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Vers

1 wird geladen ... Und der HErr redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach:

2 wird geladen ... Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HErrn feiern,

3 wird geladen ... dass du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammlest die Früchte ein;

4 wird geladen ... aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HErrn feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst.

5 wird geladen ... Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.

6 wird geladen ... Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisass, dein Fremdling bei dir,

7 wird geladen ... dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein.

8 wird geladen ... Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, dass sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.

9 wird geladen ... Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung.

10 wird geladen ... Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen;

11 wird geladen ... denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, – auch was von selber wächst, nicht ernten, – auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen;

12 wird geladen ... denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt.

13 wird geladen ... Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.

14 wird geladen ... Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen,

15 wird geladen ... sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir’s verkaufen.

16 wird geladen ... Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der Wenige der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir’s, nach dem es tragen mag, verkaufen.

17 wird geladen ... So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HErr, euer Gott.

18 wird geladen ... Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, dass ihr darnach tut, auf dass ihr im Lande sicher wohnen möget.

19 wird geladen ... Denn das Land soll euch seine Früchte geben, dass ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnet.

20 wird geladen ... Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein:

21 wird geladen ... da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, dass er soll dreier Jahr Getreide machen,

22 wird geladen ... dass ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, dass ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt.

23 wird geladen ... Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir.

24 wird geladen ... Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

25 wird geladen ... Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, dass er’s löse, so soll er’s lösen, was sein Bruder verkauft hat.

26 wird geladen ... Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, dass er’s löse,

27 wird geladen ... so soll er rechnen von dem Jahr, da er’s verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen.

28 wird geladen ... Kann aber seine Hand nicht so viel finden, dass er’s ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers sein bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen.

29 wird geladen ... Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.

30 wird geladen ... Wo er’s aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll’s der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr.

31 wird geladen ... Ist’s aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden.

32 wird geladen ... Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden.

33 wird geladen ... Wer etwas von den Leviten löst, der soll’s verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel.

34 wird geladen ... Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

35 wird geladen ... Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, dass er lebe neben dir,

36 wird geladen ... und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf dass dein Bruder neben dir leben könne.

37 wird geladen ... Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun.

38 wird geladen ... Denn ich bin der HErr, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, dass ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

39 wird geladen ... Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen;

40 wird geladen ... sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen.

41 wird geladen ... Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe.

42 wird geladen ... Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen.

43 wird geladen ... Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott.

44 wird geladen ... Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,

45 wird geladen ... und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Lande zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben

46 wird geladen ... und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den anderen herrschen mit Strenge.

47 wird geladen ... Wenn irgendein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,

48 wird geladen ... so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen,

49 wird geladen ... oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen.

50 wird geladen ... Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen.

51 wird geladen ... Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde, darum er gekauft ist.

52 wird geladen ... Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung.

53 wird geladen ... Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen.

54 wird geladen ... Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm.

55 wird geladen ... Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HErr, euer Gott.

Querverweise zu 3. Mose 25,32 3Mo 25,32 Gewählte Verstexte kopierenGewählte Referenzen kopierenVersliste aus gewählten erzeugenAlle Verstexte kopierenAlle Referenzen kopierenVersliste aus allen erzeugen

4Mo 35,2 wird geladen ... Gebiete den Kindern Israel, dass sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung;

4Mo 35,3 wird geladen ... dazu die Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, dass sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben.

4Mo 35,4 wird geladen ... Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben.

4Mo 35,5 wird geladen ... So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, dass die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein.

4Mo 35,6 wird geladen ... Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, dass dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben,

4Mo 35,7 wird geladen ... dass alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten.

4Mo 35,8 wird geladen ... Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben.

Jos 21,1 wird geladen ... Da traten herzu die obersten Väter unter den Leviten zu dem Priester Eleasar und Josua, dem Sohn Nuns, und zu den obersten Vätern unter den Stämmen der Kinder Israel

Jos 21,2 wird geladen ... und redeten mit ihnen zu Silo im Lande Kanaan und sprachen: Der HErr hat geboten durch Mose, dass man uns Städte geben solle, zu wohnen, und ihre Vorstädte zu unserem Vieh.

