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Vers

1 wird geladen ... „Wenn ihr dann das Land zum Erbbesitz verlost, sollt ihr für den HERRN ein Hebopfer (d.h. einen Anteil am Opfer) vorwegnehmen, eine Weihegabe, nämlich einen Landstrich von 25000 Ellen Länge und 20000 Ellen Breite: das soll in seinem ganzen Umfange ein heiliger Bezirk sein.

2 wird geladen ... Von diesem Gebiet soll auf den Tempel entfallen ein Geviert (= Quadrat) von 500 Ellen Seitenlänge; und rings um dieses soll ein freier Raum von fünfzig Ellen gelassen werden.

3 wird geladen ... Weiter sollst du von jenem abgemessenen Bezirk ein Stück von 25000 Ellen Länge und 10000 Ellen Breite abmessen, auf welches das Heiligtum als Hochheiliges zu stehen kommt.

4 wird geladen ... Dies soll der heilige Teil vom Lande sein: den Priestern, die den Dienst im Heiligtum zu verrichten haben und die dem HERRN nahen, um ihm zu dienen, soll er gehören und als Platz für Häuser von ihnen verwandt werden und als heiliger Raum zum Heiligtum gehören. –

5 wird geladen ... Ferner soll ein Bezirk von 25000 Ellen Länge und 10000 Ellen Breite den Leviten, den Tempeldienern (vgl. 44,10-14), als Eigentum überwiesen werden, für Ortschaften zum Bewohnen. –

6 wird geladen ... Ferner sollt ihr der Stadt ein Gebiet von 5000 Ellen Breite und 25000 Ellen Länge als Eigentum überweisen; es soll sich zur Seite des heiligen Weihebezirks erstrecken und dem ganzen Hause Israel gehören. –

7 wird geladen ... Dem Fürsten endlich sollt ihr Landbesitz zuweisen auf beiden Seiten des heiligen Weihebezirks und des Eigentums der Stadt, längs dieser beiden Bezirke sowohl auf der Westseite westwärts als auch auf der Ostseite ostwärts und in der Länge entsprechend jedem einzelnen (= genauso wie jeder) der (Stammes-) Anteile von der Westgrenze bis zur Ostgrenze

8 wird geladen ... des Landes. Das soll ihm als Eigentum in Israel gehören, damit meine Fürsten hinfort mein Volk nicht mehr bedrücken, sondern das (übrige) Land dem Hause Israel nach seinen Stämmen überlassen.“

9 wird geladen ... So hat Gott der HERR gesprochen: „Lasst es nun genug sein, ihr Fürsten Israels! Steht ab von Gewalttätigkeit und Bedrückung, übt vielmehr Recht und Gerechtigkeit und lasst mein Volk nicht mehr unter euren Besitzräubereien leiden!“ – so lautet der Ausspruch Gottes des HERRN.

10 wird geladen ... „Richtige Waage, richtiges Epha und richtiges Bath sollt ihr führen (vgl. 3.Mose 19,36; 5.Mose 25,15).

11 wird geladen ... Das Epha und das Bath sollen gleichen Gehalt (= einerlei Maß) haben, so dass das Bath den zehnten Teil eines Chomers beträgt (oder: fasst) und das Epha ebenfalls den zehnten Teil eines Chomers: nach dem Chomer soll ihre Maßbestimmung erfolgen.

12 wird geladen ... Weiter soll der Schekel zwanzig Gera betragen; fünf Schekel sollen fünf Schekel sein, und zehn Schekel sollen zehn Schekel sein, und fünfzig Schekel soll bei euch die Mine gelten.“

13 wird geladen ... „Folgendes ist die Hebe (d.h. feststehende Abgabe), die ihr entrichten sollt: ein Sechstel Epha von jedem Chomer Weizen und ein Sechstel Epha von jedem Chomer Gerste.

14 wird geladen ... Sodann soll die Gebühr beim Öl ein Zehntel Bath von jedem Kor betragen [denn zehn Bath machen ein Kor aus].

15 wird geladen ... Ferner: ein Stück Kleinvieh aus einer Herde von zweihundert Stück, als Hebe von allen Geschlechtern Israels zum Speis- und zum Brandopfer und zum Heilsopfer, um euch Sühne zu erwirken“ – so lautet der Ausspruch Gottes des HERRN.

16 wird geladen ... „Das ganze Volk des Landes soll zu dieser Abgabe an den Fürsten in Israel verpflichtet sein.

17 wird geladen ... Dem Fürsten dagegen sollen das Brandopfer, das Speis- und das Trankopfer an den Festen sowie an den Neumonden und Sabbaten (und) bei allen Festversammlungen des Hauses Israel obliegen. Er hat das Sündopfer, das Speis- und Brandopfer und die Heilsopfer auszurichten, um dem Hause Israel Sühne zu erwirken.“

18 wird geladen ... So hat Gott der HERR gesprochen: „Im ersten Monat, am ersten Tage des Monats, sollt ihr einen fehllosen jungen Stier zur Entsündigung des Heiligtums nehmen.

