„Beobachte den Monat Abib (März/April; vgl. 2.Mose 13,4) und feiere das Passah zu Ehren des HERRN, deines Gottes; denn im Monat Abib hat der HERR, dein Gott, dich bei Nacht aus Ägypten hinausgeführt.
Du sollst dann für den HERRN, deinen Gott, als Passahopfer Kleinvieh und Rinder an der Stätte schlachten (oder: opfern), die der HERR erwählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen.
Du darfst nichts Gesäuertes dazu (d.h. zu ihm hinzu) essen: sieben Tage lang sollst du ungesäuertes Brot als ‚Elendskost‘ (oder: Notstandsbrot) dazu genießen – denn in ängstlicher Eile bist du aus dem Lande Ägypten weggezogen –, damit du an den Tag deines Auszugs aus dem Lande Ägypten zurückdenkst, solange du lebst.
Sieben Tage lang darf bei dir kein Sauerteig in deinem ganzen Gebiet zu finden sein, und von dem Fleisch, das du am Abend des ersten Tages schlachtest (oder: opferst), darf nichts über Nacht bis zum folgenden Morgen übrigbleiben.
Du darfst das Passah nicht in irgendeinem deiner Wohnorte schlachten (oder: opfern), die der HERR, dein Gott, dir gibt,
sondern an der Stätte, die der HERR, dein Gott, erwählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen: dort sollst du das Passah abends bei Sonnenuntergang zu der Zeit deines Auszugs aus Ägypten schlachten
und sollst es kochen und essen an der Stätte, die der HERR, dein Gott, erwählen wird; am folgenden Morgen aber sollst du umkehren (oder: dich aufmachen) und zu deinen Zelten (= nach Hause) zurückkehren.
Nachdem du dann sechs Tage lang ungesäuerte Brote gegessen hast, findet am siebten Tage eine Festversammlung zu Ehren des HERRN, deines Gottes, statt; da darfst du keine Arbeit verrichten.
Sieben Wochen sollst du dir abzählen: von da an, wo man die Sichel zuerst an die Saat legt (oder: im Getreidefeld anlegt), sollst du anfangen, sieben Wochen zu zählen,
und sollst dann das Wochenfest zu Ehren des HERRN, deines Gottes, nach Maßgabe der freiwilligen Gaben feiern, die du von deinem Besitz darbringen wirst, je nachdem der HERR, dein Gott, dich segnet;
und du sollst mit deinen Söhnen und Töchtern, deinen Knechten und Mägden und den Leviten, die in deinen Wohnorten leben, und den Fremdlingen, den Waisen und Witwen, die bei dir wohnen, vor dem HERRN, deinem Gott, fröhlich sein an der Stätte, die der HERR, dein Gott, erwählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen.
Dabei sollst du daran gedenken, dass du (einst) ein Knecht in Ägypten gewesen bist, und sollst diese Satzungen gewissenhaft beobachten.
Das Laubhüttenfest sollst du sieben Tage lang, wenn du die Obstlese hältst, von dem Ertrag deiner Tenne und Kelter feiern
und sollst an diesem deinem Feste mit deinen Söhnen und Töchtern, deinen Knechten und Mägden und den Leviten, sowie mit den Fremdlingen, den Waisen und Witwen, die in deinen Wohnorten leben, fröhlich sein:
sieben Tage lang sollst du das Fest zu Ehren des HERRN, deines Gottes, an der Stätte feiern, die der HERR erwählen wird; denn der HERR wird dich bei deinem ganzen Ernteertrag und bei der ganzen Arbeit deiner Hände segnen; darum sollst du dich durchaus der Freude hingeben!“
„Dreimal im Jahr sollen alle Personen männlichen Geschlechts bei dir vor dem HERRN, deinem Gott, an der Stätte erscheinen, die er erwählen wird, nämlich am Fest der ungesäuerten Brote, am Wochenfest und am Laubhüttenfest. Man soll aber vor dem HERRN nicht mit leeren Händen erscheinen,
sondern jeder mit dem, was er zu geben vermag nach Maßgabe des Segens, den der HERR, dein Gott, dir beschert hat.“
„Richter und Obmänner (vgl. 1,15) sollst du dir in allen deinen Ortschaften, die der HERR, dein Gott, dir in jedem deiner Stämme gibt, einsetzen, damit sie dem Volke mit Gerechtigkeit Recht sprechen.