Jos 21,3 wird geladen ... Da gaben die Kinder Israel den Leviten von ihren Erbteilen nach dem Befehl des HErrn diese Städte und ihre Vorstädte.

Jos 21,4 wird geladen ... Und das Los fiel auf die Geschlechter der Kahathiter, und wurden den Kindern Aarons, des Priesters, aus den Leviten durchs Los dreizehn Städte von dem Stamm Juda, von dem Stamm Simeon und von dem Stamm Benjamin.

Jos 21,5 wird geladen ... Den anderen Kindern Kahaths aber wurden durchs Los zehn Städte von den Geschlechtern des Stammes Ephraim, von dem Stamme Dan und von dem halben Stamm Manasse.

Jos 21,6 wird geladen ... Aber den Kindern Gersons wurden durchs Los dreizehn Städte von den Geschlechtern des Stammes Isaschar, von dem Stamm Asser und von dem Stamm Naphthali und von dem halben Stamm Manasse in Basan.

Jos 21,7 wird geladen ... Den Kindern Meraris nach ihren Geschlechtern wurden zwölf Städte von dem Stamm Ruben, von dem Stamm Gad und von dem Stamm Sebulon.

Jos 21,8 wird geladen ... Also gaben die Kinder Israel den Leviten durchs Los diese Städte und Vorstädte, wie der HErr durch Mose geboten hatte.

Jos 21,9 wird geladen ... Von dem Stamm der Kinder Juda und von dem Stamm der Kinder Simeon gaben sie diese Städte, die sie mit ihren Namen nannten,

Jos 21,10 wird geladen ... den Kindern Aarons, vom Geschlecht der Kahathiter, aus den Kindern Levi; denn das erste Los ward ihnen.

Jos 21,11 wird geladen ... So gaben sie ihnen nun die Stadt des Arba, des Vaters Enaks, das ist Hebron auf dem Gebirge Juda, und ihre Vorstädte um sie her.

Jos 21,12 wird geladen ... Aber den Acker der Stadt und ihre Dörfer gaben sie Kaleb, dem Sohn Jephunnes, zu seinem Erbe.

Jos 21,13 wird geladen ... Also gaben sie den Kindern Aarons, des Priesters, die Freistadt der Totschläger, Hebron, und seine Vorstädte, Libna und sein Vorstädte,

Jos 21,14 wird geladen ... Jatthir und seine Vorstädte, Esthemoa und sein Vorstädte,

Jos 21,15 wird geladen ... Holon und seine Vorstädte, Debir und seine Vorstädte,

Jos 21,16 wird geladen ... Ain und seine Vorstädte, Jutta und seine Vorstädte, Beth-Semes und seine Vorstädte – neun Städte von diesen zwei Stämmen –;

Jos 21,17 wird geladen ... von dem Stamm Benjamin aber gaben sie vier Städte: Gibeon und seine Vorstädte, Geba und seine Vorstädte,

Jos 21,18 wird geladen ... Anathoth und seine Vorstädte, Almon und seine Vorstädte –

Jos 21,19 wird geladen ... dass alle Städte der Kinder Aarons, der Priester, waren dreizehn mit ihren Vorstädten.

Jos 21,20 wird geladen ... Den Geschlechtern aber der anderen Kinder Kahath, den Leviten, wurden durch ihr Los vier Städte von dem Stamm Ephraim;

Jos 21,21 wird geladen ... sie gaben ihnen die Freistadt der Totschläger, Sichem und seine Vorstädte auf dem Gebirge Ephraim, Geser und seine Vorstädte,

Jos 21,22 wird geladen ... Kibzaim und seine Vorstädte, Beth-Horon und seine Vorstädte.

