Unrevidierte Elberfelder 1932
Versliste
wer aber die Wahrheit tut, kommt zu dem Lichte, auf daß seine Werke offenbar werden, daß sie in Gott gewirkt sind.
sondern sich selbst zu nichts machte {W. sich selbst entäußerte oder entleerte} und Knechtsgestalt annahm, indem er in Gleichheit der Menschen geworden ist,
und, in seiner Gestalt {O. Haltung, äußere Erscheinung} wie ein Mensch erfunden, sich selbst erniedrigte, indem er gehorsam ward bis zum Tode, ja, zum Tode am Kreuze.
(Dem Vorsänger. Von David, ein Psalm.) Beharrlich habe ich auf Jehova geharrt, und er hat sich zu mir geneigt und mein Schreien gehört.
Er hat mich heraufgeführt aus der Grube des Verderbens, aus kotigem Schlamm; und er hat meine Füße auf einen Felsen gestellt, meine Schritte befestigt;
Und in meinen Mund hat er gelegt ein neues Lied, einen Lobgesang unserem Gott. Viele werden es sehen und sich fürchten und auf Jehova vertrauen.
Glückselig der Mann, der Jehova zu seiner Zuversicht macht und sich nicht wendet zu den Stolzen {Eig. Ungestümen, Übermütigen} und zu denen, die zur Lüge abweichen!
Vielfach hast du deine Wundertaten und deine Gedanken gegen uns erwiesen, Jehova, mein Gott; nicht kann man sie der Reihe nach dir vorstellen. Wollte ich davon berichten und reden, es sind ihrer zu viele, um sie aufzuzählen.
An Schlacht- und Speisopfer hattest du keine Lust; Ohren hast du mir bereitet {W. gegraben}: Brand- und Sündopfer hast du nicht gefordert.
Da sprach ich: Siehe, ich komme; in der Rolle des Buches steht von mir geschrieben.
Dein Wohlgefallen zu tun, mein Gott, ist meine Lust; und dein Gesetz ist im Innern meines Herzens {W. meiner Eingeweide}.
Ich habe die Gerechtigkeit verkündet {Eig. als frohe Botschaft verkündet} in der großen Versammlung; siehe, meine Lippen hemmte ich nicht - Jehova, du weißt es!
Deine Gerechtigkeit habe ich nicht verborgen im Innern meines Herzens; deine Treue und deine Rettung habe ich ausgesprochen, deine Güte und deine Wahrheit nicht verhehlt vor der großen Versammlung.
Du, Jehova, halte deine Erbarmungen nicht von mir zurück; deine Güte und deine Wahrheit laß beständig mich behüten!
Denn Übel bis zur Unzahl haben mich umgeben, meine Ungerechtigkeiten haben mich erreicht, daß ich nicht sehen kann {O. daß ich sie nicht übersehen kann}; zahlreicher sind sie als die Haare meines Hauptes, und mein Herz hat mich verlassen.
Laß dir gefallen, Jehova, mich zu erretten! Jehova, eile zu meiner Hilfe!
Laß sie beschämt und mit Scham bedeckt werden allesamt, die nach meinem Leben trachten, es wegzuraffen; laß zurückweichen und zu Schanden werden die Gefallen haben an meinem Unglück!
Laß sich entsetzen ob ihrer Schande, die von mir sagen: Haha! Haha!
Laß fröhlich sein und sich freuen in dir alle, die dich suchen; die deine Rettung lieben laß stets sagen: Erhoben sei Jehova!
Ich aber bin elend und arm, der Herr denkt an mich. Meine Hilfe und mein Erretter bist du; mein Gott, zögere nicht!
Der Herr, Jehova, hat mir eine Zunge der Belehrten {d.h. solcher, welche, durch eine göttliche Offenbarung unterwiesen, belehrt werden; dasselbe Wort wie „gelehrt“ (Kap. 54,13) und „Jünger“ (Kap. 8,16)} gegeben, damit ich wisse, den Müden durch ein Wort aufzurichten {Eig. dem Müden durch ein Wort beizustehen}. Er weckt jeden Morgen, er weckt mir das Ohr, damit ich höre gleich solchen, die belehrt werden.
Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:
So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebenten soll er frei ausgehen, umsonst.
Wenn er allein {W. mit seinem Leibe, d.h. unverheiratet} gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen.
Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen.
Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen,
so soll sein Herr ihn vor die Richter {H. Elohim: Götter. So auch Kap. 22,8.9; vergl. Ps. 82} bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig.
Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen.
Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat.
Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter.
Wenn er sich {And. üb.: ihm} eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung, und ihre Beiwohnung nicht vermindern.
Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.
Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden;
hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll.
Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe.
Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden.
Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden.
Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden.
Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig:
wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur so soll er sein Versäumnis {Eig. sein Stillsitzen} erstatten und ihn völlig heilen lassen.
Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden:
nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld {d.h. für sein Geld erkauft}.
Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter {O. nach der Richter Ermessen}.
Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben,
Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,
Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme.
Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge.
Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn.
Und wenn ein Ochse {Eig. ein Stück Rindvieh; so auch in den folgenden Kapiteln} einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben {W. daß er stirbt}, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein.
Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden.
Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird.
Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden.
Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer {W. er} ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.
Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein,
so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen {W. zurückgeben}, und das tote Tier soll ihm gehören.
Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös {W. sein Geld} teilen, und auch den toten sollen sie teilen.
Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.