Luther 1912 mit Strongs
Versliste
WerG4160 aberG1161 die WahrheitG225 tutG4160, der kommtG2064 anG4314 das LichtG5457, dassG2443 seineG846 WerkeG2041 offenbarG5319 werden; dennG3754 sieG2076 sind inG1722 GottG2316 getanG2038.
sondernG235 entäußerteG2758 sich selbstG1438 und nahmG2983 KnechtsgestaltG1401+G3444 an, wardG1096 gleichG3667 wieG1722 ein andrer MenschG444 und an GebärdenG1096+G4976 alsG5613 ein MenschG444 erfundenG2147;
er erniedrigteG5013 sich selbstG1438 undG2532 wardG1096 gehorsamG5255 bis zumG3360 TodeG2288, jaG1161 zumG3360 TodeG2288 am KreuzG4716.
Ein PsalmH4210 DavidsH1732, vorzusingenH5329.
Ich harrteH6960 des HErrnH3068; und er neigteH5186 sich zu mir und hörteH8085 mein SchreienH7775
und zogH5927 mich ausH5927 der grausamenH7588 GrubeH953 und ausH5927 dem SchlammH2916+H3121 und stellteH6965 meine FüßeH7272 auf einen FelsH5553, dass ich gewissH3559 tretenH838 kann;
und hat mir ein neuesH2319 LiedH7892 in meinen MundH6310 gegebenH5414, zu lobenH8416 unseren GottH430. Das werden vieleH7227 sehenH7200 und den HErrnH3068 fürchtenH3372 und auf ihn hoffenH982.
WohlH835 demH1397, der seine HoffnungH4009 setztH7760 auf den HErrnH3068 und sich nicht wendetH6437 zu den HoffärtigenH7295 und zu denen, die mit LügenH3577 umgehenH7750!
HErrH3068, mein GottH430, großH7227 sind deine WunderH6381 und deine GedankenH4284, die du an uns beweisestH6213. Dir ist nichts gleichH6186. Ich will sie verkündigenH5046 und davon sagenH1696; aber sie sind nicht zuH6105 zählenH5608.
OpferH2077 und SpeisopferH4503 gefallenH2654 dir nicht; aber die OhrenH241 hast du mir aufgetanH3738. Du willstH7592 weder BrandopferH5930 noch SündopferH2401.
Da sprachH559 ich: Siehe, ich kommeH935; im BuchH4039+H5612 ist von mir geschriebenH3789.
Deinen WillenH7522, mein GottH430, tueH6213 ich gernH2654, und dein GesetzH8451 habe ich inH8432 meinem HerzenH4578.
Ich will predigenH1319 die GerechtigkeitH6664 in der großenH7227 GemeindeH6951; siehe, ich will mir meinen MundH8193 nicht stopfenH3607 lassen, HErrH3068, das weißtH3045 du.
Deine GerechtigkeitH6666 verbergeH3680 ich nicht inH8432 meinem HerzenH3820; von deiner WahrheitH530 und von deinem HeilH8668 redeH559 ich; ich verhehleH3582 deine GüteH2617 und TreueH571 nicht vor der großenH7227 GemeindeH6951.
Du aber, HErrH3068, wollest deine BarmherzigkeitH7356 von mir nicht wendenH3607; lass deine GüteH2617 und TreueH571 allewegeH8548 mich behütenH5341.
Denn es hat mich umgebenH661 LeidenH7451 ohne ZahlH4557; es haben mich meine SündenH5771 ergriffenH5381, dass ich nicht sehenH7200 kannH3201; ihrer ist mehrH6105 denn HaareH8185 auf meinem HauptH7218, und mein HerzH3820 hat mich verlassenH5800.
Lass dir's gefallenH7521, HErrH3068, dass du mich errettestH5337; eileH2363, HErrH3068, mir zu helfenH5833!
SchämenH954 müssenH5472 sichH3162 und zu SchandenH2659+H3637 werden, die mir nach meiner SeeleH5315 stehenH1245, dass sie die umbringenH5595; zurückH268 müssenH5472 sie fallenH5472 und zu SchandenH2659+H3637 werden, die mir ÜblesH7451 gönnenH2655.
