Elberfelder Übersetzung Edition CSV
Versliste
wer aber die Wahrheit tut, kommt zu dem Licht, damit seine Werke offenbar werden, dass sie in Gott gewirkt sind.
sondern sich selbst zu nichts machte {W. sich selbst entäußerte (o. entleerte).} und Knechtsgestalt annahm, indem er in Gleichheit der Menschen geworden ist, und, in seiner Gestalt {O. Haltung, o. äußeren Erscheinung (im Griech. ein anderes Wort als in V. 6).} wie ein Mensch erfunden,
sich selbst erniedrigte, indem er gehorsam wurde bis zum Tod, ja, zum Tod am Kreuz.
Dem Vorsänger. Von David, ein Psalm.
Beharrlich habe ich auf den HERRN geharrt, und er hat sich zu mir geneigt und mein Schreien gehört.
Er hat mich heraufgeführt aus der Grube des Verderbens, aus kotigem Schlamm; und er hat meine Füße auf einen Felsen gestellt, meine Schritte befestigt.
Und in meinen Mund hat er ein neues Lied gelegt, einen Lobgesang unserem Gott. Viele werden es sehen und sich fürchten und auf den HERRN vertrauen.
Glückselig der Mann, der den HERRN zu seiner Zuversicht macht und sich nicht wendet zu den Übermütigen und zu denen, die zur Lüge abweichen!
Vielfach hast du deine Wundertaten und deine Gedanken gegen uns erwiesen, HERR, mein Gott; nicht kann man sie dir der Reihe nach vorstellen {O. nichts ist dir zu vergleichen.}. Wollte ich davon berichten und reden, sie sind zu zahlreich, um sie aufzuzählen.
An Schlacht- und Speisopfer hattest du kein Gefallen; Ohren hast du mir bereitet {W. gegraben.}: Brand- und Sündopfer hast du nicht gefordert.
Da sprach ich: Siehe, ich komme; in der Rolle des Buches steht von mir geschrieben.
Dein Wohlgefallen zu tun, mein Gott, ist meine Lust {O. mein Gefallen.}; und dein Gesetz ist im Innern meines Herzens {W. meiner Eingeweide.}.
Ich habe die Gerechtigkeit in der großen Versammlung verkündet {Eig. als frohe Botschaft verkündet.}; siehe, meine Lippen hemmte ich nicht – HERR, du weißt es!
Deine Gerechtigkeit habe ich nicht im Innern meines Herzens verborgen; deine Treue und deine Rettung habe ich ausgesprochen, deine Güte und deine Wahrheit nicht vor der großen Versammlung verhehlt.
Du, HERR, halte deine Erbarmungen nicht von mir zurück; deine Güte und deine Wahrheit lass beständig mich behüten!
Denn Übel bis zur Unzahl haben mich umgeben, meine Ungerechtigkeiten haben mich erreicht, dass ich nicht sehen kann {O. dass ich sie nicht übersehen kann.}; zahlreicher sind sie als die Haare meines Hauptes, und mein Herz hat mich verlassen.
Lass {Vgl. Psalm 70.} dir gefallen, HERR, mich zu erretten! HERR, eile zu meiner Hilfe!
Lass sie alle beschämt und mit Scham bedeckt werden, die nach meinem Leben trachten, um es wegzuraffen! Lass zurückweichen und zuschanden werden, die Gefallen haben an meinem Unglück!
Lass sich entsetzen über ihre Schande, die von mir sagen: Haha! Haha!
Lass fröhlich sein und sich in dir freuen alle, die dich suchen; die deine Rettung lieben, lass stets sagen: Erhoben sei der HERR!
Ich aber bin elend und arm; der Herr denkt an mich. Meine Hilfe und mein Erretter bist du; mein Gott, zögere nicht!
Der Herr, HERR, hat mir eine Zunge der Belehrten {D. h. solche(r), die durch eine göttliche Offenbarung unterwiesen, belehrt werden; dasselbe Wort wie „gelehrt“ (Kap. 54,13) und „Jünger“ (Kap. 8,16).} gegeben, damit ich wisse, den Müden durch ein Wort aufzurichten {Eig. dem Müden durch ein Wort beizustehen.}. Er weckt jeden Morgen, er weckt mir das Ohr, damit ich höre wie solche, die belehrt {D. h. solche(r), die durch eine göttliche Offenbarung unterwiesen, belehrt werden; dasselbe Wort wie „gelehrt“ (Kap. 54,13) und „Jünger“ (Kap. 8,16).} werden.
Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:
Wenn du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst.
Wenn er allein {W. mit seinem Leib (d. h. unverheiratet).} gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er der Ehemann einer Frau war, soll seine Frau mit ihm ausgehen.
Wenn sein Herr ihm eine Frau gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen die Frau und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen.
Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen,
so soll sein Herr ihn vor die Richter {Hebr. Elohim: Gott, o. Götter (vgl. Psalm 82,1.6; Johannes 10,34.35).} bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einem Pfriem durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig.
Und wenn jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen.
Wenn sie ihrem Herrn missfällt, der sie für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen; er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat.
Und wenn er sie für seinen Sohn bestimmt, soll er ihr tun nach dem Recht der Töchter.
Wenn er sich {A.ü. ihm.} eine andere nimmt, soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihr eheliches Recht nicht vermindern.
Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.
Wer einen Menschen schlägt, dass er stirbt, soll gewiss getötet werden;
hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll.
Und wenn jemand gegen seinen Nächsten vermessen handelt, dass er ihn umbringt mit Hinterlist – von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, dass er sterbe.
Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewiss getötet werden.
Und wer einen Menschen raubt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewiss getötet werden.
Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewiss getötet werden.
Und wenn Männer streiten, und einer schlägt den anderen mit einem Stein oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig –
wenn er aufsteht und draußen an seinem Stab umhergeht, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis {Eig. sein Stillsitzen.} erstatten und ihn völlig heilen lassen.
Und wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stock schlägt, dass er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewiss gerächt werden;
nur wenn er einen Tag oder zwei Tage am Leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld {D. h. für sein Geld erkauft.}.
Und wenn Männer sich zanken und stoßen eine schwangere Frau so, dass sie gebiert {W. und ihre Kinder kommen heraus.}, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewiss mit Geld gestraft werden, je nachdem der Ehemann der Frau ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Schiedsrichter {O. nach dem Ermessen der Schiedsrichter.}.
Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben,
Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,
Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme.
Und wenn jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und es zerstört, so soll er ihn frei entlassen für sein Auge.
Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen für seinen Zahn.
Und wenn ein Ochse {Eig. ein Stück Rindvieh (so auch in den folgenden Kapiteln).} einen Mann oder eine Frau stößt, dass sie sterben {W. dass er stirbt.}, so soll der Ochse gewiss gesteinigt und sein Fleisch nicht gegessen werden; aber der Besitzer {W. Herr.} des Ochsen soll schuldlos sein.
Wenn aber der Ochse vorher stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder eine Frau, so soll der Ochse gesteinigt und auch sein Besitzer soll getötet werden.
Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird.
Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Recht getan werden.
Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer {W. er.} ihrem Herrn dreißig Sekel Silber geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.
Und wenn jemand eine Grube öffnet oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein,
so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dessen Besitzer zahlen {W. zurückgeben.}, und das tote Tier soll ihm gehören.
Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, dass er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös {W. sein Geld.} teilen, und auch den toten sollen sie teilen.
Ist es aber bekannt gewesen, dass der Ochse vorher stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewiss Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.