Jos 21,23 wird geladen ... Von dem Stamme Dan vier Städte: Eltheke und seine Vorstädte, Gibbethon und seine Vorstädte,

Jos 21,24 wird geladen ... Ajalon und seine Vorstädte, Gath-Rimmon und seine Vorstädte.

Jos 21,25 wird geladen ... Von dem halben Stamm Manasse zwei Städte: Thaanach und seine Vorstädte, Gath-Rimmon und seine Vorstädte –

Jos 21,26 wird geladen ... dass alle Städte der Geschlechter der anderen Kinder Kahath waren zehn mit ihren Vorstädten.

Jos 21,27 wird geladen ... Den Kindern aber Gerson aus den Geschlechtern der Leviten wurden gegeben von dem halben Stamm Manasse zwei Städte: die Freistadt für die Totschläger, Golan in Basan, und sein Vorstädte, Beesthra und seine Vorstädte.

Jos 21,28 wird geladen ... Von dem Stamm Isaschar vier Städte: Kisjon und seine Vorstädte, Dabrath und seine Vorstädte,

Jos 21,29 wird geladen ... Jarmuth und seine Vorstädte, En-Gannim und seine Vorstädte.

Jos 21,30 wird geladen ... Von dem Stamm Asser vier Städte: Miseal und seine Vorstädte, Abdon und seine Vorstädte,

Jos 21,31 wird geladen ... Helkath und seine Vorstädte, Rehob und seine Vorstädte.

Jos 21,32 wird geladen ... Von dem Stamm Naphthali drei Städte: die Freistadt für die Totschläger, Kedes in Galiläa, und seine Vorstädte, Hammoth-Dor und seine Vorstädte, Karthan und seine Vorstädte –

Jos 21,33 wird geladen ... dass alle Städte des Geschlechts der Gersoniter waren dreizehn mit ihren Vorstädten.

Jos 21,34 wird geladen ... Den Geschlechtern aber der Kinder Merari, den anderen Leviten, wurden gegeben von dem Stamm Sebulon vier Städte: Jokneam und seine Vorstädte, Kartha und seine Vorstädte,

Jos 21,35 wird geladen ... Dimna und seine Vorstädte, Nahalal und seine Vorstädte.

Jos 21,36 wird geladen ... Von dem Stamm Ruben vier Städte: Bezer und seine Vorstädte, Jahza und seine Vorstädte,

Jos 21,37 wird geladen ... Kedemoth und seine Vorstädte, Mephaath und seine Vorstädte.

Jos 21,38 wird geladen ... Von dem Stamm Gad vier Städte: die Freistadt für die Totschläger, Ramoth in Gilead, und seine Vorstädte,

Jos 21,39 wird geladen ... Mahanaim und seine Vorstädte, Hesbon und seine Vorstädte, Jaser und seine Vorstädte –

Jos 21,40 wird geladen ... dass alle Städte der Kinder Merari nach ihren Geschlechtern, der anderen Leviten, nach ihrem Los waren zwölf.

Jos 21,41 wird geladen ... Alle Städte der Leviten unter dem Erbe der Kinder Israel waren achtundvierzig mit ihren Vorstädten.

Jos 21,42 wird geladen ... Und eine jegliche dieser Städte hatte ihre Vorstadt um sich her, eine wie die andere.

Jos 21,43 wird geladen ... Also gab der HErr Israel alles Land, das er geschworen hatte ihren Vätern zu geben, und sie nahmen’s ein und wohnten darin.

Jos 21,44 wird geladen ... Und der HErr gab ihnen Ruhe von allen umher, wie er ihren Vätern geschworen hatte, und stand ihrer Feinde keiner wider sie, sondern alle ihre Feinde gab er in ihre Hände.

Jos 21,45 wird geladen ... Und es fehlte nichts an allem Guten, das der HErr dem Hause Israel verheißen hatte. Es kam alles.

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