Sie müssen inH6118 ihrer SchandeH1322 erschreckenH8074, die über mich schreienH559: „DaH1889, daH1889!“
Es müssen dein sich freuenH7797 und fröhlichH8055 sein alle, die nach dir fragenH1245; und die dein HeilH8668 liebenH157, müssen sagenH559 allewegeH8548: „Der HErrH3068 sei hoch gelobtH1431!“
Denn ich bin armH6041 und elendH34; der HErrH136 aber sorgtH2803 für mich. Du bist mein HelferH5833 und ErretterH6403; mein GottH430, verzieheH309 nicht!
Der Herr HErrH136+H3069 hat mir eine gelehrteH3928 ZungeH3956 gegebenH5414, dass ich wisseH3045 mit dem MüdenH3287 zu rechter Zeit zu redenH1697+H5790. Er wecktH5782 mich alle MorgenH1242; er wecktH5782 mir das OhrH241, dass ich höreH8085 wie ein JüngerH3928.
Dies sind die RechteH4941, die du ihnenH6440 sollst vorlegenH7760:
WennH7069 du einen hebräischenH5680 KnechtH5650 kaufstH7069, der soll dir sechsH8337 JahreH8141 dienenH5647; im siebentenH7637 Jahr soll er freiH2670 ausgehenH3318 umsonstH2600.
IstH935 er ohneH1610 WeibH802 gekommenH935, soH3318 soll er auch ohneH1610 WeibH802 ausgehenH3318; istH935 er aber mitH1167 WeibH802 gekommenH935, soH3318 soll sein WeibH802 mitH1167 ihm ausgehenH3318.
Hat ihm aber sein HerrH113 ein WeibH802 gegebenH5414, und erH3318 hat SöhneH1121 oder TöchterH1323 gezeugtH3205, so soll das WeibH802 und die KinderH3206 seines HerrnH113 sein, erH3318 aber soll ohneH1610 WeibH802 ausgehenH3318.
SprichtH559 aber der KnechtH5650: IchH157 habe meinen HerrenH113 liebH157 und mein WeibH802 und KindH1121, ichH157 will nichtH3318 freiH2670 werden,
so bringeH5066 ihn sein HerrH113 vor die „GötterH430“ und halteH5066 ihn an die TürH1817 oder den PfostenH4201 und bohreH7527 ihm mit einem PfriemenH4836 durch sein OhrH241, und er sei sein KnechtH5647 ewigH5769.
VerkauftH4376 jemandH376 sein TochterH1323 zur MagdH519, so soll sie nicht ausgehenH3318 wie die KnechteH3318+H5650.
GefälltH5869+H7451 sie aber ihrem HerrnH113 nicht und will er sie nicht zur EheH3259 nehmen, so soll er sie zu lösenH6299 geben. Aber unter ein fremdesH5237 VolkH5971 sie zu verkaufenH4376 hat er nicht MachtH4910, weil er sie verschmähtH898 hat.
VertrautH3259 er sie aber seinem SohnH1121, so soll er TochterrechtH1323+H4941 an ihr tunH6213.
GibtH3947 er ihm aber noch eine andereH312, so soll er an ihrer NahrungH7607, KleidungH3682 und EheschuldH5772 nichts abbrechenH1639.
TutH6213 er diese dreiH7969 nicht, soH3318 soll sie freiH2600 ausgehenH3318 ohne LösegeldH3701.
WerH5221 einen MenschenH376 schlägtH5221, dass er stirbtH4191, der sollH4191 des Todes sterbenH4191.
HatH579 er ihm aber nicht nachgestelltH6658, sondern GottH430 hatH579 ihn lassen ungefähr in seine HändeH3027 fallenH579, so will ich dir einen OrtH4725 bestimmenH7760, dahin er fliehenH5127 soll.
Wo aber jemandH376 an seinem NächstenH7453 freveltH2102 und ihn mit ListH6195 erwürgtH2026, soH3947 sollst du denselben von meinem AltarH4196 nehmenH3947, dass man ihn töteH4191.
WerH5221 VaterH1 oder MutterH517 schlägtH5221, der sollH4191 des Todes sterbenH4191.
WerH1589 einen MenschenH376 stiehltH1589, es sei, dass er ihn verkauftH4376 oder dass man ihn bei ihmH3027 findetH4672, der sollH4191 des Todes sterbenH4191.
WerH7043 VaterH1 oder MutterH517 fluchtH7043, der sollH4191 des Todes sterbenH4191.
