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1 wird geladen ... „Wenn ihr dann das Land zum Erbbesitz verlost, sollt ihr für den HERRN ein Hebopfer (d.h. einen Anteil am Opfer) vorwegnehmen, eine Weihegabe, nämlich einen Landstrich von 25000 Ellen Länge und 20000 Ellen Breite: das soll in seinem ganzen Umfange ein heiliger Bezirk sein.

2 wird geladen ... Von diesem Gebiet soll auf den Tempel entfallen ein Geviert (= Quadrat) von 500 Ellen Seitenlänge; und rings um dieses soll ein freier Raum von fünfzig Ellen gelassen werden.

3 wird geladen ... Weiter sollst du von jenem abgemessenen Bezirk ein Stück von 25000 Ellen Länge und 10000 Ellen Breite abmessen, auf welches das Heiligtum als Hochheiliges zu stehen kommt.

4 wird geladen ... Dies soll der heilige Teil vom Lande sein: den Priestern, die den Dienst im Heiligtum zu verrichten haben und die dem HERRN nahen, um ihm zu dienen, soll er gehören und als Platz für Häuser von ihnen verwandt werden und als heiliger Raum zum Heiligtum gehören. –

5 wird geladen ... Ferner soll ein Bezirk von 25000 Ellen Länge und 10000 Ellen Breite den Leviten, den Tempeldienern (vgl. 44,10-14), als Eigentum überwiesen werden, für Ortschaften zum Bewohnen. –

6 wird geladen ... Ferner sollt ihr der Stadt ein Gebiet von 5000 Ellen Breite und 25000 Ellen Länge als Eigentum überweisen; es soll sich zur Seite des heiligen Weihebezirks erstrecken und dem ganzen Hause Israel gehören. –

7 wird geladen ... Dem Fürsten endlich sollt ihr Landbesitz zuweisen auf beiden Seiten des heiligen Weihebezirks und des Eigentums der Stadt, längs dieser beiden Bezirke sowohl auf der Westseite westwärts als auch auf der Ostseite ostwärts und in der Länge entsprechend jedem einzelnen (= genauso wie jeder) der (Stammes-) Anteile von der Westgrenze bis zur Ostgrenze

8 wird geladen ... des Landes. Das soll ihm als Eigentum in Israel gehören, damit meine Fürsten hinfort mein Volk nicht mehr bedrücken, sondern das (übrige) Land dem Hause Israel nach seinen Stämmen überlassen.“

9 wird geladen ... So hat Gott der HERR gesprochen: „Lasst es nun genug sein, ihr Fürsten Israels! Steht ab von Gewalttätigkeit und Bedrückung, übt vielmehr Recht und Gerechtigkeit und lasst mein Volk nicht mehr unter euren Besitzräubereien leiden!“ – so lautet der Ausspruch Gottes des HERRN.

10 wird geladen ... „Richtige Waage, richtiges Epha und richtiges Bath sollt ihr führen (vgl. 3.Mose 19,36; 5.Mose 25,15).

11 wird geladen ... Das Epha und das Bath sollen gleichen Gehalt (= einerlei Maß) haben, so dass das Bath den zehnten Teil eines Chomers beträgt (oder: fasst) und das Epha ebenfalls den zehnten Teil eines Chomers: nach dem Chomer soll ihre Maßbestimmung erfolgen.

12 wird geladen ... Weiter soll der Schekel zwanzig Gera betragen; fünf Schekel sollen fünf Schekel sein, und zehn Schekel sollen zehn Schekel sein, und fünfzig Schekel soll bei euch die Mine gelten.“

13 wird geladen ... „Folgendes ist die Hebe (d.h. feststehende Abgabe), die ihr entrichten sollt: ein Sechstel Epha von jedem Chomer Weizen und ein Sechstel Epha von jedem Chomer Gerste.

14 wird geladen ... Sodann soll die Gebühr beim Öl ein Zehntel Bath von jedem Kor betragen [denn zehn Bath machen ein Kor aus].

15 wird geladen ... Ferner: ein Stück Kleinvieh aus einer Herde von zweihundert Stück, als Hebe von allen Geschlechtern Israels zum Speis- und zum Brandopfer und zum Heilsopfer, um euch Sühne zu erwirken“ – so lautet der Ausspruch Gottes des HERRN.

16 wird geladen ... „Das ganze Volk des Landes soll zu dieser Abgabe an den Fürsten in Israel verpflichtet sein.

