gestalt eines Feueropfers, dazu auch ihr Sündopfer vor dem HERRN wegen ihres Versehens dargebracht.

4Mo 15,26 wird geladen ... So wird dann der ganzen Gemeinde der Israeliten sowie den Fremdlingen, die sich als Gäste bei ihnen aufhalten, Vergebung zuteil werden; denn es lag ein Versehen des ganzen Volkes vor.

4Mo 15,27 wird geladen ... Wenn sich aber ein einzelner unabsichtlich verfehlt, so soll er eine einjährige Ziege als Sündopfer darbringen.

4Mo 15,28 wird geladen ... Wenn dann der Priester einem solchen, der sich unvorsätzlich ein Vergehen gegen den HERRN hat zuschulden kommen lassen, Sühne durch Vollziehung der Sühnegebräuche erwirkt hat, so wird ihm Vergebung zuteil werden.

4Mo 15,29 wird geladen ... Für den Einheimischen unter den Israeliten und für den als Gast im Lande weilenden Fremdling soll die gleiche Bestimmung bei euch gelten, wenn sich jemand unvorsätzlich ein Vergehen zuschulden kommen lässt.

4Mo 15,30 wird geladen ... Wenn sich aber jemand vorsätzlich vergeht, mag es ein Einheimischer oder ein Fremdling sein, ein solcher gilt als Gotteslästerer, und der Betreffende soll aus seinem Volk ausgerottet werden;

4Mo 15,31 wird geladen ... denn er hat das Wort des HERRN verachtet und sein Gebot übertreten; ein solcher Mensch soll ohne Gnade ausgerottet werden: seine Schuld komme über ihn (oder: lastet auf ihm)!“

4Mo 15,32 wird geladen ... Als die Israeliten sich in der Wüste befanden, trafen sie einen Mann, der am Sabbattage Holz auflas.

4Mo 15,33 wird geladen ... Da brachten die, welche ihn beim Holzlesen angetroffen hatten, ihn zu Mose und Aaron und zu der ganzen Gemeinde,

4Mo 15,34 wird geladen ... und man legte ihn in Gewahrsam; denn es lag noch keine Bestimmung darüber vor, was mit ihm geschehen solle.

4Mo 15,35 wird geladen ... Da gebot der HERR dem Mose: „Der Mann soll unbedingt mit dem Tode bestraft werden: die ganze Gemeinde soll ihn außerhalb des Lagers steinigen!“

4Mo 15,36 wird geladen ... So führte ihn denn die ganze Gemeinde vor das Lager hinaus, und man warf ihn mit Steinen tot, wie der HERR dem Mose geboten hatte.

4Mo 15,37 wird geladen ... Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:

4Mo 15,38 wird geladen ... „Gib den Israeliten die Weisung, dass sie sich Quasten an die Zipfel ihrer Obergewänder setzen, sie und ihre kommenden Geschlechter, und dass sie an jeder Zipfelquaste eine Schnur von blauem Purpur anbringen.

4Mo 15,39 wird geladen ... Die Quasten sollen euch dann dazu dienen, dass ihr bei ihrem Anblick aller Gebote des HERRN gedenkt, um nach ihnen zu tun und nicht von mir abzufallen nach den Gelüsten eures Herzens und eurer Augen, durch die ihr euch zum Treubruch verführen lasst.

4Mo 15,40 wird geladen ... Ihr sollt vielmehr aller meiner Gebote eingedenk bleiben und nach ihnen tun und so eurem Gott geheiligt sein:

4Mo 15,41 wird geladen ... ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus dem Land Ägypten weggeführt hat, um euer Gott zu sein, ich, der HERR, euer Gott!“

Hes 46,7 wird geladen ... dazu als Speisopfer zu dem Stier und zu dem Widder je ein Epha Feinmehl; und zu den Lämmern eine beliebig große Gabe; an Öl aber ein Hin zu jedem Epha.“

4Mo 28,1 wird geladen ... Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:

4Mo 28,2 wird geladen ... „Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Ihr sollt darauf achten, meine Opfergaben, meine Speise in Gestalt der mir zukommenden Feueropfer zu lieblichem Geruch für mich, mir zu rechter Zeit darzubringen!“

4Mo 28,3 wird geladen ... „Sage ihnen also: Dies ist das Feueropfer, das ihr dem HERRN darbringen sollt: täglich zwei fehlerlose, einjährige Lämmer als regelmäßiges Brandopfer.

