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Kapitel

Vers

1 wird geladen ... Und der HErr redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach:

2 wird geladen ... Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HErrn feiern,

3 wird geladen ... dass du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammlest die Früchte ein;

4 wird geladen ... aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HErrn feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst.

5 wird geladen ... Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.

6 wird geladen ... Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisass, dein Fremdling bei dir,

7 wird geladen ... dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein.

8 wird geladen ... Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, dass sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.

9 wird geladen ... Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung.

10 wird geladen ... Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen;

11 wird geladen ... denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, – auch was von selber wächst, nicht ernten, – auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen;

12 wird geladen ... denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt.

13 wird geladen ... Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.

14 wird geladen ... Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen,

15 wird geladen ... sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir’s verkaufen.

16 wird geladen ... Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der Wenige der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir’s, nach dem es tragen mag, verkaufen.

17 wird geladen ... So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HErr, euer Gott.

18 wird geladen ... Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, dass ihr darnach tut, auf dass ihr im Lande sicher wohnen möget.

19 wird geladen ... Denn das Land soll euch seine Früchte geben, dass ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnet.

20 wird geladen ... Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein:

21 wird geladen ... da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, dass er soll dreier Jahr Getreide machen,

22 wird geladen ... dass ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, dass ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt.

23 wird geladen ... Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir.

24 wird geladen ... Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

25 wird geladen ... Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, dass er’s löse, so soll er’s lösen, was sein Bruder verkauft hat.

26 wird geladen ... Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, dass er’s löse,

27 wird geladen ... so soll er rechnen von dem Jahr, da er’s verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen.

28 wird geladen ... Kann aber seine Hand nicht so viel finden, dass er’s ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers sein bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen.

29 wird geladen ... Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.

30 wird geladen ... Wo er’s aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll’s der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr.

31 wird geladen ... Ist’s aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden.

32 wird geladen ... Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden.

33 wird geladen ... Wer etwas von den Leviten löst, der soll’s verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel.

34 wird geladen ... Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

35 wird geladen ... Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, dass er lebe neben dir,

36 wird geladen ... und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf dass dein Bruder neben dir leben könne.

37 wird geladen ... Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun.

38 wird geladen ... Denn ich bin der HErr, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, dass ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

39 wird geladen ... Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen;

40 wird geladen ... sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen.

41 wird geladen ... Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe.

42 wird geladen ... Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen.

43 wird geladen ... Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott.

44 wird geladen ... Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,

45 wird geladen ... und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Lande zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben

46 wird geladen ... und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den anderen herrschen mit Strenge.

47 wird geladen ... Wenn irgendein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,

48 wird geladen ... so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen,

49 wird geladen ... oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen.

50 wird geladen ... Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen.

51 wird geladen ... Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde, darum er gekauft ist.

52 wird geladen ... Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung.

53 wird geladen ... Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen.

54 wird geladen ... Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm.

55 wird geladen ... Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HErr, euer Gott.

Querverweise zu 3. Mose 25,36 3Mo 25,36 Gewählte Verstexte kopierenGewählte Referenzen kopierenVersliste aus gewählten erzeugenAlle Verstexte kopierenAlle Referenzen kopierenVersliste aus allen erzeugen

2Mo 22,25 wird geladen ... 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben.

3Mo 25,17 wird geladen ... So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HErr, euer Gott.

5Mo 23,19 wird geladen ... 23:20 Du sollst von deinem Bruder nicht Zinsen nehmen, weder Geld noch mit Speise noch mit allem, womit man wuchern kann.

Neh 5,9 wird geladen ... Und ich sprach: Es ist nicht gut, was ihr tut. Solltet ihr nicht in der Furcht Gottes wandeln um des Hohnes willen der Heiden, unserer Feinde?

5Mo 23,20 wird geladen ... 23:21 Von dem Fremden magst du Zinsen nehmen, aber nicht von deinem Bruder, auf dass dich der HErr, dein Gott, segne in allem, was du vornimmst in dem Lande, dahin du kommst, es einzunehmen.

Neh 5,15 wird geladen ... Denn die vorigen Landpfleger, die vor mir gewesen waren, hatten das Volk beschwert und hatten von ihnen genommen Brot und Wein, dazu auch vierzig Silberlinge; auch waren ihre Leute mit Gewalt gefahren über das Volk. Ich tat aber nicht also um der Furcht Gottes willen.

Neh 5,7 wird geladen ... Und mein Herz ward Rats mit mir, dass ich schalt die Ratsherren und die Obersten und sprach zu ihnen: Wollt ihr einer auf den anderen Wucher treiben? Und ich brachte die große Gemeinde wider sie zusammen

Neh 5,8 wird geladen ... und sprach zu ihnen: Wir haben unsere Brüder, die Juden, erkauft, die den Heiden verkauft waren, nach unserem Vermögen; und ihr wollt auch eure Brüder verkaufen, und sie sollen uns verkauft werden? Da schwiegen sie und fanden nichts zu antworten.

Neh 5,9 wird geladen ... Und ich sprach: Es ist nicht gut, was ihr tut. Solltet ihr nicht in der Furcht Gottes wandeln um des Hohnes willen der Heiden, unserer Feinde?

Neh 5,10 wird geladen ... Ich und meine Brüder und meine Leute haben ihnen auch Geld geliehen und Getreide; lasst uns doch diese Schuld erlassen.

Ps 15,5 wird geladen ... wer sein Geld nicht auf Wucher gibt und nimmt nicht Geschenke wider den Unschuldigen: wer das tut, der wird wohl bleiben.

Spr 28,8 wird geladen ... Wer sein Gut mehrt mit Wucher und Zins, der sammelt es für den, der sich der Armen erbarmt.

Hes 18,8 wird geladen ... der nicht wuchert, der nicht Zins nimmt, der seine Hand vom Unrechten kehrt, der zwischen den Leuten recht urteilt,

Hes 18,13 wird geladen ... auf Wucher gibt, Zins nimmt: sollte der leben? Er soll nicht leben, sondern weil er solche Gräuel alle getan hat, soll er des Todes sterben; sein Blut soll auf ihm sein.

Hes 18,17 wird geladen ... der seine Hand vom Unrechten kehrt, keinen Wucher noch Zins nimmt, sondern meine Gebote hält und nach meinen Rechten lebt: der soll nicht sterben um seines Vaters Missetat willen, sondern leben.

Hes 22,12 wird geladen ... sie nehmen Geschenke, auf dass sie Blut vergießen; sie wuchern und nehmen Zins voneinander und treiben ihren Geiz wider ihren Nächsten und tun einander Gewalt und vergessen mein also, spricht der Herr HErr.

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