17 wird geladen ... Dem Fürsten dagegen sollen das Brandopfer, das Speis- und das Trankopfer an den Festen sowie an den Neumonden und Sabbaten (und) bei allen Festversammlungen des Hauses Israel obliegen. Er hat das Sündopfer, das Speis- und Brandopfer und die Heilsopfer auszurichten, um dem Hause Israel Sühne zu erwirken.“

18 wird geladen ... So hat Gott der HERR gesprochen: „Im ersten Monat, am ersten Tage des Monats, sollt ihr einen fehllosen jungen Stier zur Entsündigung des Heiligtums nehmen.

19 wird geladen ... Der Priester soll dann etwas von dem Blut des Sündopfers nehmen und es an die Türpfosten des Tempelhauses und an die vier Ecken der Umfriedigung (oder: Einfassung) des Altars und an die Pfosten des Tores zum inneren Vorhof tun;

20 wird geladen ... und ebenso sollt ihr es am ersten Tage des siebten Monats machen mit Rücksicht auf die, welche sich unabsichtlich oder unwissentlich versündigt haben, und so sollt ihr Sühne für den Tempel erwirken.

21 wird geladen ... Am vierzehnten Tage des ersten Monats sollt ihr das Passah feiern, das siebentägige Fest, während dessen Dauer ungesäuertes Brot gegessen werden soll.

22 wird geladen ... Der Fürst aber hat an diesem Tage für sich selbst und für das gesamte Volk des Landes einen Stier als Sündopfer darzubringen

23 wird geladen ... und soll an den sieben Tagen des Festes dem HERRN sieben Stiere und sieben Widder, fehllose Tiere, täglich während der sieben Tage als Brandopfer darbringen, und als Sündopfer täglich einen Ziegenbock.

24 wird geladen ... Als Speisopfer aber soll er je ein Epha Feinmehl zu jedem Stier und je ein Epha zu jedem Widder opfern und an Öl je ein Hin auf jedes Epha.

25 wird geladen ... Am fünfzehnten Tage des siebten Monats, am Feste (d.h. am Laubhüttenfest), soll er die sieben Tage hindurch die gleichen Opfergaben herrichten, sowohl Sündopfer als auch Brand- und Speisopfer und Öl.“

Querverweise zu Hesekiel 45,25 Hes 45,25 Gewählte Verstexte kopierenGewählte Referenzen kopierenVersliste aus gewählten erzeugenAlle Verstexte kopierenAlle Referenzen kopierenVersliste aus allen erzeugen

3Mo 23,33 wird geladen ... Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:

3Mo 23,34 wird geladen ... „Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Am fünfzehnten Tage desselben siebten Monats findet das (Laub-)Hüttenfest sieben Tage lang zu Ehren des HERRN statt.

3Mo 23,35 wird geladen ... Am ersten Tage soll eine Festversammlung am Heiligtum stattfinden; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.

3Mo 23,36 wird geladen ... Sieben Tage hindurch sollt ihr dem HERRN ein Feueropfer darbringen, dann am achten Tage nochmals eine Festversammlung am Heiligtum abhalten und dem HERRN ein Feueropfer darbringen. Es ist dies der Schlussfesttag, an dem ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten dürft.“

3Mo 23,37 wird geladen ... „Dies sind die Feste des HERRN, zu denen ihr Festversammlungen am Heiligtum ausrufen sollt, um dem HERRN Feueropfer darzubringen: Brandopfer und Speisopfer, Schlachtopfer und Trankopfer, wie sie für jeden einzelnen Tag geboten sind,

3Mo 23,38 wird geladen ... abgesehen von den Sabbaten des HERRN und abgesehen von euren Gaben sowie von all euren Gelübdeopfern und abgesehen von all euren freiwilligen Gaben, die ihr dem HERRN darbringen werdet.“

3Mo 23,39 wird geladen ... „Jedoch am fünfzehnten Tage des siebten Monats, wenn ihr den Ertrag des Landes eingeerntet habt, sollt ihr das Fest des HERRN sieben Tage lang feiern. Am ersten Tage soll Ruhetag sein und ebenso am achten Tage;

3Mo 23,40 wird geladen ... und ihr sollt euch am ersten Tage schöne Baumfrüchte holen, Palmenwedel und Zweige von dichtbelaubten Bäumen und von Bachweiden und sollt sieben Tage lang vor dem HERRN, eurem Gott, fröhlich sein.

