Und der HErr redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach:
Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HErrn feiern,
dass du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammlest die Früchte ein;
aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HErrn feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst.
Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisass, dein Fremdling bei dir,
dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein.
Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, dass sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung.
Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen;
denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, – auch was von selber wächst, nicht ernten, – auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen;
denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt.
Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen,
sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir’s verkaufen.
Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der Wenige der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir’s, nach dem es tragen mag, verkaufen.
So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HErr, euer Gott.
Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, dass ihr darnach tut, auf dass ihr im Lande sicher wohnen möget.
Denn das Land soll euch seine Früchte geben, dass ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnet.
Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein:
da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, dass er soll dreier Jahr Getreide machen,
dass ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, dass ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt.
Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir.
Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.
Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, dass er’s löse, so soll er’s lösen, was sein Bruder verkauft hat.
Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, dass er’s löse,
so soll er rechnen von dem Jahr, da er’s verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen.
Kann aber seine Hand nicht so viel finden, dass er’s ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers sein bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen.
Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
Wo er’s aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll’s der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr.
Ist’s aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden.
Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden.
Wer etwas von den Leviten löst, der soll’s verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel.
Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.
Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, dass er lebe neben dir,
und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf dass dein Bruder neben dir leben könne.
Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun.
Denn ich bin der HErr, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, dass ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.
Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen;
sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen.
Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe.
Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen.
Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott.
Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Lande zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben
und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den anderen herrschen mit Strenge.
Wenn irgendein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen,
oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen.
Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen.
Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde, darum er gekauft ist.
Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung.
Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen.
Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm.
Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HErr, euer Gott.
Querverweise zu 3. Mose 25,35 3Mo 25,35
Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, dass er’s löse, so soll er’s lösen, was sein Bruder verkauft hat.
Er ist allezeit barmherzig und leihet gerne, und sein Same wird gesegnet sein.
Er soll bei euch wohnen wie ein Einheimischer unter euch, und sollst ihn lieben wie dich selbst; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in Ägyptenland. Ich bin der HErr, euer Gott.
Wenn deiner Brüder irgendeiner arm ist in irgendeiner Stadt in deinem Lande, das der HErr, dein Gott, dir geben wird, so sollst du dein Herz nicht verhärten noch deine Hand zuhalten gegen deinen armen Bruder,
Ein Psalm Davids, vorzusingen. 2 Wohl dem, der sich des Dürftigen annimmt! Den wird der HErr erretten zur bösen Zeit.
Die Fremdlinge sollt ihr nicht unterdrücken; denn ihr wisset um der Fremdlinge Herz, dieweil ihr auch seid Fremdlinge in Ägyptenland gewesen.
sondern sollst sie ihm auftun und ihm leihen, nach dem er Mangel hat.
Wohl dem, der barmherzig ist und gerne leihet und richtet seine Sachen aus, dass er niemand Unrecht tue!
und schafft Recht den Waisen und Witwen und hat die Fremdlinge lieb, dass er ihnen Speise und Kleider gebe.
Einen Armen hassen auch seine Nächsten; aber die Reichen haben viel Freunde.
Er streut aus und gibt den Armen; seine Gerechtigkeit bleibt ewiglich, sein Horn wird erhöht mit Ehren.
Darum sollt ihr auch die Fremdlinge lieben; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in Ägyptenland.
Der Sünder verachtet seinen Nächsten; aber wohl dem, der sich der Elenden erbarmt!
Wer dem Geringen Gewalt tut, der lästert desselben Schöpfer; aber wer sich des Armen erbarmt, der ehrt Gott.
Denn ich bin hungrig gewesen, und ihr habt mich gespeist. Ich bin durstig gewesen, und ihr habt mich getränkt. Ich bin ein Gast gewesen, und ihr habt mich beherbergt.
Wer des Dürftigen spottet, der höhnt desselben Schöpfer; und wer sich über eines anderen Unglück freut, wird nicht ungestraft bleiben.
Vielmehr liebet eure Feinde; tut wohl und leihet, dass ihr nichts dafür hoffet, so wird euer Lohn groß sein, und ihr werdet Kinder des Allerhöchsten sein; denn er ist gütig über die Undankbaren und Bösen.
Gastfrei zu sein vergesset nicht; denn dadurch haben etliche ohne ihr Wissen Engel beherbergt.
Wer sich des Armen erbarmt, der leihet dem HErrn; der wird ihm wieder Gutes vergelten.
Aber unter den Jüngern beschloss ein jeglicher, nach dem er vermochte, zu senden eine Handreichung den Brüdern, die in Judäa wohnten;
Ihr habt allezeit Arme bei euch, und wenn ihr wollt, könnt ihr ihnen Gutes tun; mich aber habt ihr nicht allezeit.
Nehmet euch der Notdurft der Heiligen an. Herberget gern.
Denn Arme habt ihr allezeit bei euch; mich aber habt ihr nicht allezeit.
Ist es möglich, soviel an euch ist, so habt mit allen Menschen Frieden.
Denn ihr wisset die Gnade unseres Herrn Jesu Christi, dass, ob er wohl reich ist, ward er doch arm um euretwillen, auf dass ihr durch seine Armut reich würdet.
So nun deinen Feind hungert, so speise ihn; dürstet ihn, so tränke ihn. Wenn du das tust, so wirst du feurige Kohlen auf sein Haupt sammeln.
Höret zu, meine lieben Brüder! Hat nicht Gott erwählt die Armen auf dieser Welt, die am Glauben reich sind und Erben des Reichs, welches er verheißen hat denen, die ihn liebhaben?
Denn von solcher Steuer, die den Heiligen geschieht, ist mir nicht not, euch zu schreiben.
Ihr aber habt dem Armen Unehre getan. Sind nicht die Reichen die, die Gewalt an euch üben und ziehen euch vor Gericht?
Denn die Handreichung dieser Steuer erfüllt nicht allein den Mangel der Heiligen, sondern ist auch überschwenglich darin, dass viele Gott danken für diesen unseren treuen Dienst
und preisen Gott über euer untertäniges Bekenntnis des Evangeliums Christi und über eure einfältige Steuer an sie und an alle,
indem auch sie nach euch verlangt im Gebet für euch um der überschwenglichen Gnade Gottes willen in euch.
Gott aber sei Dank für seine unaussprechliche Gabe!
allein dass wir der Armen gedächten, welches ich auch fleißig bin gewesen zu tun.
Wenn aber jemand dieser Welt Güter hat und sieht seinen Bruder darben und schließt sein Herz vor ihm zu, – wie bleibt die Liebe Gottes bei ihm?