4Mo 28,4 wird geladen ... Das eine Lamm sollst du am Morgen opfern und das andere Lamm gegen Abend herrichten;

4Mo 28,5 wird geladen ... dazu als Speisopfer ein Zehntel Epha Feinmehl, das mit einem Viertel Hin Öl von zerstoßenen Oliven gemengt ist.

4Mo 28,6 wird geladen ... Dies ist das regelmäßige Brandopfer, das am Berge Sinai zum lieblichen Geruch als Feueropfer für den HERRN eingesetzt (oder: zum erstenmal hergerichtet) worden ist;

4Mo 28,7 wird geladen ... dazu als zugehöriges Trankopfer ein Viertel Hin Wein für das eine Lamm; im Heiligtum sollst du das Trankopfer von starkem Getränk dem HERRN spenden.

4Mo 28,8 wird geladen ... Das zweite Lamm aber sollst du gegen Abend herrichten; mit einem Speisopfer wie am Morgen und dem zugehörigen Trankopfer sollst du es herrichten als ein Feueropfer zu lieblichem Geruch für den HERRN.“

4Mo 28,9 wird geladen ... „Ferner am Sabbattage: zwei fehlerlose, einjährige Lämmer und zwei Zehntel Epha mit Öl gemengtes Feinmehl als Speisopfer nebst dem zugehörigen Trankopfer.

4Mo 28,10 wird geladen ... Dies ist das Sabbat-Brandopfer, das an jedem Sabbat außer dem regelmäßigen Brandopfer und dem zugehörigen Trankopfer darzubringen ist.“

4Mo 28,11 wird geladen ... „Ferner sollt ihr an jedem ersten Tage eurer Monate dem HERRN als Brandopfer darbringen: zwei junge Stiere und einen Widder, sieben fehlerlose, einjährige Lämmer

4Mo 28,12 wird geladen ... und zu jedem Stier drei Zehntel Epha mit Öl gemengtes Feinmehl als Speisopfer und zu dem einen Widder zwei Zehntel Epha mit Öl gemengtes Feinmehl als Speisopfer;

4Mo 28,13 wird geladen ... und zu jedem Lamm ein Zehntel Epha mit Öl gemengtes Feinmehl als Speisopfer – das (alles) als Brandopfer zu lieblichem Geruch, als Feueropfer für den HERRN.

4Mo 28,14 wird geladen ... Was ferner die zugehörigen Trankopfer betrifft, so soll ein halbes Hin Wein auf jeden Stier und ein Drittel Hin auf den Widder und ein Viertel Hin auf jedes Lamm kommen. Das ist das an jedem Neumondstage des Jahres, Monat für Monat, darzubringende Brandopfer.

4Mo 28,15 wird geladen ... Außerdem soll neben dem regelmäßigen Brandopfer und dem zugehörigen Trankopfer dem HERRN ein Ziegenbock als Sündopfer dargebracht werden.“

4Mo 28,16 wird geladen ... „Sodann findet am vierzehnten Tage des ersten Monats das Passahfest zu Ehren des HERRN statt.

4Mo 28,17 wird geladen ... Und am fünfzehnten Tage dieses Monats wird Festfeier gehalten; sieben Tage lang soll ungesäuertes Brot gegessen werden.