3Mo 23,41 wird geladen ... Dies Fest sollt ihr alljährlich sieben Tage lang zu Ehren des HERRN feiern; diese Verordnung hat ewige Geltung für alle eure künftigen Geschlechter: im siebten Monat sollt ihr es feiern.

3Mo 23,42 wird geladen ... Da sollt ihr sieben Tage lang in (Laub-)Hütten wohnen; alle, die zum Volk Israel gehören, sollen in (Laub-)Hütten wohnen,

3Mo 23,43 wird geladen ... damit eure künftigen Geschlechter erfahren, dass ich die Kinder Israel habe in Hütten wohnen lassen, als ich sie aus Ägypten wegführte, ich, der HERR, euer Gott.“

4Mo 29,12 wird geladen ... „Ferner am fünfzehnten Tage des siebten Monats soll bei euch eine Festversammlung am Heiligtum stattfinden; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten, sondern sollt dem HERRN ein Fest sieben Tage lang feiern.

4Mo 29,13 wird geladen ... Dabei sollt ihr als Brandopfer, als Feueropfer zu lieblichem Geruch für den HERRN, darbringen: dreizehn junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer – fehlerlose Tiere müssen es sein –;

4Mo 29,14 wird geladen ... dazu als zugehöriges Speisopfer von Feinmehl, das mit Öl gemengt ist: drei Zehntel zu jedem von den dreizehn Stieren, zwei Zehntel zu jedem von den beiden Widdern

4Mo 29,15 wird geladen ... und je ein Zehntel zu jedem Lamm von den vierzehn Lämmern;

4Mo 29,16 wird geladen ... auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer.

4Mo 29,17 wird geladen ... Sodann am zweiten Tage: zwölf junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer

4Mo 29,18 wird geladen ... nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;

4Mo 29,19 wird geladen ... auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern.

4Mo 29,20 wird geladen ... Sodann am dritten Tage: elf junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer

4Mo 29,21 wird geladen ... nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;

4Mo 29,22 wird geladen ... auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer.

4Mo 29,23 wird geladen ... Sodann am vierten Tage: zehn junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer

4Mo 29,24 wird geladen ... nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;

4Mo 29,25 wird geladen ... auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer, dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer.

4Mo 29,26 wird geladen ... Sodann am fünften Tage: neun junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer

4Mo 29,27 wird geladen ... nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;

4Mo 29,28 wird geladen ... auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer.

4Mo 29,29 wird geladen ... Sodann am sechsten Tage: acht junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer

4Mo 29,30 wird geladen ... nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;

4Mo 29,31 wird geladen ... auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer, dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern.

4Mo 29,32 wird geladen ... Sodann am siebten Tage: sieben junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer

4Mo 29,33 wird geladen ... nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;

4Mo 29,34 wird geladen ... auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer, dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer.

4Mo 29,35 wird geladen ... Am achten Tage soll bei euch eine Festversammlung stattfinden; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.

4Mo 29,36 wird geladen ... Und als Brandopfer, als Feueropfer zu lieblichem Geruch für den HERRN, sollt ihr darbringen: einen jungen Stier, einen Widder, sieben fehlerlose, einjährige Lämmer

4Mo 29,37 wird geladen ... nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu dem Stier, zu dem Widder und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;

4Mo 29,38 wird geladen ... auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer.“

5Mo 16,13 wird geladen ... Das Laubhüttenfest sollst du sieben Tage lang, wenn du die Obstlese hältst, von dem Ertrag deiner Tenne und Kelter feiern

5Mo 16,14 wird geladen ... und sollst an diesem deinem Feste mit deinen Söhnen und Töchtern, deinen Knechten und Mägden und den Leviten, sowie mit den Fremdlingen, den Waisen und Witwen, die in deinen Wohnorten leben, fröhlich sein:

5Mo 16,15 wird geladen ... sieben Tage lang sollst du das Fest zu Ehren des HERRN, deines Gottes, an der Stätte feiern, die der HERR erwählen wird; denn der HERR wird dich bei deinem ganzen Ernteertrag und bei der ganzen Arbeit deiner Hände segnen; darum sollst du dich durchaus der Freude hingeben!“

2Chr 5,3 wird geladen ... So versammelten sich denn alle Israeliten beim König zum Fest, nämlich im Monat Ethanim, das ist der siebte Monat.