Wenn MännerH582 miteinander hadernH7378 und einerH376 schlägtH5221 den anderenH7453 mit einem SteinH68 oderH176 mit einerH376 FaustH106, dass er nicht stirbtH4191, sondern zu BetteH4904 liegtH5307:
kommt er aufH6965, dass er ausgehtH1980 anH2351 seinem StabeH4938, so soll, der ihn schlugH5221, unschuldigH5352 sein, nur dass er ihm bezahleH5414, was er versäumtH7674 hat, und das ArztgeldH7495 gebeH7495.
WerH376 seinen KnechtH5650 oder seine MagdH519 schlägtH5221 mit einem StabeH7626, dass sie sterbenH4191 unter seinen HändenH3027, der sollH5358 darum gestraftH5358 werden.
BleibtH5975 er aberH389 einen oder zweiH8147 TageH3117 am Leben, so soll er darum nicht gestraftH5358 werden; denn es ist sein GeldH3701.
Wenn MännerH582 hadernH5327 und verletzenH5062 ein schwangeresH2030 WeibH802, dass ihr die FruchtH3206 abgehtH3318, und ihr kein Schade widerfährtH611, so sollH6064 man ihn um Geld strafenH6064, wieviel des WeibesH802 MannH1167 ihm auflegtH7896, und er soll's gebenH5414 nach der SchiedsrichterH6414 Erkennen.
Kommt ihr aber ein Schade darausH611, so soll er lassenH5414 SeeleH5315 um SeeleH5315,
AugeH5869 um AugeH5869, ZahnH8127 um ZahnH8127, HandH3027 um HandH3027, FußH7272 um FußH7272,
BrandH3555 um BrandH3555, WundeH6482 um WundeH6482, BeuleH2250 um BeuleH2250.
Wenn jemandH376 seinen KnechtH5650 oder seine MagdH519 in ein AugeH5869 schlägtH5221 und verderbtH7843 es, der soll sie freiH2670 loslassenH7971 umH8478 das AugeH5869.
Desgleichen, wenn er seinem KnechtH5650 oder seiner MagdH519 einen ZahnH8127 ausschlägtH5307, soll er sie freiH2670 loslassenH7971 um den ZahnH8127.
Wenn ein OchseH7794 einen MannH376 oder ein WeibH802 stößtH5055, dass sie sterbenH4191, so sollH5619 man den OchsenH7794 steinigenH5619 und sein FleischH1320 nicht essenH398; so ist der HerrH1167 des OchsenH7794 unschuldigH5355.
Ist aber der OchseH7794 zuvorH8032+H8543 stößigH5056 gewesen, und seinem HerrnH1167 ist's angesagtH5749, und hat ihn nicht verwahrtH8104, und er tötetH4191 darüber einen MannH376 oder ein WeibH802, so soll man den OchsenH7794 steinigenH5619, und sein HerrH1167 soll sterbenH4191.
WirdH7896 man aber ein LösegeldH3724 auf ihn legenH7896, so soll er gebenH5414, sein LebenH5315 zu lösenH6306, was man ihm auflegtH7896.
DesgleichenH4941 soll man mit ihm handelnH6213, wenn er SohnH1121 oderH176 TochterH1323 stößtH5055.
StößtH5055 erH7794 aber einen KnechtH5650 oder eine MagdH519, so soll erH7794 ihrem HerrnH113 30H7970 SilberlingeH3701+H8255 gebenH5414, und den OchsenH7794 soll man steinigenH5619.
Wenn jemandH376 eine GrubeH953 auftutH6605 oder gräbtH3738 eine GrubeH953 und decktH3680 sie nicht zu, und es fälltH5307 ein OchsH7794 oder EselH2543 hinein,
so soll's der HerrH1167 der GrubeH953 mit GeldH3701 dem anderen wiederbezahlenH7725+H7999; das AasH4191 aber soll sein sein.
Wenn jemandesH376 OchseH7794 eines anderenH7453 OchsenH7794 stößtH5062, dass er stirbtH4191, so sollen sie den lebendigenH2416 OchsenH7794 verkaufenH4376 und das GeldH3701 teilenH2673 und das AasH4191 auch teilenH2673.
Ist's aber kundH3045 gewesen, dass der OchseH7794 zuvorH8032+H8543 stößigH5056 gewesen ist, und sein HerrH1167 hat ihn nicht verwahrtH8104, so sollH7999 er einen OchsenH7794 für den anderenH7794 vergeltenH7999 und das AasH4191 haben.