4Mo 28,18 wird geladen ... Am ersten Tage findet eine Festversammlung am Heiligtum statt; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten

4Mo 28,19 wird geladen ... und habt als Feueropfer, als Brandopfer, für den HERRN darzubringen: zwei junge Stiere, einen Widder und sieben einjährige Lämmer – fehlerlose Tiere müssen es sein –;

4Mo 28,20 wird geladen ... sodann als zugehöriges Speisopfer von Feinmehl, das mit Öl gemengt ist: drei Zehntel Epha sollt ihr zu jedem Stiere und zwei Zehntel zu dem Widder herrichten;

4Mo 28,21 wird geladen ... und je ein Zehntel sollst du zu jedem Lamm von den sieben Lämmern herrichten;

4Mo 28,22 wird geladen ... außerdem noch einen Ziegenbock zum Sündopfer, um euch Sühne zu erwirken.

4Mo 28,23 wird geladen ... Außer dem Morgen-Brandopfer, welches das regelmäßige Brandopfer bildet, sollt ihr dies alles darbringen.

4Mo 28,24 wird geladen ... Dieselben Opfer sollt ihr täglich, alle sieben Tage hindurch, als eine Feueropferspeise zu lieblichem Geruch für den HERRN herrichten; außer dem regelmäßigen Brandopfer und dem zugehörigen Trankopfer soll es hergerichtet werden.

4Mo 28,25 wird geladen ... Am siebten Tage aber soll bei euch wieder eine Festversammlung am Heiligtum stattfinden; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.“

4Mo 28,26 wird geladen ... „Ferner am Tage der Erstlingsfrüchte, wenn ihr dem HERRN ein Speisopfer vom neuen Getreide darbringt, an eurem Wochenfest, soll bei euch eine Versammlung am Heiligtum stattfinden; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.

4Mo 28,27 wird geladen ... Und als Brandopfer zu lieblichem Geruch für den HERRN sollt ihr darbringen: zwei junge Stiere, einen Widder, sieben einjährige Lämmer (lauter fehlerlose Tiere);

4Mo 28,28 wird geladen ... dazu als zugehöriges Speisopfer Feinmehl, das mit Öl gemengt ist, nämlich drei Zehntel zu jedem Stier, zwei Zehntel zu dem einen Widder,

4Mo 28,29 wird geladen ... je ein Zehntel zu jedem Lamm von den sieben Lämmern;

5Mo 16,1 wird geladen ... „Beobachte den Monat Abib (März/April; vgl. 2.Mose 13,4) und feiere das Passah zu Ehren des HERRN, deines Gottes; denn im Monat Abib hat der HERR, dein Gott, dich bei Nacht aus Ägypten hinausgeführt.

5Mo 16,2 wird geladen ... Du sollst dann für den HERRN, deinen Gott, als Passahopfer Kleinvieh und Rinder an der Stätte schlachten (oder: opfern), die der HERR erwählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen.

5Mo 16,3 wird geladen ... Du darfst nichts Gesäuertes dazu (d.h. zu ihm hinzu) essen: sieben Tage lang sollst du ungesäuertes Brot als ‚Elendskost‘ (oder: Notstandsbrot) dazu genießen – denn in ängstlicher Eile bist du aus dem Lande Ägypten weggezogen –, damit du an den Tag deines Auszugs aus dem Lande Ägypten zurückdenkst, solange du lebst.

5Mo 16,4 wird geladen ... Sieben Tage lang darf bei dir kein Sauerteig in deinem ganzen Gebiet zu finden sein, und von dem Fleisch, das du am Abend des ersten Tages schlachtest (oder: opferst), darf nichts über Nacht bis zum folgenden Morgen übrigbleiben.

5Mo 16,5 wird geladen ... Du darfst das Passah nicht in irgendeinem deiner Wohnorte schlachten (oder: opfern), die der HERR, dein Gott, dir gibt,

5Mo 16,6 wird geladen ... sondern an der Stätte, die der HERR, dein Gott, erwählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen: dort sollst du das Passah abends bei Sonnenuntergang zu der Zeit deines Auszugs aus Ägypten schlachten

5Mo 16,7 wird geladen ... und sollst es kochen und essen an der Stätte, die der HERR, dein Gott, erwählen wird; am folgenden Morgen aber sollst du umkehren (oder: dich aufmachen) und zu deinen Zelten (= nach Hause) zurückkehren.