2Chr 7,8 wird geladen ... Auf diese Weise beging Salomo damals das Fest sieben Tage lang und ganz Israel mit ihm, eine gewaltige Festgemeinde, die zusammengekommen war von der Gegend bei Hamath an bis an den Bach Ägyptens.

2Chr 7,9 wird geladen ... Am achten Tage aber hielten sie eine Festversammlung; denn die Einweihung des Altars hatte man sieben Tage lang gefeiert, und das Fest dauerte auch sieben Tage.

2Chr 7,10 wird geladen ... Am dreiundzwanzigsten Tage des siebten Monats aber entließ Salomo das Volk in ihre Heimat, fröhlich und wohlgemut wegen der Wohltaten, mit denen der HERR (seinen Knecht) David und Salomo und sein Volk Israel gesegnet hatte.

Neh 8,14 wird geladen ... Da fanden sie im Gesetz, das der HERR durch Mose geboten hatte, geschrieben (3.Mose 23,40-42), die Israeliten sollten während des Festes im siebten Monat in Laubhütten wohnen

Neh 8,15 wird geladen ... und sollten in allen ihren Ortschaften und in Jerusalem ausrufen und laut verkündigen lassen: „Zieht auf die Berge hinaus und holt Zweige vom edlen und vom wilden Ölbaum, Zweige von Myrten, Palmen und anderen dichtbelaubten Bäumen, um Laubhütten daraus zu bauen, wie geschrieben steht!“

Neh 8,16 wird geladen ... Da zog das Volk hinaus, holte (solche Laubzweige) und machte sich Hütten (oder: Lauben) daraus, ein jeder auf seinem Dache oder in ihren Höfen sowie in den Höfen (= Vorhöfen) des Hauses Gottes und auf dem Platze am Wassertor und auf dem Platze am Ephraimtor.

Neh 8,17 wird geladen ... So baute sich denn die ganze Gemeinde, alle, die aus der Gefangenschaft zurückgekehrt waren, solche Laubhütten und wohnten in den Hütten. Seit den Tagen Josuas, des Sohnes Nuns, nämlich bis auf jenen Tag hatten die Israeliten (das Fest) nicht in dieser Weise gefeiert; und es herrschte sehr große Freude.

Neh 8,18 wird geladen ... Man (oder: Esra) las dann aber aus dem Gesetzbuche Gottes Tag für Tag vor, vom ersten bis zum letzten Tage; und sie feierten das Fest sieben Tage lang, und am achten Tage fand vorschriftgemäß eine Festversammlung statt.

Sach 14,16 wird geladen ... Danach aber werden alle, so viele von sämtlichen Völkern, die gegen Jerusalem zu Felde gezogen waren, übriggeblieben sind, Jahr für Jahr hinaufziehen, um dort den König, den HERRN der Heerscharen, anzubeten und das Laubhüttenfest zu feiern.

Sach 14,17 wird geladen ... Wenn aber eins von den Geschlechtern (= Völkern) der Erde nicht nach Jerusalem hinaufziehen sollte, um den König, den HERRN der Heerscharen, anzubeten: auf diese wird kein Regen mehr fallen;

Sach 14,18 wird geladen ... und wenn das Geschlecht (= Volk) der Ägypter nicht hinaufzieht und sich nicht einfindet, so wird sie dasselbe Strafgericht treffen, mit welchem der HERR die Völker heimsucht, die nicht zur Feier des Laubhüttenfestes hinaufziehen.

Sach 14,19 wird geladen ... Das wird die Strafe der Ägypter und die Strafe aller Völker sein, die nicht zur Feier des Laubhüttenfestes hinaufziehen.

Joh 7,2 wird geladen ... es stand aber das jüdische Laubhüttenfest nahe bevor.

Joh 7,37 wird geladen ... Am letzten, dem großen Tage (= Haupttage) des Festes aber stand Jesus da und rief laut aus: „Wen da dürstet, der komme zu mir und trinke!

Joh 7,38 wird geladen ... Wer an mich glaubt, aus dessen Leibe werden, wie die Schrift gesagt hat (Joel 4,18; Sach 14,8; Hes 47,1-12), Ströme lebendigen Wassers fließen.“

Joh 7,39 wird geladen ... Damit meinte er aber den Geist, den die, welche zum Glauben an ihn gekommen waren, empfangen sollten; denn der (heilige) Geist war noch nicht da, weil Jesus noch nicht zur Herrlichkeit erhoben worden war.

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