19 wird geladen ... Der Priester soll dann etwas von dem Blut des Sündopfers nehmen und es an die Türpfosten des Tempelhauses und an die vier Ecken der Umfriedigung (oder: Einfassung) des Altars und an die Pfosten des Tores zum inneren Vorhof tun;

20 wird geladen ... und ebenso sollt ihr es am ersten Tage des siebten Monats machen mit Rücksicht auf die, welche sich unabsichtlich oder unwissentlich versündigt haben, und so sollt ihr Sühne für den Tempel erwirken.

21 wird geladen ... Am vierzehnten Tage des ersten Monats sollt ihr das Passah feiern, das siebentägige Fest, während dessen Dauer ungesäuertes Brot gegessen werden soll.

22 wird geladen ... Der Fürst aber hat an diesem Tage für sich selbst und für das gesamte Volk des Landes einen Stier als Sündopfer darzubringen

23 wird geladen ... und soll an den sieben Tagen des Festes dem HERRN sieben Stiere und sieben Widder, fehllose Tiere, täglich während der sieben Tage als Brandopfer darbringen, und als Sündopfer täglich einen Ziegenbock.

24 wird geladen ... Als Speisopfer aber soll er je ein Epha Feinmehl zu jedem Stier und je ein Epha zu jedem Widder opfern und an Öl je ein Hin auf jedes Epha.

25 wird geladen ... Am fünfzehnten Tage des siebten Monats, am Feste (d.h. am Laubhüttenfest), soll er die sieben Tage hindurch die gleichen Opfergaben herrichten, sowohl Sündopfer als auch Brand- und Speisopfer und Öl.“

Querverweise zu Hesekiel 45,7 Hes 45,7 Gewählte Verstexte kopierenGewählte Referenzen kopierenVersliste aus gewählten erzeugenAlle Verstexte kopierenAlle Referenzen kopierenVersliste aus allen erzeugen

Hes 34,24 wird geladen ... Und ich, der HERR, will ihr Gott sein, und mein Knecht David soll Fürst in ihrer Mitte sein: ich, der HERR, bestimme es so!

Hes 37,24 wird geladen ... Mein Knecht David aber soll König über sie sein, und sie sollen alle einen einzigen Hirten haben; dann werden sie nach meinen Weisungen wandeln, meine Satzungen beobachten und nach ihnen handeln.

Hes 46,16 wird geladen ... So hat Gott der HERR gesprochen: „Wenn der Fürst einem seiner Söhne ein Geschenk von seinem Erbbesitz macht, so soll dies seinen Söhnen als vererbliches Eigentum gehören.

Hes 46,17 wird geladen ... Macht er aber einem seiner Diener ein Geschenk von seinem Erbbesitz, so soll es diesem nur bis zum Freijahr (= Jahr der Freilassung) gehören, dann aber wieder an den Fürsten zurückfallen; nur seinen Söhnen soll es als Erbbesitz dauernd verbleiben.

Hes 46,18 wird geladen ... Von dem Grundbesitz des Volkes aber darf der Fürst nichts wegnehmen, so dass er sie gewaltsam aus ihrem Eigentum verdrängt. Von seinem eigenen Besitz mag er seine Söhne mit vererblichem Grundbesitz ausstatten, damit niemand von den zu meinem Volk Gehörigen aus seinem Eigentum verdrängt wird.“

Hes 48,21 wird geladen ... Was dann noch übrig ist, soll dem Fürsten gehören, (nämlich das Gebiet) auf beiden Seiten des heiligen Weihebezirks und des der Stadt gehörigen Grundbesitzes (ostwärts) längs der 25000 Ellen bis zur Ostgrenze und westwärts längs der 25000 Ellen bis zur Westgrenze, entsprechend den Stammesanteilen: dem Fürsten soll es gehören, und der heilige Weihebezirk mit dem Tempelheiligtum soll mitten darin liegen.

Ps 2,8 wird geladen ... Fordre von mir, so gebe ich dir die Völker zum Erbe und dir zum Besitz die Enden der Erde.

Ps 2,9 wird geladen ... Du sollst sie mit eiserner Keule zerschmettern, wie Töpfergeschirr sie zerschlagen!“ –

Jes 9,5 wird geladen ... Ja, alle Stiefel der dröhnend einherschreitenden Krieger und die blutgetränkten Mäntel werden verbrannt werden, ein Fraß des Feuers.

Jes 9,6 wird geladen ... Denn ein Kind wird uns geboren, ein Sohn uns geschenkt werden, auf dessen Schulter die Herrschaft ruhen wird; und sein Name lautet „Wunderrat, Heldengott (oder: Gottheld), Ewigvater, Friedefürst.“

Lk 1,32 wird geladen ... Dieser wird groß sein und Sohn des Höchsten genannt werden, und Gott der Herr wird ihm den Thron seines Vaters David geben,

Lk 1,33 wird geladen ... und er wird als König über das Haus Jakobs in alle Ewigkeit herrschen, und sein Königtum wird kein Ende haben.“ (Jes 9,7; 2.Sam 7,12-13)

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