5Mo 16,8 wird geladen ... Nachdem du dann sechs Tage lang ungesäuerte Brote gegessen hast, findet am siebten Tage eine Festversammlung zu Ehren des HERRN, deines Gottes, statt; da darfst du keine Arbeit verrichten.

5Mo 16,9 wird geladen ... Sieben Wochen sollst du dir abzählen: von da an, wo man die Sichel zuerst an die Saat legt (oder: im Getreidefeld anlegt), sollst du anfangen, sieben Wochen zu zählen,

5Mo 16,10 wird geladen ... und sollst dann das Wochenfest zu Ehren des HERRN, deines Gottes, nach Maßgabe der freiwilligen Gaben feiern, die du von deinem Besitz darbringen wirst, je nachdem der HERR, dein Gott, dich segnet;

5Mo 16,11 wird geladen ... und du sollst mit deinen Söhnen und Töchtern, deinen Knechten und Mägden und den Leviten, die in deinen Wohnorten leben, und den Fremdlingen, den Waisen und Witwen, die bei dir wohnen, vor dem HERRN, deinem Gott, fröhlich sein an der Stätte, die der HERR, dein Gott, erwählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen.

5Mo 16,12 wird geladen ... Dabei sollst du daran gedenken, dass du (einst) ein Knecht in Ägypten gewesen bist, und sollst diese Satzungen gewissenhaft beobachten.

5Mo 16,13 wird geladen ... Das Laubhüttenfest sollst du sieben Tage lang, wenn du die Obstlese hältst, von dem Ertrag deiner Tenne und Kelter feiern

5Mo 16,14 wird geladen ... und sollst an diesem deinem Feste mit deinen Söhnen und Töchtern, deinen Knechten und Mägden und den Leviten, sowie mit den Fremdlingen, den Waisen und Witwen, die in deinen Wohnorten leben, fröhlich sein:

5Mo 16,15 wird geladen ... sieben Tage lang sollst du das Fest zu Ehren des HERRN, deines Gottes, an der Stätte feiern, die der HERR erwählen wird; denn der HERR wird dich bei deinem ganzen Ernteertrag und bei der ganzen Arbeit deiner Hände segnen; darum sollst du dich durchaus der Freude hingeben!“

5Mo 16,16 wird geladen ... „Dreimal im Jahr sollen alle Personen männlichen Geschlechts bei dir vor dem HERRN, deinem Gott, an der Stätte erscheinen, die er erwählen wird, nämlich am Fest der ungesäuerten Brote, am Wochenfest und am Laubhüttenfest. Man soll aber vor dem HERRN nicht mit leeren Händen erscheinen,

5Mo 16,17 wird geladen ... sondern jeder mit dem, was er zu geben vermag nach Maßgabe des Segens, den der HERR, dein Gott, dir beschert hat.“

5Mo 16,18 wird geladen ... „Richter und Obmänner (vgl. 1,15) sollst du dir in allen deinen Ortschaften, die der HERR, dein Gott, dir in jedem deiner Stämme gibt, einsetzen, damit sie dem Volke mit Gerechtigkeit Recht sprechen.

5Mo 16,19 wird geladen ... Du darfst das Recht nicht beugen, darfst die Person nicht ansehen und Geschenke (= Bestechung) nicht annehmen; denn Geschenke machen die Augen der Weisesten blind und bringen die Sache derer, die im Recht sind, zu Fall.

5Mo 16,20 wird geladen ... Der Gerechtigkeit allein sollst du die Ehre geben, damit du am Leben bleibst und das Land im Besitz behältst, das der HERR, dein Gott, dir geben wird.“

5Mo 16,21 wird geladen ... „Du sollst dir neben dem Altar, den du dir für den HERRN, deinen Gott, errichten wirst, keinen Baumstamm irgendwelcher Art als Götzenbaum pflanzen

5Mo 16,22 wird geladen ... und dir keinen Malstein aufstellen, weil der HERR, dein Gott, ihn hasst (vgl. 2.Mose 34,13).-

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