Du darfst das Recht nicht beugen, darfst die Person nicht ansehen und Geschenke (= Bestechung) nicht annehmen; denn Geschenke machen die Augen der Weisesten blind und bringen die Sache derer, die im Recht sind, zu Fall.
Der Gerechtigkeit allein sollst du die Ehre geben, damit du am Leben bleibst und das Land im Besitz behältst, das der HERR, dein Gott, dir geben wird.“
„Du sollst dir neben dem Altar, den du dir für den HERRN, deinen Gott, errichten wirst, keinen Baumstamm irgendwelcher Art als Götzenbaum pflanzen
und dir keinen Malstein aufstellen, weil der HERR, dein Gott, ihn hasst (vgl. 2.Mose 34,13).-
Querverweise zu 5. Mose 16,19 5Mo 16,19
Du sollst das Recht eines Nichtisraeliten und einer Waise nicht beugen und das Kleid einer Witwe nicht pfänden;
Zu gleicher Zeit gab ich euren Richtern folgende Anweisung: ‚Wenn ihr eure Volksgenossen bei Streitsachen verhört, so entscheidet mit Gerechtigkeit, mag jemand mit einem von seinen Volksgenossen oder mit einem bei ihm wohnenden Fremdling einen Streit haben!
‚Verflucht sei, wer das Recht von Fremdlingen, von Waisen und Witwen beugt!‘, und das ganze Volk soll sagen: ‚So sei es!‘
Ihr dürft beim Rechtsprechen die Person nicht ansehen: den Niedrigsten müsst ihr ebenso wie den Vornehmsten anhören und euch vor niemand scheuen; denn das Gericht ist Gottes Sache. Sollte aber ein Rechtsfall für euch zu schwierig sein, so legt ihn mir vor, damit ich die Untersuchung dabei führe.‘
Du sollst dich nicht der großen Menge zu bösem Tun anschließen und bei einem Rechtsstreit nicht so aussagen, dass du dich nach der großen Menge richtest, um das Recht zu beugen. –
Denn der HERR, euer Gott, ist der Gott der Götter und der Herr der Herren, der große, starke und furchtbare Gott, der die Person nicht ansieht und sich nicht bestechen lässt,
Beuge nicht das Recht eines von den Armen deines Volkes in einem Rechtshandel! –
Von falscher Anklage halte dich fern und hilf nicht dazu, einen Unschuldigen, der im Recht ist, ums Leben zu bringen! denn ich lasse den Schuldigen nicht Recht haben (oder: nicht ungestraft).
Nimm keine Bestechungsgeschenke an; denn Geschenke machen die Sehenden blind und verdrehen die Sache der Unschuldigen.
Von falscher Anklage halte dich fern und hilf nicht dazu, einen Unschuldigen, der im Recht ist, ums Leben zu bringen! denn ich lasse den Schuldigen nicht Recht haben (oder: nicht ungestraft).
Begeht kein Unrecht beim Rechtsprechen; sieh die Person eines Geringen nicht an, begünstige aber auch keinen Vornehmen, sondern richte deinen Nächsten (= Volksgenossen) dem Rechte gemäß.
Nimm keine Bestechungsgeschenke an; denn Geschenke machen die Sehenden blind und verdrehen die Sache der Unschuldigen.
Aber seine Söhne wandelten nicht in seinen Wegen, sondern gingen auf Gewinn aus, nahmen Bestechungsgeschenke an und beugten das Recht.
Auch die folgenden Sprüche stammen von Weisen: In einer Rechtssache die Person ansehen, ist ein übel Ding.
Hier stehe ich: tretet vor dem HERRN und seinem Gesalbten gegen mich auf! Wem habe ich seinen Ochsen, wem seinen Esel weggenommen? Wen habe ich übervorteilt, wem Gewalt angetan? Oder von wem habe ich ein Geschenk angenommen, dass ich mir dadurch die Augen hätte blenden lassen? – so will ich es euch zurückerstatten!“
Tritt nicht als falscher Zeuge (oder: Ankläger) gegen einen andern auf und richte keine Täuschung mit deinen Lippen an.
wenn ich meine Faust jemals gegen eine Waise geschwungen habe, weil ich im Tor (= vor Gericht) auf Beistand rechnen konnte:
Da tat Petrus den Mund auf und sagte: „Nun erkenne ich in Wahrheit, dass Gott nicht die Person ansieht (vgl. 1.Sam 16,7),
so möge meine Schulter von ihrem Nacken fallen und mein Arm aus seiner Röhre ausgebrochen werden!
Der Gottlose nimmt Geschenke aus dem Bausch jemandes an, um den Gang des Rechts zu beugen. –
Denn unredlicher Gewinn macht den Weisen zum Toren, und Bestechungsgeschenke verderben das Herz (= die Gesinnung). –
lernt Gutes tun, kümmert euch um die Rechtspflege, tretet den Gewalttätigen entgegen, schafft den Waisen Recht und führt die Sache der Witwen!“
Deine Oberen (oder: Führer, Fürsten) sind Aufrührer geworden und Diebsgesellen; sie sind alle in Geschenke verliebt und laufen hinter Bestechung her; den Waisen schaffen sie nicht Recht, und die Sache der Witwen gelangt nicht vor sie (= vor ihren Richterstuhl).
Wer in Gerechtigkeit wandelt und aufrichtig redet, wer den Gewinn durch Erpressungen verschmäht, wer die Annahme einer Bestechung weit von sich weist, wer seine Ohren verstopft, so dass sie nicht auf Mordpläne hören, und seine Augen verschließt, so dass sie nicht wohlgefällig nach Bösem ausschauen:
fett sind sie geworden und feist, ja, ihre Verworfenheit überschreitet jedes Maß. An das Recht halten sie sich nicht; für die Sache der Waisen treten sie nicht ein, um sie zum Siege zu führen, und der Rechtssache der Armen nehmen sie sich nicht an.
Bestechungsgeschenke nimmt man in dir an, um Blut zu vergießen; du treibst Wucher und lässt dir Zinsen zahlen und übervorteilst deinen Nächsten durch Erpressung; mich aber hast du vergessen!‘ – so lautet der Ausspruch Gottes des HERRN.
Auf das Böse sind ihre Hände gerichtet, um es eifrig auszuführen: der Fürst fordert, und der Richter steht ihm gegen Bezahlung zu Diensten; der Mächtige spricht das aus, wonach ihn in seiner Gier gelüstet, und dann flechten sie es ineinander.
Darum erstarrt (= erlahmt) das Gesetz, und das Recht tritt nimmermehr zutage; denn der Frevler umgarnt den Gerechten: darum tritt das Recht verdreht ans Licht (oder: wird gebeugt).
Ihre Fürsten (oder: Oberen) in ihrer Mitte sind brüllende Löwen, ihre Richter Abendwölfe (Hab 1,8), die (von ihrem Raube) nichts für den Morgen übriglassen.
Ihre Propheten sind leichtfertige, betrügerische Menschen; ihre Priester entweihen das Heilige, tun dem Gesetz Gewalt an.
Der HERR aber ist gerecht in ihrer Mitte, er tut nichts Unrechtes; Morgen für Morgen lässt er sein Recht ans Licht treten, ohne es an etwas fehlen zu lassen; aber der Ungerechte weiß nichts von Scham.
Paulus aber entgegnete ihnen: „Sie haben uns ohne Verhör und Urteil öffentlich auspeitschen lassen, obgleich wir römische Bürger sind, haben uns ins Gefängnis gesetzt und wollen uns jetzt unter der Hand ausweisen? O nein! Sie sollen selbst herkommen und uns hinausgeleiten!“
Paulus aber rief ihm zu: „Dich wird Gott schlagen, du getünchte Wand! Du sitzest da, um mich nach dem Gesetz zu richten, und lässt mich unter Verletzung des Gesetzes schlagen?“